Zum Inhalt springen

Scheidung/Drohungen


Rose_313

Empfohlene Beiträge

Assalamu Aleykum wa Rahmatullah liebe Geschwister,

nach langem Überlegen möchte ich kurz meine Geschichte erzählen und vielleicht eins oder andere könnte mir mit paar Fragen helfen.

seit mehr als 8 Jahren kenne ich meinen Mann und bin mit ihm seit 4 Jahren verheiratet. Wir haben gemeinsam eine wunderschöne und kluge Tochter, Alhamdullilah. Dafür bin ich sehr dankbar meinem Herr!  Nun ist unsere Ehe zerbrochen. Nach langem hin und her habe ich mich entschlossen diesen Mann zu verlassen und aus meinem Leben zu entfernen. Natürlich nicht aus dem Leben meiner Tochter, da es ungerecht wäre, den Kontakt mit dem Vater abzubrechen. Er ist immer und bleibt ihr Vater, egal was er mir angetan hat. Ich bin noch mit ihm zusammen da ich es für meine kleine tue. Ich hätte ihn schon längst verlassen wenn sie nicht da wäre. Es gibt mehrere Gründe:

-Schlagen

-Beleidigen 

-Drohung mit dem kaputt geschlagen zu werden bis man im Rohlstuhl landet

-erniedrigen 

-verbieten mir Dinge tun, die ich möchte

Und vieles mehr, aber ich schäme mich mehr darüber  zu schreiben. 
Ich bereue sehr dass ich diesen Mann geheiratet habe. Einziges was mich freuet, ist mein Kind. Ich liebe sie sehr!! 
Ich würde mich gern freuen wenn jemand mir paar Tipps geben könnte. Vielleicht hat jemand so eine Situation erlebt und nun mal „frei“. 

wa Salam 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3aleikum Salam Schwester,

Ich finde du solltest dich jetzt trennen, bevor es zuspät wird. Lass dir das nicht gefallen du bist mehr wert als das und er hat dich nicht anzufassen und zu schlagen. Wo leben wir denn bitte? Schwester zieh den weg durch und trenn dich inshallah verläuft alles gut und deine Tochter wird ihren Papa trotzdem sehen können ihr zieht sie beide groß nur nicht zusammen aber das ist okay. Es ist viel schlimmer wenn das Kind zwischen einer kaputten Ehe und Streit aufwächst als einfach zwischen getrennten Eltern. 

Ich wünsche dir viel Glück und bleib stark!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 1.11.2021 um 02:12 schrieb Hihi5:

3aleikum Salam Schwester,

Ich finde du solltest dich jetzt trennen, bevor es zuspät wird. Lass dir das nicht gefallen du bist mehr wert als das und er hat dich nicht anzufassen und zu schlagen. Wo leben wir denn bitte? Schwester zieh den weg durch und trenn dich inshallah verläuft alles gut und deine Tochter wird ihren Papa trotzdem sehen können ihr zieht sie beide groß nur nicht zusammen aber das ist okay. Es ist viel schlimmer wenn das Kind zwischen einer kaputten Ehe und Streit aufwächst als einfach zwischen getrennten Eltern. 

Ich wünsche dir viel Glück und bleib stark!!!

Vielen Lieben Dank, Schwester. 
leider gibt er mir keine Scheidung. Er lässt mich nicht scheiden. Er sagt ich muss da bleiben oder ich muss mein Sorgerecht auf ihn übertragen und mich aus dem Leben meines Kindes zu „verpissen“. Sorry, dass sie die Wörter, die er mir sagt. Ich muss Gehorsam sein und machen was er mir sagt. Nichts anderes. Nur seine Wörter und seine Aufgaben. Ich habe schon mit IZH Telefoniert. Jedoch möchte er mit niemandem reden. Kein Sheikh! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Rose_313:

Vielen Lieben Dank, Schwester. 
leider gibt er mir keine Scheidung. Er lässt mich nicht scheiden. Er sagt ich muss da bleiben oder ich muss mein Sorgerecht auf ihn übertragen und mich aus dem Leben meines Kindes zu „verpissen“. Sorry, dass sie die Wörter, die er mir sagt. Ich muss Gehorsam sein und machen was er mir sagt. Nichts anderes. Nur seine Wörter und seine Aufgaben. Ich habe schon mit IZH Telefoniert. Jedoch möchte er mit niemandem reden. Kein Sheikh! 

