Zum Inhalt springen

Die 50 Rechte (Risalat alHuquq)


Gast Ya Baqiyatullah

Empfohlene Beiträge

Gast Ya Baqiyatullah

Im Namen Allah des Barmherzigen, des Erbarmers

 

Die Abhandlung über Rechte

von Imam Ali ibn Hussein alSajjad (ع)

Der Brief der 50 Rechte

(Es handelt sich um eine ungefähre Übersetzung dieses Briefes.

Bei Fehlern bitte ich Allah um Vergebeung und meine Geschwister um Korrektur).

 

Gepriesen sei der Herr der Welten

Der Frieden und der Segen Allahs seien auf dem Propheten Muhammad

und seiner reinen Familie, den rechtleitenden Imamen und seinen rechtschaffenen Gefährten.

 

Der Prophet Muhammad (ص) hinterließ 2 unersetzliche schwerwiegende Dinge, die für den Islam und die Muslime, einen Schatz schlechthin darstellen. Neben dem Koran, dessen Wert, Wissen und Nutzen, bis heute nicht voll ausgeschöpft wurden, stellen die Ahl ulBayt (ع) einen weiteren unentdeckten Nutzen, nicht nur für Muslime, sondern für die Menschheit insgesamt dar. Die Botschaft der 50 Rechte, des Imam Zaynul ul3abedeen (ع) ist heute unter vielen Muslimen unbekannt, wo doch diese Botschaft Weisheiten und Erkenntnisse enthält, wofür die westliche Zivilisation Jahrhunderte brauchte, um sie zu entdecken und in ihren Gesellschaften, zu manifestieren. Des Weiteren enthält dieser Brief, Erkenntnisse, die bis heute nicht erforscht wurden und Ursachen für manche Mängel und Probleme, in den soziologischen, rechtlichen und psychologischen Bereichen der Gesellschaften, darstellen. Es liegt nun an uns, von diesem Schatz unseren Nutzen zu ziehen, um Erfolg im Dies -und Jenseits, zu erlangen. Es sei insbesondere an die Gelehrten und Schüler der Soziologie, Pädagogik, Psychologie, des Islamischen Rechts, des jeweiligen nationalen Rechts und der Menschenrechte appelliert, die Botschaft der 50 Rechte des Imam Ali ibn Hussein alSajjad (ع), in ihr Studienprogramm aufzunehmen und aus wissenschaftlicher Sicht, zu erforschen.

 

Im Namen Allahs des Gnädigen des Barmherzigen

 

Übersichtsverzeichnis:

  1. Die Überlieferungskette
  2. Text der Risalah

    1. Das Recht Allahs
    2. Das Recht deines Nafs
    3. Die Rechte deiner Organe
    4. Die Rechte deiner Taten
    5. Die Rechte deiner Führer
    6. Die Rechte derjenigen die du versorgst.
    7. Die Rechte deiner Verwandten
    8. Die Rechte Anderer.

 



  1. Die Überlieferungskette:
     
    Diese Botschaft wurde von Ali ibn Ahmad ibn Musa, von Muhammad alAssadi, von Jaafar ibn Malek alFerari, von Kheran ibn Daher, von Ahmad ibn Ali ibn Suleyman alSchibli, von Muhammad ibn Ali, von Muhammad ibn Fudhail, von Aba Hamza alThumali überliefert. Letztere sagte:
     
    Dies ist die „Botschaft der 50 Rechte von Ali ibn Hussein(ع) an einige seiner Gefährten:
     

  2. Text der Risalah:
    Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen
     
    Wisse, dass Gott dich erbarmt, und dieser Gott hat Rechte, die dich umgeben. Bei jeder Bewegung, die du tätigst, jede Pause, in der du dich ausruhst, in jeder Wohnstatt, in der du verweilst, jedes Glied, welches du einsetzt, und jedes Gerät, welches du einstellst. Einige Rechte sind gewichtiger und andere weniger.

  3. Die Rechte Allahs gegenüber dir selbst:
    1.Das wichtigste und schwerwiegendste Recht Gottes dir gegenüber ist, dass was Er dir auferlegt hat, und welches die Wurzel aller Rechte darstellt.
     

  4. Das Recht deines Nafs:
    2. Dann die (Rechte) die Er, gegenüber dir selbst auferlegt hat – von deinem Kopf bis zum Fuß - um die Diversität deiner Organe zu erhalten.
     

  5. Die Rechte deiner Organe:

    Dies sind sieben Organe (und Glieder), deren Aktivitäten stattfinden.

     

    [*]Dann gab Er deinen Taten einen Anspruch gegen dich:

    1. Er gab deinem rituellen Gebet ein Anspruch gegen dich,
    2. deiner Pilgerfahrt einen Anspruch gegen dich,
    3. deinem Fasten einen Anspruch gegen dich,
    4. dein Almosen einen Anspruch gegen dich,
    5. dein Opfer einen Anspruch gegen dich und deinen Taten Anspruch gegen dich.

