Islamisbeauty Geschrieben 11. Juli 2021 Melden Teilen Geschrieben 11. Juli 2021 Salam, ich frage für eine Person. Meine Freundin hat Ghusl erst mit ca. 16 Jahren kennen gelernt per Zufall. Ihre Eltern haben ihr nie gesagt wo für das ist, wann man das macht etc.. Sie haben ihr als Kind nur beim duschen es gezeigt und gesagt es ist gut wenn du das immer machst. Sie hat es aber immer vergessen und halt normal geduscht. Weil sie war noch ein Kind. Sie hat sich möge Gott ihr verzeihen in den janaba zustand gebracht mit einer Tat wo leider viele Jugendliche heutzutage zukämpfen haben. Sie wurde leider süchtig und hat diese Sucht zum Glück besiegt. Sie hat aber all die Jahre gebetet und gefastet...aber im Janaba zustand. Sie wusste auch nicht was das war bis sie ca. 16 Jahre alt war. Sie denkt sie muss jetzt ca. 8 Jahre die ganzen Gebete nachholen und die ganzen Tage nachfasten. 1. Stimmt das? 2. Habt ihr Tipps wie sie die Gebete so schnell wie möglich, aber konzentriert nachbetet? 3. Kann sie auch bezahlen statt all die Tage nachzufasten ? Ich bedanke mich im vorraus Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahmed62827 Geschrieben 11. Juli 2021 Melden Teilen Geschrieben 11. Juli 2021 Selam Aleykum Ich kenne das so aber ich weiß nicht ob es Meinungsverschiedenheiten gibt. Sie muss die Fastentage nicht nachholen, wenn sie während des Tages, wo sie gefastet hat nichts gemacht hat was ihr Fasten ungültig macht. Wenn man ahnungslos war, bricht der Janaba Zustand das Fasten nicht. Aber wenn sie halt während des Tages wo sie gefastet diese Tat gemacht hat muss sie es nachholen. Und dazu noch zusätzlich Kaffarah ( 60 Arme ernähren oder 60 Tage Fasten) bezahlen. Nach einigen Maraja muss sie sogar beides machen wenn sie ihr Fasten mit etwas gebrochen hat was haram ist. Das Gebet muss sie aber nachholen wenn sie im janaba gebetet hat. Das könnte aber je nach Marja anders aussehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahmed62827 Geschrieben 12. Juli 2021 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2021 vor 21 Stunden schrieb Ahmed62827: Selam Aleykum Ich kenne das so aber ich weiß nicht ob es Meinungsverschiedenheiten gibt. Sie muss die Fastentage nicht nachholen, wenn sie während des Tages, wo sie gefastet hat nichts gemacht hat was ihr Fasten ungültig macht. Wenn man ahnungslos war, bricht der Janaba Zustand das Fasten nicht. Aber wenn sie halt während des Tages wo sie gefastet diese Tat gemacht hat muss sie es nachholen. Und dazu noch zusätzlich Kaffarah ( 60 Arme ernähren oder 60 Tage Fasten) bezahlen. Nach einigen Maraja muss sie sogar beides machen wenn sie ihr Fasten mit etwas gebrochen hat was haram ist. Das Gebet muss sie aber nachholen wenn sie im janaba gebetet hat. Das könnte aber je nach Marja anders aussehen. Selam Aleykum damit keine Missverständnisse entstehen. Die kaffarah muss sie nur zahlen wenn sie während des Tages diese tat gemacht hat. Und zu deiner Frage ob sie es bezahlen kann. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist zu fasten wegen zum Beispiel eine Krankheit(wie Diabetes), dann kann sie jemand bezahlen der für sie die Tage nachholt. Aber ich glaube das trifft nicht auf sie zu. (Aber das alles muss sie nicht nachfasten wenn sie es während des Tages von Monat Ramadan nicht diese Sünde gemacht hat) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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