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Erlaubnis vom Vater notwendig?


ju03ad

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Salam Aleykum,

Ich stecke in einer schweren Situation und zwar:

Ich bin 19 Jahre alt und kenne einen Jungen (20 Jahre alt) wir haben seit über 3 Jahren Kontakt und wissen das es nicht richtig ist, aus Angst vor meinen Eltern haben wir probiert sie darauf anzusprechen mehrmals es hat leider nie geklappt. Er ist praktizierender Muslim betet, fastet, geht in die Moschee usw. Das „Problem“ ist, dass er kein Libanese ist (er ist Italiener). Er hat schon mit meinem Vater gesprochen er ist aber strickt dagegen wegen der Herkunft. Ich befinde mich in meinem Studium und er ist nächstes Jahr fertig mit seiner Ausbildung. 

Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich eine Zeitehe einzugehen ohne die Erlaubnis meines Vaters? Ich habe gelesen das es eine wichtig Sache ist zu wissen das ich Jungfrau bin. 

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

wa salam

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Alaykum salam 

Ansich ist es nicht möglich nein.....

Außer du hast die Ehe dringend notwendig sonst würdest du in eine Sünde verfallen und dieser Junge ist 

Dir ebenbürtig und dein Vater lehnt ihn nach mehreren Versuchen einfach strikt ab und es gibt keinen anderen Ausweg...

Aber auch hier mit der Erlaubnis des Marja3s oder seines Stellvertreters 

Salam alaykum

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vor 6 Stunden schrieb ju03ad:

Salam Aleykum,

Ich stecke in einer schweren Situation und zwar:

Ich bin 19 Jahre alt und kenne einen Jungen (20 Jahre alt) wir haben seit über 3 Jahren Kontakt und wissen das es nicht richtig ist, aus Angst vor meinen Eltern haben wir probiert sie darauf anzusprechen mehrmals es hat leider nie geklappt. Er ist praktizierender Muslim betet, fastet, geht in die Moschee usw. Das „Problem“ ist, dass er kein Libanese ist (er ist Italiener). Er hat schon mit meinem Vater gesprochen er ist aber strickt dagegen wegen der Herkunft. Ich befinde mich in meinem Studium und er ist nächstes Jahr fertig mit seiner Ausbildung. 

Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich eine Zeitehe einzugehen ohne die Erlaubnis meines Vaters? Ich habe gelesen das es eine wichtig Sache ist zu wissen das ich Jungfrau bin. 

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

wa salam

Salam,

es kommt auf deinen Marja an,

schildere die Situation, wenn das als eine Ablehnung gezählt wird, die nicht rechtens ist, brauchst du die Erlaubnis deines Vaters nicht mehr.

Wa Salam

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vor 11 Stunden schrieb Agit62:

Salam,

es kommt auf deinen Marja an,

schildere die Situation, wenn das als eine Ablehnung gezählt wird, die nicht rechtens ist, brauchst du die Erlaubnis deines Vaters nicht mehr.

Wa Salam


Salam Alaykum, 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wie frage ich denn meinen Marja? Ich weiß leider nicht wie sowas geht.

Wa Salam.

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vor 14 Stunden schrieb Agit62:

Salam,

es kommt auf deinen Marja an,

schildere die Situation, wenn das als eine Ablehnung gezählt wird, die nicht rechtens ist, brauchst du die Erlaubnis deines Vaters nicht mehr.

Wa Salam

Eine Ablehnung die nicht rechtens ist hat aber viele Bedingugen

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Am 16.3.2023 um 16:39 schrieb ju03ad:

Salam Aleykum,

Ich stecke in einer schweren Situation und zwar:

Ich bin 19 Jahre alt und kenne einen Jungen (20 Jahre alt) wir haben seit über 3 Jahren Kontakt und wissen das es nicht richtig ist, aus Angst vor meinen Eltern haben wir probiert sie darauf anzusprechen mehrmals es hat leider nie geklappt. Er ist praktizierender Muslim betet, fastet, geht in die Moschee usw. Das „Problem“ ist, dass er kein Libanese ist (er ist Italiener). Er hat schon mit meinem Vater gesprochen er ist aber strickt dagegen wegen der Herkunft. Ich befinde mich in meinem Studium und er ist nächstes Jahr fertig mit seiner Ausbildung. 

Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich eine Zeitehe einzugehen ohne die Erlaubnis meines Vaters? Ich habe gelesen das es eine wichtig Sache ist zu wissen das ich Jungfrau bin. 

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

wa salam

Aleykum Salam,

ich würde mich an deiner Stelle an einen Sheikh wenden oder direkt an das Büro von Imam Khamenei. Da das was dein Vater macht eine Sünde ist. Man darf einen praktizierenden Muslim nicht ablehnen aufgrund seiner Herkunft. 
Bezüglich deiner Frage weiß ich nur das die Erlaubnis des Vater als Vorsichtsmaßnahme benötigt wird wenn das Mädchen noch Jungfrau ist.

 

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vor 18 Minuten schrieb Islamismypeace:

Aleykum Salam,

ich würde mich an deiner Stelle an einen Sheikh wenden oder direkt an das Büro von Imam Khamenei. Da das was dein Vater macht eine Sünde ist. Man darf einen praktizierenden Muslim nicht ablehnen aufgrund seiner Herkunft. 
Bezüglich deiner Frage weiß ich nur das die Erlaubnis des Vater als Vorsichtsmaßnahme benötigt wird wenn das Mädchen noch Jungfrau ist.

 

Das stimmt nicht ganz....die Ablehnung des Vaters ist keine Sünde sondern ein Recht....es kann sein dass er ihn ablehnt wegen seiner Herkunft, aber nicht weil es rassistisch ist oder sonst was, sondern weil er zum Beispiel durch gewisse Aspekte, die wir nicht kennen, einschätzt dass diese Ehe nicht gut enden wird oder zu Problemeb führen wird. 

Das ist sein normales Recht was im der Islam gab...also bitte darauf achten was man von sich gibt.

Die Aspekte die einem Vater erlauben nciht einverstanden zu sein sind nicht nur religiöse..

 

Salam alaykum

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Salam alaikum,

eine Fatwa von Imam Khamenei:

Question: In which situations will it not be necessary for a woman to seek the permission of her father or paternal grandfather, before getting married?

Answer: If the virgin girl is in need of marriage and the boy who asks for her hand is her equivalent in shar` and according to common view and there is nobody else suitable for her, obtaining the permission of father or paternal grandfather is not necessary.

http://www.khamenei.de/fatwas/further.htm (funktioniert leider nicht mehr, aber von dort hatte ich die Fatwa damals kopiert)

Übersetzung: Wenn das jungfräuliche Mädchen einer Heirat bedarf und der junge Mann, der um ihre Hand anhält ihr religionsrechtlich gesehen und in allgemeiner Hinsicht ebenbürtig ist und kein anderer zu ihr passt, dann ist das Einholen der Erlaubnis des Vaters oder des Opas väterlicherseits nicht notwendig.

Wassalam 

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vor 8 Stunden schrieb Naynawa:

Salam alaikum,

eine Fatwa von Imam Khamenei:

Question: In which situations will it not be necessary for a woman to seek the permission of her father or paternal grandfather, before getting married?

Answer: If the virgin girl is in need of marriage and the boy who asks for her hand is her equivalent in shar` and according to common view and there is nobody else suitable for her, obtaining the permission of father or paternal grandfather is not necessary.

http://www.khamenei.de/fatwas/further.htm (funktioniert leider nicht mehr, aber von dort hatte ich die Fatwa damals kopiert)

Übersetzung: Wenn das jungfräuliche Mädchen einer Heirat bedarf und der junge Mann, der um ihre Hand anhält ihr religionsrechtlich gesehen und in allgemeiner Hinsicht ebenbürtig ist und kein anderer zu ihr passt, dann ist das Einholen der Erlaubnis des Vaters oder des Opas väterlicherseits nicht notwendig.

