Suchende Geschrieben 28. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2005 Hallo, meine Frage steht ja schon in der Überschrift. Wenn jemand während des Ramadan nicht fastet, obwohl er keinen Grund hat (Krankheit usw.), wie muss er das wieder gut machen? Straffasten? Wenn ja, wie lange? Geldzahlungen? Wenn ja, wie hoch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 28. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2005 Salam, wenn er ohne triftigen Grund nicht fastet, dann muss er für jeden nicht gefasteten Tag 60 Tage nachfasten, und wenn er mit etwas Haram sein Fasten gebrochen hat, dann muss er dazu noch zahlen. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suchende Geschrieben 28. Oktober 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2005 Mit etwas Haram Fastenbrechen? Du meinst z.B. mit einem Schweineschnitzel???? Aber wie wäre es denn, ein Moslem fastet nicht, also 30 Tage x 60 Tage Straffasten = 1.800 Tage = über 5 Jahre???? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 28. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2005 Hi, warum denn so aufgeregt? Mit etwas Haram Fastenbrechen? Du meinst z.B. mit einem Schweineschnitzel???? Zum Beispiel, oder wenn man Alkohol trinkt, verbotenen Sex hat usw. Aber wie wäre es denn, ein Moslem fastet nicht, also 30 Tage x 60 Tage Straffasten = 1.800 Tage = über 5 Jahre???? Wenn er ohne Grund das Fasten unterlassen hat, z.B. ohne dass eine Krankheit oder Ähnliches vorlag, dann ist das in der Tat so. LG Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 28. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2005 salam alykom ja das ist so. für jeden tag fastet man 60 tage nach. oder man zahlt kafarah. das heisst, für jeden nicht gefasteten tag (ohne grund) gibt man 60 Bedürftigen Nahrung oder zahlt für sie den Betrag(der Nahrung für 60 Bedürftige entsprechend). So habe ich es gelernt. fee aman Allah MissJour reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suchende Geschrieben 29. Oktober 2005 Autor Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2005 @Liebe Fatima ich bin nicht aufgeregt, ich finds eher spannend! *zwinker* Aber ich schicke gleich nochmal eine Frage nach. Was sind die Strafen, wenn man etwas harames tut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast TimurKHAN Geschrieben 29. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2005 Salamualaykum Fatima Abla! Wie ist es denn dann, wenn jemand ohne "Niyyet" zu machen (Absicht zu erklären) den ganzen Tag eh nicht fastet? Also ohne irgendwie mit Absicht vor Iftar das Fasten zu brechen? Muss der dann auch 61 Tage (1 kaza + 50 kefaret) fasten? Wasalam! Timur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasan Geschrieben 30. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2005 Wie ist es eigentlich mit folgendem Fall: Ein Bruder rief mich letztens an und fragte, was zu tun ist, wenn seine gerade vor einem Monat Muslima gewordene Frau das Fasten nicht ganz durchhält. Er meinte, sie habe es nicht geschafft. Muss sie dann auch 60 Tage für jeden versäumten Tag 60 Tage nachholen? Oder eben statt dessen, wenn sie dies nicht leisten kann (was zu vermuten wäre und zudem für eine neue Muslima m.E. eine sehr große Härte wäre), für jeden absichtlich versäumten Tag 60 Bedürftige speisen? Wieviel wäre denn dann pro Person eigentlich zu zahlen. Ist das in Deutschland überhaupt machbar bzw. gerechtfertigt - oder kann man eine entsprechende Summe auch an eine muslimische Hilfsorganisation schicken mit dem Vermerk "Speisung für 60 Personen" oder so ähnlich? Der Bruder bat um möglichst konkrete Auskunft. Gibt es da Unterschiede zwischen Männern und Frauen? P.S.: Andere Frage: Ab wann sind Mädchen verpflichtet zum Fasten? Jazakumullahu khairan! