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Fragen bzgl. der Zeitehe


Muhsin ibn Batul

Empfohlene Beiträge

Fatwa Nr.: 46772e

Fragen:

  1. Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht auf
    Arabisch sagen kann?
  2. Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört?
  3. Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe?
  4. Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere?
  5. Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben?

Antworten:

  1. Sofern der Vertrag nicht richtig in arabischer Sprache abgeschlossen werden kann, gibt es keine Bedenken, dies in Deutscher Sprache zu machen
  2. Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen.
  3. Es beruht auf die gegenseitige Abmachung.
  4. Dies reicht nicht aus.
  5. Wenn der Mann und die Frau selbst den Zeitehe-Vertrag rezitieren wollen, so sollte die Frau, nach dem sie sich beide auf die Zeitdauer und mahr (Brautgabe) geeinigt haben folgendes sagen:

"Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)"

 

Dann sagt der Mann: "Ich habe akzeptiert"

 

Wenn sie den Auftrag anderen Personen geben wollen, um dies für sie zu machen, so sagt die beauftragte Frau zuerst dem beauftragten Mann:

 

"Ich verheirate meinen Repräsentanten mit deinem Repräsentanten für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)."

 

Dann sagt der beauftragte Mann daraufhin: Ich stimme der Beauftragung auf diese Weise zu.

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FatwaNr: 122737

 

Frage:

Ein Mann hat sich mit einer Frau über eine Brautgabe und über eine Frist geeinigt, dann sagte sie ihm:

"Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe und für die festgesetzte Zeitdauer"

ohne die Brautgabe und die Zeitdauer nochmal zu erwähnen, aber sie hatten sich ja drauf geeinigt, wie ich erwähnt hatte und dann sagte der Mann: Ich habe akzeptiert. Ist diese Zeitehe gültig?

 

Antwort:

Die Ehe ist, aus dieser Perspektive, gültig.

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  • 2 Monate später...

Fatwa Nr.: 48931e

 

Fragen:

1. Darf ich eine Zeitehe mit jemanden schließen, der zwar an Gott glaubt, allerdings weder Christ noch Jude ist?

2. Heutzutage glauben die Christen nicht daran, dass die Bibel volkommen richtig ist. Zählen diese trotzdem als Christen?

 

Antworten:

1. Eine Zeitehe mit einer nicht-Muslima zu schließen, welche nicht der Ahlulkitab angehört, ist nicht erlaubt

2. In gegebenen Falle zählen sie weiterhin als Ahlulkitaab.

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Fatwa Nr.: 48039e

 

Frage: Ich bin mit vier Frauen in einer Dauerehe verheiratet. Darf ich dazu noch eine Zeitehe mit einer weiteren Frau schließen?

 

Antwort: An sich ist es kein Problem.

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