Br.Osama Geschrieben 8. Oktober 2019 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2019 Assalamu alaykum Bismillah al-Rahman al-Rahim Laut Sayyid Khamenai: "Diejenige (Musik), welche nach Ansicht des Brauchs als vergnügende [lahã], stimulierende Musik gewertet wird, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und Falschheit [batil] eignet, ist eine verbotene Musik, ohne Unterschied dabei zwischen klassischer und anderer Musik, und die Bewertung dieser Thematik ist der üblichen (am Brauch orientierten) Ansicht des religiös Erwachsenen überlassen. Und eine Musik, die nicht derartig ist, ist an sich zulässig. Die vergnügende [lahã] stimulierende Musik ist diejenige, die den Menschen von der Art her aus seinem natürlichen Zustand herausbringt, aufgrund dessen, was sie an Eigenschaften beinhaltet, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und des Ungehorsams eignen. Und maßgebend für die Bewertung der Thematik ist der Brauch." (Quelle: Antworten auf Rechtsfragen) Laut Sayyid Sistani: "Verboten, wenn die Musik der Musik in den Sitzungen des unsinnigen Zeitvertreibs und der Spielerei zuzuordnen ist." (Quelle: www.gedemi.de) Laut Sayyid Fadlalllah: "Verboten, wenn es lustvolle oder triebstimulierende oder schädliche Musik ist." (Quelle: www.gedemi.de) Fazit: Es ist also nicht ganz klar geregelt, sondern sollte der religiös Erwachsene selbst auf den Brauch schauen und versuchen zu erkennen, welches der Musikstücke zu den stimulierenden, sinnlosen, lustvollen, schädlichen, triebstimulierenden und vergnügenden zählen, die im Sinne der Veranstaltungen des Vergnügens, der Falschheit und des Ungehorsams genutzt werden. Dazu zählt die Musik, die in Diskotheken, in Shishabars und vergleichbaren Orten grundsätzlich abgespielt wird und Musik in denen Schimpfwörter und andere schlechte Wörter gesagt werden. Wasalam RuhAlQuds, Laser62, Lies! und 1 Weiterer reagierten darauf 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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