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Scheidung gültig?


silverfleur

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Hallo liebe Leute !Ich habe nach einem Forum gesucht wo ich eine wichtige Frage stellen muss. 

Mein Mann und ich sind seid 10 Jahren verheiratet . Wir sind nicht glücklich zusammen. Wir streiten sehr sehr viel. Vor zwei Tagen hat er im Zorn dabei : Im Namen Allahs trenne ich mich von dir " 3 x hintereinander ausgesprochen. Sind wir jetzt geschieden? 

 

Vielen Dank

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Salam.

 

Nein. Du hast die Scheidung zwar dreimal ausgesprochen. Es ist aber nur EINE. Ds heißt, du kannst in einer bestimmten Zeit (Idda) wieder von der Scheidung abgehen. Also ihr z.B. freundlich sagen: "Komm zurück!"

 

Die Regel. Die wahrscheinlich in deinem Kopf schwirrt ist, dass bei einer dreimaligen Scheidung die Rückkehr nicht möglich ist und das dreimalige Aussprechen als dreimalige Scheidung gewertet wird. Diese Regel ist übrigens bei Sunnis üblich.

Unter Schia ist dies nicht so und zwar kann ich zwei Gründe nennen:

1. Nchdem du das erste mal die Scheidung usgesprochen hast seid ihr doch geschieden. Kann man sich von einer geschiedenen Frau rechtlich scheiden???

2. Einer Kalifen hatte das gleiche Problem. Aus Wut spach er die Scheidung dreimal aus und seine sunnitischen Berater sagten ihm, er könne nicht zurückkehren aber er wandt sich an den aktuellen Imam (as) und der erklärte ihm die Sachlage richtig, so dass der Kalif die Scheidung rückgängig machen konnte.

 

Wa aleikum salam

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AllahsBesitztum

Salam,

nein, nach schiitischem Recht nicht. 

Bei den Sunniten geht die Scheidung wie sie von dir beschrieben wurde vonstatten. Das bedeutet, dass wenn der Ehemann der Ehefrau dreimal zuruft, dass er sie im Namen Gottes scheidet, sind sie geschieden.

Nach schiitischem Recht müssen sich beide Ehepartner jedoch von einem islamischen Gelehrten mit Hinzunahme zweier gerechter Zeugen scheiden lassen. Das geht also nicht über irgendwelche Aussprüche unter den Ehepartnern selbst, sondern hat tatsächlich ein islamrechtliches Verfahren.

Zwischen dir und deinem Ehemann hat sich also überhaupt nichts verändert. Ihr seid weder geschieden noch seid ihr non-mahram zueinander.


Wasalam

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