Muhammad Huseyn Geschrieben 3. September 2020 Melden Teilen Geschrieben 3. September 2020 Wie soll ich das verstehen, jemand hat auf einem anderem Forum gesagt, man dürfe seine Sklaven im Islam vergewaltigen ect. Natürlich weiß ich dass das eine dreiste Lüge ist, aber im Vers kommt "von Rechts wegen besitzt" vor, und wie darf ich das verstehen? Normalerweise steht das ja oft für die Diener. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RuhAlQuds Geschrieben 3. September 2020 Melden Teilen Geschrieben 3. September 2020 Also so etwas habe ich bis jetzt noch nicht gehört. Ich habe mal kurz Sure 4 Deutsch in Google getippt und dieser Part kam raus: Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen Und (verboten sind euch) von den Frauen die verheirateten, außer denjenigen, die eure rechte Hand besitzt. (Dies gilt) als Allahs Vorschrift für euch. Erlaubt ist euch, was darüber hinausgeht, (nämlich) daß ihr mit eurem Besitz (Frauen) begehrt zur Ehe und nicht zur Hurerei (Frauen). Welche von ihnen ihr dann genossen habt, denen gebt ihren Lohn als Pflichtteil. Es liegt aber keine Sünde für euch darin, daß ihr, nachdem der Pflichtteil (festgelegt) ist, (darüberhinausgehend) euch miteinander einigt. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise. In den davorigen und folgenden Versen geht es wie auch hier um die Ehe, Mahram, Nicht-Mahram, Zeitehe, Familienrecht, usw. ... Ich sehe hier jetzt nichts was darauf hindeutet, dass man Seine Sklaven vergewaltigen darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NururrijalAli Geschrieben 4. September 2020 Melden Teilen Geschrieben 4. September 2020 Es gibt allgemeine Überlieferungen gegen Vergewaltigung. Damit man diese speziell für eine Sorte von Menschen aufhebt, erfordert es einen Beleg. Wenn ein Herr mit seiner Leibeigenen verkehren wollen würde, theoretisch, müsste er sich davon fernhalten, es gegen ihren Willen zu tun. Heutige " Sklavenstatusse " zweifele ich jedoch an, da diese mir keinen bekannten legitimen Rechtsweg aufweisen. AbbasHusain reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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