Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Ehrenwerte Schwestern, es geht nicht um neue Fatwas. Es geht um jede Fatwa. Wenn in einer Fatwa steht "ahwat wujuban" d.h. verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, so darf man zum nächsten Meistwissenden Marja, nach seinem eigenen wechseln. Bei neuen Angelegenheiten gibt es extra Gelehrte die vom Büro des verstorbenen sayyeds "ausgewählt" worden sind, bei denen man sich dann "neue" Fatwas holen darf. Ein Marja darf seine Marja'iyyah nicht vererben. Es gibt Gelehrte im Büro die auf Fragen antworten, durch die vorhandene Risalah des verstorbenen Marja, soweit es ihnen möglich ist. Wenn es aber neue Fragen gibt, welche der Marja vor seinem Tod nicht geklärt hat, so muss man zu einem neuen Marja wechseln, denn da darf das Büro nicht irgendein eigenes Urteil rausgeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nour-al-Zahraa Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Naja, ich hab da was anders gehört. Man hört viel, die Tatsache ist: Imam Khamenei: http://islam-pure.de..._nachahmung.htm F. 8: Wir können uns bei den Handlungen, die der meistwissende Rechtsgelehrte als vorsichtshalber Pflicht deklariert, nach ihm an den nächsten Meistwissenden wenden. Und unsere Frage ist: Falls der Meistwissende nach ihm (die Angelegenheit) ebenfalls (als) vorsichtshalber Pflicht deklariert, ist es dann erlaubt, sich an den Meistwissenden nach den beiden zu wenden? Und wenn es beim Dritten auch so ist, steht es einem dann zu, sich an den Meistwissenden nach diesen zu wenden usw.? Bitte erläutern Sie diese Angelegenheit. A: Es ist unbedenklich, sich an den Rechtsgelehrten zu wenden, der keine Vorsichtsaussage in der Angelegenheit deklariert, sondern bei dieser (Angelegenheit) ein eindeutiges Rechtsurteil fällt, unter Berücksichtigung (der Reihenfolge) des Meistwissenden und der nächsten Meistwissenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marwa'cane Geschrieben 12. Juli 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2012 Ich verstehe, allerdings geht es hier doch nicht um eine Vorsichtsmaßnahme. Es gibt doch eindeutiges Urteil des Sayyed ra. diesbzgl. Mein Problem war nur, dass ich nicht verstehe..welches hier zutrifft: '..even slightest possibility to return one day', oder 'decided to live s'where else' (Quelle siehe oben). (Da man sich ja noch im Studium befindet, aber fuer einen fest steht, nicht in die 'Heimatstadt' zurueckzukehren kann/wird etc) Das Urteil ist ja eindeutig, nur der beschriebene Fall ist etw verwirrend. (Was die Bedingung des 'Meistwissenden' angeht, gibt es nach S. Fadlallah ra eine andere Regelung.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Rida Geschrieben 10. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2012 ich weiß nicht, ob das schon angesprochen wurde oder nicht, aber ich wollte gerne wissen wie das ist, wenn man "einfach Grundlos" die Stadt verlässt weil man "keine lust" hat zu fasten bzw sich für den einen Tag das als Option sieht um nicht fasten zu müssen, was passiert dann? Ist das wie bewusst das Fasten brechen und mit Kaffara usw. weil man es ja ausnutz oder trotzdem als einen Tag nur nachfasten? (Bitte um eine schnelle Antwort) Danke im Voraus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 10. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2012 slm Auf Reisen gehen um das Fasten zu entkommen ist makruh und man muss diesen Tag nachholen ohne Kaffarah zu entrichten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mahdi_max Geschrieben 10. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2012 Salam Aleykum ich habe noch mal eine Frage Wenn ich plane zu Reise und faste bspw. im Monat Ramadan darf ich bereits nach 22,5KM Entfernung vom Heimatort das fasten brechen oder erst zur Zeit des Mittagsgebets? Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 10. August 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, ja, du darfst sogar sobald du die Zulässigkeitsgrenze überschritten hast, das Fasten brechen, solange du beabsichtigst zu einer Stadt zu reisen, deren Grenze 22,5 Km oder mehr von deiner Stadtgrenze entfernt ist. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Salam. Mein Mann ist in einer Stadt geboren und aufgewachsen. Seit mehreren Jahren wohnt er nicht mehr dort sondern 200km entfernt. Wir hatten mal nicht ganz ausgeschlossen dort hinzuziehen aber nun ist es schon einige zeit sicher, dass wir niemals dorthin wollen (haben hier ein Haus). Wir besitzen in dieser Stadt nichts, fahren aber öfter mal im Jahr dorthin um die Verwandten zu besuchen. Ich habe es nun so verstanden, dass es nicht mehr als seine Heimat gilt weil er sich abgewendet hat. Nun: Ist das so korrekt und wenn ja brauche ich wenn möglich den Verweis zu einer Quelle oder alternativ eine Fatwa (Imam Khamenei). Vor allem um es meinem Schwiegervater zu zeigen. Vielen Dank und einen gesegneten Ramadan. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 12. August 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, F. 709: Was ist gemeint mit dem Aufgeben der Heimat einer Person? Und ist bereits die Heirat einer Frau und das Mitgehen dorthin, wohin ihr Ehemann möchte, ein Aufgeben (der eigenen Heimat)? A: Damit ist gemeint, von der Heimat wegzugehen auf der Basis, nicht dahin (dauerhaft) zurückzukehren, um darin zu wohnen. Und lediglich an einen anderen Ort zum Haus des Ehemannes zu ziehen, bewirkt (noch) nicht das Aufgeben ihrer ursprünglichen Heimat. http://islam-pure.de...rteilezurHeimat Gemäß deiner Beschreibung, liegt dieser Fall bei euch bzw. deinem Mann vor. