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Frage zur Scheidung (Talaq) nach Ketb Kteb – schwere Probleme, Mahr & Druck

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Geschrieben

Salam alaikum,

ich bitte um euren aufrichtigen Rat nach schiitischem Fiqh.

Ich bin aus Deutschland, meine Verlobte lebt im Libanon. Wir haben seit ca. 2 Jahren Ketb Kteb (Nikah), aber wir haben nie zusammengelebt und es gab keine Hochzeitsfeier. Seit 2022 habe ich gewartet, weil sie ihre Universität beenden wollte.

Leider gibt es sehr schwere Probleme, die über lange Zeit bestehen:

  • Sie schreibt regelmäßig mit fremden Männern

  • Sie hat sich mit Männern auf Kaffee-Treffen verabredet

  • Sie schreibt sogar ihrem Universitätsdirektor und dem Mukhtar privat

  • Sie ist sehr respektlos, kennt keine Grenzen und respektiert nicht einmal ihre eigenen Eltern

  • Sie hat mir einmal gesagt: „du hast deine Mutter getötet“ (meine Mutter ist verstorben)

  • Sie will nicht, dass meine Geschwister uns später besuchen

  • Sie meldet sich meistens nur, wenn sie Geld braucht

  • Ich habe sie über längere Zeit finanziell unterstützt (Kleidung, Essen usw.)

  • Sie fährt mein Auto im Libanon

  • Lange Zeit sagte sie selbst, dass sie die Scheidung will – jetzt plötzlich will sie sie nicht mehr

  • Jetzt sagt sie außerdem, dass sie nicht heiraten will, außer es gibt eine sehr große Hochzeit, obwohl wir früher anderes vereinbart hatten

Ich bin emotional und psychisch am Ende. Vertrauen, Respekt und Ruhe sind komplett verloren. Ich habe sehr viel Geduld gezeigt, aber ich kann und will so nicht mehr weitermachen.

Neue Situation (sehr wichtig):

Heute hat mich ein Scheich aus dem Libanon angerufen und sehr direkt gesagt:

„Wenn du sie scheiden willst, musst du ihr die Hälfte des Mahr geben.“

Dabei hat sie bereits:

  • Gold im Wert von ca. 3.500 €

  • Mein Auto im Wert von ca. 4.000 €

Dann hieß es zu mir sinngemäß:

„Gib ihr noch 2.000 €, dann passt das.“

Ich habe das Gefühl, dass hier Druck ausgeübt wird und ich finanziell ausgenutzt werde. Ich frage mich ernsthaft, ob das islamisch korrekt ist oder ob man mich zu etwas zwingt, wozu ich religiös nicht verpflichtet bin.

Meine Fragen:

  1. Ist es nach schiitischem Islam erlaubt oder sogar empfohlen, eine Ehe unter solchen Umständen zu beenden?

  2. Wie läuft die Scheidung (Talaq) korrekt ab, wenn Mann und Frau in verschiedenen Ländern leben?

  3. Bin ich verpflichtet, zusätzliches Geld oder einen Teil des Mahr zu zahlen, obwohl wir:

    • nie zusammengelebt haben

    • keine Hochzeitsnacht hatten

    • sie bereits Gold und mein Auto nutzt?

  4. Ist es erlaubt, jemanden finanziell unter Druck zu setzen, um einer Scheidung zuzustimmen?

  5. Trage ich religiöse Schuld, wenn ich mich weigere, weiteres Geld zu zahlen?

Ich bitte um ehrliche Antworten nach Quran und der Lehre der Ahlulbayt (a).

Wa salam wa rahmatullah

Geschrieben
  • Autor

Genau aufgrund Ihrer Lage habe ich auch die Komplette Verlobung übernehmen. Alles was ich dem Sheikh erzöhlt habe hat ihn nicht interessiert es ging nur ums Geld.

 

Ich will aber mein Gold plus das Auto zurück, das Auto ist eh nicht ihres.

Geschrieben

Salam alaikum,

vor 9 Stunden schrieb Ahmo99991:

Heute hat mich ein Scheich aus dem Libanon angerufen und sehr direkt gesagt:

„Wenn du sie scheiden willst, musst du ihr die Hälfte des Mahr geben.“

Dabei hat sie bereits:

  • Gold im Wert von ca. 3.500 €

  • Mein Auto im Wert von ca. 4.000 €

das, was der Scheikh sagt, ist richtig. In Ajwibat al-Istifta’at von Imam Khamenei, Band über Ehe & Scheidung, Kapitel Mahr steht sinngemäß: Wenn die Ehe geschlossen wurde, aber kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, und der Mann die Scheidung ausspricht, so ist die Mahr zu halbieren.

Als du geheiratet hast, warst du mit der Mahr ja einverstanden und nun hat sie das Recht die Hälfte einzufordern oder einzubehalten (falls schon was gezahlt wurde), wenn du die Scheidung aussprechen möchtest. Leider kommt es oft vor, dass Männer mit sehr hohen und unrealistischen Mahr bzw. M'akhar einverstanden sind bei Eheschließung. Man glaubt in dem Moment, das seien nur Zahlen, die eh nie von Bedeutung sein werden. Auf der anderen Seite möchte eine Frau sich aber im Falle einer Scheidung absichern und dann steht ihr das Geld auch zu. Ihr schlechtes Verhalten in der Ehe (was du geschildert hast) spielt dabei keine Rolle, dafür wird sie aber eines Tages von Gott zur Rechenschaft gezogen.

Wassalam

Geschrieben
  • Autor
vor 6 Minuten schrieb Ahmo99991:

Genau aufgrund Ihrer Lage habe ich auch die Komplette Verlobung übernehmen. Alles was ich dem Sheikh erzöhlt habe hat ihn nicht interessiert es ging nur ums Geld.

vor 1 Minute schrieb Naynawa:

Salam alaikum,

das, was der Scheikh sagt, ist richtig. In Ajwibat al-Istifta’at von Imam Khamenei, Band über Ehe & Scheidung, Kapitel Mahr steht sinngemäß: Wenn die Ehe geschlossen wurde, aber kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, und der Mann die Scheidung ausspricht, so ist die Mahr zu halbieren.

Als du geheiratet hast, warst du mit der Mahr ja einverstanden und nun hat sie das Recht die Hälfte einzufordern oder einzubehalten (falls schon was gezahlt wurde), wenn du die Scheidung aussprechen möchtest. Leider kommt es oft vor, dass Männer mit sehr hohen und unrealistischen Mahr bzw. M'akhar einverstanden sind bei Eheschließung. Man glaubt in dem Moment, das seien nur Zahlen, die eh nie von Bedeutung sein werden. Auf der anderen Seite möchte eine Frau sich aber im Falle einer Scheidung absichern und dann steht ihr das Geld auch zu. Ihr schlechtes Verhalten in der Ehe (was du geschildert hast) spielt dabei keine Rolle, dafür wird sie aber eines Tages von Gott zur Rechenschaft gezogen.

Wassalam

Was ist wenn ich Sie nicht Scheide? Sie wollte ja auch die Scheidung. Sehr oft hat Sie mich darauf angesprochen und ich wollte es damals nicht.

Geschrieben

Salam alaikum,

in dem umgekehrten Fall, also wenn sie die Scheidung will, aber du nicht, kannst du bereits gezahlte Mahr zurückfordern. Solange ihr verheiratet bleibt, bist du verpflichtet sie zu versorgen, also ihr müsst beide euren ehelichen Pflichten nachgehen.

Wassalam

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