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Alkohol und Najes!?


Momo-Anti-Extrem

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Momo-Anti-Extrem

Hallo und Salam , eine Frage hätte ich, wenn man Alkohol zu sich nimmt sind die gebete ja 40 Tage nicht erhörbar. Wie sieht es mit ghusl, dua aus. Ist zb das ghusl ungültig? Und in der Zeit wo man Najes ist, ist der Schweiss dann auch Najes? Wäre für ausführliche Antworten sehr dankbar, habe leider im Forum nichts darüber gefunden!

 

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Am 20.7.2020 um 22:23 schrieb Momo-Anti-Extrem:

Hallo und Salam , eine Frage hätte ich, wenn man Alkohol zu sich nimmt sind die gebete ja 40 Tage nicht erhörbar. Wie sieht es mit ghusl, dua aus. Ist zb das ghusl ungültig? Und in der Zeit wo man Najes ist, ist der Schweiss dann auch Najes? Wäre für ausführliche Antworten sehr dankbar, habe leider im Forum nichts darüber gefunden!

 

Salam, 

also ich kann nichts zu 100% sagen,aber ich denke nicht,dass man Najis wird in dem Sinne,dass man Unrein wird ( wie zb Ungläubige).

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w aalaykum mn alsalam,

Wenn man Alkohol zu sich nimmt, ist man nicht 40 Tage lang Najes. Die Gebete werden, als Bestrafung, 40 Tage nicht erhört. Sie sind trotzdem verpflichtend, nur die Belohnung erhält man dafür nicht.

Demnach denke ich spricht nichts gegen Duaa etc. 

Das ist meine persönliche Einschätzung, stelle die Frage am besten, zur Sicherheit, deinem Marjaa.

 

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vor 11 Stunden schrieb Aloush83:

w aalaykum mn alsalam,

Wenn man Alkohol zu sich nimmt, ist man nicht 40 Tage lang Najes. Die Gebete werden, als Bestrafung, 40 Tage nicht erhört. Sie sind trotzdem verpflichtend, nur die Belohnung erhält man dafür nicht.

Demnach denke ich spricht nichts gegen Duaa etc. 

Das ist meine persönliche Einschätzung, stelle die Frage am besten, zur Sicherheit, deinem Marjaa.

 

Selam aleyküm,

dem ist nichts hinzuzufügen, desweiteren sollte man sogar am besten noch bereuen oder Reue zeigen in den 40 Tagen, dass man sowas gemacht hat und nicht mehr tun wird und sich dafür aufrichtig entschuldigen bei Allah.

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  • 4 Wochen später...
Am 22.8.2020 um 16:41 schrieb Momo-Anti-Extrem:

Danke für die Antworten, es ging darum , dass ich ausversehen ein Gericht im Restaurant gegessen hatte ,welches doch Alkohol beinhaltet hatte.

#salam#

wenn es nicht mit Absicht war dann musst du dir keine Sorgen machen. 

Zuerst einmal etwas grundsätzliches: Eine Sünde, die man unbewußt/unbeabsichtigt begeht, wird einem nicht als Sünde angerechnet, man wird dafür nicht bestraft und somit ist die einzigste Wiedergutmachung die, dass man diese Sünde nicht mehr wiederholt, sobald man weiß, dass etwas haram ist.

Wasalam 

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