Ehsan124 Geschrieben 26. Juni 2021 Melden Teilen Geschrieben 26. Juni 2021 As salamu aleykum, Ich habe eine Frage zu einem Teil der Verse 229 von Sure al-Baqara. „Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Männer die Frauen) in angemessener Weise behalten oder im Guten entlassen. Und es ist euch nicht erlaubt, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gegeben habt, es sei denn, beide (Mann und Frau) befürchten, die Schranken Allahs nicht einhalten zu können. Und wenn ihr befürchtet, daß sie die Schranken Allahs nicht einhalten können, dann liegt kein Vergehen für sie beide in dem, was sie hingibt, um sich damit loszukaufen. Dies sind die Schranken Allahs, so übertretet sie nicht. Und wer die Schranken Allahs übertritt - das sind diejenigen, die Unrecht tun.“ mit dem Teil der Vers man ich den Anfang der Verse, die hier mit „Die Scheidung ist zweimal.“ übersetzt wird. was meint hier Allah? Meint er das Aussprechen der Scheidung? Oder meint er, die Scheidung nach der Iddah Zeit? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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