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Begründung für Zeugen bei Heirat..


alinyazimsin

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#salam#

#salam#

Selam meine Geschwister ich wollte mal was fragen.

Also mir ist was aufgefallen undzwar gibt ist es ja bei Sunnitin dass man bei der Eheschließung 2 Zeugen braucht.

Bei der Shi3a ist das ja nicht so.

 

Wollte mal fragen ob jemand weiß woher die beiden ihre Quellen nehmen,

also wieso sagen die einen man braucht 2 Zeugen und die anderen sagen es man braucht sie nicht.

 

Gibt es Ahadith oder sonstige Begründungen dazu?`

Mich interessiert das wirklich weil schon wieder habe ich einen Unterschied entdeckt,

würde gerne herausfinden was nun am logischsten ist usw.,

dazu finde ich aber nichts in meinen Büchern steht einfach man braucht 2 Zeugen bei Sunnis eine Brautgabe usw. und nicht wieso.

Zur Brautgabe habe ich Ahadith aber das ist ja bei beiden gleich aber mit Zeugen ist ja ein Unterschied.

 

:D

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#salam##lol#

 

Das hör ich zum ersten mal, dass man für die Eheschliessung keine Zeugen braucht. #salam# Nur bei der Zeitehe sind Zeugen nicht nötig, aber bei einer normalen schon. Korrigiert mich falls ich falsch liege.

 

:D:D

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#salam##salam#

 

Das hör ich zum ersten mal, dass man für die Eheschliessung keine Zeugen braucht. #bismillah# Nur bei der Zeitehe sind Zeugen nicht nötig, aber bei einer normalen schon. Korrigiert mich falls ich falsch liege.

 

#salam##rose#

 

 

salam alykom

 

nein braucht man nicht. Außer zur Scheidung.

 

Zumindest ist es bei Sayed Sistani so. Und bei Sayed Al-Qa'ed soweit ich weiß auch.

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Salam ...

 

man braucht in der Shia keine Zeugen. Bei den Sunniten sind zwei Zeugen Pflicht, außer nach Malik, wo es allerdings auch dringend empfohlen ist.

 

Der Ehevertrag ist die Eheschließung (mit der Festsetzung der Mahr) und bei der ersten Eheschließung der Frau muss ihr Wali als Rechtsbeistand dabei sein, um zu verhindern, dass sie benachteiligt wird.

 

Verweigert der Wali (muslimischer Vater oder Großvater) grundlos die Zustimmung zur Ehe mit einem standesgemäßen gläubigen Muslim, kann sich die Braut an einen Imam wenden. Sind die Eltern der Braut keine Muslime, kann sie sich einen vertrauenswürdigen gläubigen Muslim als Wali zur Unterstützung nehmen.

 

Sinnvoll ist immer ein Ehevertrag, in dem alle Bedingungen aufgeschrieben sind - die Höhe der Mahr und irgendwelche Sonderregelungen, die man als Frau wünscht, zum Beispiel in Bezug auf die Mehrehe oder die Betreuung der Kinder im Fall der Scheidung. Außerdem kann man, so viel ich weiß, mit aufnehmen dass man in Übereinkunft (und nach Beratung) später zusätzliche Vereinbarungen treffen kann.

 

Grundsätzlich ist es so, dass die Frau den Ehevertrag formuliert, und der Mann akzeptiert. (Oder nicht akzeptiert, wenn er mit den Bedingungen nicht einverstanden ist.)

 

Wassalam,

Rajaa

 

Weiß jemand von den Geschwistern noch mehr?

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#salam#

:D

Gibt es Ahadith die belegen, dass man Zeugen braucht oder sie nicht braucht?

 

Ich finde leider keine wo steht man braucht Zeugen. Es steht einfach so in meinen sunnitischen Büchern drin, ohne Ahadith belege.

#salam#

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  • 1 Monat später...

:D

#salam#

 

habe gerade diesen Thread gelesen, aber wirklich schlau bin ich daraus jetzt leider auch nicht geworden #cooldh# ! Habe meinen Mann in einer shiitischen Moschee mit Zeugen geheiratet.

 

Sowie ich in einem anderen Thread über Zeitehe gelesen haben, ist es bei einer Mutah nicht notwendig Zeugen zu haben. Wie ist es, denn nun bei einer richtigen Eheschließung. Wie schon geschrieben wurde, muss der Vater der Braut anwesend sein. Was wenn dieser kein Muslim ist und es ihm egal ist, was seine Tochter macht, was ja leider häufiger der Fall ist, als man denkt.

 

Reicht es dann wirklich aus, wenn der Mann und die Frau alleine ihre Ehe schließen???

 

Würde mich über Antworten freuen.

 

Danke schon mal, wa maselama

 

Zahra

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:D

#salam#

 

Nach sunnitischer Sicht braucht man auf jeden Fall 2 Zeugen bei der Eheschließung.

Ein Hoca ist nicht nötig.

 

Nach shiitischer Sicht braucht man keine Zeugen.

Ein Hoca ist auch nicht nötig.

Ist bei Mutah und "normale" Nikah gleich.

 

Bei beiden Richtungen braucht die Frau sowohl bei der Zeitehe als auch bei der dauerhaften Eheschließung die Erlaubnis des Vaters.

Wenn der Vater nicht verfügbar ist braucht man die Erlaubnis des Großvaters.

Es gibt Ausnahmen wo man keine Erlaubnis braucht.

