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letzte 10 Tage Ramadan Geschlechtsverkehr


synergy

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vor 26 Minuten schrieb synergy:

Salam aleikum,

ist geschlechtsverkehr in den letzten 10 tagen im ramadan erlaubt?

Salam,

Geschlechtsverkehr im Ramadan nach dem iftar ist erlaubt. Aber in den letzten 10 Tagen ist es nicht erlaubt .

wa Salam 

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vor 2 Minuten schrieb bntshia:

Salam,

Geschlechtsverkehr im Ramadan nach dem iftar ist erlaubt. Aber in den letzten 10 Tagen ist es nicht erlaubt .

wa Salam 

Salam,

warum soll es nicht in den letzten 10 Tagen erlaubt sein? 

Wa Salam 

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vor 11 Minuten schrieb Agit62:

Salam,

warum soll es nicht in den letzten 10 Tagen erlaubt sein? 

Wa Salam 

Salam Bruder , 

so steht es im Quran Sura 2 : Vers 187

 

2:187

Es ist euch erlaubt, euch euren Frauen nachts im Fastenmonat zu nähern. Ihr seid ihre nahen Gefährten, und sie sind eure nahen Gefährtinnen. Gott weiß, dass ihr es euch zu schwer gemacht habt, indem ihr euch im Fastenmonat von ihnen fernhaltet. Ihr habt euch durch diese Übertreibung mit Schuld beladen, die Gott euch verzeiht. Ihr dürft euch ihnen nähern und sollt den Geboten Gottes entsprechen. Esst und trinkt, bis ihr das Licht der Morgendämmerung wahrnehmt, das sich von der dunklen Nacht abhebt wie der weiße vom schwarzen Faden! Von da an habt ihr bis zum Sonnenuntergang zu fasten. Wenn ihr euch in den Moscheen der I'tikaf-Andacht während der letzten zehn Tage des Fastenmonats hingebt, sollt ihr keinen Verkehr mit Frauen haben. Das sind Gottes Grenzen, die ihr nicht antasten dürft. So erläutert Gott den Menschen Seine Zeichen, damit sie sich der Frömmigkeit befleissigen.

wa Salam 

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vor 7 Minuten schrieb bntshia:

Salam Bruder , 

so steht es im Quran Sura 2 : Vers 187

 

2:187

 Wenn ihr euch in den Moscheen der I'tikaf-Andacht während der letzten zehn Tage des Fastenmonats hingebt, sollt ihr keinen Verkehr mit Frauen haben. Das sind Gottes Grenzen, die ihr nicht antasten dürft. So erläutert Gott den Menschen Seine Zeichen, damit sie sich der Frömmigkeit befleissigen.

wa Salam 

Salam,

das bezieht sich hier aber auf I'tikaf. Was ist wenn man kein I'tikaf macht? Ich mein es ist doch logisch, dass man während man in der Moschee ist kein GV haben soll.

Wa Salam 

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vor 3 Stunden schrieb Agit62:

Salam,

das bezieht sich hier aber auf I'tikaf. Was ist wenn man kein I'tikaf macht? Ich mein es ist doch logisch, dass man während man in der Moschee ist kein GV haben soll.

Wa Salam 

Salam Bruder,

 

I'tikaf auszuüben bedeutet nicht dass es den Gang zur Moschee voraussetzt .Es bedeutet die letzten Tage des Monats Ramadan Fromm und spirituell auszuleben . Ob zu Hause oder in der Moschee .

Oder? Mir wurde es zumindest immer so erklärt dass dies für alle fastenden in den letzten 10 Tagen gilt und man in dieser Zeit enthaltsam sein sollte.

Vielleicht hast du recht und es gilt nur für jene die diese Zeit in der Moschee verbringen. Ich habe es immer so erklärt bekommen und habe es nie anders zu verstehen bekommen .

Wa Salam

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vor 5 Minuten schrieb bntshia:

Salam Bruder,

 

I'tikaf auszuüben bedeutet nicht dass es den Gang zur Moschee voraussetzt .Es bedeutet die letzten Tage des Monats Ramadan Fromm und spirituell auszuleben . Ob zu Hause oder in der Moschee .

Oder? Mir wurde es zumindest immer so erklärt dass dies für alle fastenden in den letzten 10 Tagen gilt und man in dieser Zeit enthaltsam sein sollte.

Vielleicht hast du recht und es gilt nur für jene die diese Zeit in der Moschee verbringen. Ich habe es immer so erklärt bekommen und habe es nie anders zu verstehen bekommen .

Wa Salam

Salam,

ich kenne I'tikaf nur in den Zusammenhang, dass man in einer Moschee bleibt und solange dort verweilt bis diese I'tikafzeit vorbei ist.