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 30. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2005 Wenn jemand es nicht durchhält, weil er es noch nicht gewohnt ist oder die Kraft nicht reicht, der muss fidya entrichten und später nachholen. von solchen Leuten war hier beim Sühnefasten (kaffarah) nicht die Rede, sondern von denen, die einfach keine Lust haben, zu fasten. Mädchen müssen ab 9 Jahren (nach dem Mondkalender) fasten, also im Alter von ca. 8 1/2. F. 838: Wenn man aufgrund von Schwäche und (körperlicher) Unfähigkeit am Anfang des Alters zur religiösen Verpflichtung nicht fasten kann, muß man dann nur dieses nachholen, oder hat man das Nachholen und die Sühne zusammen (zu entrichten)? A: Wenn das Fasten keine Bedrängnis für ihn war, und (dennoch) absichtlich abgebrochen wurde, dann muß man zusätzlich zum Nachholen auch Sühne entrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 30. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2005 Salam alaikum waren das 40 Tage oder 60 Tage nachholen , wenn man keine LUST hatte zu fasten? wa salam alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 30. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2005 salam alykom 60 Tage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 Salamualaykum Fatima Abla! Wie ist es denn dann, wenn jemand ohne "Niyyet" zu machen (Absicht zu erklären) den ganzen Tag eh nicht fastet? Also ohne irgendwie mit Absicht vor Iftar das Fasten zu brechen? Muss der dann auch 61 Tage (1 kaza + 50 kefaret) fasten? Wasalam! Timur Deine Frage ist etwas schwer verständlich gestellt . Meinst du jetzt, wenn jemand im Monat Ramadhan sowieso nicht die Absicht hatte, zu fasten? Oder meintest du, wenn er ohnehin nichts gemacht hat, was das Fasten bricht, ohne die Niyyah zum Fasten zu machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast TimurKHAN Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 Salamualaykum Fatima abla! Vielleicht könntest Du auf beide Optionen die Du gestellt hast ne Antwort geben? (Denn so habe ich die Fragen eh nicht stellen wollen, aber gut auch deren Antworten zu wissen ) Ich meinte: Was ist, wenn jmd im Ramadan fastet aber z.B. einen Tag nicht fastet. (Weil er/sie die Niyyet nicht ausgesprochen hat vor dem Mittags Adhan.) Ist denn ein Fasten nur gültig, wenn man die Niyyet ausspricht? Hatte mir ein Buch über das Fasten von Hamenei gekauft (auf türkisch), ist aber teilweise schwer verständlich für mich. Da werden so viele Paranthesen manchmal benutzt, da kommt man nicht mehr mit teilweise. Wa Slm Timur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hasan Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 Wenn jemand es nicht durchhält, weil er es noch nicht gewohnt ist oder die Kraft nicht reicht, der muss fidya entrichten und später nachholen. von solchen Leuten war hier beim Sühnefasten (kaffarah) nicht die Rede, sondern von denen, die einfach keine Lust haben, zu fasten. Mädchen müssen ab 9 Jahren (nach dem Mondkalender) fasten, also im Alter von ca. 8 1/2. F. 838: Wenn man aufgrund von Schwäche und (körperlicher) Unfähigkeit am Anfang des Alters zur religiösen Verpflichtung nicht fasten kann, muß man dann nur dieses nachholen, oder hat man das Nachholen und die Sühne zusammen (zu entrichten)? A: Wenn das Fasten keine Bedrängnis für ihn war, und (dennoch) absichtlich abgebrochen wurde, dann muß man zusätzlich zum Nachholen auch Sühne entrichten. Was also soll ich dem Bruder konkret sagen? Dass seine Frau eine