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heirat abwesenheit?


nijme

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salaamualaikum wr wb!

also ich wollte mal fragen ich habe gehört man kann jemanden heiraten der offiziel nicht anwesend ist, aber ein vertreter für ihn spricht.

meine frage ist also ob soetwas erlaubt ist?

inschallah könnt ihr mir weiterhelfen!

 

ma salaama

anjulie

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#salam#

 

Meines Wissens nachs ist das erlaubt, allerdings braucht derjenige, der im Namen des fehlenden Parts eine Bevollmächtigung, um diesen in seiner Abwesenheit verheiraten zu können.

 

LG

 

#salam#

 

Batul

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#salam#

 

hast Du dafür auch einen Beleg (Fatwa eines Marjas)? Meines Wissens nach ist es nämlich nicht erlaubt. Zwar können beide heiratswillige durch einen Vertreter (i. d. R. ein Aalim) vertreten werden, aber nur wenn sie selber auch anwesend sind. D. h., der Vertreter vertritt sie beim rezitieren der Heiratsformel.

 

;)

Bearbeitet von Inqelaab
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#salam#

 

Leider habe ich keinen Beleg, Bruder Inqelaab. Aber ich habe das Mal selbst erlebt, das Braut nicht anwesend war und trotzdem von einem Sheikh unter Zeugen getraut wurden, wobei dann auch nach einer Bevollmächtigung gefragt wurde. Allerdings muss ich sagen, dass die Braut sogar am Telefon gewesen ist. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass das wohl doch geht #salam#

 

LG

 

#salam#

 

Batul

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#salam#

 

Leider habe ich keinen Beleg, Bruder Inqelaab. Aber ich habe das Mal selbst erlebt, das Braut nicht anwesend war und trotzdem von einem Sheikh unter Zeugen getraut wurden, wobei dann auch nach einer Bevollmächtigung gefragt wurde. Allerdings muss ich sagen, dass die Braut sogar am Telefon gewesen ist. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass das wohl doch geht #salam#

 

LG

 

#salam#

 

Batul

 

#salam#

 

wenn sie am Telefon anwesend war, dann geht es, da der Sheikh "nur" als Wakil (Bevollmächtigter) fungiert. Allerdings (meines Wissens) geht es nicht, wenn einer der Partner überhaupt gar nicht anwesend ist.

 

#salam#

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#salam#

Zitate aus Fiqh für Muslime im Westen nach der Rechtsfindung von Ajatullah Seyyed Sistani:

 

394. Es ist zulässig für das Pärchen, die Eheschließungsformel entweder selbst zu sprechen oder Vertreter zu benennen, die es in ihrem Auftrag tun. Es gibt keine Bedingung für die Anwesenheit von Zeugen noch ist die Anwesenheit eines Geistlichen Bedingung für die Gültigkeit der Eheschließung.

 

423. Frage: Ist es gültig, die Heiratsformel durch das Telefon auszusprechen?

Antwort: Es ist gültig.

 

http://al-torath.de/fiqh/fiqh_teil2/Ehe2.html

#salam#

Nuh Ali

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