Wa Salam 

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salam,

dann würde es doch aber für die einen gelten und für die anderen nicht, als könne man sich das quasi aussuchen, oder? daher finde ich die symbolische bedeutung naheliegender ehrlich gesagt. aber allah a3lam.

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vor 19 Minuten schrieb Agit62:

Salam,

ich kenne I'tikaf nur in den Zusammenhang, dass man in einer Moschee bleibt und solange dort verweilt bis diese I'tikafzeit vorbei ist.

Wa Salam 


Salam,

Ja das stimmt .

Ich meinte es eher so das man I'tikaf auch für sich ausführen kann , auch wenn man nicht zur Moschee geht , nicht jeder hat die Möglichkeit ,aufgrund zeit/familie/Arbeit ... allerdings sollte man aufgrund dessen nicht diese Zeit einfach verstreichen lassen ,Sondern kann es dennoch für sich zb mit rezitieren des qurans sowie anderen mustahab Taten verrichten und sich darin vertiefen . 

Wa Salam 

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vor 19 Minuten schrieb bntshia:


Salam,

Ja das stimmt .

Ich meinte es eher so das man I'tikaf auch für sich ausführen kann , auch wenn man nicht zur Moschee geht , nicht jeder hat die Möglichkeit ,aufgrund zeit/familie/Arbeit ... allerdings sollte man aufgrund dessen nicht diese Zeit einfach verstreichen lassen ,Sondern kann es dennoch für sich zb mit rezitieren des qurans sowie anderen mustahab Taten verrichten und sich darin vertiefen . 

Wa Salam 

Salam,

laut al-Mizan bezieht sich dieses Verbot bzw. Nicht-Erlaubnis nur für die Leute die den I'tikaf in der Moschee vollziehen. Mit I'tikaf ist das Verweilen in der Moschee gemeint. 

Qur’ān:And associate not with them while you are confined in themosques: ‘ukūf(فﻮﮑﻌﻟا) andi‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا)both mean ‘‘to keep closeto’’. When used with the name of a place, they mean to remaincontinuously in that place.I‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا)is an act of worship. When ini‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا),one must remain inside a mosque, not going out without a genuine reason(e.g. to relieve oneself); and fasting is an essential part of this act ofworship.As the Muslims were given permission to have sexual relations withtheir wives in the night of fast, there was a possibility that they mightthink that that permission extended to the nights ofi‘tikāfalso, whenthey were inside a mosque. This sentence removed the chance of anysuch misunderstanding

Quelle: https://almizan.org/

Da auf Chapter gehen dann auf 2. Sure dann auf Vers 187.

Wa Salam

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vor 17 Minuten schrieb synergy:

salam,

dann würde es doch aber für die einen gelten und für die anderen nicht, als könne man sich das quasi aussuchen, oder? daher finde ich die symbolische bedeutung naheliegender ehrlich gesagt. aber allah a3lam.

Salam, 

was meinst du damit?

Wa Salam 

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vor 23 Minuten schrieb Agit62:

Salam,

laut al-Mizan bezieht sich dieses Verbot bzw. Nicht-Erlaubnis nur für die Leute die den I'tikaf in der Moschee vollziehen. Mit I'tikaf ist das Verweilen in der Moschee gemeint. 

Qur’ān:And associate not with them while you are confined in themosques: ‘ukūf(فﻮﮑﻌﻟا) andi‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا)both mean ‘‘to keep closeto’’. When used with the name of a place, they mean to remaincontinuously in that place.I‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا)is an act of worship. When ini‘tikāf(فﺎﮑﺘﻋﻻا),one must remain inside a mosque, not going out without a genuine reason(e.g. to relieve oneself); and fasting is an essential part of this act ofworship.As the Muslims were given permission to have sexual relations withtheir wives in the night of fast, there was a possibility that they mightthink that that permission extended to the nights ofi‘tikāfalso, whenthey were inside a mosque. This sentence removed the chance of anysuch misunderstanding

Quelle: https://almizan.org/

Da auf Chapter gehen dann auf 2. Sure dann auf Vers 187.

Wa Salam

Ja so ist I'tikaf gemeint . Das bestreite ich nicht . Aber nur weil ich es nicht wie üblich oder empfohlen verrichte aus welchen Gründen auch immer . Schließt es doch nicht aus diese bedeutende Zeit dann nutzlos zu lassen ... man kann doch I’tikaf für sich machen und die letzen Tage nochmal intensiv nutzen sowie enthaltsam sein... Wenn ich doch weiß das diese Zeit wichtig ist , dann fühlt man sich doch verpflichtet diese Zeit mit Andacht zu nutzen ,auch wenn ich nicht die typische I’tikaf verrichte 

aber jedem des seine ...