    Dann die Rechte/Ansprüche, die sich gegenüber anderen erstrecken, welche Ansprüche gegen dich haben. Die schwerwiegendesten Ansprüche gegen dich, sind diejenigen deiner Führer (Imame), dann die Ansprüche derjenigen deren Versorgung für dich obligatorisch ist (ra3iyya), dann die Rechte deiner (nahen) Verwandtschaft.

     

    Aus diesen Rechten entspringen weitere Rechte:

    [*]Die Rechte deiner Führer sind drei:

    1. Der schwerwiegendeste, ist das Recht desjenigen, der dich durch Autorität, erzieht.
    2. Dann derjenige, der dich durch Wissen erzieht und
    3. dann derjenige der dich, durch Vermögen, erzieh.

    [*]Die Rechte, derjenigen deren Fürsorge/Versorgung für dich obligatorisch ist sind drei:

    1. Der schwerwiegendste Anspruch ist derjenigen, deren Fürsorge für dich durch Autorität verpflichtend ist,
    2. dann derjenigen durch Wissen, denn der Unwissende bedarf der Fürsorge des Wissenden,
    3. dann derjenigen durch Vermögen ( Besitz) wie deine Frau
    4. und was deine rechte Hand besitzt.

    [*]Die Rechte deiner Verwandten sind viele; sie sind mit dir durch die Leibesfrucht verwandt:

    1. Der schwerwiegendste Anspruch (von ihnen) ist, der deiner Mutter,
    2. dann das Recht deines Vaters, dann dass, deines Kindes,
    3. dann das Recht deines Bruders, dann der nähere (Verwandte), dann der nähere – dann der Meist- Würdige , und dann der nächste Meist- Würdige .

    [*]Dann sind da noch:

    1. die Rechte deines Herrn der dich begnadigt (dadurch dass er dich von der Sklaverei befreit),
    2. dann dass deines Sklaven, dessen Ehrwürdigung dich erreicht (vorausgesetzt du befreist ihn von der Sklaverei),
    3. dann das Recht desjenigen, der dir gegenüber Gutes tut,
    4. dann das Recht des Gebetsrufers, der dich zu den rituellen Gebeten aufruft,
    5. dann das Recht des Imam, der die Gebete leitet,
    6. dann der Anspruch deines Gefährten der neben dir sitzt,
    7. dann das Recht deines Nachbarn,
    8. das Recht deines Gefährten (Freund),
    9. das Recht deines Partners,
    10. das Recht deines Vermögens,
    11. dann das Recht des Gläubigers,
    12. das Recht deines Mitbürgers,
    13. dann das Recht deines Feindes(Anklägers), der eine Klage gegen dich hat,
    14. dann das Recht des Beklagten, gegen du eine Klage erhebst,
    15. dann das Recht des Ratsuchenden,
    16. dann das Recht desjenigen, den du um Rat bittest,
    17. dann das Recht desjenigen, den du ermahnst,
    18. das Recht desjenigen, den du um Ermahnung bittest ,
    19. das Recht desjenigen, der älter als du ist,
    20. das Recht des Jüngeren,
    21. das Recht des Bittenden,
    22. dann das Recht desjenigen, von dem du etwas bittest,
    23. dann das Recht desjenigen , der unfreundlich zu dir war, durch Wort oder Tat,
    24. und das Recht desjenigen ,der dich erfreut hat, durch Wort oder Tat, beabsichtigt oder unbeabsichtigt,
    25. dann das Recht deiner Glaubensbrüder,
    26. schließlich das Recht der Menschen, die unter dem Schutz des Islam weilen,
    27. dann all die Rechte und Ansprüche, die den Staat betreffen und der auftretenden Ereignisse.

    Glücklich ist der, den Allah hilft um diese Rechte, die Er ihm auferlegt hat,

    zu erfüllen und ihn dadurch erfolgreich macht und ihn in die angemessene Richtung weist!



    1. Die Rechte Allahs gegenüber dir selbst
       
      1. At-Tauhid:
      Der schwerwiegendste Anspruch Gottes gegen dich ist, dass du Ihn dienst und anbetest, ohne Ihm etwas beizugesellen. Wenn du dies mit Hingebung tust, hat Er es für sich verpflichtend gemacht, deine diesseitigen und jenseitigen Belange und Bedürfnisse erfüllen.
       

    2. Das Recht deins Nafs
       
      2. Das Recht deines Nafs:
      Das Recht deiner Nafs gegen dich, ist dass du es in den Dienst Gottes stellst; dann gibst du deiner Zunge ihr Recht, deinem Gehör ihr Recht, deinem Sehvermögen sein Recht, deiner Hand ihr Recht, deinem Bein sein Recht, deinem Bauch sein Recht, deinem privaten Bereich sein Recht und suche darin Hilfe von Allah.
       

