Egor Geschrieben 27. Juli Melden Teilen Geschrieben 27. Juli Meine frage wäre Ob mein gebet nach dem Cannabis konsum 40 Tage ungültig ist und welche Gebetswaschung ich nach dem konsum machen sollte da ich nicht weiß ob das zu einer großen Unreinheit gehört Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 4. September Melden Teilen Geschrieben 4. September Salam alaikum, hier ist eine Fatwa von Imam Khamenei: F. 745: Ist mit der Aussage "Wahrlich, der Weintrinker ist 40 Tage lang ohne Gebet und ohne Fasten" gemeint, daß man während diesen Zeitraums nicht beten muß, und man dann nachholt, was man versäumt hat, oder ist damit die Durchführung der (regulären) Verrichtung und (zusätzliches) Nachholen gemeint, oder ist man nicht zum Nachholen verpflichtet, sondern genügt es (regulär) zu verrichten, aber seine Belohnung wird weniger als das anderer ritueller Gebete ? A: Gemeint ist, daß das Weintrinken ein Hindernis für die Akzeptanz des rituellen Gebets und des Fastens ist, nicht (aber), daß die religiöse Verpflichtung zum rituellen Gebet und Fasten für ihn entfällt. D.h. dass man auf jeden Fall beten muss, auch wenn man etwas Berauschendes zu sich genommen hat, aber die Gebete oder das Fasten durch den Konsum nicht oder weniger angenommen werden von Allah. Während dieser Zeit macht man Wudu' und Ghusl wie sonst auch immer. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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