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Glücksspiel als Geschenk


DatNine

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Assalamu'alaykum

Ich als (konvertierte) habe von meiner Oma einen Lottoschein geschenkt bekommen. Ich weiß das Glücksspiel haram ist. Ist es auch haram wenn ich dafür kein Geld eingesetzt habe weil ich es geschenkt bekommen habe? Meine Oma hätte auch z.B. warten können bis die Zahlen gezogen wären, wenn dann ein Gewinn da wäre hätte sie es mir schenken können und ich wüsste auch nicht woher es kommt. Ich finde es ein wenig kompliziert da sich hier zwei Religionen vermischen und es schwer ist immer zusagen darf ich nicht ohne den anderen zu enttäuschen.

Jetzt möchte ich aber erst einmal wissen ob der Gewinn daraus haram wäre wenn ich keinen Einsatz gezahlt habe sondern es geschenkt bekommen habe 🤷🏻‍♀️

Vielen Dank

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Salam alaikum,

hier sind zwei Fatwas von Imam Khamenei:

F. 160: Ist der Kauf eines Scheins zum Ziehen von Glückslosen – Lotto - erlaubt unter Berücksichtigung, dass er Eigentum eines Privatunternehmens ist und 20% seines Gewinns an Fraueninstitutionen für gute Zwecke geht?

A: Es gibt keinen Eigentumsstatus für solche Scheine zum Ziehen von Glückslosen, sondern es ist ein Mittel für denjenigen, der sie verbreitet und verkauft, um die Güter der Käufer, (an sich) zu nehmen. Und es ist auch ein Mittel für denjenigen, der es kauft, um das Geschenk davon zu erhalten. Somit ist dies wie ein Mittel zum Glücksspiel und es ist sogar wahrhaftig (selbst) ein Glücksspiel. Dementsprechend ist es nicht erlaubt, diese (Scheine) zu verkaufen und zu kaufen, und das Geschenk, das der Inhaber dieser Papiere erhält, ist (auch) nicht erlaubt.

F. 156: Wie ist das Urteil zum Verkauf und Kauf von Lotterielosen, und wie ist das Urteil zum Gewinn, die der religiös Erwachsene daraus erzielt?

A: Der Kauf und Verkauf von Lotterielosen ist ungültig, und der Gewinner besitzt nicht den Gewinn, und ihm steht es nicht zu, diesen anzunehmen.

Am 16.12.2021 um 01:27 schrieb DatNine:

z.B. warten können bis die Zahlen gezogen wären, wenn dann ein Gewinn da wäre hätte sie es mir schenken können

So wie ich die Fatwa verstehe, würde deiner Oma der Gewinn auch nicht gehören, deshalb hätte sie ihn dir auch in dem Fall nicht schenken können.

Wassalam

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