Mohammad46773 Geschrieben 17. Februar 2021 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2021 (bearbeitet) Selam, Wenn man im Monat Ramadan fastet und absichtlich am Tag Wasser trinkt. Und im laufe des Tages Sünden macht. Muss er nur die Kaffarah zahlen und den Tag nachfasten oder 61 nachfasten und kaffarah zahlen. Weil man hat ja mit Wasser sein Fasten gebrochen aber im laufe des Tages was haram gemacht was das Fasten auch gebrochen hätte. wa selam Bearbeitet 17. Februar 2021 von Mohammad46773 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RuhAlQuds Geschrieben 17. Februar 2021 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2021 Solche Fragen zum Fiqh musst du deinem Marja stellen, Bruder. Ich kann zwar jetzt einen eigenen Gedanken zum Thema äußern, aber ich habe nicht das nötige Wissen dazu hier ein Rechtsurteil aufzustellen. Ich würde jetzt mal selber so denken: Es kommt auf die Intention beim Brechen des Fastens an. Wenn du z.B. Wasser trinkst, weil du keine Lust mehr zum Fasten hast, dann musst du die 60 Tage Strafe nachfasten, weil du dein Fasten absichtlich gebrochen hast. Ob du danach noch andere Sünden begehst, hat dann mit dem Fasten nicht zu tun. Aber wenn du z.B. starke, nicht mehr erträgliche Kopfschmerzen hast und deswegen dein Fasten mit Wasser brichst, dann musst du nur den einen Tag nachfasten. Spätere Taten/Sünden nehmen darauf keinen Einfluss mehr. Das wäre jetzt mal meine Vermutung aber nochmal, dass musst du deinen Rechtsgelehrten fragen. Und schreibe bitte nicht in deine Posts welche Sünden du konkret begehen wirst.. Man soll seine Sünden nicht öffentlich posten oder mit anderen teilen. Am besten wärs du würdest das bearbeiten. Ich hoffe bei Allah, dass du Dir diese Krankheit abgewöhnen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammad46773 Geschrieben 17. Februar 2021 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2021 vor 9 Minuten schrieb Seyfullah: Solche Fragen zum Fiqh musst du deinem Marja stellen, Bruder. Ich kann zwar jetzt einen eigenen Gedanken zum Thema äußern, aber ich habe nicht das nötige Wissen dazu hier ein Rechtsurteil aufzustellen. Ich würde jetzt mal selber so denken: Es kommt auf die Intention beim Brechen des Fastens an. Wenn du z.B. Wasser trinkst, weil du keine Lust mehr zum Fasten hast, dann musst du die 60 Tage Strafe nachfasten, weil du dein Fasten absichtlich gebrochen hast. Ob du danach noch andere Sünden begehst, hat dann mit dem Fasten nicht zu tun. Aber wenn du z.B. starke, nicht mehr erträgliche Kopfschmerzen hast und deswegen dein Fasten mit Wasser brichst, dann musst du nur den einen Tag nachfasten. Spätere Taten/Sünden nehmen darauf keinen Einfluss mehr. Das wäre jetzt mal meine Vermutung aber nochmal, dass musst du deinen Rechtsgelehrten fragen. Und schreibe bitte nicht in deine Posts welche Sünden du konkret begehen wirst.. Man soll seine Sünden nicht öffentlich posten oder mit anderen teilen. Am besten wärs du würdest das bearbeiten. Ich hoffe bei Allah, dass du Dir diese Krankheit abgewöhnen kannst. Selam, Danke Bruder für deine Antwort. Bruder diese Krankheit mach ich, dank Allah(swt), seit ungefähr einem halben Jahr nicht mehr. wa selam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RuhAlQuds Geschrieben 17. Februar 2021 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2021 MaschaAllah Bruder, bleib dran! Du schaffst das InschaAllah! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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