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Das Schlagen der Frau nach Ayatullah Ghaem-Maghami


Rehad

Empfohlene Beiträge

http://www.izhamburg.com/de/detailnews.asp?id=242

 

Offener Brief an die Frankfurter Amtsrichterin Christa D.

 

Sehr geehrte Frau Richterin,

wir haben erfahren, dass Sie in einem Urteil bezüglich einer von ihrem Mann misshandelten muslimischen Frau mit einem Qur’anvers argumentiert haben und auf diese Weise mit Ihrem Urteil die Unterdrückung dieser unschuldigen Frau bestätigt haben. Von dieser Nachricht war ich sehr betroffen. Und aus diesem Grunde sehe ich es als nötig an, in diesem Zusammenhang einige Punkte zu erwähnen.

Der Qur’an hebt mit aller Deutlichkeit hervor, dass ein Teil seiner Verse unterschiedliche Bedeutungen haben können, und dass alle diese Bedeutungen nicht die maßgebliche Absicht ausmachen. Um die maßgebliche Absicht dieser Verse feststellen zu können, muss man mittels einer besonderen Methodik andere Verse bei der Interpretation berücksichtigen. Es ist beachtenswert, dass der Qur’an den Weg für jede Art des Missbrauchs versperrt hat und davor warnt, dass manche Irrenden beabsichtigen, mittels Betonung der äußerlichen Bedeutung der Verse ihr schlechtes und abweichendes Verhalten zu rechtfertigen, obwohl die Argumentation mit der äußerlichen Bedeutung der Verse Verderbtheit und Irregehen verursacht.1 Leider bleibt diese klare Warnung von manchen Muslimen und Nichtmuslimen unbeachtet, so dass der Eindruck vermittelt wird, der Qur’an enthalte grundsätzlich keine derartigen Verdeutlichungen und Warnungen. Wird die Interpretierbarkeit der heiligen Quellen außer Acht gelassen, kann das Äußerliche aller verschiedenen heiligen Quellen der Religionen zweifellos zum Mittel von Gewalt und Verbrechen werden.

Wie kommt es, dass Sie, geehrte Richterin, als Vertreterin der Rechtsprechung ein Urteil fällen, das mit Hinweis auf das heilige Buch der Muslime ein gewalttätiges und unmenschliches Verhalten bestätigt? Wird damit extremistischen Gewalttätern nicht ungewollt der Weg für eine religiöse Legitimierung ihrer späteren Taten geebnet? Wenn morgen ein anderer Verbrecher sein Tun mit Versen des Qur’an oder einer anderen Heiligen Schrift zu rechtfertigen versucht, werden Sie, geehrte Richterin, ihn dann von Schuld freisprechen?

Aufgrund des Gesagten (d. h. des qur’anischen Verweises auf die Interpretierbarkeit der Verse) gilt, dass der Qur’anvers, der zur Rechtfertigung des Schlagens von Frauen herangezogen wird, zu den Versen gehört, deren Interpretation ohne Berücksichtigung anderer qur’anischer Verse eine Ursache für Irrtum und falsches Verhalten wird. In dem besagten Vers gibt es keinerlei Erläuterung im Hinblick auf schlagen, sondern darin wurde der Begriff „Zarb“ benutzt. Dieser Begriff wird im Qur’an zehnmal gebraucht, und zwar in mindestens fünf unterschiedlichen Bedeutungen.2 Wenn man sich die Bedeutung dieses Verses mit Aufmerksamkeit erschließt, besteht kein Zweifel daran, dass der Begriff „Zarb“ in diesem Vers nicht als „schlagen“ verstanden werden kann und darf, sondern dass „abwenden“ die passende Bedeutung ist.

In diesem Vers wird eine Konfliktsituation zwischen Frau und Mann thematisiert, und es geht hierbei insbesondere um die Ignorierung der Rechte des Ehepartners seitens der Frau; den Männern wird dazu gesagt: Wenn ihr befürchtet, dass eure Rechte seitens der Frauen verletzt werden, (sollt ihr mit ihnen reden,) sie mit Weisheit mahnen, und (wenn das keinen Nutzen hat) im Ehebett meiden (ohne euch von ihnen zu trennen), und wenn auch das ohne Wirkung bleibt, sollt ihr euch von ihnen abwenden. Wenn auch das keinen Nutzen hat und sie euch euer Recht vorenthalten, seid ihr dennoch nicht berechtigt, ungerecht mit ihnen zu verfahren.3

Hieraus geht deutlich hervor, dass die Benutzung des Begriffes „schlagen“ anstelle des Begriffes „abwenden“ (d. h. sich distanzieren), niemals mit der Botschaft und dem Tonfall dieses Verses und der logischen Folge der darin genannten Vorschläge harmoniert und übereinstimmt.

