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azan Auf ruf zum gebet


Haydar_Ali

Empfohlene Beiträge

Ein Azan in dem Ali a.s. nicht erwähnt wird und das heiya ala kher amal ist für mich kein richtiges azan oder besser gesagt es ist nicht voll ständig.

 

#salam#

 

Salam

 

Genau Bruder ist mir auch grade aufgefallen.

 

Wassalam

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#rose#

 

aber wenn man denkt, das es pflicht ist,

das zu erwähnen, dann ist doch das gebet ungültig oder?

so weiß ich es nämlich

 

:)

 

#augenroll#

Salam

 

Schwester wir shiiten müssen im Azan imam Ali a.s. erwähnen, aber sunnitische Geschwister machen es nicht.

 

Wassalm

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#augenroll#

Salam

 

Schwester wir shiiten müssen im Azan imam Ali a.s. erwähnen, aber sunnitische Geschwister machen es nicht.

 

Wassalm

 

Wir machen es nur, um die Treue zu Imam Ali a. zu zeigen. Es ist aber keine Pflicht und es darf nicht als Pflicht angesehen werden.

 

#rose#

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ZITAT(Khanoomi @ 05.09.07 22:09)

 

Salam

 

Schwester wir shiiten müssen im Azan imam Ali a.s. erwähnen, aber sunnitische Geschwister machen es nicht.

 

Wassalm

 

 

 

 

Salamu 3aleikum,

 

wir müssen garnichts.

 

das Gebet wird meines Wissens nach ungültig, wenn man wa Ashhadu anna 3aliy be haqq waliy Allah sagt.

 

Der Prophet (sas) hat dies auch nicht im Azan erwähnt.

 

WA Salam

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Salam, "Aschhadu anna Aliyan Waliyullah" ist weder Teil des Adhans noch der Iqama (beides sagen ALLE Gelehrten)! Einige Gelehrte empfehlen es trotzdem zu sprechen, ohne dass man es als Teil des Adhans/Iqama betrachtet. Andere Gelehrte lehnen es eher ganz ab. Das Gebet wird aber in keinem Falle ungultig, weil der Gebetsruf keine "Saule des Gebets" ist! Abu Fatima

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Salam, "Aschhadu anna Aliyan Waliyullah" ist weder Teil des Adhans noch der Iqama (beides sagen ALLE Gelehrten)! Einige Gelehrte empfehlen es trotzdem zu sprechen, ohne dass man es als Teil des Adhans/Iqama betrachtet. Andere Gelehrte lehnen es eher ganz ab. Das Gebet wird aber in keinem Falle ungultig, weil der Gebetsruf keine "Saule des Gebets" ist! Abu Fatima

 

#salam#

 

Salam

 

Also ist es auch nicht Pflicht, vor das Gebet Azan aufzusagen?

 

Wassalam

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#salam#

#pfeif#

#salam#

 

Beim Morgengebet mache ich kein Azan.

 

Nur Takbir, dann Surat Al Fatihah.

 

Also so:

Allahu Akbar, Allahu Akbar

Bismillah ar Rahman ar Rahim

 

Da man morgens extra für das Morgengebet aufsteht und somit reicht die Absicht (Niyye).

So habe ich es gelernt und inschallah ist es nicht falsch?!

 

Alles Lob gebührt Allah swt, dem Herrn der Welten

Bi Amen Allah

#salam##herz##rose#

wassalam

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Also ist es auch nicht Pflicht, vor das Gebet Azan aufzusagen?
Salam Schwester, die beiden Gebetsrufe sind keine Pflicht, aber eine (sehr dringende) Empfehlung (auch beim Morgengebet). Aber selbst wenn sie Pflicht waeren, dann wurde es dein Gebet nicht ungultig machen, wenn du sie unterlaesst. Du haettest dann zwar gesundigt, aber das ist unabhaengig vom Gebet.
Ich sage beim gebet immer achhadu ana Alia wali allah und beim azan auch wenn ich das nicht sagen würde wäre beim gebet gebet doch wie das sunnitische.
Salam Bruder, nach Sayyidan Khamenei und Sistani ist "Aschhadu anna Aliyan Waliyullah" sogar empfohlen. Es darf nur nicht als Teil des Gebetsrufes betrachtet werden! Abu Fatima
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#salam#

 

Salamu 3aleikum,

 

wir müssen garnichts.

 

das Gebet wird meines Wissens nach ungültig, wenn man wa Ashhadu anna 3aliy be haqq waliy Allah sagt.

 

Der Prophet (sas) hat dies auch nicht im Azan erwähnt.

 

Falsch! Das Gebet wird nicht ungültig wenn du das erwähnst. Jedoch darf "wa Ashhadu anna 3aliy be haqq waliy Allah" nicht als Pflicht im Adhan angesehen werden. Denn das macht dann das Gebet ungültig.

