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Ist die Todesstrafe vereinbar mit dem Islam?


Gast Israfil

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As-salamu alaikum

 

 

Folgende Nachricht habe ich soeben gelesen :

 

EDIT

 

Bitte es soll keiner falsch verstehen ,denn ich bin selber Schiite.Ich würde nur gerne eure Meinung dazu wissen und am wichtigsten wäre mir ,mit welchem Ayet es aus dem Quran vereinbar ist?

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Salam ...

 

nur mal eben kurz (sicher können andere Geschwister noch ergänzen!) - für einen Mord ist laut Koran und Scharia die Todesstrafe möglich. Ein Täter kann aber von den Angehörigen des Opfers, wenn sie es wollen, gegen die Zahlung eines Sühnegeldes begnadigt werden. Diese Anweisung ist vor allem deshalb wichtig, weil davor nach Morden eine Blutfehde (ohne Gesetzesgrundlage) zwischen den Sippen möglich war.

 

Sure 2, 178

 

O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe schmerzliche Strafe.

 

Wassalam,

Rajaa

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:(

 

#bismillah#

 

Entschädigungszahlung [diyya]

Die Entschädigungszahlung ist ein Element des islamischen Rechts [scharia] bzw. Strafrechts. Sie stellt eine Art Kompensation für die Tötung eines Menschen dar in den fällen, in denen die Todesstrafe keine Anwendung findet, weil z.B. kein Mord vorliegt oder die Angehörigen dem Mörder vergeben oder andere Gründe. Die Entschädigungszahlung erhalten die Angehörigen des getöteten bzw. die Betroffnen unter den Angehörigen.

Quelle: eslam.de

 

ws

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Hussein ibn Ali

:(

#salam#

#bismillah#

 

Im Islam gilt das Gesetz Auge um Auge, Zahn um Zahn.

 

[5.45]

Wir hatten ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn, und für (andere) Verletzungen billige Vergeltung. Wer aber darauf Verzicht tut, dem soll das eine Sühne sein; und wer nicht nach dem richtet, was Allah hinabgesandt hat - das sind die Ungerechten

 

Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten

Bi Amen Allah

#as##herz##rose#

wassalam

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#salam#

 

Ja Die Todestrafe ist VOLL mit dem Islam vereinbar!

Denn in einem Islamischen Land soll der Verbrecher unsicher Leben und der Vernünftige soll sicher und ohne Angst leben können.

 

In Länder in der Verbrecher kurz in ein Hotel eingesperrt werden gibts mehr Verbrechen als in Ländern wo die Strafe zum nachdenken bringt.

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Salam ...

 

es wäre natürlich wünschenswert, wenn eines Tages die Todesstrafe nicht mehr angewendet werden müsste. Viele Bestimmungen der Sharia sind "Kann"-Bestimmungen, die eine eventuelle Höchststrafe benennen, unter der ein Urteil bleiben dürfte. Dazu können aber Rechtskundigere sicher mehr erklären.

 

Um zur Eingangsfrage zurückzukehren: Die Todesstrafe ist nach islamischem Recht möglich. Es ist aber genauso möglich, andere Strafen (siehe das Beispiel mit der Entschädigungszahlung) anzuwenden.

Ich könnte mir zum Beispiel Fälle vorstellen, in denen jemand nicht einfach weggesperrt wird (unter mehr oder weniger gemütlichen Bedingungen), sondern in denen er seine Arbeitsleistung dauerhaft für die Entschädigung einsetzen muss.

 

Wassalam,

Rajaa

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#salam#

 

 

Bestes Beispiel ist die Vergeltung auf die sich der Quran bezieht.

 

Sie spricht zwar die Praxis der Juden an, aber diese Regelung ist ebenfalls für Muslime.

Somit ist die Todesstrafe als Sühne für z.B. einen Mord vollkommen korrekt.

 

Die Frage ist nur, warum manche diese Regelung in der Scharia verteufeln, wo sie an anderer Stelle das jüdische Gesetz manifestieren wollen.

 

#salam#

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Muhsin ibn Batul
Salam ...

 

es wäre natürlich wünschenswert, wenn eines Tages die Todesstrafe nicht mehr angewendet werden müsste. Viele Bestimmungen der Sharia sind "Kann"-Bestimmungen, die eine eventuelle Höchststrafe benennen, unter der ein Urteil bleiben dürfte. Dazu können aber Rechtskundigere sicher mehr erklären.