    3. Die Rechte deiner Organe
       
      3. Das Recht deiner Zunge:
      Das Recht deiner Zunge ist dass du es für zu edel betrachtest, als dass du sie für Obszönes verwendest, so gewöhne sie an Gutes, meide es, sich in Dinge einzumischen die keinen Nutzen erbringen, zeige Freundlichkeit gegenüber den Menschen, und sprich Gutes in über sie.
       
      4. Das Recht deines Gehörs:
      Das Recht deines Gehörs ist, dass du es von der Verleumdung und Nachrede reinigst und von dem, was du nicht hören darfst.
       
      5. Das Recht deines Blickes:
      Das Recht deines Blickes ist, dass du ihn senkst bei unerlaubten Dingen und dass du stets aufmerksam bist, wenn du etwas anblickst.
       
      6. Das Recht deiner Hand:
      Das Recht deiner Hand ist, dass du es nicht zu den unerlaubten und verbotenen Dingen ausstreckst.
       
      7. Das Recht deiner beiden Beine:
      Das Recht deiner beiden Beine ist, dass du nicht mit ihnen zu verbotenen Dingen gehst. Du kannst dem Stand auf der Brücke nicht entrinnen (Die Brücke über dem Feuer), du solltest daher sehen, dass deine Beine nicht ausrutschen und du so ins Feuer fällst (sinngemäß).
       
      8. Das Recht deines Bauches:
      Das Recht deines Bauches ist, dass du es nicht zu einem Container für verbotene Dinge machst und dass du nicht über deiner Sättigung hinaus isst.
       
      9. Das Recht des privaten Bereichs:
      Das Recht deines privaten Bereichs ist, dass du es vor Unzucht und Anblicken schützt.
       

    4. Die Rechte deiner Taten
       
      10. Das Recht der rituellen Gebete:
      Das Recht deiner rituellen Gebete, ist dass du weißt, dass es eine Ankunft vor Gott ist, durch welchen du vor Ihm stehst. Wenn du nun weißt dass du in solche einer Situation stehen wirst, in dem du der kleine, üble, flehende, hoffnungsvoll, fürchtige und erniedrigende bist und dann wirst du Ihn preisen, den vor dem du stehst, durch Ruhe und Würde. Du wirst deine Gebete verrichten, mit einer beispiellosen Herzensanwesenheit und nach ihren Regeln und Pflichten.
       
      11. Das Recht deiner Pilgerfahrt:
      Das Recht deiner Pilgerfahrt ist, dass du weißt, dass es eine Ankunft vor deinem Herrn ist und eine Flucht zu Ihm vor deinen Sünden; dadurch wird deine Reue akzeptiert und du verrichtest eine Pflicht die obligatorisch ist für dich.
       
      12. Das Rechts deines Fastens:
      Das Recht deines Fastens ist, dass du weißt dass es ein Schleier von Gott ist, welches Er über deine Zunge, deinen Augen, deine Ohren, dein Bauch und deinen privaten Bereich, als Schutz vor dem Feuer. Wenn du das Fasten unterlässt, so hast du den schützenden Schleier Gottes von dir entfernt.
       
      13. Das Recht deiner Spende:
      Das Recht der Spende ist , dass du weißt, dass es ein Weg der Versorgung mit deinen Herrn ist und eine Hinterlegung, wofür du keine Bestätigung brauchst. Wenn du es im Geheimen hinterlegst (Spende) ist es sicherer, als wenn du es öffentlich tust. Du solltest wissen, dass dies von dir Übel abwehrt und Krankheit in dieser Welt, und es wird von dir das Feuer in der nächsten Welt, fernhalten.
       
      14. Das Recht deines Opfers:
      Das Recht deines Opfers ist, dass du dadurch Allah begehrst und nicht seine Geschöpfe; und dadurch begehrst nur die „Entblößung“ deiner Seele für die Barmherzigkeit Allahs und die Erlösung deines Geistes am Tag, an dem du deinen Herrn begegnest.
       

    5. Die Rechte der Führer
       
      15. Das Recht des Herrschers:
      Das Recht des Herrschers gegen dich ist, dass du weißt, dass Allah dich für ihn zu einer (Fitna) Versuchung gemacht hat. Allah prüft ihn durch die Autorität, welche Er ihm über dich gegeben hat. Du solltest nicht seinen Missmut erlangen, denn dadurch führst du dich mit deinen eigenen Händen ins Verderben und wirst sein Geselle in seinen Sünden, wenn er Übel über dich bringt.
       
