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Mutʿa-Ehe

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Geschrieben

Assalamu alaikum,

ich habe einige Fragen zur Mutʿa-Ehe. Ich folge den Fatwas von Ayatollah Sayyid Ali Khamenei Allah yerhamu und nun seinem Sohn Sayyid Mojtaba Khamenei.

Frage:

Frauen mit früheren Beziehungen:

Ist es erlaubt, eine Mutʿa-Ehe mit einer Frau einzugehen, die bereits vorher Beziehungen hatte oder ehelichen Geschlechtsverkehr hatte?

Ich frage, weil dies in westlichen Ländern häufig vorkommt.

Außerdem interessiert mich, ob in einem solchen Fall die Erlaubnis des Vaters erforderlich ist.

Unabhängige Frauen:

Stimmt die Aussage, dass eine Frau, die finanziell, sozial und persönlich unabhängig ist, die Erlaubnis ihres Vaters für eine Mutʿa-Ehe nicht mehr benötigt?

Ich möchte verstehen, unter welchen Bedingungen diese Ausnahme zulässig ist und ob es dafür konkrete Vorgaben gibt.

Frauen mit vorherigem Geschlechtsverkehr oder Unzucht (Zina):

Müssen Frauen, die vorher ehelichen Geschlechtsverkehr oder Unzucht (Zina) hatten, vor einer Mutʿa-Ehe eine Wartezeit (ʿIddah) einhalten?

Muslimische Frauen vs. Frauen anderer Religionen:

Gibt es Unterschiede, ob die Frau Muslimin ist oder einer anderen Religion (z. B. Christin oder Jüdin) angehört, in Bezug auf die Mutʿa-Ehe?

Danke für Eure Antworten

Wa Salem

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