bestimmte Summe zu zahlen hätte (welche?) und auf welche Weise bzw. wohin UND die obligatorischen 30 Tage bis spätestens zum nächsten Ramadan absolviert haben sollte? Ich kann dann nur hoffen, dass sie dies und den nächten Ramdan dann besser schafft. Bisher habe ich bezüglich Mädchen nur die Formulierung gekannt, dass sie ab Pubertät zum Fasten verpflichtet sind. Bei meiner kleinen Tochter, die jetzt gerade 9 geworden ist (nach Hidschra-Kalender wären dies ja ca. 9 1/2 Jahre?), d.h. ab dem Alter der Geschlechtsreife. dies kann ja unterschiedlich sein. Meine Kleine hat noch keine Regelblutungen oder dergleichen. Ist sie dennoch verpflichtet? Und da ich erst jetzt erfahre, dass das Lebensalter bei 9 bzw. 9 1/2 Jahren anzusetzen ist, ich es also vorher so nicht wusste, wie verhält es sich dann mit Nachholen des Fastens des Kindes - und der Fidya? Kann ein Mädchen von 9 Jahren alleine einen Monat lang fasten, während Vater und Mutter die nicht tun? Gibt es da eine zumutbare Ersatzleistung? Baha ud-Din Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 31. Oktober 2005 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2005 Mädchen sind in der Shia ab 9 zum Fasten verpflichtet. Deine andere Frage beantowrte ich inshaallah später, wenn es bis dahin noch niemand getan hat. Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Was also soll ich dem Bruder konkret sagen? Dass seine Frau eine bestimmte Summe zu zahlen hätte (welche?) und auf welche Weise bzw. wohin UND die obligatorischen 30 Tage bis spätestens zum nächsten Ramadan absolviert haben sollte? Ich kann dann nur hoffen, dass sie dies und den nächten Ramdan dann besser schafft. WEnn man wegen Krankheit das Fasten nicht bis zum nächsten Ramadan nachholen kann, weil die Krankheit andauert, dann muss man nicht nachholen (gilt wohl nur für chronisch Kranke), aber für jeden Tag etwa den Wert von 750 g Weizen, Hafer oder ähnlichem geben, an seinen Marja´in diesem Fall. (nach Imam Khomeinis Risala). Wenn sie es aus Schwäche nicht geschafft hat und das Fasten eine Bedrängnis für sie war, dann muss sie nur bis zum nächsten Ramadan nachholen, was sie versäumt hat, so verstehe ich es zumindest aus Imam Khomeinis Ausführungen. diesen Betrag bezahlen muss man nur, wenn man nicht bis zum Ramadan des nächsten Jahres alles Versäumte nachholen konnte. Allerdings gibt es noch andere REgeln: "Wenn man wegen Krankheit das Ramadan-Fasten nicht einhalten konnte, man nach dem Monat Ramadan gesund wird und bis zum nächsten Ramadan ein anderer Hinderungsgrund (für das Fasten) auftritt, dann muss man die versäumten Tage nachholen. das gilt auch, wenn im Ramadan ein anderer Hinderungsgrund als krankheit entsteht, der nach dem Ramadan nicht mehr besteht, man dann aber wegen Krankheit die versäumten Tage bis zum nächsten Ramadan nicht nachholen konnte, muss man die versäumten Tage nachholen. " "Wenn jemand das Nachhol-Fasten nicht wichtig nimmt , die Zeit eng wird und in der Zeit dann ein Hinderungsgrund (zum Fasten) auftritt, muss man nachholen und für jedn Tag den Wert von 750 g Weizen, Hafer oder ähnlichem einem Armen geben (hier wohl eher an seinen Imam zahlen). Sogar wenn man einen Grund hat, nicht uz fasten und man den Entschluss fasst, das Fasten nachzuholen, wenn dieser Grund nicth mehr besteht und dann doch nicht nachholt, und die Zeit knapp wird und dann ein zweiter Hinderungsgrund auftritt, ist es vorsichtshalber Pflicht, für jeden Tag den WErt von 750 Weizen o.