 

Um zur Eingangsfrage zurückzukehren: Die Todesstrafe ist nach islamischem Recht möglich. Es ist aber genauso möglich, andere Strafen (siehe das Beispiel mit der Entschädigungszahlung) anzuwenden.

Ich könnte mir zum Beispiel Fälle vorstellen, in denen jemand nicht einfach weggesperrt wird (unter mehr oder weniger gemütlichen Bedingungen), sondern in denen er seine Arbeitsleistung dauerhaft für die Entschädigung einsetzen muss.

 

Wassalam,

Rajaa

 

 

Hmm...aber wieso wird diejenige Person nicht einfach für immer ins Gefägnis gesteckt? Somit kann die Person nichts mehr anrichten, und man hat sie nicht getötet.

 

#salam#

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#salam#

 

#salam#

 

Hmm...aber wieso wird diejenige Person nicht einfach für immer ins Gefägnis gesteckt? Somit kann die Person nichts mehr anrichten, und man hat sie nicht getötet.

 

Wieso sollen die Steuerzahler auch noch einen Mörder lebenslang finanzieren? Der Abschreckungseffekt wäre auch bei weitem nicht so hoch, wie bei der Todesstrafe. Außerdem wäre das doch gar nicht gerecht gegenüber den Angehörigen der Getöteten.

 

ws

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#salam#

In Saudi herrscht (mehr oder weniger) auch die Shariat. Ich habe mal gehört, dass wenn immer als Beispiel das Zohr Gebet ist, die Händler ihre Läden einfach ohne schlechten Gedanken offen lassen, da sowieso keiner reingeht und klaut, da ja sonst die Hände abgehackt werden.

Ich persönlich finde es als ein sehr gutes Gesetz. Mal auf dieses Beispiel mich zu beziehen, ich denke als das Gesetz eingeführt wurde hat es erstmal paar abgehackte Hände gegeben, es aber dann immer weniger wurde, bis jetzt, wo viel weniger klauen als in Deutschland oder sonstwo. Das sind die Gesetz Gottes, die wohl sehr sinnvoll klingen. Aber auf der anderen Seite, hat Iran ja auch Shariat (zumindest wird es gesagt), und dort hält sich ja ehrlich sehr sehr sehr... wenige an die Shariat.

#salam#

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#salam#

 

In Saudi herrscht (mehr oder weniger) auch die Shariat.

 

aber nicht die Shariat al-Muhammadi (s.). Wenn dort Gebetszeit ist, kommen die staatlichen Prügler auf die Straße um die Menschen zum Gebet zu prügeln. Wenn keiner mehr auf den Straßen ist, ist es kein Wunder, dass auch niemand mehr was klauen kann, dsa ja alle per Prügel gezwungen werden zu beten. Allerdings ist das Tyrannei, keine Shariat von Prophet Muhammad (s.)

 

#salam#

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Assalam Alaikoum,

 

 

Der Qisas darf nur in einem islamischen Staat mit Erlaubnis der islamischen Richtern unter sogfältigen Regeln vollzogen werden.

Viele versuchen das Wort Qisas falsch zu belegen und wollen es in einem falschen Licht stellen.

 

Der Qisas gilt als eine Verteidigung der gesamten Gesellschaft. Viele sehen die Sache nur mit einem Auge. Sie reden vom Recht des Individuums auf das Leben.

 

Der Islam sagt: Richtig das Individuum, hat das Recht auf Leben und dieses Recht ist nicht antasbar.

Denn der Islam sagt in einem ewigen heiligen Vers:

(5:32)

Deswegen schrieben wir den Kindern Israels vor, daß jeder, der einen Menschen tötet - es sei denn als Vergeltung für Mord oder Unheilstiftung auf Erden - gleichsam die ganze Menschheit tötet; und wer einem, den der Tod bedroht, zum Leben verhilft, der hat gleichsam der gesamten Menschheit zum Leben verholfen. Wir haben ihnen unsere Gesandten mit den klaren Darlegungen geschickt, und viele unter ihnen haben trotzdem Maßloses auf Erden begangen.