Wassalam 

Aylakum Salam, vielen Dank für Ihre Antwort. Gilt das denn auch für eine Zeitehe? 
 

und was ist mit ,,und kein anderer zu ihr passt“ gemeint? 
 

wasalam

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Hallo, wir befinden uns in einer ähnlichen Situation. Meine deutsche zum Islam Konvertierte verlobte und ich wollen islamisch heiraten. Das Problem ist aber, dass ihr Vater nicht mehr zuhause lebt und sie auch ablehnt (lehnt den Kontakt komplett ab). Wie ist das jetzt zu handhaben? Ihr Grossvater ist auch schon verstorben. Ihre ganze Familie ist zudem auch noch christlich und würden dem niemals zustimmen. 

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Am 27.3.2023 um 22:52 schrieb sadeqi:

Hallo, wir befinden uns in einer ähnlichen Situation. Meine deutsche zum Islam Konvertierte verlobte und ich wollen islamisch heiraten. Das Problem ist aber, dass ihr Vater nicht mehr zuhause lebt und sie auch ablehnt (lehnt den Kontakt komplett ab). Wie ist das jetzt zu handhaben? Ihr Grossvater ist auch schon verstorben. Ihre ganze Familie ist zudem auch noch christlich und würden dem niemals zustimmen. 

as salamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatu

 

von Sayyid Sistani

 

Bei der Eheschließung mit einer jungfräulichen Frau, sei es eine Muslimin oder von Ahlul Kitab, ist es erforderlich, die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits einzuholen, wenn sie nicht unabhängig ist.

Es ist jedoch vorsichtshalber verpflichtend, deren Zustimmung [des Vaters oder Großvaters] auch dann einzuholen, wenn sie selbstverantwortlich lebt.

Die Einverständniserklärungen des Bruders, der Mutter, der Schwester oder anderer Verwandter der Frau sind nicht erforderlich.

 

Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits zu einer Eheschließung mit einer Jungfrau, die selbst volljährig ist, ist nicht erforderlich, wenn die verantwortlichen Angehörigen: (a) sie davon abhalten wollen, jemanden zu heiraten, der ihr aus der Sicht der schari´ah und der ´urf entspricht, (b) sich vollständig aus ihren Heiratsangelegenheiten heraushalten, © nicht nach ihrer Einverständnis befragt werden können, weil sie abwesend sind. In diesen Fällen ist es ihr gestattet zu heiraten, wenn sie ein dringendes Bedürfnis nach dieser Ehe hat.

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Am 27.3.2023 um 22:52 schrieb sadeqi:

Hallo, wir befinden uns in einer ähnlichen Situation. Meine deutsche zum Islam Konvertierte verlobte und ich wollen islamisch heiraten. Das Problem ist aber, dass ihr Vater nicht mehr zuhause lebt und sie auch ablehnt (lehnt den Kontakt komplett ab). Wie ist das jetzt zu handhaben? Ihr Grossvater ist auch schon verstorben. Ihre ganze Familie ist zudem auch noch christlich und würden dem niemals zustimmen. 

 

Gerade eben schrieb Islamismypeace:

 

as salamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatu

 

von Sayyid Sistani

 

Bei der Eheschließung mit einer jungfräulichen Frau, sei es eine Muslimin oder von Ahlul Kitab, ist es erforderlich, die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits einzuholen, wenn sie nicht unabhängig ist.

Es ist jedoch vorsichtshalber verpflichtend, deren Zustimmung [des Vaters oder Großvaters] auch dann einzuholen, wenn sie selbstverantwortlich lebt.

Die Einverständniserklärungen des Bruders, der Mutter, der Schwester oder anderer Verwandter der Frau sind nicht erforderlich.

 

Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits zu einer Eheschließung mit einer Jungfrau, die selbst volljährig ist, ist nicht erforderlich, wenn die verantwortlichen Angehörigen: (a) sie davon abhalten wollen, jemanden zu heiraten, der ihr aus der Sicht der schari´ah und der ´urf entspricht, (b) sich vollständig aus ihren Heiratsangelegenheiten heraushalten, © nicht nach ihrer Einverständnis befragt werden können, weil sie abwesend sind. In diesen Fällen ist es ihr gestattet zu heiraten, wenn sie ein dringendes Bedürfnis nach dieser Ehe hat.

So wie ich es verstanden habe, da ihr Vater dem zweiten Punkt entspricht und der Großvater verstorben ist, ist keine weitere Erlaubnis notwendig. 

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