privat_ Geschrieben 29. Oktober 2019 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2019 Salam liebe Geschwister, muss der älteste Sohn die Fastentage und die Gebete des Vaters nachholen,wenn dieser nicht gläubig war? Damit meine ich,dass er sich Muslim genannt hat,aber ihm das beten und Fasten wie viele andere Pflichten vollkommen egal waren? Ich habe nämlich bei Sayyid Sistani auf der Seite gelesen,dass es eine Pflicht ist,aber nicht falls es dem Vater egal war und außerdem habe ich dazu im Forum etwas gefunden,aber nicht exakt zu dieser Frage. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RuhAlQuds Geschrieben 29. Oktober 2019 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2019 Was Sayyed Sistani zur Thematik sagt, weiß ich leider nicht Aber Seine Eminenz Imam Chamenei sagt klar: F. 558: Muss der älteste Sohn, dessen Vater seine gottesdienstlichen Hand- lungen mit Absicht unterlassen hat, alles nachholen, was sein verstorbener Vater an rituellem Gebet und Fasten versäumt hat, und dies eine Menge von 50 Jahren versäumter Gottesdienste erreicht? A: Es ist nicht fern davon auszugehen, dass im Fall der absichtlichen Unterlassung der Gottesdienste durch seinen Vater der älteste Sohn keine Verpflichtung zum Nachholen hat. Die Vorsichtsmaßnahme [i½tiyÁÔ] zum Nachholen für den Vater ist von dem Sohn nicht zu unterlassen, auch in solchen Fällen. Hoffentlich konnte ich dir etwas helfen Mögen wir die Zufriedenheit Allah 's (swt.) InşaAllah erreichen. bntshia reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
privat_ Geschrieben 29. Oktober 2019 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2019 vor 2 Stunden schrieb Seyfullah: Was Sayyed Sistani zur Thematik sagt, weiß ich leider nicht Aber Seine Eminenz Imam Chamenei sagt klar: F. 558: Muss der älteste Sohn, dessen Vater seine gottesdienstlichen Hand- lungen mit Absicht unterlassen hat, alles nachholen, was sein verstorbener Vater an rituellem Gebet und Fasten versäumt hat, und dies eine Menge von 50 Jahren versäumter Gottesdienste erreicht? A: Es ist nicht fern davon auszugehen, dass im Fall der absichtlichen Unterlassung der Gottesdienste durch seinen Vater der älteste Sohn keine Verpflichtung zum Nachholen hat. Die Vorsichtsmaßnahme [i½tiyÁÔ] zum Nachholen für den Vater ist von dem Sohn nicht zu unterlassen, auch in solchen Fällen. Hoffentlich konnte ich dir etwas helfen Mögen wir die Zufriedenheit Allah 's (swt.) InşaAllah erreichen. Danke für deine Hilfe und für die schnelle Antwort,hat sehr geholfen Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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