ä. zu entrichten." Ist sie dennoch verpflichtet? Und da ich erst jetzt erfahre, dass das Lebensalter bei 9 bzw. 9 1/2 Jahren anzusetzen ist, ich es also vorher so nicht wusste, wie verhält es sich dann mit Nachholen des Fastens des Kindes - und der Fidya? Wenn du es nicht wussstest, das weiß ich nicht genau, wie es sich dann verhält. Am besten fragst du beim Büro von Imam Khamenei an, das ist sicherer. Das gilt auch für die anderen Fragen. Kann ein Mädchen von 9 Jahren alleine einen Monat lang fasten, während Vater und Mutter die nicht tun? wenn der Vater und die Mutter es aus irgendeinem Grund nicht können, bleibt es für das Mädchen dennoch Pflicht. Gibt es da eine zumutbare Ersatzleistung? wenn es keinen akzeptablen Grund gibt, nicht zu fasten: Nicht dass ich wüsste. Ich hoffe, das hilft ein wenig. Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Salam alaikum zu dem Fasten im Kindesalter möchte ich nur kurz was ergänzen: " Ja es ist möglich dass ein Kind das schafft, in meinem Bekanntenkreis fasten gerade ein 8 jähriges Mädchen freiwillig sovie ihr Bruder (11). Für beide ist es das erste mal da auch sie mit der Mutter zusammen konvertiert sind." Und: " Denen gehts richtig gut, ich habe die Kinder mehrfach zu Besuch gehabt" wa salam MissJour reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Anas ibn Malik Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Salam, wie ist es mit Fussballspielen? Könnte man dor sein Fastenbrechen? Hab gehört das Ali Karimi auch nicht gefastet hat weil er vom Verein aus nicht drufte, ich kenn auch andere die nicht fasten wegen eins Fussballspieles, wie sieht es da aus??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Salam alaikum also die Begründung mit dem Fussball finde ich nicht richtig. Soldaten fasten auch wenn sie bei Übungen sind (um mal mit dem Energieaufwand vielleicht zu vergleichen.). Es gibt definitiv keine Erlaubs das fasten zu brechen, außer Krankheit ... wa salam MissJour reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Salam alaikum also die Begründung mit dem Fussball finde ich nicht richtig. Soldaten fasten auch wenn sie bei Übungen sind (um mal mit dem Energieaufwand vielleicht zu vergleichen.). Es gibt definitiv keine Erlaubs das fasten zu brechen, außer Krankheit ... wa salam Ali Karimi war vielleicht auf Reisen, wenn er auf einem Auswärtsspiel war, aber nicht wegen Fußball. Außerdem ist Ali Karimi nicht unbedingt unser Marja´, dem wir folgen müssen. ws MissJour reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Rajaa Geschrieben 1. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2005 Salam ... wenn jemand ohne vorherige Absicht irgendwelche Gesundheitsprobleme bekommt, soll er sogar das Fasten brechen und muss diesen Tag später nachfasten. Wenn man aber schon ahnen kann, dass man irgendwelche besonderen sportlichen Leistungen nicht mit dem Fasten vereinbaren kann, dann wird man auf den Sport verzichten, und nicht auf das Fasten!! Beim Schulsport muss man halt an den Tagen zusehen, dass am Morgen wirklich ausreichend getrunken wird und muss sich auch nicht gerade bis zum Zusammenbruch verausgaben. Ich kenne eine Familie, da hatte der Sohn im Ramadan seinen Sport auf abends knapp vor dem Fastenbrechen gelegt, um nicht total aus dem Training rauszukommen und hat andere Aktionen dafür eingeschränkt. Es sind doch nur diese vier Wochen. Da muss man sich eben vorher entscheiden, was wichtiger ist!! Wassalam Rajaa MissJour reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 29. November 2005 Melden Teilen Geschrieben 29. November 2005 @TimurKhan: Sorry, deine Frage steht ja noch im Raum , hab ich ganz vergessen Es fiel mir wieder ein , als ich dich online ges ehen habe. Ich meinte: Was ist, wenn jmd im Ramadan fastet aber z.B. einen Tag nicht fastet. (Weil er/sie die Niyyet