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fast gültig

Featured Replies

Geschrieben

salam aleykum..

 

ich wollte fragen.. wenn jemand nachts einschläft ohne die niya fürs fasten noch mal verinnerlicht zu haben und dann erst nach dem morgengebet aufwacht aber dann trotzdem die niya fürs fasten hat, ist dann sein fasten gültig oder ungültig?

 

danke im voraus,

 

fee aman Allah

 

#salam#

Geschrieben
ich wollte fragen.. wenn jemand nachts einschläft ohne die niya fürs fasten noch mal verinnerlicht zu haben und dann erst nach dem morgengebet aufwacht aber dann trotzdem die niya fürs fasten hat, ist dann sein fasten gültig oder ungültig?

 

#salam# #salam#

 

Salam

 

Schwester ich hoffe ich habe dich richtig verstanden, du musst nicht jeden Tag niyat machen es reicht wenn du das am ersten Fastentag gemacht hast.

 

Wassalam

Geschrieben
  • Autor

salam,

 

danke für deine antwort.. der jenige hatte am anfang des monats keine richtige niya gemacht. aber es war ihm klar das er den ganzen monat fastet. er hat immer für jeden tag einzeln eine niya gemacht. nur heute nicht, weil er eingeschlafen war.. soll er das fasten nun nachholen?

 

#salam#

Geschrieben
salam,

 

danke für deine antwort.. der jenige hatte am anfang des monats keine richtige niya gemacht. aber es war ihm klar das er den ganzen monat fastet. er hat immer für jeden tag einzeln eine niya gemacht. nur heute nicht, weil er eingeschlafen war.. soll er das fasten nun nachholen?

 

#salam#

 

Es reicht wenn er die Niyah nachträglich hat.

 

#salam#

Geschrieben
Es reicht wenn er die Niyah nachträglich hat.

 

#salam#

 

nein wenn er die niyyat noch vor dem zuhr gesagt hat ist sein fasten noch gültig

wenn nicht muss er den tag trotzdem fasten und muss als sühne kaffarah geben

Geschrieben

Assalam Alaikoum wa Rahmatoullah liebe Geschwister,

 

Die Absicht(Niyya) muss man nicht sagen sondern haben.

 

Wassalam!

Geschrieben
Assalam Alaikoum wa Rahmatoullah liebe Geschwister,

 

Die Absicht(Niyya) muss man nicht sagen sondern haben.

 

Wassalam!

 

Richtig! Und sie hat ja gefastet, und es war ja für sie klar, dass sie wegen Ramadan fastet, und nicht mustahab.

Darum ist es gar nciht mehr wichtig, die Niyya aufzusagen, denn sie hatte die Niyya schon, und das eigentlich schon vom 1. Ramadan an.

 

#salam#

  • 10 Monate später...
Geschrieben

Asalam u Alaykum

 

Ich wollte keinen Eigenenen Thread für diese Frage eröffnen, inscha'allah ist es oke, wenn ichs hier poste?

 

Was ist wenn man freiwilligfastet und dann aus Versehen einen Kaugummi kaut und dass (dummerweise vor lauter Stress) erst nach 5 min merkt? Ist dann, dass Fasten ungültig?

 

Inscha'allah könnt ihr mir weiter helfen

 

Wa Salam liebe Geschwister

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Laut Imam Khomeini (q.s.) ist das Mustahab Fasten dann ungültig. Anders ist es in Ramadan. Wenn man da ausversehen etwas isst oder trinkt, macht dies das Fasten nicht ungültig.

 

#salam#

Geschrieben

Asalam u Alaykum

 

Danke für deine Anwort Akhi

 

Weisst du vielleicht ob es bei Sayyed Sistani auch so ist?

 

Wa Salam

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Leider nicht, tut mir leid. Schreib am besten mal sein Büro in London an. Mir wurde gesagt, da antworten sie sehr schnell.

 

#salam#

Geschrieben

#salam#

 

 

 

Es ist doch mustahab vor dem Fastenbrechen(kurz bevor man ißt) ein kleines Dua zu machen

 

könnte jemand mir bitte verraten was man genau sagen sollte?

 

 

 

#salam#

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Es gibt verschiedene Du'aas:

 

1.) ALLAAHUMMA LAKA S'UMTU WA A'LAA RIZQIKA AFT'ARTUWA A'LAYKA TAWAWKKALTU

 

2.) BISMILLAH ALAAHUMMA LAKA S'UMNAA WA A'LAA RIZQIKA AFT'ARNAA FA—TAQABBAL MINNAA INNAKA ANTAS SAMEE—U'L'A'LEEM

 

3.) BISMILLAHIR RAH'MAANIR RAH'EEM YAA WAASI—A'L MAGHFIRATI IGFIR LEE

 

#salam#

Geschrieben
#salam#

#salam#

 

Es gibt verschiedene Du'aas:

 

1.) ALLAAHUMMA LAKA S'UMTU WA A'LAA RIZQIKA AFT'ARTUWA A'LAYKA TAWAWKKALTU

 

2.) BISMILLAH ALAAHUMMA LAKA S'UMNAA WA A'LAA RIZQIKA AFT'ARNAA FA—TAQABBAL MINNAA INNAKA ANTAS SAMEE—U'L'A'LEEM

 

3.) BISMILLAHIR RAH'MAANIR RAH'EEM YAA WAASI—A'L MAGHFIRATI IGFIR LEE

 

#salam#

 

#sas#

 

 

 

 

Barakallahu fik Akhi,danke

 

 

 

#as#

Geschrieben
#salam#

#salam#

 

Laut Imam Khomeini (q.s.) ist das Mustahab Fasten dann ungültig. Anders ist es in Ramadan. Wenn man da ausversehen etwas isst oder trinkt, macht dies das Fasten nicht ungültig.

 

#sas#

 

#salam#

#as#

Bruder, gibt es nicht einen Unterschied, ob das oben besagte im Monat Ramadan oder außerhalb geschieht?

:O

:O

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Doch, Schwester. Deswegen habe ich das auch dazu geschrieben. #sas#

 

Ein Mustahab-Fasten ist ungültig laut Imam Khomeini (q.s.). Aber wenn dies im Monat Ramadan geschieht, ist das Fasten weiterhin gültig. Natürlich mit der Vorraussetzung, dass dies nicht mit Absicht geschehen ist.

 

#salam#

Geschrieben
#salam#

#salam#

 

Doch, Schwester. Deswegen habe ich das auch dazu geschrieben. :O

 

Ein Mustahab-Fasten ist ungültig laut Imam Khomeini (q.s.). Aber wenn dies im Monat Ramadan geschieht, ist das Fasten weiterhin gültig. Natürlich mit der Vorraussetzung, dass dies nicht mit Absicht geschehen ist.

 

#sas#

 

 

#salam#

#as#

Sorry, Bruder. Man überfliegt ab und zu mal was und meint, es "gelesen" zu haben.

Nach Sayed Sistani sieht es genauso aus?

Vielen Dank!

:O

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Wie schon oben erwähnt, weiß ich das leider nicht. Dafür müsstet ihr mal sein Büro anschreiben, inshaAllah. #sas#

 

#salam#

Geschrieben

#salam#

#salam#

 

Ich habe etwas im "Fiqh für Muslime im Westen gefunden":

Eine der Handlungen, die das Fasten ungültig macht, ist das absichtliche Essen oder Trinken. Das Fasten ist aber gültig, wenn man aus Versehen, d.h. unabsichtlich isst oder trinkt.

 

#salam#

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