Gesegnete Tage inshallah 

 

Wa Salam

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vor 4 Minuten schrieb bntshia:

Ja so ist I'tikaf gemeint . Das bestreite ich nicht . Aber nur weil ich es nicht wie üblich verrichte aus welchen Gründen auch immer . Schließt es doch nicht aus diese bedeutende Zeit dann nutzlos zu lassen ... man kann doch I’tikaf für sich machen und die letzen Tage nochmal intensiv nutzen sowie enthaltsam sein... Wenn ich doch weiß das diese Zeit wichtig ist , dann fühlt man sich doch verpflichtet diese Zeit mit Andacht zu nutzen ,auch wenn ich nicht die typische I’tikaf verrichte 

aber jedem des seine ...

Gesegnete Tage inshallah 

 

Wa Salam

Salam,

kannst du doch machen. Es geht aber hier ja dabei, dass kein allgemeines Verbot für die letzten 10 Tage besteht (Geschlechtsverkehr).

Es in dem Fall in der Moschee nicht erlaubt.

Weil du ja meintest, dass es in den letzten 10 Tagen verboten ist. Und als Argument hast du diesen Vers benutzt. 

Wa Salam 

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Salam

Fatwa Nr.: 47910e

 

Fragen:

 

1. Ist es erlaubt Geschlechtsverkehr an Laylat ul Qadr zu haben?

2. Ist es erlaubt Geschlechtsverkehr an den Todestagen der Imame (a.) zu haben?

Antwort:

 

1-2) An sich, gibt es kein Unheil dabei. (Es spricht nichts dagegen.)

Aus: 

 

Laylat ul Qadr kann ja auch am 21. und 23. sein, also in den letzten 10 Tagen. Hier steht nichts davon, also gehe ich davon aus, dass es kein Verbot an sich gibt für die letzten 10 Tage, sondern nur das Verbot es in der Moschee zu tun.

Falls jemand mehr weiß, bitte korrigeren.

Wa Salam 

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vor 1 Minute schrieb Agit62:

Salam,

kannst du doch machen. Es geht aber hier ja dabei, dass kein allgemeines Verbot für die letzten 10 Tage besteht (Geschlechtsverkehr).

Es in dem Fall in der Moschee nicht erlaubt.

Weil du ja meintest, dass es in den letzten 10 Tagen verboten ist. Und als Argument hast du diesen Vers benutzt. 

Wa Salam 

Salam Bruder,

wie ich bereits geschrieben habe ,kenne ich es nicht anders ,so wurde es mir immer gesagt unabhängig davon ob man diese Zeit in der Moschee verbringt oder nicht , sollte man diese Zeit dementsprechend nutzen . Mir war/ist nicht bewusst das dies nur für jene gilt die sich wärend dieser Zeit in der Moschee aufhalten. 
Mein Verstand verbietet es mir anders zu denken ... und geschlechtsverkehr ist auch an üblichen Tagen in einer Moschee nicht erlaubt , daher beziehe ich es auf die letzten 10 Tage im Ramadan aufs allgemeine. 
 

wa Salam 

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vor 2 Minuten schrieb bntshia:

Salam Bruder,

wie ich bereits geschrieben habe ,kenne ich es nicht anders ,so wurde es mir immer gesagt unabhängig davon ob man diese Zeit in der Moschee verbringt oder nicht , sollte man diese Zeit dementsprechend nutzen . Mir war/ist nicht bewusst das dies nur für jene gilt die sich wärend dieser Zeit in der Moschee aufhalten. 
Mein Verstand verbietet es mir anders zu denken ... und geschlechtsverkehr ist auch an üblichen Tagen in einer Moschee nicht erlaubt , daher beziehe ich es auf die letzten 10 Tage im Ramadan aufs allgemeine. 
 

wa Salam 

Salam,

du kannst ja so denken, trotzdem ist die Behauptung mit diesem Argument nicht richtig. Siehe Al-Mizan du kannst ja auch gerne andere Tafsire dazu lesen. Wer hat es dir denn so erklärt? Du sagst es ja selber, dass GV in üblichen Tagen auch nicht erlaubt ist in der Moschee. Und Vers betont es nochmals, damit man nicht denkt, dass es in der Moschee erlaubt sei.

Wa Salam 

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Salam,

kannst du Arabisch?

Und woher hast du die Überetzung? Im Arabischen steht nichts von 10 Tagen. Genauso wenig in der Übersetzung von  Bubenheim.

"Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allahs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allah den Menschen Seine Zeichen klar, auf daß sie gottesfürchtig werden mögen."