      16. Das Rechts des Lehrers:
      Das Recht desjenigen, der dich durch Wissen erzieht ist, dass du ihn erhöhst, seinen Unterricht respektierst, ihn gut zu hörst, und ihn mit Hingebung folgst. Du solltest nicht deine Stimme vor ihn erheben. Du solltest nie antworten, wenn jemand ihn fragt, so dass er antwortet. Du solltest während des Unterricht weder sprechen und nicht mit ihm schlecht über jemanden sprechen. Wenn jemand schlecht über ihn redet, dann solltest du ihn verteidigen. Du solltest seine Fehler verbergen und seine Werte bestätigen und manifestieren. Mit diesem solltest du nicht in Feindschaft sitzen oder seine Freundschaft ehren. Wenn du all dies ausführst, werden die Engel bezeugen, dass du direkt zu ihm gegangen bist und von ihm, für Allah Wissen erlernt hast, und nicht für die Menschen.
       
      17. Das Recht desjenigen, der dich finanziert:
      Das Recht desjenigen, der dich durch Vermögen erzieht ist, dass du ihn gehorchen sollst und ihn nicht widerstrebst, es sei denn ihm zu gehorchen, würde die Unzufriedenheit Gottes nach sich ziehen, denn es kann keinen Gehorsam gegenüber eines Geschöpfes geben, wenn es ungehorsam gegenüber Allah ist.
       

    6. Die Rechte, derjenigen, die deiner Versorgung bedürfen
       
      18. Das Recht derjenigen, die du beherrschst:
      Das Recht derjenigen, die deine Versorgung bedürfen, durch Autorität ist, dass du wissen solltest, dass sie durch ihre Schwäche und deiner Stärke, deiner Versorgung bedürfen. Daher ist es verpflichtend für dich, dass du sie gerecht behandelst und wie ein barmherziger Vater zu ihnen bist. Du solltest ihnen ihre Unwissenheit/Unachtsamkeit vergeben und nicht mit der Strafe eilen. Weiterhin solltest du Allah den Erhabenen danken, für die Macht die Er dir über sie verliehen hat.
       
      19. Das Recht derjenigen, die du lehrst:
      Das Recht derjenigen, die deiner Versorgung durch dein Wissen bedürfen, ist dass du wissen solltest, dass Allah der Erhabene, dich zum Versorger über sie gemacht hat, durch dein (überlegenes) Wissen. Wenn du die Menschen gut lehrst, und sie nicht schroff behandelst und sie nicht verärgerst, dann wird Allah deinen Lohn vermehren. Aber wenn du dein Wissen, ihnen verschweigst (und nicht weitergibst), dann ist es Allahs Recht dich vom Wissen zu trennen und sein Glanz, und es ist (dann) sein Recht, dass er dich von den Herzen der Menschen entfernt (bzw. fallen lässt).
       
      20. Das Recht deiner Ehefrau:
      Das Recht deiner Ehefrau ist es, dass du wissen solltest, dass er sie für dich zur eine Ruhe und Gemütlichkeit gemacht hat; du solltest dir bewusst sein, dass sie Allahs Gnade über dich ist, daher solltest du sie ehren und sie freundlich behandeln. Ihr Recht/Anspruch dir gegenüber ist viel verpflichtender, du musst sie mit Barmherzigkeit und Gnade behandeln, denn sie ist (wie ein) Gefangener, den du mit Kleidung und Nahrung versorgst. Wenn sie unachtsam (unwissend bei einer Gelegenheit) sein sollte, dann solltest du ihr vergeben.
       
      21. Das Recht deines Sklaven:
      Das Recht deines „Sklaven“ ist es, dass du dir bewusst sein solltest, dass dieser ein Geschöpf Allahs ist, der Sohn deines Vaters und Mutter, und dein Fleisch und Blut. Du besitzt ihn, aber du hast ihn nicht „gemacht“, Allah hat ihn „gemacht“. Weder hast du eines seiner Glieder erschaffen, noch stellst du ihm seine Versorgung zu Verfügung, im Gegenteil, Allah gibt die dafür die ausreichende Menge (an Grundversorgung für dich und ihn). Dann hat Er ihn dir unterstellt, dir anvertraut und ihn bei dir hinterlassen, dass du ihn vielleicht mit dem Guten beschützt, welches Er dir gab. Daher behandele ihn freundlich, wie auch Allah gut zu dir ist. Wenn du ihn aber nicht magst, dann ersetze ihn, aber quäle nicht ein Geschöpf Gottes. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott (la 7awla wala quwata il abillah)
      ( Diesen Abschnitt kann man für die heutige Zeit, auf Haus – oder Firmenangestellte übertragen, wenn vorhanden)
       

    7. Die Rechte deiner Verwandten
       
      22. Das Recht deiner Mutter:
      Das Recht deiner Mutter ist, dass du dir bewusst bist, dass sie dich getragen hat, wo niemand einen anderen trägt; sie gab dir die Frucht ihres Herzens, welches niemand einen anderen geben würde, und sie beschützte dich mit all ihren Organen. Sie kümmerte sich nicht, ob sie hungrig war, solange du gegessen hast, wenn sie durstig war, und du am trinken warst, wenn sie nackt war, während du bedeckt warst, wenn sie in der prallenden Sonne war, während du im Schatten warst. Sie verzichtete für dich auf ihren Schlaf, sie schützte dich vor Kälte und Hitze, all dies, damit du vielleicht ihr gehörst (li-takun-laha). Du wirst nicht imstande sein, deinen Dank ihr gegenüber deutlich zu machen, außer durch Allahs Hilfe und Seine Erfolg – Gewährung.
       