 

:D

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:D

 

#salam#

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Wenn der Vater kein Muslim ist, kann dann die Tochter nach shiitischer Sichtweise "alleine" , auch ohne Zeugen heiraten?

 

Hast Du vllt. Quellen dazu?

 

Das wäre prima.

 

Möge Dich ALLAH dafür belohnen,

 

maselama

 

Zahra

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#rose#

#rose#

 

Welchem Marja folgst du denn?

Ich denke nicht dass es da Unterschiede gibt.

Du musst auch darauf achten, dass das gilt wenn man Jungfrau (nicht verheiratete) ist.

Nach Ayatullah Sistany:

 

Bei der Eheschließung mit einer jungfräulichen Frau,

sei es eine Muslimin oder von Ahlul Kitab, ist es erforderlich,

die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits einzuholen,

wenn sie nicht unabhängig ist.

Es ist jedoch vorsichtshalber verpflichtend, deren Zustimmung [des Vaters oder Großvaters] auch dann einzuholen,

wenn sie selbstverantwortlich lebt.

 

Also das heißt erstmal, dass wenn der Vater der Frau Muslim ist oder von der Ahlul Kitab ist,

dann muss man eigentlich schon eine Einverständnis holen.

Auch wenn er nicht von den entspricht, sollte man es tun.

Aber es gibt Ausnahmen, wann man das nicht braucht, das ist wenn:

Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits zu einer Eheschließung mit einer Jungfrau,

die selbst volljährig ist, ist nicht erforderlich, wenn die verantwortlichen Angehörigen:

(a) sie davon abhalten wollen, jemanden zu heiraten, der ihr aus der Sicht der schari´ah und der ´urf entspricht,

(b) sich vollständig aus ihren Heiratsangelegenheiten heraushalten,

© nicht nach ihrer Einverständnis befragt werden können, weil sie abwesend sind.

 

In diesen Fällen ist es ihr gestattet zu heiraten, wenn sie ein dringendes Bedürfnis nach dieser Ehe hat.

 

Die Zustimmung des Vaters oder Großvaters väterlicherseits ist nicht erforderlich,

wenn die Heiratende keine Jungfrau ist (d. h. ein Mädchen, das schon verheiratet war und bereits Geschlechtsverkehr, sei es vaginal oder anal, hatte).

Im Falle, dass eine Frau ihre Jungfräulichkeit durch unerlaubten außerehelichen Geschlechtsverkehr

oder aus anderem Grund verloren hat, gilt für sie, was für eine Jungfrau gilt.

 

 

#rose##salam#

 

 

 

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#rose#

 

 

Hmmmm also meine Vorgehensweise klingt vielleicht etwas dekadent, aber naja...

Wir werden inshaALLAH im Frühjahr (nachdem wir es 10 Mal verschoben haben) unsere Hochzeitsfeier nachholen (so ungefähr dreieinhalbster Hochzeitstag wird das dann sein), und da darf das Kleid ja nicht fehlen #rose#

 

Ich habe es mir aus der Türkei bestellt, wo es maßgeschneidert wird (da Standardgrößen bei mir nie hinhauen und eventuelle Änderungen den Schnitt total versauen können). Das wird etwas teurer (aber immernoch human eigentlich, wenn ich bedenke, was andere Verwandte von mir für ihre Kleider ausgegeben haben), aber ich möchte, dass es inshaALLAH das einzige Brautkleid ist, das ich je tragen werde, und es soll einfach auch als Erinnerung an diesen Tag bei mir bleiben. Und naja, welche Mutter träumt nicht davon, eines Tages ihrer Tochter oder Schwiegertochter das Kleid zu zeigen, in dem sie geheiratet hat? Es ist einfach etwas ganz Besonderes, und da ich sonst für meine Kleidung wirklich seeeeeehr wenig Geld ausgebe (ich glaube ich bin das, was man im Volksmund Schnäppchenjäger nennt), erlaube ich es mir in diesem einen Fall einfach mal, etwas tiefer in die Tasche zu greifen...

 

Aber wie schon gesagt wurde, letzten Endes macht das eh jeder so, wie er denkt...

 

(Übrigens hab ich auch keine Verwandten, die mir ein Kleid leihen könnten, meine Schwestern sind weit entfernt davon, zu heiraten - die älteste ist 13 - und meine Cousinen, Tanten, Schwägerinnen etc sind sehr viel kleiner als ich, so dass mir ihre Kleider im Leben nicht passen würden; abgesehen davon, dass sie seeeeehr offen geschnitten und für meinen Geschmack zu rüschig sind)

 

 

Wassalam

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  • 4 Monate später...

#salam#

 

 

Ich habe zu diesem Thema eine Fragen:

 

Nach sunnitischer Sicht braucht man auf jeden Fall 2 Zeugen bei der Eheschließung.

Ein Hoca ist nicht nötig.

 

1. Müssen die Zeugen aus der eigenen Familie sein oder enge Freunde?

 

Und wenn das Mädchen keine Jungfrau mehr ist, braucht sie das einverständnis der Eltern? (aus Sunnitischer sicht jetzt)

 

 

Und wie ist das bei uns? (aus shiitischer sicht)

 

Danke im Vorraus #lol#

 

#salam#

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#salam#

#salam#

 

Sie braucht das Einverständnis von ihrem Vater nicht mehr, wenn sie keine Jungfrau durch Heirat mehr ist. D.h. ein Mädchen, das durch Zina entjungfert wurde, braucht immernoch das Einverständnis des Vaters.

 

#lol#

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