 

Wenn man diesen Vers genauer betrachtet so sieht man, dass keine andere Religion oder Ideologie das Leben eines Menschen so eine hohe Stufe an Würde gegeben hat. Denn wenn einer eine Seele ohne Recht tötet, so hat er laut diesem Vers einen absoluten Massenmord begangen. Diese absolute Würde des Lebens eines Menschen hat die Konsquenz, dass derjenige, der sie verletzt hat, nicht mehr das Recht hat es selbst zu besitzen außer in wenigen Fällen, von denen einige von den Geschwistern erwähnt worden sind.

 

(2:179)

Die (von Gott geregelte) Wiedervergeltung sichert euch das Leben. (Bedenkt dies) die ihr Verstand habt! Vielleicht werdet ihr gottesfürchtig sein.

 

Wassalam!

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#salam#

 

#salam#

 

Ich bitte die User nicht auf andere Themen auszuweichen. In diesem Thread geht es um die Vereinbarkeit der Todesstrafe mit dem Islam. Wer über politische Themen diskutieren möchte, soll bitte einen gesonderten Thread eröffnen oder im Politikbereich schreiben.

 

ws

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As Salam Aleikum,

 

wie soll man sich denn verhalten, wenn es heisst du sollst nicht töten,

aber gleichzeitig Auge um Auge, Zahn um Zahn.

 

Ich denke die Todestrafe ist mit dem Islam vereinbar, es kommt aber darauf an

wofür.(für mutwillig zerstörtes Leben, Mord etc.) ja

 

töten aus "Versehen " ( z.B. bei einem Autounfall den ich verschuldet habe

Wiedergutmachung.

 

 

Und trotzdem sollte man bei der Todestrafe dem zu verurteilten die Gelegenheit geben,

Allah taala um Verzeihung zu bitten, bevor die Todesstrafe vollzogen wird.

 

 

Salam

Anna

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#salam#

In Saudi herrscht (mehr oder weniger) auch die Shariat. Ich habe mal gehört, dass wenn immer als Beispiel das Zohr Gebet ist, die Händler ihre Läden einfach ohne schlechten Gedanken offen lassen, da sowieso keiner reingeht und klaut, da ja sonst die Hände abgehackt werden.

Ich persönlich finde es als ein sehr gutes Gesetz.

 

 

Salamu 3aleikum,

 

Was ist denn, wenn der Dieb bereut? Seine Hände sind doch eines wichtigsten Körperteile des Menschen. Imam Jawad #salam# sagte, dass man nur die Finger "abhacken" soll, da die Handfläche zu den sieben Körpernteilen gehört, die bei der Niederwerfung den Boden berühren.

Der Islam ist doch die Religion der Barmherzigkeit und Nachsicht.

 

aber nicht die Shariat al-Muhammadi (s.). Wenn dort Gebetszeit ist, kommen die staatlichen Prügler auf die Straße um die Menschen zum Gebet zu prügeln. Wenn keiner mehr auf den Straßen ist, ist es kein Wunder, dass auch niemand mehr was klauen kann, dsa ja alle per Prügel gezwungen werden zu beten. Allerdings ist das Tyrannei, keine Shariat von Prophet Muhammad (s.)

 

das kann ich bzw mein Cousin nur bestätigen. Er hatte mal in Saudi gearbeitet und da kam wirklich eine Prügelpolizei und es durfte keiner auf der Straße sein.

 

Wa Salam

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#salam#

 

Was ist denn, wenn der Dieb bereut? Seine Hände sind doch eines wichtigsten Körperteile des Menschen. Imam Jawad #salam# sagte, dass man nur die Finger "abhacken" soll, da die Handfläche zu den sieben Körpernteilen gehört, die bei der Niederwerfung den Boden berühren.

Der Islam ist doch die Religion der Barmherzigkeit und Nachsicht.

 

Das Abhacken wird eher bei großen Verbrechen oder bei Wiederholungstätern angewendet.

 

#salam#

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#salam#

 

Das Abhacken wird eher bei großen Verbrechen oder bei Wiederholungstätern angewendet.

 

Richtig!

Wenn der Dieb sozusagen von seinem vielen Stehlen keine Finger mehr hat.

 

Zeigt übrigens, dass er trotz der Strafe keine Reue zeigt!

 

#salam#

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Asalamu3alaikum.

Wie ich gehört habe soll die Todesstrafe im Islam erlaubt sein ?.

Dann Frage ich mich warum so viele Shiiten sagen das es nicht erlaubt ist ( gefangene ) zu töten ??.

