Gast Faruk Geschrieben 30. Juli 2007 Melden Teilen Geschrieben 30. Juli 2007 Ich habe eine Frage bezüglich der Pflicht der Bedeckung des Körpers. Im Allgemeinen ist ja bekannt dass die in der Öffentlichkeit zu bedeckende "Intimsphäre" bei der Frau von Kopf bis Fuss geht (Ausnahme Gesicht, Hände und Füsse) und beim Mann von Bauchnabel bis zum Knie. Diese Bedeckungspflicht gilt ja, wie schon gesagt, für den Fall dass na-mahrams (nicht-Verwandte) einen sehen können. Wie sieht es innerhalb der Familie, im Zuhause (mahram) aus? Gibt es eine gewisse Mindestzone die auch vor der eigenen Familie (mit Ausnahme des Ehepartners/in) bedeckt werden muss? Oder kann man da etwa "nackt rumlaufen" um es mal sehr direkt auszudrücken? Verzeiht mir diese etwas komische Frage, aber ich konnte dazu nirgends Antworten finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 31. Juli 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2007 Salam ... die Familie ist im Islam keine Region der "Freikörperkultur". Hier gibt es aber eine Abstufung der Bekleidungsvorschriften. Ich übernehme hier mal einen Text, der es gut beschreibt: Der Schambereich im Islam umfasst bei der religiös reifen Frau den gesamten Körper außer dem Gesicht und die Hände (und nach manchen auch Füße). Der Rest des Körpers wird vor Männern, die nicht zu den Mahram-Verwandten gehören, mittels Verhüllung [hidschab] bedeckt. Beim Mann liegt der Schambereich zwischen dem Bauchnabel und den Knien. Diese Minimalbedeckung entspricht den so genannten "Bermuda-Shorts". Gegenüber Mahram-Verwandten gibt es eine weitere Abstufung des Schambereichs. Während sich beim Mann gegenüber Mahram-Verwandten nichts ändert, darf die Frau auch Haare und andere Körperteile zeigen, wie entsprechend der allgemeinen Sitte der betreffenden Kultur üblich ist, außer den Sexualorganen. Lediglich Eheleute dürfen einander im Islam ganz nackt sehen. Obige Regeln gelten selbstredend nicht für Kleinkinder und nicht für medizinisch notwendige bzw. Notfall bedingte Ausnahmen. http://eslam.de/begriffe/s/schambereich.htm Ähnlich ist es, wenn nur Frauen anwesend sind. Hier gibt es allerdings je nach Rechtsschulen verschiedene Auffassungen. (Zum Beispiel bedecken sich manche Frauen dann zusätzlich bis zu den Knien, wie zum Beispiel mit einer Radler- oder Capri-Hose zum Badeanzug.) Im Zweifelsfall fragt jeder, der sich nach den für ihn gültigen Anweisungen richten will, am besten in seiner Rechtsschule bzw. bei seinem Marja nach. Wassalam, Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Faruk Geschrieben 31. Juli 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Juli 2007 Vielen Dank, deine Antwort hat mir sehr geholfen. Allahs Segen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 1. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. August 2007 Ich habe eine Frage bezüglich der Pflicht der Bedeckung des Körpers. Im Allgemeinen ist ja bekannt dass die in der Öffentlichkeit zu bedeckende "Intimsphäre" bei der Frau von Kopf bis Fuss geht (Ausnahme Gesicht, Hände und Füsse) und beim Mann von Bauchnabel bis zum Knie. Diese Bedeckungspflicht gilt ja, wie schon gesagt, für den Fall dass na-mahrams (nicht-Verwandte) einen sehen können. Wie sieht es innerhalb der Familie, im Zuhause (mahram) aus? Gibt es eine gewisse Mindestzone die auch vor der eigenen Familie (mit Ausnahme des Ehepartners/in) bedeckt werden muss? Oder kann man da etwa "nackt rumlaufen" um es mal sehr direkt auszudrücken? Verzeiht mir diese etwas komische Frage, aber ich konnte dazu nirgends Antworten finden. Füsse müssen vor na mahram auch bedeckt sein. Die frau darf in der öffentlichkeit nur ihr gesicht und ihre hände zeigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vergissmeinnicht Geschrieben 1. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. August 2007 . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. August 2007 und beim Mann von Bauchnabel bis zum Knie. Das heißt oben ohne, ist nicht drin, oder? Wie soll man sich denn vom Bauchnabel bis zum Knie ohne T-shirt oder Pullover bedecken? Meine zweite Frage wäre, wieso Gelehrten immer lange Sachen anhaben? Ist es Pflicht eines Gelehrten, lange Sachen anzuziehen, oder ist es nur mustahab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 2. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2007 Meine zweite Frage wäre, wieso Gelehrten immer lange Sachen anhaben? Ist es Pflicht eines Gelehrten, lange Sachen anzuziehen, oder ist es nur mustahab? es ist so ähnlich wie eine Uniform, damit sie als Gelehrte auch äußerlich erkannt werden, denn jemand, der kein Gelehrter ist, darf diese spezielle Kleidung nicht anziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 3. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 3. August 2007 es ist so ähnlich wie eine Uniform, damit sie als Gelehrte auch äußerlich erkannt werden, denn jemand, der kein Gelehrter ist, darf diese spezielle Kleidung nicht anziehen. Ehrlich. Ich wollte schauen, ob ich sowas in Libanon finde, schade wird wohl nichts drauß Aber wie sieht es mit uns aus....müssen wir auch lange Sachen tragen? Weil wie ich verstanden habe, gehört das zur Sunnah des Propheten. Ist es nur mustahab oder Pflicht? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yamin Naqvi Geschrieben 3. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 3. August 2007 Weil wie ich verstanden habe, gehört das zur Sunnah des Propheten. Ist es nur mustahab oder Pflicht? wenn überhaupt, dann ist es mustahab. Verpflichtend ist es nur, die Aura bedeckt zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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