Noora Geschrieben 6. Februar 2021 Melden Teilen Geschrieben 6. Februar 2021 Eine Freundin fr Eine Freundin fragte mich folgendes: Assalamu alaikum Schwester, ich habe ein Problem, und ich weiss nicht, an wen ich mich damit wenden kann, weil es zu persönlich ist, als dass ich mich damit an einen Sheikh wenden könnte... Es geht darum, dass ich mich im März letzten Jahres von meinem Ehemann getrennt habe, ich habe die Trennung und Scheidung verlangt, weil er mich sehr schlecht behandelt hat, von schwersten Beleidigungen über sogar Bedrohungen war alles dabei, außerdem hat er seine islamischen Pflichten nicht erfüllt (mich finanziell ausgenutzt) usw...Wir waren 5 Jahre verheiratet... Jedenfalls habe ich mich nach der Trennung leider von meinem Glauben etwas abgewandt und habe mich selbst dazu verleitet, Unzucht zu begehen, indem ich Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann hatte, aber nicht aus niederträchtigen Gründen, sondern weil ich diesen Mann wirklich liebe und wir eine starke seelische Verbindung haben... Ich habe aber erkannt, dass es so nicht geht und dass die Ehe mit meinem Exmann zuerst ordnungsgemäß beendet werden muss, damit ich dann die Möglichkeit habe, eine neue Verbindung mit Gottes Segen eingehen zu können... Deswegen habe ich von meinem Exmann verlangt, dass er die Scheidungsformel aussprechen soll, was er dann auch vor einem Monat getan hat... Nun gibt es ja für Frauen im Islam die Warteperiode, die Idda, von 3 Monaten... Mein Exmann hat vor dem Aussprechen der Scheidungsformel gesagt, dass die Ehe durch mein Vergehen sowieso nichtig geworden sei, aber er mir trotzdem nochmal offiziell die Bestätigung gibt... Jetzt frage ich mich, ob ich die Wartezeit zwingend abwarten muss, da diese ja auch dazu gedacht ist, dass man sich bei etwaiger Schwangerschaft nochmal überlegen kann, ob man nicht wieder zusammen kommt.. Dies ist bei mir nicht der Fall, ich hatte seit einem Jahr keinerlei körperlichen Kontakt zu meinem Ex... Hat jemand eine Antwort auf diese Frage? Ob sie die Warteperiode von 3 Monaten einhalten muss? Sie ist vor 6 Jahren zum Islam konvertiert... Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 6. Februar 2021 Melden Teilen Geschrieben 6. Februar 2021 Alaikum Salam, also bei einer Dauerehe gibt es nach der Scheidung immer eine Wartezeit, auch wenn eine Schwangerschaft ganz sicher ausgeschlossen werden kann. Außerdem sollte die Schwester wissen, dass der Mann mit dem sie Ehebruch begangen für sie für immer Haram ist, d.h. sie wird ihn nie heiraten dürfen. Im Threadtitel steht etwas von Wartezeit nach Zina: Wenn eine Frau Ehebruch begeht, gibt es keine Wartezeit für sie, d.h. sie könnte ihrem Mann theoretisch wieder näher kommen ohne eine Zeit abzuwarten. Wenn eine unverheiratete Frau Zina begeht, hat sie eine Wartezeit von 1 Monat (bzw. 1 Periode). Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ATLL Geschrieben 22. April 2021 Melden Teilen Geschrieben 22. April 2021 Salamu Aleikum, so fern ich mich erinnern kann, ist nach der Scheidung dieser Mann für dich Haram, da du in der Zeit verheiratet warst und überhaupt war ser Geschlechtsverkehr mit ihm nicht legitim. ich bin mir zwar nicht aicher, dovh erinnere ich mivh dieses vir kurzem gelesen zu haben, vielleicht Weiß eine Schwester, oder Bruder mehr über diesen Rechtsurteil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yusufalzahra Geschrieben 22. Juni 2021 Melden Teilen Geschrieben 22. Juni 2021 Salam alaykum Verehrte Schwester naynawa von wo hast du die information dass eine unverheiratet Frau nach Zina eine einmonatige Warte zeit hat. Nach zina also unzucht gibt es keine Wartezeit, ja es ist empfohlen dass wenn sie den gleichen mann heiraten möchte mit dem sie unzucht begangen hat mit der bedingung er ist nicht haram für sie geworden durch unzucht, dass sie eine periode abwarten, es ist aber nur empfohlen nicht pflichtig. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
privat_ Geschrieben 22. Juni 2021 Melden Teilen Geschrieben 22. Juni 2021 Salam Die Iddah muss in dem Fall eingehalten werden.Sie beträgt 3 Menstruationszyklen,ab der richtigen Scheidung.Zusätzlich darf eine verheiratete Frau,die Ehebruch begeht,den Mann (mit dem sie Ehebruch begangen hat) niemals heiraten (Nach Sayyid Sistani eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme). Am 6.2.2021 um 20:36 schrieb Naynawa: also bei einer Dauerehe gibt es nach der Scheidung immer eine Wartezeit, auch wenn eine Schwangerschaft ganz sicher ausgeschlossen werden kann. Das stimmt nicht ganz.Wenn sie nie intim geworden sind (oder die Frau in der Menopause ist,bin mir da aber nicht sicher),entfällt die Wartezeit (bei einer Scheidung).—>Sayyid Sistani https://www.sistani.org/english/book/48/2342/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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