Zum Inhalt springen

Musik und Melodien beim Videoschnitt.

Featured Replies

Geschrieben

Salamu alaikum liebe Geschwister,

ich habe eine Frage zum Thema Musik und Melodien beim Videoschnitt, insbesondere wenn man Videos für Kunden erstellt.

Nach meinem Verständnis der Fatwas von Ayatollah Sayyid Ali al-Sistani gilt Folgendes:

  • Haram ist nicht jedes Geräusch oder jede Melodie.

  • Haram ist Musik, die für Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen (lahw/lahwi) geeignet ist, also Musik, wie sie typischerweise bei Partys, Clubs oder ähnlichen Unterhaltungssituationen verwendet wird. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Text harmlos ist oder ob die Musik sexuelle Gefühle hervorruft. Entscheidend ist die Art der Musik selbst.

  • Gesang (Ghināʾ), also Gesang in einer Melodie, die typisch für Unterhaltung und Vergnügen ist, ist haram, unabhängig davon, ob der Text religiös oder nicht religiös ist.

Daraus ergeben sich für den Videoschnitt einige praktische Fragen:

  1. Ist eine sehr leise, ruhige Hintergrundmelodie, die lediglich die Szene untermalt und nicht als Unterhaltungsmusik gilt, erlaubt?

  2. Ist Acapella-Gesang ohne Instrumente erlaubt oder fällt auch dieser unter Ghināʾ und wäre somit haram?

  3. Ist eine Hintergrundmusik, die man kaum bewusst wahrnimmt und nur Atmosphäre schafft, erlaubt?

  4. Sind moderne Beats oder cineastische Trailer-Musik grundsätzlich haram oder kommt es darauf an, ob sie als Musik für Vergnügungsveranstaltungen gilt?

  5. Wenn man Videos beruflich für Kunden schneidet und solche Musik nur zur Videobearbeitung nutzt, ändert das etwas an der islamischen Beurteilung?

Soweit ich die Fatwas verstanden habe, ist nicht jede instrumentale Musik automatisch haram. Erlaubt ist Musik, solange sie nicht zu der Art von Musik gehört, die für Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen geeignet ist. Gesang (Ghināʾ) in einer solchen Form bleibt jedoch verboten.

Bitte korrigiert mich wenn ich Sachen falsch verstanden habe.

Hat jemand hierzu weitere Erläuterungen oder Antworten von den Gelehrten bzw. den Büros der Marājiʿ?

Quellen (Ayatollah Sistani):

Geschrieben

Salam aleykum,

Ich habe mich auch mit diesem Thema schon auseinandergesetzt. Auch wie du bezugnehmend auf Marja Ayatollah Sistani und verstehe deine Gedanken. Es ist wirklich sehr kompliziert und ich glaube man muss da fast jedes erstellte Video einzeln betrachten und beurteilen. Also klar ist alles was mit Party und Sexualität zu tun hat ist nicht erlaubt. Das mit dem Gesang ist auch verständlich, da die "schöne" Stimme des Sängers ja von der Message ablenken könnte sofern es ein religiöser Inhalt ist. Bei nicht religiösem Inhalt ist das eh nicht gut. Also wenn man zu 100% sicher sein will, dann sollte man sich eh von all dem fernhalten. Das ist aber sehr schwierig, weil jeder Mensch seine schwachen Momente hat (z.B. beim Auto fahren oder Arbeit).

Ich denke aber das leise Hintergrundmelodie ohne Gesang nicht haram ist, da ja der Gesang nicht vorhanden ist und vor allem wird die kaum wahrgenommen. So wie diese klassische Fahrstuhlmusik oder wenn man in einer Telefonschleife wartet. Wobei da die meisten auch schon moderner geworden sind und normale Musik verwenden. Also ich persönlich halte sanfte Hintergrundmelodien für ok. Außerdem hast du im TV im Iran auch oft diese saften Hintergrundmelodien in Werbungen oder Vorberichten von Talkshows oder so. Ähnlich ist es mit Acapella Musik. Da kommt es voll auf den Inhalt an. Religiöse Acapella Musik ist meiner Meinung nach unproblematisch.

