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Kurze Frage zum Fasten auf Reisen


Amon

Empfohlene Beiträge

Salam Alaikum liebe Geschwister, 

 

kurze Frage Undzwar: Ich arbeite morgen Aushilfsweise (üblicher Weise fast jeden Samstag idr. 3 mal im Monat) in einem Betrieb wo ich über 22.5 km Reisen muss um zu arbeiten. Der Ort an dem ich Reise ändert sich aber nicht.  
 

jetzt bin ich verwirrt ob ich morgen fasten darf oder nicht ??? 
 

ich war Anfang Ramadan dort, Davor 2 Wochen dort nicht (habe gefastet) eine Woche später einmal, dann nochmal eine Woche später Und dann 2 Wochen wieder nicht und jetzt morgen wieder. 
 

es gibt ja eine 10 Tage Regel die besagt wenn man alle 10 Tage dort ist dass man trotzdem fasten muss aber ich bin extrem verwirrt. 

(bin nicht vor dem duhur Gebet zuhause)

kann mir jemand helfen bitte ?? 
 

marja ayatullah Khamenei 

 

wasalam

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vor einer Stunde schrieb Amon:

Salam Alaikum liebe Geschwister, 

 

kurze Frage Undzwar: Ich arbeite morgen Aushilfsweise (üblicher Weise fast jeden Samstag idr. 3 mal im Monat) in einem Betrieb wo ich über 22.5 km Reisen muss um zu arbeiten. Der Ort an dem ich Reise ändert sich aber nicht.  
 

jetzt bin ich verwirrt ob ich morgen fasten darf oder nicht ??? 
 

ich war Anfang Ramadan dort, Davor 2 Wochen dort nicht (habe gefastet) eine Woche später einmal, dann nochmal eine Woche später Und dann 2 Wochen wieder nicht und jetzt morgen wieder. 
 

es gibt ja eine 10 Tage Regel die besagt wenn man alle 10 Tage dort ist dass man trotzdem fasten muss aber ich bin extrem verwirrt. 

(bin nicht vor dem duhur Gebet zuhause)

kann mir jemand helfen bitte ?? 
 

marja ayatullah Khamenei 

 

wasalam

Assalamu aleykum wa rahmatullahi wa barakathu, 

du musst dein Fasten brechen und es nachholen, das Fasten ist ungültig. 

http://www.shia-network.com/themen/fasten/fasten-auf-reisen/

Wasalam 

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Salam

Bist du sicher? Ich hatte mal gehört, dass die Person, die immer zur Arbeit fährt oder aufgrund ihrer Tätigkeit öfter mehr als die Strecke fährt, nicht vom Fasten befreit ist. Eine Fatwa dazu habe ich nur vom Marja Sistani gefunden. Vielleicht weiß jemand anderes mehr.

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Darf ich fragen aus welcher Quelle du das beziehst ? 
 

vor 7 Minuten schrieb Makina:

Salam 

Dein Arbeitsweg auch wenn du dort nicht täglich hin fährst bricht das Fasten nicht. 

 

ws Makina 

 

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vor 41 Minuten schrieb Amon:

Darf ich fragen aus welcher Quelle du das beziehst ? 
 

 

Salam, würdest du dort deine Gebete verkürzen?Wenn ja,ist dein Fasten ungültig.Aber wenn du deine Gebete komplett beten würdest,musst du fasten.
 

Wa Salam

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vor 11 Minuten schrieb privat_:

Salam, würdest du dort deine Gebete verkürzen?Wenn ja,ist dein Fasten ungültig.Aber wenn du deine Gebete komplett beten würdest,musst du fasten.
 

Wa Salam

Salam, 

auch wenn man nach dem Duhur Gebet geht und sagen wir mal das Gebet verkürzt beten müssten?

Wasalam

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vor 1 Stunde schrieb Nino24:

Salam, 

auch wenn man nach dem Duhur Gebet geht und sagen wir mal das Gebet verkürzt beten müssten?

Wasalam

Salam,

Naja,die Regel ganz ganzzzz genau kenne ich nicht,aber ich denke schon.Die Fatwa lautet:

1723. A traveller for whom it is obligatory to shorten a four Rak'ats prayers to two Rak'ats, should not fast. However, a traveller who offers full prayers, like, a person who is a traveller by profession or who goes on a journey for a haraam purpose, should fast while travelling.

