Issa Geschrieben 14. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2007 Imam Reza (ع) wurde gefragt: „Darf man die Haare der Schwester, der eigenen Frau sehen?“ Der Imam antwortete: „Nein! Es ist dir nicht erlaubt, es sei denn, sie ist bereits so alt, dass sie keine Kinder mehr bekommen kann. Die Schwester der eigenen Ehefrau ist genauso zu behandeln wie jede andere Frau, mit der du in keiner Beziehung stehst nach dem göttlichen Gesetz.“ (Wasail vol. 3, p. 25.) Meine Frage: Warum, es ist dir nicht erlaubt, es sei denn, sie ist bereits so alt, daß sie keine Kinder mehr bekommen kann. Auch wenn sie das Alter erreicht hat daß sie keine Kinder mehr bekommen kann, kann sie doch immer noch Reizvoll aussehen. Oder wie muß ich das verstehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mumtahana Geschrieben 15. August 2007 Melden Teilen Geschrieben 15. August 2007 man darf allgemein, die haare ganz älterer frauen sehen. also ist die schwester der ehefrau genauso zu behandeln, wie alle anderen frauen. das steht im koran. wir hatten hier auch ne diskussion drüber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Musawi Geschrieben 13. Dezember 2007 Melden Teilen Geschrieben 13. Dezember 2007 as-salamu alaikum Lieber Bruder, Es gibt drei Kategorien an Menschen hinsichtlich des mahran/nicht-mahram~Sein. Alle Personen, die man nie heiraten kann, also die als nahe stehende gleiches Blut betrachtet werden, sind mahram zu einander: Schwester, Mutter, Großmutter & alle Generationen über ihr, leibliche Tanten & alle Generationen über ihr, Töchter, Enkeltöchter und alle weitere Generationen nach unten. Alle Personen, die man heiraten könnte sind nicht-mahram, wobei durch eine Heirat eine Ehefrau mahram wird und im Falle einer Scheidung wieder nicht-mahram. Die Schwester einer Ehefrau kann verehelicht werden, wenn die bestehende Ehe annuliert werden sollte oder die Ehefrau versterben sollte. Gleichzeitig geht es nicht, wie es der König von Nepal gemacht hat. Also ist die Schwester nicht-mahram. Alle Frauen, die durch eine Heirat zum Schwiegermutter werden & alle,die über ihr stehen (ältere generationen), werden für IMMER mahram. Auch der Tod der Ehefrau oder eine Scheidung ändert nichts daran. Deshalb sagt der Imam, dass die Haare der Schwester der Ehefrau nicht gesehen werden darf, außer wie Schwester Zehraa korrekt gesagt hat, sie so alt ist, dass sie nicht mehr heiraten würde. (Vergleiche Sure "Das Licht", glaube ich) mit isl. Grüßchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.