Grundsätzlich sollte man alles kritisch hinterfragen, was einen in dem Moment oder auch im Nachgang von seinen religiösen Pflichten ablenkt. Ein melodisch oder gesanglich schönes Lied kann einen über Tage ablenken.

Ich kann natürlich mit meinen Ansichten falsch liegen und bitte um Vergebung "Khoda behtar midanad"

Wa Allahu alam

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 12.7.2026 um 23:13 schrieb Hassun:

Salamu alaikum liebe Geschwister,

ich habe eine Frage zum Thema Musik und Melodien beim Videoschnitt, insbesondere wenn man Videos für Kunden erstellt.

Nach meinem Verständnis der Fatwas von Ayatollah Sayyid Ali al-Sistani gilt Folgendes:

  • Haram ist nicht jedes Geräusch oder jede Melodie.

  • Haram ist Musik, die für Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen (lahw/lahwi) geeignet ist, also Musik, wie sie typischerweise bei Partys, Clubs oder ähnlichen Unterhaltungssituationen verwendet wird. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Text harmlos ist oder ob die Musik sexuelle Gefühle hervorruft. Entscheidend ist die Art der Musik selbst.

  • Gesang (Ghināʾ), also Gesang in einer Melodie, die typisch für Unterhaltung und Vergnügen ist, ist haram, unabhängig davon, ob der Text religiös oder nicht religiös ist.

Daraus ergeben sich für den Videoschnitt einige praktische Fragen:

  1. Ist eine sehr leise, ruhige Hintergrundmelodie, die lediglich die Szene untermalt und nicht als Unterhaltungsmusik gilt, erlaubt?

  2. Ist Acapella-Gesang ohne Instrumente erlaubt oder fällt auch dieser unter Ghināʾ und wäre somit haram?

  3. Ist eine Hintergrundmusik, die man kaum bewusst wahrnimmt und nur Atmosphäre schafft, erlaubt?

  4. Sind moderne Beats oder cineastische Trailer-Musik grundsätzlich haram oder kommt es darauf an, ob sie als Musik für Vergnügungsveranstaltungen gilt?

  5. Wenn man Videos beruflich für Kunden schneidet und solche Musik nur zur Videobearbeitung nutzt, ändert das etwas an der islamischen Beurteilung?

Soweit ich die Fatwas verstanden habe, ist nicht jede instrumentale Musik automatisch haram. Erlaubt ist Musik, solange sie nicht zu der Art von Musik gehört, die für Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen geeignet ist. Gesang (Ghināʾ) in einer solchen Form bleibt jedoch verboten.

Bitte korrigiert mich wenn ich Sachen falsch verstanden habe.

Hat jemand hierzu weitere Erläuterungen oder Antworten von den Gelehrten bzw. den Büros der Marājiʿ?

Quellen (Ayatollah Sistani):

Salamun Alaykum Bruder,

ich empfehle dir am besten direkt das Bürovon Sayyid Sistami h. anzuschreiben deine berufliche Situation zu schildern und allgemeine diese Punkte anzusprechen und nachfragen wie genau das im Detail ist und für dich genau zu definieren welche Musik nicht Haram ist damit du damit arbeiten kannst.

Wa Salam

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wer ist Online 0

  • Keine registrierten Benutzer online.

Account

Navigation

Suche

Suche

Browser‑Push‑Benachrichtigungen einrichten

Chrome (Android)
  1. Tippe auf das Schloss‑Symbol neben der Adressleiste.
  2. Tippe auf Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe deine Einstellung an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke auf das Schloss‑Symbol in der Adressleiste.
  2. Wähle Website‑Einstellungen.
  3. Suche nach Benachrichtigungen und passe deine Einstellung an.