      23. Das Recht deines Vaters:
      Das Recht deines Vaters ist es, dass du weißt, dass er deine Wurzel ist. Ohne ihn wärst du nicht. Wann auch immer du etwas an dir entdeckst, was dich zufrieden stellt und dich erfreut, so wisse, dass dein Vater die Basis dieses Segen über dich ist. Daher preise und danke Allah dafür. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       
      24. Das Recht deines Kindes:
      Das Recht deines Kindes ist es, dass du dir bewusst machen solltest, dass es von dir ist und dir zugeschrieben wird, das Gute und das Schlechte von ihm, in den unmittelbaren Angelegenheiten dieser Welt. Du bist für das verantwortlich, was dir anvertraut wurde. Ihn zu bilden, Moral und gutes Benehmen zu lehren, ihn in die Richtung seines Herrn zu weisen, und ihn zu helfen Ihn zu dienen. Daher behandele ihn wie jemand, der weiß, dass er für das Gute belohnt wird und für das Schlechte bestraft wird.
       
      25. Das Recht deines Bruders:
      Das Recht deines Bruders (Geschwister allgemein) ist, dass du dir bewusst machen solltest, dass er deine Hand ist, deine Stärke und deine Kraft ist. Benutze ihn weder als Waffe um Allah ungehorsam zu sein, noch als Rüstung um die Geschöpfe Allahs zu verletzen. Vernachlässige ihn nicht, in dem du ihm nicht gegen sein Feind unterstützt oder ihm keine Rat erteilst. Wenn er Allah gehorcht, dann ist es gut, aber wenn nicht, dann solltest du Allah mehr als ihn ehren. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       

    8. Rechte Anderer
       
      26. Das Recht deines Herrn, der dich begnadigt:
      Das Recht deines Herrn, der dich begnadigt hat (dadurch, dass er dich von der Sklaverei befreit hat) ist dass du wissen solltest, dass er sein Vermögen für dich ausgab und dich aus der Erniedrigung und Entfremdung der Fesseln und Sklaverei zu der Erlösung und Bequemlichkeit der Freiheit, führte. Er hat dich von der Gefangenschaft des Besitzes befreit und entfernte die Fesseln der Sklaverei von dir. Er hat dich aus dem Gefängnis gebracht, dir deine Herrschaft über dir selbst verliehen und dir die Freizeit gegeben deinen Herrn zu dienen. Du solltest wissen, dass er das näheste Geschöpf Gottes für dich ist, in deinem Leben und bei deinem Tod; und ihn zu helfen und zu unterstützen mit deinem Leben ist deine Pflicht. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
      (Dies könnte man zeitgemäß wie bei Nr.21 auf Dienstverhältnisse übertragen)
       
      27. Das Recht deines Sklaven:
      Das Recht des Sklaven, den du begnadigt hast (dass du ihn befreist) ist, dass du weißt, dass seine Befreiung für dich ein Mittel des Zugang zu Allah und eine Schleier gegen das Feuer darstellt. Dein unmittelbarer Lohn ist ihn zu erben als eine Kompensation dafür, dass du dein Vermögen für seine Befreiung ausgegeben hast, wenn er aber keine Verwandten mütterlicherseits hat, so wird das Paradies dein endgültiger und vollständiger Lohn werden.
       
      28. Das Recht des Gütigen dir Gegenüber:
      Das Recht desjenigen, der etwas Gutes dir gegenüber getan hat (dhulma3ruf), ist dass du ihn dankst und seine Freundlichkeit erwähnst; du belohnst ihn mit schönen Worten und betest hingebungsvoll für ihn, in dem was zwischen dir und Allah ist. Wenn du dies tust, dann hast ihn im Geheimen und in der Öffentlichkeit gedankt. Wenn du eines Tages dazu imstande bist, ihm diese gute Tat zurück zugeben, dann tu es.
       
      29. Das Recht des Gebetsrufers:
      Das Recht des Gebetsrufers ist dass du dir bewusst bist, dass er dich an deinen Herrn erinnert, dich aufruft eine rechtschaffene Tat zu verrichten, und dir hilft, die Pflichten die Allah dir auferlegt hat zu erfüllen. Daher danke ihn in dem Maße, wie wenn jemand etwas Gutes für dich tut. (z.B. 28)
       
      30. Das Recht des Gebetsleiters:
      Das Recht des Gebetsleiters in den rituellen Gebeten, ist dass du weißt, dass er die Rolle eines Mittelsmann zwischen dir und deinen Herrn einnimmt. Er spricht für dich, aber du sprichst nicht für ihn; er bittet für dich, aber du nicht für ihn. Er hat dich von der Qual vor Allah zu stehen, bewahrt. Wenn er die Gebete nicht richtig verrichtet, dann geht es auf ihn zurück und nicht auf dich; aber wenn er die Gebete richtig verrichtet, dann bist du sein Partner, er hat nämlich keine Excellenz über dich. Also beschütze dich durch ihn, bewahre deine Gebete durch seine Gebete, und danke ihn dementsprechend.
       