السؤال: متى يحقّ للزوجة أن تطلب الطلاق من الحاكم الشرعي ؟ وهل يحقّ للزوجة التي يسيء معاملتها زوجها باستمرار ، أوتلك التي لا يشبع زوجها حاجتها الجنسية بحيث تخشى على نفسها الوقوع في الحرام أن تطلب الطلاق فتطلّق؟

الجواب: يحق لها المطالبة بالطلاق من الحاكم الشرعي فيما إذا امتنع زوجها من أداء حقوقها الزوجية وامتنع من طلاقها أيضاً بعد إلزام الحاكم الشرعي إيّاه بأحد الأمرين فيطلّقها الحاكم عندئذٍ..
والحالات التي يشملها الحكم المذكور هي :
١- ما إذا امتنع من الإنفاق عليها ، ومن الطلاق ، ويلحق بها ما كان غير قادر على الانفاق عليها ، وامتنع مع ذلك من طلاقها .
٢- ما إذا كان يؤذيها ، ويظلمها ، ولايعاشرها بالمعروف ، كما أمر الله تعالى به .
٣- ما إذا هجرها تماماً فصارت كالمعلّقة ، لا هي ذات زوج ولاهي خليّة .
وأمّا إذا كان لا يلبّي حاجتها الجنسية بصورة كاملة بحيث يخشى معه من وقوعها في الحرام ، فإنّه وإن كان الاحوط لزوماً للزوج تلبية حاجتها المذكورة أواستجابة طلبها بالطلاق ، إلاّ أنّه لولم يفعل ذلك فعليها الصبر والانتظار.
 
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selam Aleykum 

Nach Sayyed Sistani darfst du die Scheidung verlangen, wenn er deine Rechte nicht akzeptiert und dich „unterdrückt“, selbst wenn der Mann dagegen ist. Aber ich weiß nicht, ob du islamisch gesehen das Sorgerecht hast. Normalerweise hat der Mann bei einer Scheidung das Sorgerecht. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Ahmed62827:

Selam Aleykum 

Nach Sayyed Sistani darfst du die Scheidung verlangen, wenn er deine Rechte nicht akzeptiert und dich „unterdrückt“, selbst wenn der Mann dagegen ist. Aber ich weiß nicht, ob du islamisch gesehen das Sorgerecht hast. Normalerweise hat der Mann bei einer Scheidung das Sorgerecht. 

Vielen Dank! 
Der Sheikh meinte, wenn es ein Junge wäre, dann bekommt der Vater das Sorgerecht, bei einem Mädchen sieht es anders aus. Sie bleibt bis zum 7 oder 9 Lebensjahr bei ihrer Mutter. 
inshallah finde ich den Mut, um gegen ihn zu kämpfen. Ich habe da immer mein Bedenken. Ich vertraue diesen Mensch nicht. Er ist so gemein zu mir. Ich traue ihm alles zu.

 

ich danke alle für eure Antworten! 
 

Wa Salam! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden schrieb Rose_313:

Vielen Dank! 
Der Sheikh meinte, wenn es ein Junge wäre, dann bekommt der Vater das Sorgerecht, bei einem Mädchen sieht es anders aus. Sie bleibt bis zum 7 oder 9 Lebensjahr bei ihrer Mutter. 
inshallah finde ich den Mut, um gegen ihn zu kämpfen. Ich habe da immer mein Bedenken. Ich vertraue diesen Mensch nicht. Er ist so gemein zu mir. Ich traue ihm alles zu.

 

ich danke alle für eure Antworten! 
 

Wa Salam! 

Es tut mir sehr leid was dir wiederfahren ist!

Habe keine Angst vor ihm.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Stunden schrieb Rose_313:

Vielen Dank! 
Der Sheikh meinte, wenn es ein Junge wäre, dann bekommt der Vater das Sorgerecht, bei einem Mädchen sieht es anders aus. Sie bleibt bis zum 7 oder 9 Lebensjahr bei ihrer Mutter. 
inshallah finde ich den Mut, um gegen ihn zu kämpfen. Ich habe da immer mein Bedenken. Ich vertraue diesen Mensch nicht. Er ist so gemein zu mir. Ich traue ihm alles zu.

