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Zeitehe


Gast Anonym

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Salamu alaikum, 

 

ich frage für eine Freundin. Sie ist verlobt und ist mit der Einwilligung ihres Vaters eine Zeitehe mit ihrem Verlobten eingeganen. Ihr Vater hat die Bedingung in den Vertrag gesetzt, dass sie kein Geschlechtsverkehr haben dürfen. Nun sind sie in Sünde gefallen und hatten Geschlechtsverkehr. Ist der Zeitehevertrag nun noch gültig? Gilt das nun als Zina? Dürfen sie später noch einander noch heiraten? Was sollen sie jetzt tun? Deren marja3 ist khamenei. Sie hat dort schon gefragt, aber ihr wurde noch nicht geantwortet.

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Salam,

soweit ich weiss muss um als gültige Vertragsregelung gelten zu können, die Bedingung von der Frau festgelegt werden- nicht von den Eltern. Ich kann euch aber leider nicht sagen ob dadurch der Vertrag gebrochen ist oder nicht, immerhin war es im Vertrag so nicht ausgemacht, andererseits wurde die Bedingung nicht von der Braut sondern den Eltern entschieden.

Wsalam,Mahdi

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Nach khamenei, ist die Zustimmung des Vaters (oder Großvaters) für eine Zeitehe eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme. Wenn Sie für die Zeitehe nicht die Zustimmung des Vaters eingeholt hat, dann ist die Zeitehe vorsichtshalber nicht gültig. Hat der Vater die Bedingung in den Vertrag gesetzt kein Geschlechtsverkehr zu haben, aber beide entscheiden sich später doch dazu, dann ist es erlaubt und der Zeitehevertrag bleibt gültig. Es ist kein Zina. Sie dürfen einander später heiraten (sei es permanent oder auf Zeit). Diese Antwort habe ich von Khameneis Seite erhalten, vielleicht sollte deine Freundin sich nochmal einloggen und schauen, ob sie ihr geantwortet haben (sie werden mir wohl nicht vor ihr antworten). Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Salamun `alaykum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu

The marriage (be it permanent or temporary) of a virgin girl should, by obligatory caution, be contracted with the permission of her father or paternal grandfather. Without the said permission, the marriage contract is – by obligatory caution – not in order. If within the temporary contract it is stipulated not to have sexual intercourse but later both of them agree on it, it is permissible. It is not ruled as zina and does not revoke marriage contract. After expiration of mut`ah, they may marry each other whether through a temporary or a permanent contract.

With prayers for your success

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