      31. Das Recht deines sitzenden Gefährten:
      Das Recht deines sitzenden Gefährten (jalis) ist, dass du ihn freundlich behandelst, und ihm gegenüber Fairness zeigst, während du mit ihm diskutierst, und stehe nicht auf bevor du ihn um Erlaubnis bittest. Aber es ist ihm erlaubt ohne deine Erlaubnis aufzustehen. Du solltest seine Ausrutscher vergessen und seiner guten Eigenschaften erinnern. Du solltest auch nichts außer Gutes über ihn erzählen.
       
      32. Das Recht deines Nachbarn:
      Das Recht deines Nachbarn ist (Jaar) ist es, dass du ihn bei seiner Abwesenheit beschützt und in seine Anwesenheit ehrst, und ihn hilfst wenn ihm Unrecht widerstrebt. Du gibst nichts weiter, was für ihn beschämend ist, und wenn du etwas schlechtes von ihm weißt, dann verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat annimmt, dann berate ihn, in dem was zwischen euch beiden ist. Du lässt ihn bei Schwierigkeiten nicht allein, du erleichterst sein Erschwernis, du vergibst ihm seine Sünde und verkehrst mit ihm auf einer edlen Art und Weise. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       
      33. Das Recht deines Freundes:
      Das Recht deines Freundes (sa7eb) ist, dass du ihn als Gefährte gerecht und gnädig behandelst. Du ehrst ihn wie er dich ehrt und du lässt ihn nicht mit der Freigiebigkeit beginnen. Ist er dennoch der erste, dann gibst du ihm es ( bei einer anderen Gelegenheit) zurück. Du wünschst für ihn wie er für dich wünscht und versuchst ihn von Taten zu hindern, durch die er womöglich eine Sünde begehen könnte. Sei eine Gnade für ihn, und keine Strafe. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       
      34. Das Recht deines Partners:
      Das Recht deines Partners/Teilhabers (sharik) ist , dass wenn er abwesend ist, du seine Belange erfüllst, und wenn er anwesend ist du ihn schätzt. Du triffst keine Entscheidung, ohne seine Zustimmung und du tust nichts auf deine Ansicht basierend, sondern tauschst dich mit ihm (stets) aus. Du schützt sein Vermögen/Besitz und betrügst ihn nicht in Angelegenheiten, die schwierig oder nicht so wichtig sind, denn Allahs Hand ist über die Hände zweier Partner, so lange sie sich nicht gegenseitig betrügen. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       
      35. Das Recht des Gläubigers:
      Das Recht des Gläubigers (al-Gharim alladhi yutalibuka) ist es, dass wenn du die Mittel hast, du ihm es zurückzahlst. Wenn du dich aber in engen wirtschaftlichen Verhältnissen befindest, dann befriedige ihn mit schönen Worten und schick ihn freundlich, zurück.
       
      36. Das Recht deines Mitbürgers:
      Das Recht deines Mitbürgers (mit dem du verkehrst (khalit) ) ist, dass du ihn weder irreführst, noch unwürdig behandelst, noch ihn hintergehst und fürchte Allah in seinen Belangen.
       
      37. Das Recht desjenigen der gegen dich eine Klage erhebt:
      Das Recht desjenigen, der gegen dich eine Klage erhebt (Khasm), ist dass, wenn seine Klage auf Wahrheit basiert, du gegen dich selbst aussagst. Du behandelst ihn nicht ungerecht und gibst ihm seinen vollständigen Anteil, was ihm rechtmäßig zusteht. Wenn seine Anklage auf der Unwahrheit basiert, dann behandelst du ihn freundlich und zeigst bei seiner Angelegenheit nichts außer Güte; du machst deinen Herrn wegen seiner Angelegenheit nicht unzufrieden. Es gibt keine Stärke und Macht, außer in Gott.
       
      38. Das Recht des Feindes:
      Das Recht des Feindes, gegen du eine Klage hast, ist dass, wenn deine Klage berechtigt ist, du stets freundlich mit ihm redest und sein Recht nicht leugnest. Wenn deine Klage unwahr ist, so fürchte Allah und wende dich reuig zu Ihm, und ziehe deine Klage zurück.
       
      39. Das Recht des Ratsuchenden:
      Das Recht des Ratsuchenden (mustashir) ist, dass, wenn du bestimmst, dass seine Meinung korrekt ist, dann rätst du ihm, dies auszuführen. Wenn du es aber nicht so (korrekt) betrachtest, dann weist du ihn zu jemanden, der wissend (er) ist.
       