Oder man darf sein Feind nicht aus Rache töten ???

Bitte klärt mich auf.

 

Wasalam....

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Salam ...

 

der Islam sieht vor, dass die Verteidigung erlaubt ist, aber wenn der Gegner die Feindseligkeiten einstellt, soll er nicht mehr getötet werden. Nun kann ein Kriegsgefangener sich ja gar nicht mehr wehren. Man soll ihn laut Koran auch so festsetzen, dass er keinen Schaden mehr anrichten kann. Für das weitere Vorgehen gibt der Koran folgende Anweisung:

 

Sure 47,4

 

Wenn ihr im Krieg auf die Ungläubigen trefft, schlagt ihnen auf den Nacken, bis ihr sie außer Gefecht gesetzt habt! Dann legt sie in Fesseln! Die Gefangenen könnt ihr später in Gnade oder gegen Lösegeld oder im Austausch freilassen. So habt ihr zu verfahren, bis der Krieg zu Ende ist. Wenn Gott wollte, hätte Er sie ohne Krieg besiegt. Aber Er will die einen von euch durch die anderen prüfen. Die Werke der Gläubigen, die auf dem Weg Gottes getötet werden, wird Er nicht zunichte machen,

 

Rache ist im Islam insgesamt nicht vorgesehen. Auch die Gesetze mit den Sharia-Strafen sollen ja die Blutrache der früheren Zeiten ablösen.

 

Wie weit Körperstrafen wirklich abschreckend wirken, ist allerdings umstritten. Das sollte nicht das vordergründige Element sein. Es gibt jedenfalls in der Sharia sehr drastische Höchststrafen, die beweisen, wie groß die jeweilige Verfehlung eingeschätzt wird. Genau das soll mit dem Gesetz jedem gezeigt werden - wie verwerflich diese Taten sind!

Über die Höchststrafen kann dabei nicht hinausgegangen werden, letztlich kann aber entschieden werden, dass auch darunter geblieben werden kann, bzw. Strafen an bestimmte Umstände angepasst werden. Auch die Reue spielt eine Rolle.

 

Wir dürfen übrigens nicht übersehen, dass auch eine Gefängnisstrafe eine Körperstrafe ist und mehr als das! Freiheitsentzug ist ein ganz großer Einschnitt in das Leben eines Menschen und trifft Körper und Seele.

Die Frage der Wiedergutmachung könnte eines Tages tatsächlich eine größere Rolle spielen, indem ein Täter einen großen Teil seines Arbeitslohnes dafür einsetzen muss (nicht nur im Sinn von Blutgeld). Aber ich denke, dass die Rechtsgelehrten diesbezüglich im Lauf der Zeit gewiss immer neue Lösungen finden werden, die vor allem den Opfern nützlich sind.

 

Wassalam,

Rajaa

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As-salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu

 

Ich danke euch allen.Jetzt stellt euch mal vor ein Ungläubiger klaut in einem Land wo die Überzahl der Menschen gläubig ist.Was ist dann?

 

Darf man nach den Gesetzen Gottes diesen Menschen ,der nicht glaubt ,nach der Scharia verurteilen?

 

Ich möchte nur eure Meinung hören und werde zum Schluss mit dem Beleg von Hadithen meine Meinung hinzufügen.

Ich finde solche Diskussionen sehr Interessant.

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#salam#

 

#salam#

 

Ich danke euch allen.Jetzt stellt euch mal vor ein Ungläubiger klaut in einem Land wo die Überzahl der Menschen gläubig ist.Was ist dann? Darf man nach den Gesetzen Gottes diesen Menschen ,der nicht glaubt ,nach der Scharia verurteilen?

 

Keiner hier im Forum ist ein Gelehrter und keiner sieht sich befähigt solche Urteile auszusprechen. Es ist Fakt das wir über die Scharia sehr wenig wissen. Solche Diskussionen mögen zwar interessant sein, aber welchen Nutzen haben sie für uns, wenn keiner wirklich Ahnung hat von der Scharia, vom islamischen Strafrecht, ... Meiner Meinung nach fehlt uns das Grundwissen in diesem Bereich und wir sollten erstmal einen Gang zurückschalten.