 

ich danke alle für eure Antworten! 
 

Wa Salam! 

Selam Aleykum 

السؤال: تزوّجت وانفصلت ولديّ طفلة أريد حضانتها، ففي أيّ عمر تنتقل الحضانة من الأم إلى الأب؟ ومتى تتخيّر الطفلة بين والديها؟ وهل يجوز تخييرها؟

الجواب: حضانتها إلى سنتين مشتركة بينكما، وبعدهما تختصّ بالأب إلى أن تبلغ سنّ التكليف فتُخَيَّر.
Bis zum zweiten Lebensjahr haben beide Eltern das Recht das Kind zu erziehen. Wenn das Kind nicht mehr gestillt werden muss, hat der Vater das Sorgerecht (nach Sayyed Sistani)
 
Aber es kommt auch darauf an, ob der Vater auch fähig ist, dass er seine Tochter richtig erzieht. Unter bestimmten Umständen bekommt die Mutter das Sorgerecht. Zeig dem Sheikh diese Fatwa von Sayyed Sistani und frage ihn nach
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Salam 

Ja es ist richtig das nach islamischen Recht der Vater früher oder später das Sorgerecht zugesprochen bekommt. 

Jedoch ist es zu 90% der in Deutschland geschieden muslimischen Ehen so dass der Vater dies nicht umsetzen kann oder will. Aus vielen verschiedenen Gründen. Arbeit, neue Frau und zukünftige Kinder usw. Oft werden die Kinder dann entweder bei den Eltern also Oma und Opa abgeladen z.b. in den Heimatländern oder bei der Mütter gelassen mit der Möglichkeit Sie zu besuchen. Was so traurig es auch oft ist meistens nicht oder wenig in Anspruch genommen wird sobald Ehestreit und Scheidung durchgeführt sind. Und in den meisten an deutschen Gerichten verhandelten Scheidungen wird das Sorgerecht wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen. Sprich das mit deinem Anwalt durch. Viel Glück für die Zukunft.

 

ws Makina 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Makina:

Salam 

Ja es ist richtig das nach islamischen Recht der Vater früher oder später das Sorgerecht zugesprochen bekommt. 

Jedoch ist es zu 90% der in Deutschland geschieden muslimischen Ehen so dass der Vater dies nicht umsetzen kann oder will. Aus vielen verschiedenen Gründen. Arbeit, neue Frau und zukünftige Kinder usw. Oft werden die Kinder dann entweder bei den Eltern also Oma und Opa abgeladen z.b. in den Heimatländern oder bei der Mütter gelassen mit der Möglichkeit Sie zu besuchen. Was so traurig es auch oft ist meistens nicht oder wenig in Anspruch genommen wird sobald Ehestreit und Scheidung durchgeführt sind. Und in den meisten an deutschen Gerichten verhandelten Scheidungen wird das Sorgerecht wie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zugesprochen. Sprich das mit deinem Anwalt durch. Viel Glück für die Zukunft.

 

ws Makina 

Selam Aleykum 

Der islamische Recht steht über den Gesetzen in Deutschland. Ich habe mich genauer informiert. Die Mutter hat über ihre Tochter das Sorgerecht bis zum 7 Lebensjahr. Selbst wenn der deutsche Gesetz die Mutter das Sorgerecht gibt, ist es nicht erlaubt für die Mutter das Sorgerecht zu nehmen, wenn die Tochter 7-8 Jahre alt ist. Wenn die Tochter 7-8 alt ist, hat der Vater das Sorgerecht. Wenn die Tochter reif ist (spätestens mit 9 Jahren) darf sie entscheiden bei wer das Sorgerecht über sie hat. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 19.11.2021 um 18:04 schrieb Naynawa:

Salam alaikum,

ich meine mal in einer Fatwa gelesen zu haben, dass es "nur" empfohlen ist.

Wassalam

Selam Aleykum 

Dann gibt es bei den Maraja Meinungsverschiedenheiten. Hast du vielleicht die Fatwa zu hand mit Quelle?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...