Naja,daraus entnehme ich das zumindest.Aber es gibt ja zum fasten noch mehr regeln.Also muss es nicht sein.Die Frage überfordert mich etwas#schaem#

wa Salam

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vor 27 Minuten schrieb privat_:

Salam,

Naja,die Regel ganz ganzzzz genau kenne ich nicht,aber ich denke schon.Die Fatwa lautet:

1723. A traveller for whom it is obligatory to shorten a four Rak'ats prayers to two Rak'ats, should not fast. However, a traveller who offers full prayers, like, a person who is a traveller by profession or who goes on a journey for a haraam purpose, should fast while travelling.

Naja,daraus entnehme ich das zumindest.Aber es gibt ja zum fasten noch mehr regeln.Also muss es nicht sein.Die Frage überfordert mich etwas#schaem#

wa Salam

Haha alles gut ich wollte dich nicht überfordern #rofl#. Vllt weiß es noch jemand :)

Wasalam

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Am 16.9.2007 um 18:41 schrieb 3aliy:

Assalam Alaikoum liebe Geschwister,

 

Da immer mehr nach dem Reisengebet gefragt wird, und die Fatawa von Imam Khamenei nur in Form von Antworten auf Fragen vorliegen, weshalb es schwierig ist für weniger erfahrene Geschwischter ihren Urteil zu finden oder einen Faden zu erkennen haben wir versucht, die Gesetze des Reisengebets in einer nachvollziehbaren Form zusammenzufassen.

 

 

Die Regeln des Reisenden nach Imam Khamenei:

 

 

Der Reisende hat besondere Regeln bezüglich seinem Fasten und Gebet zu beachten. Deswegen ist es wichtig zu wissen, was man als Reisender tun muss und wann man als Reisender gilt. Im Folgenden wird ein Versuch unternommen diese Fragen aus der Sicht von Imam Khamenei zu beantworten.

 

1. An welchen Regeln muss ich mich als Reisender halten?

 

Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, weil man sich als reisender an zwei Regeln zu halten hat:




  1.  
  2. Man muss die täglichen Pflichtgebete, die aus 4 Gebetseinheiten bestehen auf 2 Gebetseinheiten verkürzen.
  3. Man darf nicht fasten.

So einfach ist das.

 

2. Wie kann ich wissen, ob ich ein Reisender bin?

 

Das schwierigere ist aber zu wissen, wann man religiös gesehen als reisender gilt:

Dazu muss man mit einigen Begriffen vertraut sein.




  1.  
  2. Heimat
  3. Aufenthaltorte
  4. Arbeitsort(1/10)
  5. Religiöse Entfernung(Massafa)
  6. Grenze der Zulässigkeit(Hadd At-tarachus)

1. Heimat:

Eine Heimat muss einer der folgenden Orte sein:

  1. Der Ort an dem man aufgewachsen ist.
  2. Der Ort an dem man dauerhaft lebt auch wenn nur paar Monate im Jahr
  3. Der Ort an dem man so lange lebt, dass man in der Gesellschaft als Mitbürger oder Einheimischer gilt.

Diese Orte bleiben Heimate, solange man sich von ihnen nicht abgewendet hat.

 

2. Aufenthaltsorte:

a. Aufenthaltsort(10):

der Ort, der keine Heimat ist und an dem man beabsichtigt mindestens 10 Tage zu wohnen. Dieser Ort ist keine Heimat aber wird wie eine Heimat behandelt. Wenn man von diesem Ort abreist, wird er nicht mehr wie eine Heimat behandelt.

 

b. Aufenthaltsort(30):

der Ort, der keine Heimat ist und an dem man beabsichtigt einige Tage zu wohnen aber nicht weiss wie lange genau. Man ist nicht entschlossen und bleibt so 30 Tage lang. Erst nach diesen 30 Tage wird dieser Ort wie eine Heimat behandelt auch wenn er keine Heimat ist. Wenn man von diesem Ort abreist, wird er nicht mehr wie eine Heimat behandelt.

 

3. Arbeitsort(1/10):

Der Ort, der keine Heimat ist und an dem man mindestens jeden zehnten Tag arbeitet. Dieser Ort wird wie eine Heimat behandelt auch wenn er keine Heimat ist. Wenn man an diesem Ort nicht mehr arbeitet oder nicht so oft wie erwähnt, dann wird er nicht mehr wie eine Heimat behandelt.

 

Beweis:

 

4. Massafa(die religiöse Entfernung):

  1. ab 8 Farsakh (45 Km) hin oder
  2. ab 8 Farsakh (45 Km) zurück oder
  3. ab 8 Farsakh (45 Km) Hin und Zurück,
  4. der Hinweg muss im letzten Fall mindestens 22.5 Km sein.

