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Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Mutah. Ich bin im Moment in einer Mutah-Ehe und wir beabsichtigen bald zu heiraten. Die Mutah-Ehe deint als Verlobungszeit/Übergangszeit zur Dauerehe. Meine Frage: Ist nach Ablauf der Mutah-Zeit die Iddah Zeit nötig, wenn es im direkten Anschluss zu einer Dauerehe zwischen den selben Personen kommt.

Gruß

12

Gast UMAR EBN HUSSEIN
Geschrieben

Frage lieber einen Gelehrten deines Vertrauens, Bruder. 

Eine Frage an dich und die User: Soweit ich weiß, hat Mut'a im Ursprung den Sinn Muslimen in Zeiten der Not die körperliche Befriedigung auf erlaubte Weise zu ermöglichen (=Genussehe). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Mut'a nie durch den Propheten (saw) verboten wurde. Was ist die theologische Grundlage dafür, eine Ehe auf Zeit zum Kennenlernen oder zur "Verlobung" zu nutzen, zumal es keine Verlobungszeit gemäß islamischer Tradition gibt? Wie bereits erwähnt geht aus den Ahadith und auch den quranischen Versen nichts hervor, was die Nutzung der Zeitehe für das Kennenlernen unterstützt bzw. ist mir nichts darüber bekannt, sondern nur über den körperlichen Genuss. Als ehemaliger Schiite weiß ich, dass die Ehe auf Zeit sehr gerne für die Kennenlernphase genutzt wird, aber körperliche Intimitäten ausgeschlossen werden. Wieso braucht man dann überhaupt die Zeitehe für das Kennenlernen des potentiellen Ehepartners? Man kann sich ohne die Mut'a problemlos auf erlaubte Weise kennenlernen. Sofern das Einverständnis des Vaters gegeben ist, können beide im Elternhaus der Frau ihre Kennenlerngespräche führen und zu einem Entschluss kommen. Ich habe meine Frau auf diese Weise kennengelernt und wir sind bis heute sehr glücklich verheiratet, Alhamdulilah! Ich habe das Gefühl, die jungen Menschen wollen heutzutage immer mehr der westlichen Tradition nachahmen und sind verblendet von etwaigen Dramen und Liebesserien. Und an alle die denken, man würde sich dadurch vor einer Haram-Tat schützen (= Zeitehe zum Kennenlernen): Das ist ein sehr schwaches Argument und fern von der Realität. Ihr werdet mit einer "eingeschränkten" Zeitehe eher zu verbotenen Handlungen neigen als ohne. Beispiel: Die eingeschränkte Zeitehe erlaubt höchstens die Berührung (z.B. Umarmung, Händchenhalten ) des Partners, aber nichts darüber hinaus. Jeder, der verheiratet ist, weiß, wie unglaublich stark der Drang nach körperlicher Nähe zum Partner sein kann, sobald die anfänglichen Barrieren überwunden sind und man "allein" sein kann. Es fängt immer mit der Berührung an, weshalb sogar das Händeschütteln von nicht-Mahrams in unserer Religion strikt verboten ist. Ein Bekannter von mir (Schiite) hat mal eine eingeschränkte Ehe auf Zeit geschlossen, um eine Frau (auch Schiitin) kennenzulernen. Nach kürzester Zeit wollte er plötzlich zur uneingeschränkten Zeitehe wechseln, weil er es nicht mehr aushalten konnte. Ich weiß nicht, ob man sich damit einen Gefallen tut, die Triebe auf diese Weise zu triggern. Das soll jedem selbst überlassen sein. Ich finde diesen Trend komisch und besorgniserregend. Möge Allah SWT uns davor bewahren. 

Das ist nur meine Meinung. Ich will damit niemanden angreifen oder beleidigen. 

Geschrieben

Salam alaikum,

Am 27.5.2021 um 18:49 schrieb Batman:

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Mutah. Ich bin im Moment in einer Mutah-Ehe und wir beabsichtigen bald zu heiraten. Die Mutah-Ehe deint als Verlobungszeit/Übergangszeit zur Dauerehe. Meine Frage: Ist nach Ablauf der Mutah-Zeit die Iddah Zeit nötig, wenn es im direkten Anschluss zu einer Dauerehe zwischen den selben Personen kommt.

Gruß

12

eine Wartezeit gibt es generell nur, wenn beide GV hatten. Da die Zeitehe in dem Fall sowieso nur zum Kennenlernen eingegangen wurde, gibt es also keine Wartezeit, egal was danach geplant ist.

Wassalam

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Salam alaykum 

Ich môchte nur bezüglich dem Beitrag von naynawa etwas erwähnen. Auch wenn es zwischen den Partnern GV gab so ist keine wartezeit notwendig wenn die neue Ehe genau zwiachen diesen zwei Personen wieder durchgeführt wird. Erst wenn mit der neuen Ehe ein neuer Ehemann beabsichtigt wird ist eine Wartezeit notwendig. 

 

Salam alaykum

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