nicht ausgesprochen hat vor dem Mittags Adhan.) Ist denn ein Fasten nur gültig, wenn man die Niyyet ausspricht? Bei Imam Khomeini (r.a.) steht u.a. unter Niyyah: Es ist nicht unbedingt notwendig, dass man im Herzen oder aufder Zunge sagt: "Morgen werde ich fasten." Wenn er aus Gehorsam des Befehls des Herrn der Welten vom Morgen-Adhan bis zum Abend-Adhan nichts gemacht hat, was das Fasten bricht, genügt das. Man kannn im Monat Ramadan an jedem einzelnen Abend für den nächsten Tag Niyyah machen, zu fasten. Es ist aber besser, wenn man am ersten Ramadan-abend die Niyyah für den ganzen Monat macht. Wennn man vor dem Morgen-Adhan einschläft, ohne Niyyah zu machen und vor dem Mittag aufwacht und Niyya macht, dann ist sein Fasten gültig, egal ob es Pflicht oder Mustahabb (empfohlen) ist. Wenn er aber nach dem Mittag aufwacht, dann kann er nicht mehr die Niyyah für ein Pflicht-Fasten machen. Insha´allah beantwortet das deine Frage. Man muss die Niyya also nicht unbedingt aussprechen. und sorry noch mal für die Verzögerung, Fatima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hana2017 Geschrieben 6. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 6. Juli 2016 Strafenregister Sünde Strafe im Jenseits „Oh Muhammad, wenn die Seele krank und sündhaft ist, entsende ich ihm die Engel der Strafe und des Zorns und sie unterziehen seiner Seele eine sehr schmerzhafte Heilung. Sie nehmen seine Seele mit einer sehr schmerzhaften Methode hinfort, [so, als würde er bei lebendigem Leib enthäutet werden]. Dann kommt der Ruf meines Herren, der mir sagt: „Oh Izrail bringe die kranke Seele zu „Sijeel“. Wenn ein Mensch stirbt und Allahs Zorn auf ihn lastet und wenn er in sein Grab gelegt wird, sieht er einen großen leeren dunklen Platz. Er weiß nicht, wo der Anfang und wo das Ende ist (verwirrt und ängstlich). Darin sind Schlangen, so groß wie Palmen und Skorpione, so groß wie Pferde mit offenem Maul und wollen ihn verschlingen, da guckt er nach links und nach rechts und sieht niemandem, der ihn bemitleidet, sondern nur Schlangen und Skorpione. Jeder von ihnen will ihn nur für sich. diejenigen, die das essen, was verboten war und das stehen lassen, was erlaubt war; eine Gemeinde, die vor sich gutes und verdorbenes Fleisch hat. Sie essen jedoch von dem verdorbenen Fleisch und rühren das gute Fleisch nicht an jene Menschen, die die andere während ihrer Anwesenheit und in ihrer Verborgenheit verspottet haben.“ Gemeinden, die Lippen wie die eines Kamels haben und deren Fleisch zerstückelt wird und ihnen zum Fraß vorgeworfen wird, was sie essen müssen. Leute, die das Nachtgebet verschlafen haben (gemeint ist das Pflicht-Nachtgebet). Leute, deren Köpfe gegen einen großen Stein gestoßen wird diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen.“ [4:10] Leute, denen Feuer in deren Münder geschüttet wird Das sind die Leute, die Zinsen nehmen Leute, die aufgrund ihres großen Bauches nicht aufstehen konnten. Sie laufen wie Besessene daher. Sie sind wie die Anhänger und Freunde des Pharao, die tags- und nachtsüber ins Feuer geworfen werden. Sie wünschen sich die Stunde herbei, indem sie sagen: „Oh Allah, wann kommt das Gericht?