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Geschrieben

Hallo , 

ich bin Standesamtlich verheiratet seit letzten Jahr …sozusagen er braucht Aufenthalt und gab mir Geld ! Sehen uns nur bei Behörden !

 

jetzt hab ich zur fast gleicher Zeit ein Muslimen kennengelernt, der meiner Welt an Respekt Glück ein idealer Partner ist !

Wir sind jeden Tag im Kontakt Tel schreiben und … jetzt ist der Tag gekommen wo wir uns sehen wollen unsere gemeinsame Zukunft , sowie es möglich ist zu planen !er möchte erst mit einem Gelehrten sprechen was wir machen können , wegen mein Vertrag !

 

Meine Frage , was kann ich machen um mit ihm zusammen zu sein bzw wir eine Zukunft haben , ich möchte ihn nicht verlieren wegen einen Wisch ohne Bedeutung ! 

Geschrieben

1. Bist du mit dem 1 Mann Islamisch verheiratet denn im Islam zählt das  Standesamtliche nicht vor Allah swt als verheiratet. 

2. Bist du Muslima oder Christin? 

Geschrieben
  • Autor

Nein nur standesamtlich und ja ich bin Christin 

Geschrieben

Du hast ja den ersten Mann nicht Islamisch geheiratet wo z,b ein Gelehrter eure Ehe abgesegnet hat wo liegt da problem? Es gibt Islamisch kein problem für deinen neue Bekanntschaft.

Zu deiner Frage (was kann ich machen um mit ihm zusammen zu sein). Wenn er ein Schiitischer Muslim ist darf er nur 

eine Mutah also (Zeitehe) mit einer Christin und Jüdin eingehen also keine dauerhafte Ehe, wobei die Zeitehe auch Maximal 99 Jahre betragen kann.

Falls du wissen möchtest was eine Zeitehe ist: http://www.eslam.de/begriffe/z/zeitehe.htm

 

Geschrieben

Salam,

Am 1.5.2024 um 10:47 schrieb Natka:

sozusagen er braucht Aufenthalt und gab mir Geld ! Sehen uns nur bei Behörden !

Vorsicht, dass könnte Ihnen wegen einer sog. "Scheinehe" (aka "Schutzehe") fürchterlich auf die Füsse fallen. Spätestens, wenn eine reale Ehe geplant wird. Ausserdem machen Sie sich dadurch erpressbar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinehe

"Das Eingehen einer Scheinehe steht in Deutschland nicht unter Strafe. Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen."

LG,
Kai

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hierzu noch eine Frage. 

Die standesamtlich beschlossene Ehe (sie Christin, er Atheist) wird seit mehr als 3 Jahren nicht mehr gelebt, man hat sich getrennt. Eine rechtliche Scheidung gibt es aus Gründen der Vernunft nicht, da es einen finanziellen Ruin bedeuten würde.
Eine kirchliche Trauung gab es nicht. 

Ist es erlaubt, dass ein Moslem diese nur noch auf dem Papier verheiratete Frau in einer Zeitehe heiratet? 

Geschrieben

Salam alaikum,

ich glaube, es ist ausschlaggebend, ob ihr aus der Sicht der Gesellschaft als verheiratet geltet oder nicht. Ich habe aber deine Frage an das Büro von Imam Khamenei geschickt und poste dann die Antwort, wenn ich sie erhalten habe.

Wassalam

Geschrieben

Vielen Dank. 

Aus Sicht der deutschen Behörden besteht die Ehe. 

Aus Sicht unserer Familien, Bekannten, Freunden, existiert die Ehe nicht mehr.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Salam alaikum,

image.png

 

Wassalam

Geschrieben

Salam Alaikum und herzlichen Dank ! 

Die Übersetzung:

Wenn sie gemäß ihrer Religion als verheiratet galt, können Sie sie nicht heiraten, ohne sich scheiden zu lassen.

....... 

Das bedeutet, dass die Zeitehe geschlossen werden darf, da es nur die standesamtliche Ehe gab/gibt.

Gemäß der christlichen Religion ist die standesamtliche Ehe alleine auch nicht gültig. Dazu müsste man auch vor Gott die Ehe bezeugen, also vom Pfarrer in der Kirche getraut werden. 

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