313_ahlulbayt Geschrieben 29. Juli 2021 Melden Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Ich hätte einige Fragen. Bitte nach dem fitwa von agha sistani & agha khamenei - müssen Frauen Mahr zahlen, wenn sie eine Scheidung wollen? - Dürfen Männer Mahr verlangen wenn ja was sind die Gründe dafür? - Geht eine Scheidung online? - wenn die Frau Das Mahr Geld wollen und der Mann es nicht zahlt, in wie viele Monaten ist automatisch eine Scheidung? - wenn der Mann keine Scheidung geben will und kein Mahr ist es automatisch eine Scheidung? BITTE ANTWORTEN! Würde mir helfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 21. Oktober 2021 Melden Teilen Geschrieben 21. Oktober 2021 Salam alaikum, es gibt generell keine automatische Scheidung. Die Frau kann in bestimmten Fällen die Scheidung beim Islamischen Richter beantragen, der sie dann ohne Zustimmung ihres Ehemannes scheiden lassen kann. Am 29.7.2021 um 08:30 schrieb 313_ahlulbayt: - müssen Frauen Mahr zahlen, wenn sie eine Scheidung wollen? Wenn die Scheidung von der Frau ohne triftigen Grund verlangt wird, kann der Mann als Bedingung festlegen, dass sie seine Aufwendungen entschädigt. Am 29.7.2021 um 08:30 schrieb 313_ahlulbayt: - wenn die Frau Das Mahr Geld wollen und der Mann es nicht zahlt, in wie viele Monaten ist automatisch eine Scheidung? Meinst du den Mahr, der im Falle einer Scheidung festgelegt wurde? Wenn der Mann sich scheiden lassen will, muss er ihr das geben. Wenn sie sich scheiden lassen will, dann ist es in der Regel so, dass der Mann als Bedingung festlegt, dass er der Scheidung nur zustimmt, wenn sie auf dieses Geld verzichtet. Wenn der Mann jedoch Schuld an der Scheidung ist und die Frau auch ohne seiner Zustimmung die Scheidung zusteht, dann sieht es anders aus. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rose_313 Geschrieben 31. Oktober 2021 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2021 Am 21.10.2021 um 11:25 schrieb Naynawa: Salam alaikum, es gibt generell keine automatische Scheidung. Die Frau kann in bestimmten Fällen die Scheidung beim Islamischen Richter beantragen, der sie dann ohne Zustimmung ihres Ehemannes scheiden lassen kann. Wenn die Scheidung von der Frau ohne triftigen Grund verlangt wird, kann der Mann als Bedingung festlegen, dass sie seine Aufwendungen entschädigt. Meinst du den Mahr, der im Falle einer Scheidung festgelegt wurde? Wenn der Mann sich scheiden lassen will, muss er ihr das geben. Wenn sie sich scheiden lassen will, dann ist es in der Regel so, dass der Mann als Bedingung festlegt, dass er der Scheidung nur zustimmt, wenn sie auf dieses Geld verzichtet. Wenn der Mann jedoch Schuld an der Scheidung ist und die Frau auch ohne seiner Zustimmung die Scheidung zusteht, dann sieht es anders aus. Wassalam Was sind dann die trieftige Gründe? Wann kann die Frau die Scheidung verlangen und bekommen? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahmed62827 Geschrieben 1. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2021 vor 19 Stunden schrieb Rose_313: Was sind dann die trieftige Gründe? Wann kann die Frau die Scheidung verlangen und bekommen? Danke Selam Aleykum Ein triftiger Grund wäre z. B. wenn der Mann die Frau schlägt o. ä. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rose_313 Geschrieben 3. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2021 Am 1.11.2021 um 17:40 schrieb Ahmed62827: Selam Aleykum Ein triftiger Grund wäre z. B. wenn der Mann die Frau schlägt o. ä. Salamu Aleykum, hast du eine Fatwa? Kann man ohne Mann sich scheiden lassen? WaSalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahmed62827 Geschrieben 3. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2021 vor 39 Minuten schrieb Rose_313: Salamu Aleykum, hast du eine Fatwa? Kann man ohne Mann sich scheiden lassen? WaSalam Selam Aleykum Siehe: Dort habe ich die Fatwa gepostet. Der Mann muss trotzdem bei der Scheidung anwesend sein, aber wenn er dich unterdrückt, darfst du die Scheidung fordern, selbst wenn er dagegen ist. Du müsstest dich aber über das Sorgerecht informieren, normalerweise hat der Vater das Sorgerecht (islamisch gesehen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rose_313 Geschrieben 3. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2021 vor 4 Stunden schrieb Ahmed62827: Selam Aleykum Siehe: Dort habe ich die Fatwa gepostet. Der Mann muss trotzdem bei der Scheidung anwesend sein, aber wenn er dich unterdrückt, darfst du die Scheidung fordern, selbst wenn er dagegen ist. Du müsstest dich aber über das Sorgerecht informieren, normalerweise hat der Vater das Sorgerecht (islamisch gesehen). Vielen Dank für deine Antwort! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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