nijme Geschrieben 29. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 salaamualaikum wr wb! also ich wollte mal fragen ich habe gehört man kann jemanden heiraten der offiziel nicht anwesend ist, aber ein vertreter für ihn spricht. meine frage ist also ob soetwas erlaubt ist? inschallah könnt ihr mir weiterhelfen! ma salaama anjulie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Batul Geschrieben 29. Mai 2007 Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 Meines Wissens nachs ist das erlaubt, allerdings braucht derjenige, der im Namen des fehlenden Parts eine Bevollmächtigung, um diesen in seiner Abwesenheit verheiraten zu können. LG Batul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nijme Geschrieben 29. Mai 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Mai 2007 salaamualaikum danke schwester für die schnelle antwort! ma salaama anjulie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 5. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 (bearbeitet) hast Du dafür auch einen Beleg (Fatwa eines Marjas)? Meines Wissens nach ist es nämlich nicht erlaubt. Zwar können beide heiratswillige durch einen Vertreter (i. d. R. ein Aalim) vertreten werden, aber nur wenn sie selber auch anwesend sind. D. h., der Vertreter vertritt sie beim rezitieren der Heiratsformel. Bearbeitet 5. Juni 2007 von Inqelaab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Batul Geschrieben 5. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Leider habe ich keinen Beleg, Bruder Inqelaab. Aber ich habe das Mal selbst erlebt, das Braut nicht anwesend war und trotzdem von einem Sheikh unter Zeugen getraut wurden, wobei dann auch nach einer Bevollmächtigung gefragt wurde. Allerdings muss ich sagen, dass die Braut sogar am Telefon gewesen ist. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass das wohl doch geht LG Batul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 5. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Leider habe ich keinen Beleg, Bruder Inqelaab. Aber ich habe das Mal selbst erlebt, das Braut nicht anwesend war und trotzdem von einem Sheikh unter Zeugen getraut wurden, wobei dann auch nach einer Bevollmächtigung gefragt wurde. Allerdings muss ich sagen, dass die Braut sogar am Telefon gewesen ist. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass das wohl doch geht LG Batul wenn sie am Telefon anwesend war, dann geht es, da der Sheikh "nur" als Wakil (Bevollmächtigter) fungiert. Allerdings (meines Wissens) geht es nicht, wenn einer der Partner überhaupt gar nicht anwesend ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nuhali Geschrieben 5. Juni 2007 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2007 Zitate aus Fiqh für Muslime im Westen nach der Rechtsfindung von Ajatullah Seyyed Sistani: 394. Es ist zulässig für das Pärchen, die Eheschließungsformel entweder selbst zu sprechen oder Vertreter zu benennen, die es in ihrem Auftrag tun. Es gibt keine Bedingung für die Anwesenheit von Zeugen noch ist die Anwesenheit eines Geistlichen Bedingung für die Gültigkeit der Eheschließung. 423. Frage: Ist es gültig, die Heiratsformel durch das Telefon auszusprechen? Antwort: Es ist gültig. http://al-torath.de/fiqh/fiqh_teil2/Ehe2.html Nuh Ali Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.