 

ws

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#salam#

 

#salam#

 

 

 

Keiner hier im Forum ist ein Gelehrter und keiner sieht sich befähigt solche Urteile auszusprechen. Es ist Fakt das wir über die Scharia sehr wenig wissen. Solche Diskussionen mögen zwar interessant sein, aber welchen Nutzen haben sie für uns, wenn keiner wirklich Ahnung hat von der Scharia, vom islamischen Strafrecht, ... Meiner Meinung nach fehlt uns das Grundwissen in diesem Bereich und wir sollten erstmal einen Gang zurückschalten.

 

ws

 

sicherlich ist keiner hier ein Gelehrter.Aber wir haben das Wort Gottes welches uns den weg zeigt.Und wir haben unseren Verstand ,den uns der Schöpfer gegeben hat.Wenn wir ohne eigene politische Orientierung an die Sache herangehen,ist diese Frage lösbar.Wenn man Themen nur oberflächlich behandelt haben sie natürlich keinen Nutzen,aber man sollte etwas Geduld haben,denn wenn wir über Gottes Gebote diskutieren und sie verinnerlichen haben sie meiner Meinung nach schon einen Nutzen.Ich werde falls sich einige interessieren und ihre Ansichten schreiben ,dann einige Hadithe schreiben die sehr wohl auf dieses Problem hindeuten.Wenn aber kein Interesse besteht ,wird es eben hier enden.

wa salam

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#salam#

 

#salam#

 

Ayatullah Dastghaib schreibt in seinem Buch "Greater Sins", dass das Töten eines unschuldigen Menschen zu den großen Sünden zählt. Derjenige der einen Gläubigen tötet muss mit fünf Strafen rechnen: 1. Hölle 2. Ewiger Aufenthalt in der Hölle 3. Zuzug des göttlichen Zorns 4. Verfluchung 5. Harte Bestrafung.

 

Die Schiiten glauben daran, dass ewige Strafe nur für die Ungläubigen bestimmt ist. Ein Gläubiger wird nicht ewig in der Hölle verbleiben, egal welche Sünden er in seinem irdischen Leben begangen hat. Er wird zwar genauso hart bestraft wie ein Ungläubiger, doch seine Bestrafung hat irgendwann mal ein Ende.

 

---

 

Die Todesstrafe ist für einen Mörder vorgesehen. Diese Strafe ist aber auch vorgesehen für Menschen die "Unruhe stiften". Darunter fallen Sünden, die die gesamte Gesellschaft Schaden oder destabilisieren, wie z.B. Terrorismus, Ehebruch, Homosexualität, ... Die Strafen können nur von einem muslimischen Gericht verhängt werden.

 

ws

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#salam#

 

#salam#

 

Ayatullah Dastghaib schreibt in seinem Buch "Greater Sins", dass das Töten eines unschuldigen Menschen zu den großen Sünden zählt. Derjenige der einen Gläubigen tötet muss mit fünf Strafen rechnen: 1. Hölle 2. Ewiger Aufenthalt in der Hölle 3. Zuzug des göttlichen Zorns 4. Verfluchung 5. Harte Bestrafung.

 

Die Schiiten glauben daran, dass ewige Strafe nur für die Ungläubigen bestimmt ist. Ein Gläubiger wird nicht ewig in der Hölle verbleiben, egal welche Sünden er in seinem irdischen Leben begangen hat. Er wird zwar genauso hart bestraft wie ein Ungläubiger, doch seine Bestrafung hat irgendwann mal ein Ende.

 

ws

 

Salam, ein Gläubiger Schiite wird falls er denn grosse Sünden hat eine sehr harte Strafe erleiden im Berzah und im Kabir. Imam Ali a.s sagt : Es gibt im Berzah Hügel die dem Paradies ähneln und schluchten die der Hölle gleich sind.

Imam Ja'far as-Sadiq (ع) sagte: "Wir werden zu eurem Gunsten vermitteln (um Vergebung bitten) am Tag des Gerichts, aber, bei Allah, ich bin besorgt um euch für die Periode, wenn ihr im Barzakh sein werdet." (al-shia.de)

 

Im Quran steht aber ,das nach dem Qiyamah (Auferstehung aller Menschen) und der Abrechnung,die jenigen ,welche in die Hölle geschickt werden ,ewig darin weilen werden.So Gott es will.

 

Wenn du daran zweifelst kann ich dir gerne den Hadith geben.

 

wa salam

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