Beweis:

 

5. Hadd At-Tarachus(Grenze der Zulässigkeit):

  1. Dies ist die Grenze auf dem Weg zum Ziel, nach der die Regeln der Reise in Kraft treten. Vor dieser Grenze darf man diese Regel nicht anwenden und nach ihr muss man sie anwenden.
  2. Mit dieser Grenze ist der Ort gemeint, an dem der Gebetsruf der Stadt nicht (mehr) zu hören ist und an dem ihre Mauern nicht mehr zu sehen sind.
  3. Beide Sachen sind vorsichtshalber zu beachten

Beweis:

 

Wenn man die vorherigen Begriffe verstanden hat, kann man wie folgt bestimmen ob man ein Reisender ist oder nicht.

Definition:(Reisender)

Eine Person, für die die folgenden Bedingungen erfüllt sind heisst ein Reisender.

  1. Die Länge der Reise ist eine Massafa.
  2. Man hat vom Anfang an, die Absicht diese Entfernung zurückzulegen.
  3. Diese Absicht dauert die ganze Zeit an.
  4. Man beabsichtigt nicht einen Ort, der die Reise abbricht, zu besuchen (Heimat oder Aufenthaltsort(10)).
  5. Die Reise ist erlaubt. (d.h. Das Verlassen der Heimat ist religiös gesehen erlaubt, das Ziel der Reise ist erlaubt und die Reise an sich ist erlaubt).
  6. Der Reisende ist nicht von denjenigen, die ihre Häuser mit sich tragen wie manche Nomaden in der Steppe, die keinen bestimmten Aufenthaltsort haben, sondern in den Gegenden umherziehen und an Stellen mit Wasser, Pflanzen und Vegetation halten.
  7. Die Reise ist an sich kein Beruf (wie beim Seemann und beim Zugfahrer usw.) und auch das Ziel der Reise ist kein Arbeitsort(1/10).
  8. Die Zulässigkeitsgrenze wurde überschritten.

Wenn man nicht all diese Bedingungen erfüllt, ist man kein Reisender.

PS:

1. Bei einer neuen Beschäftigung, die die erwähnten Bedingungen erfüllt, sollte die Vertragslaufzeit länger als 2 Monate sein, damit es als eine richtige Arbeit zählt und somit die Person den Titel eines Reisenden verliert. Das erste Mal, wenn man zu so einer Arbeit fährt ist man ein Reisender.

Wenn die Vertragslaufzeit aber weniger als 2 Monate ist, ist es problematisch dies als eine Arbeit der Person anzusehen. Anscheinend aber muss man nach Imam Khamenei die Sache aus der Sicht der Gesellschaft betrachten. Das heisst wenn so eine Arbeit in der Gesellschaft als die Arbeit der Person gilt, dann ist es seine Arbeit. Um sicher zu gehen wäre es gut wenn man in diesem Fall bei Imam Khamenei konkreter fragt.

 

Beweis:

2. Wenn man sich an irgendeinem Ort 10 Tage hintereinander aufhält, dann ist man das nächste mal wenn man zu seinem Arbeitsort(1/10) fährt, ein Reisender. Ab dem zweiten Mal ist man wieder kein Reisender.

 

Wichtig: Wenn Jemand in den Fatwas von Imam Khamenei etwas findet, was im Widerspruch zu irgendeinem Wort in dieser Zusammenfassung steht, sollte mich bitte per PN benachrichtigen, damit ich das korrigieren kann, aber bitte immer mit einem Beweis aus den Worten des Imams.

 

Wassalam!

Salam 

Dieses Thema gab es schon des öfteren im Forum.

Ich hoffe das hilft. 

es Makina

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vor 19 Stunden schrieb Nino24:

Salam, 

auch wenn man nach dem Duhur Gebet geht und sagen wir mal das Gebet verkürzt beten müssten?

Wasalam

Salam

Wenn man die Reise nach der Duhur-Zeit antritt dann muss man zuende fasten.Steht auch hier iwo im Forum in den Rechtsurteilen.

Allah swt weiss es besser

Wassalam

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vor 50 Minuten schrieb belkis:

Salam

Wenn man die Reise nach der Duhur-Zeit antritt dann muss man zuende fasten.Steht auch hier iwo im Forum in den Rechtsurteilen.