 

Wali Amr al Muslimeen sagt dazu folgendes:

 

F.) Ist das rituelle Gebet ungültig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeichnung der Befehlsverantwortung des Fürsten der Gläubigen Ali a.s. erwähnt wird?

 

A.) Aussagen zu erwähnen, die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebetes eingeführt sind, mit der Absicht zu erwähnen, dass sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingeführt werden, machen das rituelle Gebet ungültig, selbst wenn diese zusätzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.

 

Salam, "Aschhadu anna Aliyan Waliyullah" ist weder Teil des Adhans noch der Iqama (beides sagen ALLE Gelehrten)! Einige Gelehrte empfehlen es trotzdem zu sprechen, ohne dass man es als Teil des Adhans/Iqama betrachtet. Andere Gelehrte lehnen es eher ganz ab. Das Gebet wird aber in keinem Falle ungultig, weil der Gebetsruf keine "Saule des Gebets" ist! Abu Fatima

 

Falsch, siehe oben.

 

Also ist es auch nicht Pflicht, vor das Gebet Azan aufzusagen?

 

Nein, es ist keine Pflicht, aber es wird stark empfohlen. Imam al Askari (a.) sagte, dass eines der Merkmale eines Gläubigen, dass Aufsagen des Adhans vor dem Gebet ist.

Und nach einer Überlieferung des Propheten, soll man den Gebetsruf und den Gebetsaufruf vor dem Gebet auch verlesen, wenn es keine Mitbetende gibt, denn es beten immer einige Reihen von Engeln mit.

 

Beim Morgengebet mache ich kein Azan.

 

Nur Takbir, dann Surat Al Fatihah.

 

Also so:

Allahu Akbar, Allahu Akbar

Bismillah ar Rahman ar Rahim

 

Da man morgens extra für das Morgengebet aufsteht und somit reicht die Absicht (Niyye).

So habe ich es gelernt und inschallah ist es nicht falsch?!

 

Es ist nicht falsch, aber es hat nichts mit der Niyye zu tun, ob du den Adhan nochmal aufsagst oder nicht. Ich würde den Adhan trotzdem nochmal vor dem Gebet aufsagen. Solange dauert es ja auch schon wieder nicht.

 

Ich sage beim gebet immer achhadu ana Alia wali allah und beim azan auch wenn ich das nicht sagen würde wäre beim gebet gebet doch wie das sunnitische.

 

In welchem Teil des Gebetes, sagst du das?

 

#salam#

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Salam Bruder, ich glaube, in der Fatwa geht es nicht um den Gebetsruf, sondern um das die Bekenntnisverlesung im Gebet (Taschahhud)! Ich habe einen Marja kontaktiert. In scha Allah werde ich die Antwort hier hereinstellen, wenn ich sie bekommen habe. Abu Fatima

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Salam Bruder, ich glaube, in der Fatwa geht es nicht um den Gebetsruf, sondern um das die Bekenntnisverlesung im Gebet (Taschahhud)! Ich habe einen Marja kontaktiert. In scha Allah werde ich die Antwort hier hereinstellen, wenn ich sie bekommen habe. Abu Fatima

 

Es gilt für beides. Auf Al-Manar z.b. dem Sender der Hisbollah, habe ich in Libanon den Adhan auch immer mit "Ashhadu ana aliyan bil haqq waliullah" gehört. Und auch in der shiitischen Moschee neben an.

 

#salam#

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Salam Bruder, deinen letzten Beitrag habe ich nicht verstanden. Mir geht es darum, ob es das Gebet ungultig macht, wenn man "Aschhadu anna Aliyan Waliyullah" als Teil des Gebetsrufes betrachtet. Ich sage: Nein. Du sagst: Doch. Abu Fatima

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#salam#

 

F.) Ist das rituelle Gebet ungültig, wenn bei der Bekenntnisverlesung die Bezeichnung der Befehlsverantwortung des Fürsten der Gläubigen Ali a.s. erwähnt wird?

 

A.) Aussagen zu erwähnen, die nicht als Bestandteil der Bekenntnisverlesung des rituellen Pflichtgebetes eingeführt sind, mit der Absicht zu erwähnen, dass sie religionsgesetzlich als Bestandteil der Bekenntnisverlesung eingeführt werden, machen das rituelle Gebet ungültig, selbst wenn diese zusätzlichen Aussagen wahr und in sich richtig sind.

Diese Fatwa bezieht sich nur auf den Taschahhud, wie Abu Fatima richtig gesagt hat, und nicht auf den Gebetsruf.

 

#salam#

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  • 2 Wochen später...

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