      40. Das Recht deines Beraters:
      Das Recht desjenigen, den du um Rat bittest (mushir), ist dass, du keine Bezichtigungen gegen seine Meinung aufstellst, wenn sie nicht deiner Ansicht entsprechen. Wenn sie aber deiner Ansicht entspricht, dann preise Allah dafür.
       
      41. Das Recht des Ermahnten
      Das Recht desjenigen, den du ermahnst (mustansih) ist, dass du ihm deine Ermahnung gibst, du verhältst dich ihm gegenüber mitfühlend und freundlich.
       
      42. Das Recht deines Ermahners:
      Das Recht deines Ermahners (nasih) ist, dass du dich gütig ihm gegenüber verhältst und ihm zuhörst. Wenn er dich den rechten Weg weist, dann preise Allah, und wenn er nicht mit dir übereinstimmt, so zeigst du Mitgefühl und klagst ihn deswegen nicht an. Du machst ihn zwar darauf aufmerksam, dass er (womöglich) einen Fehler gemacht hat, du es jedoch nicht gegen ihn verwendest.
       
      43. Das Recht des Älteren:
      Das Recht des Älteren (kabir) ist, dass du ihm gegenüber Ehrerbietung wegen seines Alters zeigst, und ihn ehrst und würdigst, da er vor dir in den Islam eingetreten ist. Du vermeidest es, ihn in einem Disput zu konfrontieren, du gehst nicht vor ihm auf einen Weg, und du betrachtest ihn nicht für dumm. Wenn er dir gegenüber sich unvernünftig verhalten sollte, dann nimmst du es hin und ehrst ihn wegen dem Recht des Islam und dem Respekt, welches ihm zusteht.
       
      44. Das Recht des Jüngeren:
      Das Recht de Jüngeren (saghir) ist, dass du ihm dein Mitgefühl zeigst, in dem du ihn lehrst, ihn verzeihst, seine Fehler verbirgst, ihn gütig behandelst und hilfst.
       
      45. Das Recht des Bittenden:
      Das Recht des Bittenden (sa2il) ist, dass du ihm entsprechend seines Bedürfnisses, gibst.
       
      46. Das Recht des Gebetenen:
      Das Recht desjenigen, den du um etwas bittest, ist dass du mit Dankbarkeit und Anerkennung von ihm akzeptierst, was er dir schenkt, und du akzeptierst entschuldigend, was er dir verwehrt hat.
       
      47. Das Recht desjenigen, der dir Freude bereitet:
      Das Recht desjenigen, durch den Allah, dich erfreut, ist, dass du zunächst Allah dankst und preist und dann die Person.
       
      48. Das Recht desjenigen, der dir Unrecht tut:
      Das Recht desjenigen, der dir Unrecht tut, ist dass du ihn verzeihst. Wenn du aber weißt, dass deine Verzeihung (ihm gegenüber), ihn schadet, dann verteidigst du dich. (siehe Koran 42:41)
       
      49. Das Recht der Leute deiner Überzeugung:
      Das Recht der Leute deiner Überzeugung (milla) ist: ihnen Sicherheit zu gewähren, ihnen Mitgefühl zeigen, Güte zu den Übeltätern unter ihnen zeigen, sie freundlich zu behandeln, ihr Wohlergehen suchen, den Rechtschaffenen unter ihnen zu danken, und Übel von ihnen fernzuhalten. Du solltest, dass für sie lieben was du für dich selbst liebst, und dass für sie hassen, was du für dich selbst hasst. Die greisen Männer (unter ihnen) stehen im gleichen Rang wie dein Vater, ihre Jugendlichen wie deine Brüder/Schwestern , die greisen Frauen (unter ihnen) wie deine Mutter, und die Kleinen (unter ihnen) wie deine Kinder.
       
      50. Das Recht von Ahlul-Dhimma:
      Das Recht der Menschen, die unter dem Schutz des Islam weilen (Ahlul- dhimma) ist, dass du das von ihnen akzeptierst, was Allah von ihnen akzeptiert hat. Und dass, du ihnen nichts schlechtes tust, solange sie Allahs Bund nicht brechen ( ihre Pflichten erfüllen).