Allah swt weiss es besser

Wassalam

Walikumsalam,

das weiß ich nur kommt man durcheinander, wenn man auch ließt: das man nicht Fasten darf, falls man die Gebete verkürzen muss verstehst du?:D

Trdm Danke vielmals für deine Antwort und Eid Mubarak an alle😊⚘

Wasalam

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Am 23.5.2020 um 22:29 schrieb Makina:

Man beabsichtigt nicht einen Ort, der die Reise abbricht, zu besuchen (Heimat oder Aufenthaltsort(10)).

Salam Aleikum @belkis,

eine Frage habe ich da noch. 

Wenn ich z.b vor habe zur Arbeit zu gehen ca 7 km (gezählt ab da wo die Stadt nicht mehr zu sehen ist) und nach der Arbeit einen Freund besuche der von meiner Arbeit aus auch (ab der Stadtgrenze gezählt) ca. 25 Km Masaffa hat. 

Frage: Muss ich in den Fall ab meine Arbeit zählen, welches auch als Heimat behandelt wird oder ab meinen Wohnort, was die Berechnung der Masaffa betrifft?

Ich hoffe mir kann jmd helfen ?

 

 

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  • 2 Wochen später...

Wa aleikum salam wa rahmatullah 

Entschuldige die verspätete Antwort. 

Da deine Arbeit bzw. der Arbeitsweg nicht das Fasten beeinträchtigt, gilt dein Wohnort als Standort. Frag aber lieber deinen Marja Bruder.

Wa Allahu alam

Wassalam

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  • 10 Monate später...

Ich hoffe es ist OK wenn ich hier im Threads noch eine Frage stelle.

Wie ist es eigentlich wenn mein Arbeitsort ca 42km von Zuhause entfernt ist und ich täglich dahin fahre von morgens bis Abends. Kann ich theoretisch nach 25km auf dem Weg das Fasten brechen und danach weiter zur Arbeit fahren?

Oder müsste ich erstmal in einen Nachbarort fahren, dort das Fasten brechen und dann weiter zur Arbeit?

Ich hoffe ihr versteht die Frage, es geht mir nicht darum dass ich nicht Fasten will sondern aufgrund meiner Arbeit an wenigen Tagen eventuell Mal nicht Fasten kann und will dass alles islamisch gesehen rechtens ist. Unten ist ein Bild angehangen wie ich das meine.

IMG_20210414_113358.jpg

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Salam 

Wie oben beschrieben macht dein Arbeitsweg dich  nicht zum Reisenden auch nicht wenn Du einen Umweg fährst. Wenn Du aber körperlich nicht in der Lage bist zu fasten an deinen Arbeitstagen brauchst du keine Entschuldigung um dein fasten zu brechen. Du musst es nur nachholen. 

 

ws Makina 

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Ist es wirklich so einfach zu sagen man fastet nicht, weil es vielleicht anstrengend wird? Ich hab irgendwo Mal gelesen, wenn man auf seiner Arbeit nicht Fasten kann, soll man die Stelle wechseln. Ich will auf jeden Fall versuchen zu Fasten, aber an manchen Tagen kann es eventuell so anstrengend werden, dass ich umkippen könnte. Liegt daran dass ich Soldat bin und wir demnächst eine große Ausbildung haben die körperlich extrem anstrengend sein wird.

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Salam 

 

Es geht nicht um vielleicht wird es mir zu anstrengend sondern es ist tatsächlich zu anstrengend um zu fasten. Da musst du schon Unterscheiden. 

Mal eben die Arbeitsstelle wechseln? Das ist wohl eher selten Möglich. Z.B.  mein Mann fährt täglich 60 km auf der Autobahn zur Arbeit. Wo er schwere  Maschinen bewegen muss und dann am Nachmittag die gleiche Strecke zurück. Seine Konzentration lässt durch das fasten so sehr nach das Er spätestens auf dem Heimweg nicht mehr fähig ist umsichtig und vorsichtig Auto zu fahren oder die Maschinen auf der Arbeit sicher zu bedienen. So ist es ihm nicht möglich zu fasten. 

 

ws Makina 

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  • 6 Monate später...

Salam alaikum,

"3. Arbeitsort(1/10):

Der Ort, der keine Heimat ist und an dem man mindestens jeden zehnten Tag arbeitet. Dieser Ort wird wie eine Heimat behandelt auch wenn er keine Heimat ist. Wenn man an diesem Ort nicht mehr arbeitet oder nicht so oft wie erwähnt, dann wird er nicht mehr wie eine Heimat behandelt."

Wassalam

 

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