Momo-Anti-Extrem Geschrieben 20. Juli 2020 Melden Teilen Geschrieben 20. Juli 2020 Hallo und Salam , eine Frage hätte ich, wenn man Alkohol zu sich nimmt sind die gebete ja 40 Tage nicht erhörbar. Wie sieht es mit ghusl, dua aus. Ist zb das ghusl ungültig? Und in der Zeit wo man Najes ist, ist der Schweiss dann auch Najes? Wäre für ausführliche Antworten sehr dankbar, habe leider im Forum nichts darüber gefunden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Momo-Anti-Extrem Geschrieben 25. Juli 2020 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 Niemand :S? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
privat_ Geschrieben 25. Juli 2020 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2020 Am 20.7.2020 um 22:23 schrieb Momo-Anti-Extrem: Hallo und Salam , eine Frage hätte ich, wenn man Alkohol zu sich nimmt sind die gebete ja 40 Tage nicht erhörbar. Wie sieht es mit ghusl, dua aus. Ist zb das ghusl ungültig? Und in der Zeit wo man Najes ist, ist der Schweiss dann auch Najes? Wäre für ausführliche Antworten sehr dankbar, habe leider im Forum nichts darüber gefunden! Salam, also ich kann nichts zu 100% sagen,aber ich denke nicht,dass man Najis wird in dem Sinne,dass man Unrein wird ( wie zb Ungläubige). Momo-Anti-Extrem und shia078 reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aloush83 Geschrieben 27. Juli 2020 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2020 w aalaykum mn alsalam, Wenn man Alkohol zu sich nimmt, ist man nicht 40 Tage lang Najes. Die Gebete werden, als Bestrafung, 40 Tage nicht erhört. Sie sind trotzdem verpflichtend, nur die Belohnung erhält man dafür nicht. Demnach denke ich spricht nichts gegen Duaa etc. Das ist meine persönliche Einschätzung, stelle die Frage am besten, zur Sicherheit, deinem Marjaa. Momo-Anti-Extrem, shia078 und itschtihad reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
itschtihad Geschrieben 28. Juli 2020 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2020 vor 11 Stunden schrieb Aloush83: w aalaykum mn alsalam, Wenn man Alkohol zu sich nimmt, ist man nicht 40 Tage lang Najes. Die Gebete werden, als Bestrafung, 40 Tage nicht erhört. Sie sind trotzdem verpflichtend, nur die Belohnung erhält man dafür nicht. Demnach denke ich spricht nichts gegen Duaa etc. Das ist meine persönliche Einschätzung, stelle die Frage am besten, zur Sicherheit, deinem Marjaa. Selam aleyküm, dem ist nichts hinzuzufügen, desweiteren sollte man sogar am besten noch bereuen oder Reue zeigen in den 40 Tagen, dass man sowas gemacht hat und nicht mehr tun wird und sich dafür aufrichtig entschuldigen bei Allah. Momo-Anti-Extrem reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Momo-Anti-Extrem Geschrieben 22. August 2020 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. August 2020 Danke für die Antworten, es ging darum , dass ich ausversehen ein Gericht im Restaurant gegessen hatte ,welches doch Alkohol beinhaltet hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AymanK Geschrieben 24. August 2020 Melden Teilen Geschrieben 24. August 2020 Am 22.8.2020 um 16:41 schrieb Momo-Anti-Extrem: Danke für die Antworten, es ging darum , dass ich ausversehen ein Gericht im Restaurant gegessen hatte ,welches doch Alkohol beinhaltet hatte. wenn es nicht mit Absicht war dann musst du dir keine Sorgen machen. Zuerst einmal etwas grundsätzliches: Eine Sünde, die man unbewußt/unbeabsichtigt begeht, wird einem nicht als Sünde angerechnet, man wird dafür nicht bestraft und somit ist die einzigste Wiedergutmachung die, dass man diese Sünde nicht mehr wiederholt, sobald man weiß, dass etwas haram ist. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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