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 12. August 2012 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 salam. was liegt vor? er ist nicht einfach so zu mir gezogen sondern wir haben jetzt hier ein eigenes haus was wir renovieren usw. es soll für dauerhaft sein. sind wir nun beide reisende wenn wir in seine alte Heimat ziehen? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 12. August 2012 Autor Melden Teilen Geschrieben 12. August 2012 Bismillah Assalamu Alaikum, da dein Mann sich von seiner Heimat abgewandt hat und sie aufgegeben hat, ist er dort ein Reisender. Was dich betrifft, ist die Sachlage noch klarer, dass die frühere Heimat deines Mannes nicht deine Heimat ist. Also bist du dort eine Reisende. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
I_love_Allah Geschrieben 30. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2013 Selamun Aleyküm, Und wie ist es, wenn ich ca. 45 km zur Schule fahren muss und 45 km wieder zurück und das jeden Tag, darf ich dann fasten oder nicht? : S :-/ Eigendlich ist es ja "normal" We Selam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 30. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2013 Bismillah Salamu alaykum Das kommt auf deinen Rechtsgelehrten (Marja') an. Die Meinungen der Gelehrten unterscheiden sich bei diesem Thema. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
I_love_Allah Geschrieben 30. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2013 Selamun Aleyküm, Mein Majer ist Sayyed Ali Khameini. We Selam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 30. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2013 Bismillah Salamu alaykum Wenn die Schule als Arbeit gilt, dann müsstest du normal beten und könntest auch fasten. Aber ich weiß nicht ob zwischen Arbeit und Schule unterschieden wird. Auf der ersten Seite steht: F: Ist der Arbeitsort als Heimat zu beurteilen? A: Sich an einem Ort einer Arbeit zu widmen genügt nicht, damit dieser (Ort) eine Heimat für einen wird. [beweis von 3] Aber wenn man mindestens ein Mal alle zehn Tage von seiner Wohnung zu dem Arbeitsort, welcher das (Entfernungs-) Maß der (religionsgesetzliche) Entfernung von seinem Wohnort entfernt ist, pendelt, dann wird bei ihm am Arbeitsort das Urteil zur Heimat bezüglich des vollständigen rituellen Gebets und der Gültigkeit des Fastens angewandt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
belkis Geschrieben 30. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 30. Mai 2013 Salam Ich habe es so verstanden,dass nach Sayyid Khamenei h du als Reisende gilst und musst verkürzt beten und das Fasten brechen,aber in dieser Angelegenheit einen anderen Meistwissenden Marja nachahmen kannst..und dann könntest du vollständig beten und auch fasten..bitte korrigiert mich,wenn es falsch ist was ich schreibe. Inshallah meldet sich jemand der wissender ist. Fi aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 1. Juni 2013 Richtig, Schwester belkis. Es kann z.B. zu Sayyed Sistani in dieser Angelegenheit gewechselt werden. Ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 22. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Juni 2013 ich bin etwas verwirrt... Wie ist es wenn eine Person vorhat in das Heimatland seines Vaters reisen um dort 14 Tage zu bleiben um die Verwandten zu besuchen? Er war bereits schon einmal dort, aber ob die Leute ihn dort kennen weiß ich leider nicht. Sein Marjaa ist Sayed Ali Khaminei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 22. Juni 2013 Melden Teilen Geschrieben 22. Juni 2013 Es gibt zwei Arten von Heimat (watan) islamrechtlich betrachtet: 1. Die ursprüngliche Heimat und das ist der Ort, an dem man geboren und aufgewachsen ist für einen bestimmten Zeitraum. 2. Die neue Heimat und das ist der Ort, den sich der religiös Reife aussucht, um dort dauerhaft zu wohnen, und sei es auch nur für einen Zeitraum von einigen Monaten in jedem Jahr. Allerdings ist eine der Bedingungen, dass man diesen Ort zur Heimat nehmen möchte und dass man so lange dort lebt, dass man nach dem Brauch zu den Leuten dieses Ortes gehört Wenn man nur alle paar Jahre einmal für einige Tage in dieser Ortschaft ist, dann zählt das nicht als Heimat. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
karim1 Geschrieben 12. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2013 Breche ich mein Fasten, wenn ich vor dem Adhan des Mittagsgebetes von einem Heimatort zum anderen Heimatort reise und dabei eine Distanz von 120 km zurücklege? Mein Marja3 ist Sayyed Fadlallah (r.) wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3abdallah Geschrieben 12. Juli 2013 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2013 Bismillah Salamu alaykum Sowie ich es herauslese, gilts du als Fastender wenn du auch Vormittag die Grenze deines Heimatortes erreichst. Erreichst du die Grenze erst Nachmittag, dann gilts du als Reisender. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bint al-Zahraa Geschrieben 9. Juni 2016 Melden Teilen Geschrieben 9. Juni 2016 Salam 'alaikum, stimmt es, dass wenn man in einem Land mal für 2 Jahre gelebt hat, dieses dann automatisch als Heimatland gilt? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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