Alousche Geschrieben 16. Juni Melden Teilen Geschrieben 16. Juni Ich habe mich mit der Frage befasst, ob es (nach Sayyed Ali Khamenei) erlaubt ist Lebewesen (mit Seele) zu malen. Nachdem ich folgende fatwa gelesen habe dachte ich mir wäre die Antwort klar: Zitat F. 141: Wie ist das Urteil zur Herstellung von Figuren, zur Bildhauerei und zur Gestaltung lebender Kreaturen – wie Pflanzen, Tieren und Menschen -, wie ist das Urteil zu ihrem Verkauf, Kauf und Aneignung und diese im Theater auszustellen? A: Die Bildhauerei, die Gestaltung und das Malen von Kreaturen, die grundsätzlich keine Seele haben, sowie die Bildhauerei, Gestaltung und das Malen von Kreaturen, die Seelen haben, ist zulässig, solange es ohne Verkörperung oder in unvollständiger Gestalt erfolgt. Aber die Herstellung von Skulpturen der Menschen oder der sonstigen Lebewesen in einer vollständigen Gestalt mit Verkörperung in jeglicher Art ist bedenklich. Aber der Verkauf, Kauf und die Aneignung von Gestalten und Skulpturen sind grundsätzlich zulässig, und es ist auch zulässig, diese im Theater auszustellen. http://khamenei.de/wordpress/rechtsfragen/malen-und-bildhauerei/ Diese erlaubt das Malen von Lebewesen, solange es ohne Verkörperung oder in unvollständiger Form geschieht. Die Herstellung von Skulpturen ist in einer vollständigen Gestalt mit Verkörperung bedenklich. (Ist das nicht das gleiche wie für das Malen?) Dann bin ich jedoch auf folgende Fatwa auf Englisch gestoßen: Zitat Q1215. What is the view on making dolls and sculpture, or drawing living beings (plants, animals, and human beings)? And what is the view on selling, buying, acquiring, and exhibiting these items? A: There is no harm at all in the sculpture, photography and drawings of living beings whether or not they have a soul. Also, it is permissible to sell, buy, or keep pictures and statues. There is no objection to showing them in an exhibition as well. https://www.leader.ir/en/book/32/1?sn=23082# Diese Fatwa erlaubt sowohl das Malen und die Herstellung von Skulpturen von Lebewesen ohne Einschränkung. Zuletzt möchte ich euch noch einmal zwei sehr ähnliche Fatwas auf deutsch und auf englisch zeigen. Zitat F. 146: Ist die Restauration der Glieder hergestellter Figuren – Hand, Fuß und Kopf – im Rahmen des Verbots der Herstellung (solcher Figuren) einzuordnen, und ist dafür die (Einstufung als) Erstellung einer (vollständigen) Skulptur gültig? A: Allein die Erstellung der Glieder oder deren Restauration zählt nicht zu der Handlung der Verkörperung und der Gestaltung eines (vollständigen) Lebewesens, so dass es zulässig ist. Allerdings wird das Zusammenbauen der Glieder bis zur Gestalt des Lebewesens mit Seele, wie der des Menschen, bis sie vollständig wird als Handlung der religionsrechtlich verbotenen Verkörperung gewertet. http://khamenei.de/wordpress/rechtsfragen/malen-und-bildhauerei/ Zitat Q1220. Is returning the parts of a dismantled doll, such as hand, leg, and head to it included in the impermissibility of making a statue? And could it fall in the category of making statues? A: Making limbs or returning them to their places per se is not considered as sculpture. At any rate, making a statue is no problem. https://www.leader.ir/en/book/32/1?sn=23082 In der englische Version ist die Restauration kein Problem. Die deutsche Version sagt hingegen, dass die Restauration nur erlaubt ist, solange die Verkörperung nicht erreicht wird. Lange Rede kurzer Sinn: Ist eine Quelle zuverlässiger als die Andere? Wurde ungenau übersetzt? Habe ich einen Fehler bei der Interpretation gemacht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.