      (Nach der Version die in „Khissal“_Vol.2_S.126, zu finden ist-
      In „Amali AlSaduq“_S.222_Nr.59, wird folgendes unter der dem Recht der Ahlul-Dhimma, überliefert)
       
      Das Recht der Menschen die, unter dem Schutze des Islam weilen, ist dass du, dass von ihnen akzeptierst, was Allah von akzeptiert hat und, dass einhältst, was Allah der Erhabene von Schutz und Eid für sie gemacht hat.(...), und dass du sie mit dem richtest, mit dem Allah über dich gerichtet hat, in dem was zwischen dir (und ihnen) an Dienst (und Angelegenheiten) besteht. Und zwischen dir und denjenigen unter ihnen, die Unrecht tun, soll die Bewahrung, des unter dem Schutz Allahs weilenden Menschen -Treue und Einhaltung des Eides Allahs und Seines Gesandten- bestehen. Denn vom Propheten (saws) würde überliefert: „Wer einen Eid verletzt (hier: die AhlulDhimma) dessen Feind bin ich“

    Quelle: www.al-islam.org (englisch)

    #bismillah#


Er gab deiner Zunge ein Recht gegen dich,
dein Gehör hat ein Recht gegen dich,
dein Sehvermögen hat ein Recht gegen dich,
deine Hand hat ein Recht gegen dich,
dein Bein hat ein Recht gegen dich,
dein Bauch hat ein Recht gegen dich,
und dein persönlicher Bereich hat ein Recht gegen dich.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#bismillah#

Liebe Schwester!

Ich wünsche Dir von ganzem Herzen, dass Allah Dich für Deine Mühe mehr als nur belohnt!

Schon lange suche ich jemanden, der mir das wenigstens ein wenig erklären könnte und nun ist es sogar übersetzt.

Selbst wenn Du es nicht 100%ig hinbekommen haben solltest, so ist doch das Wichtigste an der Sache der Sinn!!!

Ich danke Dir von Herzen, Schwester!

#salam#

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#bismillah#

 

 

Salam!

 

Mascha Allah schwester!

 

Von dir kommt nur was Gutes;

Du bist eine Quelle des Guten.

Inscha Allah hört die Quelle nicht auf zu fließen.

 

Danke!

Genau das hab ich seit einem Jahr auf Deutsch gesucht!

Vielen Vielen Dank schwester!

#salam#

 

salam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

#bismillah# Ich habe zwar jetzt nur die hälfte gelesen,aber werdees dann später weiter lesen.Aber auch ich möchte Dir Danken ,das Du uns solch wichtige zukommen läßt. #rofl##lol##lol# Mashallah,allah a3tike alf a3fi,und inshallah wirst du zu denen gehören die einen Platz bi Ginna haben werden .Inshallah

ALHAMDALLAH gibt es hier im Forum so viel Wissen zu erfahren,das es mich jeder Zeit wie ein Mangnet zum PC zieht.Alhamdallah #salam#;):)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Ya Baqiyatullah

#bismillah#

 

Allahumma sally 3ala Mu7ammad wa 3ala ahly Mu7ammad

 

:)

 

Möge Allah euch reichlich belohnen, bei der Heiligkeit dieser gesegneten Nächte. #rofl#

 

Entschuldigt bitte diese vielen Fehler im Text.

Ich hatte gedacht, dass ich den Text schon Korrektur gelesen hatte. #salam#

 

Hier die korrigierte Version zum runterladen, inschallah.

 

Bearbeitete Version

 

Möge Allah uns vergeben

 

Fi aman il-Allah

Wa salamu alaikum

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Assalam Alaikoum,

 

Möge Allah dich reichlich belohnen für diesen grossen Dienst Schwester.

Zeigt den Menschen die Schönheiten unserer Worte. Denn wenn sie die Schönheiten unserer Worte sehen, werden sie uns folgen.

 

Wassalam!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Assalam Alaikoum,

 

Möge Allah dich reichlich belohnen für diesen grossen Dienst Schwester.

Zeigt den Menschen die Schönheiten unserer Worte. Denn wenn sie die Schönheiten unserer Worte sehen, werden sie uns folgen.

 

Wassalam!

 

#salam#

Das sind sehr schöne Worte, Bruder!

Damit sprichst du aus, was manche sagen möchten #bismillah# .

#salam#

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Assalam Alaikoum Schwester #bismillah#,

 

Diese sind nicht meine Worte sondern die Worte der Ahlul-Bayt(a.s). Ich hätte das angeben müssen. Aber Subhanallah man erkennt die Schönheit und die Wahrheit der Aussage, unabhängig davon wer es aussagt. Das zeigt, dass man nicht fanatisch ist, klar nachdenkt und der Rechtleitung folgt.

 

Wassalam!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Assalam Alaikoum Schwester #bismillah# ,

 

Diese sind nicht meine Worte sondern die Worte der Ahlul-Bayt(a.s). Ich hätte das angeben müssen. Aber Subhanallah man erkennt die Schönheit und die Wahrheit der Aussage, unabhängig davon wer es aussagt. Das zeigt, dass man nicht fanatisch ist, klar nachdenkt und der Rechtleitung folgt.

 

Wassalam!

 

Salam!

Lieber Bruder, es ist egal, von wem diese Worte kommen, aber sie dringen tief ins Herz und das ist das Wichtigste, finde ich.

Aber wichtig ist hier auch, dass ich denke, dass solche Worte eh nur von richtigen Mu`meneen kommen können. Subhanallah!

Salam!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...