“ ihre Haare nicht vor Männern verdeckt Frauen, die an ihren Haaren aufgehängt wurden und das Blut strömte von ihrem Kopf herunter hat ihren Ehemann nicht gut behandelt Frauen, die an ihren Zungen aufgehängt wurden und eine heiße Flüssigkeit ergoss sich in ihrem Hals hatte die Bedürfnisse ihres Mannes nicht befriedigt Frauen, die an ihren Brüsten aufgehängt wurden. hat ihre Gebetswaschung missachtet, hat sich nicht vom Zustand des Janaba gereinigt und hat das Gebet auf die leichte Schulter genommen. Frauen, deren Hände und Füße gebunden waren und die Schlangen und Skorpione wurden auf sie frei gelassen Zina“ [Ehebruch/Beziehungen ohne Heirat] hingegeben. Sie gebar ein Kind von einem anderen Mann und sagte ihrem Mann, er sei sein Sohn. Frauen, die blind, taub und stumm in einem Sarg aus Feuer lagen, deren Gehirn von ihrer Nase hinaustrat und ihr Körper war zerschnitten von dem ganzen Elend hat das Haus ohne die Erlaubnis ihres Mannes verlassen Frauen, die an ihren Füßen aufgehängt wurden, und über einem Ofen aus Feuer hingen hat sich den Männern ohne Verhüllung (Hijab) gezeigt. Frauen, die ihr eigenes Fleisch von vorne und von hinten raus schneiden, mit einer Pinzette aus Feuer Frau, die Mädchen zum Zina verführt hatte. Frauen, deren Hände und Gesicht verbrannt wurden und sie essen ihre Innereien hat Zwietracht zwischen den Menschen gesät und war eine Lügnerin. Frauen, deren Kopf der Kopf eines Schweins war, und sie hatten den Körper eines Esels und auf ihnen lasteten verschiedene Strafen eine, die keine Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit hatte, undankbar gewesen ist und eine Neiderin war.“ eine Frau, die wie ein Hund aussah und das Feuer durchdringt sie und Engel schlagen auf ihren Kopf und ihren Körper ein, mit einem Stab aus Feuer. schmückte ihren Körper für fremde Männer Frauen, die ihr eigenes Fleisch gegessen haben und das Feuer loderte unter ihnen auf diejenigen, die das Berauschende trinken (Alkohol)“. Männer, die mit siedendem Wasser getränkt wurden. Sobald dieses Wasser ihre Haut und ihr Fleisch berührte, wurde es zerfetzt und löste sich aufgrund der Hitze auf diejenigen, die betrogen und ungerecht waren.“ Männer, die sich auf dem Grund der Hölle wälzten und die mit einer gewaltigen Strafe bestraft wurden der Mörder einer reinen Seele Mann, der an seinen Füßen aufgehängt wurde. Neben ihm stand ein Engel mit einem Schwert aus Feuer, der ihn mit diesem Schwert durchtrennte. Sobald dieser Mann zerteilt war und auf dem Boden aufprallte, kehrte er zu seinem vorigen Zustand zurück. Das ist sein Zustand, bis zum Tag des Gerichts Er war ein Richter und richtete zwischen Muslime. Allerdings war er kein gerechter Richter Mann, dessen Gesicht nach hinten ausgerichtet war. Neben ihm stand ein Engel mit einer Schlange, die diesen Mann verschlang. So ward er zu schwarzer Asche und anschließend kehrte er zu seinem vorigen Zustand zurück ungehorsam gegenüber seinen Eltern.“ einen Mann, der in einem Bett aus Feuer lag. Plötzlich drehte sich das Bett und aus ihr kam eine Schlange heraus, die ihn zerstückelt und auffrisst. Dann spuckt sie ihn aus und die Skorpione machten sich über ihn her Das ist der Lohn dessen, dem die Pilgerfahrt auferlegt wurde und er diesem Gebot nicht folgte.“ Mann, der im Feuer aufgehängt wurde und sich neben zwei Engeln befand, die ihn von der rechten und von der linken Seite her schlugen. Daraufhin warfen sie ihn ins Feuer der nicht im Fastenmonat Ramadan fastet einen Mann, der auf dem Rücken lag. Seine Hände wurden mit seinen Füßen gefesselt, wobei das Feuer ihn durchdrang und aus seinem Munde kam derjenige, der keine Almosen zahlt einen Mann, der einen Baum aus Feuer hielt, wobei eine Schlange seine Arme und Beine verschlang der eine Lüge über Allah und seinen Gesandten sagt einen Mann, der auf einem [7aseer] aus Feuer saß, wobei ein Engel sein Fleisch rausreißt und es ihm zum Fraß vorwirft Quelle: http://www.al-shia.de/die-himmelfahrt-des-propheten-%D8%B5/ wa salam mit bitte um Korrektur falls nötig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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