Hina 0 Geschrieben 21. Februar Melden Teilen Geschrieben 21. Februar Salam, ich habe eine Frage bezüglich des Erbrechts im Islam. Ich bin Halbwaise und lebe mit meiner Mutter. Mein Vater ist sehr früh gestorben, kurz nachdem meine Eltern geheiratet hatten, ich war zu der Zeit noch nicht geboren. Habe ich dennoch ein Recht auf den Anteil seines Erben? Der Bruder von meinem Vater sagt, dass ich kein Anrecht hätte. Als mein Vater starb, waren seine Eltern und Gewischter alle noch am Leben. So wie es mir gesagt wurde, ist mein Anteil somit an meine Großeltern gegangen und nicht an mich. Durch Sura 4 im Quran, verstehe ich darunter, dass ich sehr wohl ein Recht auf mein Erbe habe, dennoch würde ich gerne euch um Hilfe bitte was man da tun kann. Danke! Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mohammad46773 24 Geschrieben 21. Februar Melden Teilen Geschrieben 21. Februar vor 2 Stunden schrieb Hina: Salam, ich habe eine Frage bezüglich des Erbrechts im Islam. Ich bin Halbwaise und lebe mit meiner Mutter. Mein Vater ist sehr früh gestorben, kurz nachdem meine Eltern geheiratet hatten, ich war zu der Zeit noch nicht geboren. Habe ich dennoch ein Recht auf den Anteil seines Erben? Der Bruder von meinem Vater sagt, dass ich kein Anrecht hätte. Als mein Vater starb, waren seine Eltern und Gewischter alle noch am Leben. So wie es mir gesagt wurde, ist mein Anteil somit an meine Großeltern gegangen und nicht an mich. Durch Sura 4 im Quran, verstehe ich darunter, dass ich sehr wohl ein Recht auf mein Erbe habe, dennoch würde ich gerne euch um Hilfe bitte was man da tun kann. Danke! Selam, Ich bin kein Gelehrter, aber ich sage was ich denke. Normalerweise haben die Kinder( und vielleicht auch seine Frau bin mir aber nicht sicher) des Verstorbenen das Erbrecht. Wenn es ein Einzelkind ist(egal ob junge oder Mädchen) bekommt es das ganze Erbe. Aber wenn der Vater stirbt, bevor sein erstes Kind geboren wird muss glaub ich das Erbe für das Kind bewahrt bleiben bis er erwachsen wird. Wenn du willst kann ich einen Gelehrten für dich fragen. wa selam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hina 0 Geschrieben 21. Februar Autor Melden Teilen Geschrieben 21. Februar Das wäre sehr nett, ich bin das einzige Kind und habe sonst keine anderen Geschwister. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Naynawa 690 Geschrieben 22. Februar Melden Teilen Geschrieben 22. Februar Salam alaikum, bist du Sunnitin? Wenn dein Vater kein Testament gemacht hat, dann gehen als erstes 1/3 an den Richter für islamisches Recht (Hakim al-Schar'i). Bei uns Schiiten ist es so, dass deine Mutter in deinem Fall von dem Rest 1/8 geerbt hat, deine Großeltern 1/3 und du als einziges Kind den Rest. Wassalam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hina 0 Geschrieben 22. Februar Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Februar vor 6 Stunden schrieb Naynawa: Salam alaikum, bist du Sunnitin? Wenn dein Vater kein Testament gemacht hat, dann gehen als erstes 1/3 an den Richter für islamisches Recht (Hakim al-Schar'i). Bei uns Schiiten ist es so, dass deine Mutter in deinem Fall von dem Rest 1/8 geerbt hat, deine Großeltern 1/3 und du als einziges Kind den Rest. Wassalam Ich bin Sunniten. Ich denke nicht, dass er ein Testament gemacht habe, bin mir aber nicht sicher. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Naynawa 690 Geschrieben 23. Februar Melden Teilen Geschrieben 23. Februar Salam alaikum, bei euch Sunniten würden in deinem Fall deine Onkel mitgeerbt haben. Ich habe diese Fatwa für dich gefunden: https://www.islamweb.net/de/fatwa/132516/Haben-die-Witwe-und-die-gemeinsame-Tochter-Anspruch-auf-das-Erbe-des-verstorbenen-Mannes Vielleicht hilft dir das weiter. Das ist eine Seite mit sunnitischen Rechtsgutachten. Wassalam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hina 0 Geschrieben 23. Februar Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Februar vor 13 Stunden schrieb Naynawa: Salam alaikum, bei euch Sunniten würden in deinem Fall deine Onkel mitgeerbt haben. Ich habe diese Fatwa für dich gefunden: https://www.islamweb.net/de/fatwa/132516/Haben-die-Witwe-und-die-gemeinsame-Tochter-Anspruch-auf-das-Erbe-des-verstorbenen-Mannes Vielleicht hilft dir das weiter. Das ist eine Seite mit sunnitischen Rechtsgutachten. Wassalam Dankesehr. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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