Auch lässt der Halsatz/Zustandssatz es gar nicht zu,  das Verbot auf was anderes zu beziehen. Es geht einzig und allein darum , wenn man im Zustand des I'tikafs in der Moschee ist.

Wa Salam 

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vor 2 Minuten schrieb Agit62:

Salam,

du kannst ja so denken, trotzdem ist die Behauptung mit diesem Argument nicht richtig. Siehe Al-Mizan du kannst ja auch gerne andere Tafsire dazu lesen. Wer hat es dir denn so erklärt? Du sagst es ja selber, dass GV in üblichen Tagen auch nicht erlaubt ist in der Moschee. Und Vers betont es nochmals, damit man nicht denkt, dass es in der Moschee erlaubt sei.

Wa Salam 

Ich habe wie oben bereits erwähnt dir geschrieben dass du vielleicht recht hast und es nur für die gilt die sich in der Moschee aufhalten , ich habe nicht darauf beharrt recht zu haben . Sondern gesagt das ich es nicht anders kenne
Ein Sayed hat es mir so erklärt und davor kannte ich es schon so weil mein Vater es mir so erklärt hat ...

allahu 23lem 
 

wa Salam 

 

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vor 50 Minuten schrieb Agit62:

Salam, 

was meinst du damit?

Wa Salam 

damit meine ich, dass man es ja dann quasi selbst in der hand haben würde, ob GV in den letzten 10 tagen erlaubt ist oder nicht. also wenn ich mich in der moschee aufhalte, dann keinen GV, und wenn ich mich nicht dort aufhalte dann schon. trotz der im internet verfügbaren interpretationen wirkt es vom bauchgefühl her nicht stimmig

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es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass das trotzdem stimmt, aber man macht sicher auch keinen fehler sich zu enthalten. im gegenteil, es diszipliniert einen selbst finde ich.

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vor 1 Minute schrieb synergy:

damit meine ich, dass man es ja dann quasi selbst in der hand haben würde, ob GV in den letzten 10 tagen erlaubt ist oder nicht. also wenn ich mich in der moschee aufhalte, dann keinen GV, und wenn ich mich nicht dort aufhalte dann schon. trotz der im internet verfügbaren interpretationen wirkt es vom bauchgefühl her nicht stimmig

Salam,

wie oben bereits erwähnt, hier geht es nur darum, dass man seinen Frauen im Zustand der Zurückgezogenheit (I'htikaf) in den Moscheen nicht nähern soll.

Im Vers kommen 10 Tage oder sonstiges nicht vor. Deswegen ist es kein Bauchgefühl. 

 I'htikaf kann auch für weniger als 10 Tage praktiziert werden, und auch außerhalb des Monats Ramadan.

http://www.eslam.de/begriffe/k/klausur.htm

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Gerade eben schrieb synergy:

es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass das trotzdem stimmt, aber man macht sicher auch keinen fehler sich zu enthalten. im gegenteil, es diszipliniert einen selbst finde ich.

Hast du einen Marja, dann würde ich dich bitten ihn anzuschreiben und nachzufragen, dass würde auch die Diskussion ersparen.

Wa Salam 

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im text des links den du geschickt hast steht auch, dass man die Zurückgezogenheit zu hause praktizieren kann. aber ich habe deine argumentation jetzt verstanden. der koranvers spricht ja von moscheen.

ich persönlich würde mich eher enthalten, aber vielleicht ist das auch zu vorsichtig.

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vor 6 Minuten schrieb Agit62:

Hast du einen Marja, dann würde ich dich bitten ihn anzuschreiben und nachzufragen, dass würde auch die Diskussion ersparen.

Wa Salam 

ja, habe ich, aber ich finde es auch nicht verkehrt, sich darüber auszutauschen. das macht ein forum für mich auch aus. aber danke für den tipp, so weiß man es dann definitiv.

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vor 9 Minuten schrieb synergy:

im text des links den du geschickt hast steht auch, dass man die Zurückgezogenheit zu hause praktizieren kann. aber ich habe deine argumentation jetzt verstanden. der koranvers spricht ja von moscheen.

ich persönlich würde mich eher enthalten, aber vielleicht ist das auch zu vorsichtig.

Genau, das ist dann aber ein anderer Sachverhalt. Da müsste man mal fragen, wenn ich die Niyyah gemacht habe, Zuhause I'htikaf zu machen, ob GV verboten ist. Das weiß ich nicht.

Wenn es verboten wäre, hätte es mit dem I'htikaf an sich etwas zu tun und nicht mit den letzten 10 Tagen vom Monat Ramadan. Weil es nicht verpflichtend ist, diese Art von Gottesdienst auszuführen.

Wa Salam 

 

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