Da der Qur’an, selbst wenn das Gespräch und entsprechende Ratschläge nichts nützen, nicht einmal die Erlaubnis für eine Trennung vom gemeinsamen Bett gibt und stattdessen dem Mann nur empfohlen wird, als Ausdruck seiner Sorge und Unzufriedenheit die Frau im Bett zu meiden, wie sollte man akzeptieren können, als nächster Schritt werde schlagen empfohlen? Wäre es nicht logisch, selbst wenn schlagen em-pfohlen worden wäre, dass dies als viel spätere Möglichkeit empfohlen worden wäre?

Deshalb muss das Wort „Zarb“ hier die Bedeutung „abwenden“ haben, d. h. nachdem das Meiden nicht die erwünschte Wirkung erzielt hat, wird deshalb empfohlen, sich von der Frau abzuwenden, und diese Abwendung kann eine vollkommene Trennung von Tisch und Bett und auch vom gemeinsam Heim sein, was insgesamt logischer erscheint. Der nachfolgende Vers beschreibt einen Fall, in dem diese Methode wiederum wirkungslos ist, und zwar wird darin empfohlen, dass der Weg von Trennung und Scheidung nicht fortgesetzt wird, sondern aus den Familien des Mannes und der Frau von beiden Seiten akzeptierte Mediatoren benannt werden, die diese Angelegenheit untersuchen, und die mit ihrem Urteil und ihrer Entscheidung zu einer Lösung dieses Problems beitragen. Da die Stärke des Konfliktes zwischen Frau und Mann4 sie der Fähigkeit beraubt, diese Rückkehr von Freundschaft und Liebe in der Familie selbst herbeizuführen, sollen die Familienmitglieder helfen, diese Freundschaft und Liebe wieder in diese Beziehung zurückzubringen.5 Das bisher Gesagte wurde auch in einigen Überlieferungen betont und bestätigt. In diesem Zusammenhang sagt Imam Sadiq (a.s.) in aller Deutlichkeit, über einen Mann, der seine Frau schlägt, dass wenn wirklich jemand geschlagen werden sollte, dies der Mann und nicht die Frau sei. Ihr dürft eure Frauen niemals schlagen, ansonsten werdet ihr bestraft werden. (Aber wenn sie euer Recht nicht beachten) sollt ihr von ihnen Abstand nehmen und ihnen eure Unzufriedenheit auf andere Weise zeigen.

Wichtiger als alle anderen Prinzipien bei der Interpretation solcher Verse ist die Tatsache, dass gemäß der Erläuterung des Qur’an solche Verse im Zusammenhang mit eindeutigen (mo½kam) Versen interpretiert werden. Im gesamten Qur’an wird eine Bevorzugung des Mannes gegenüber der Frau negiert, und ihre Gleichheit als menschliche Persönlichkeit wird betont. Der Qur’an sieht Mann und Frau grundsätzlich nicht im Sinne von Geschlecht, sondern beide gleich und gemeinsam als menschlich. Aus qur’anischer Sicht sind Wesen und Substanz von Mann und Frau eins, beide sind Menschen, und es gibt im Wesen und der Substanz des Menschen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau.

Weder das Geschlecht (Mann und Frau), noch die Nationalität, Rasse, Religion oder Glauben bewirken im Hinblick auf die Identität und menschliche Substanz einen Unterschied, Vorteil oder Mangel. Deshalb darf jede Art von Interpretation der mehrdeutigen qur’anischen Verse nicht im Widerspruch mit den grundsätzlichen Prinzipien und Sichtweisen des Qur’an stehen, sondern muss mit ihnen übereinstimmen, da sie ansonsten niemals akzeptabel sind, und das wäre ein Beispiel für eine falsche Interpretation, die der Qur’an selbst ablehnt.

Nun stellt sich die Frage, warum ungeachtet dieser vielen klaren Argumentationen und mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedeutungen, die dieser Begriff im Qur’an hat, die Übersetzer des Qur’an von den verschiedenen Bedeutungen dieses Begriffes in diesem Vers die Bedeutung „schlagen“ bevorzugen? Die stellvertretende Beantwortung dieser Frage kann man vielleicht in einigen Ursachen wie z. B. manchen Sitten und Traditionen der muslimischen Völker und der Wirkung der männlichen (maskulinen) Sichtweise auf die Interpretation der heiligen Quellen suchen.

Es ist eine Realität, dass im Laufe der Geschichte manche Sitten und Werte der muslimischen Gesellschaften mit islamischen Interpretationen vermischt wurden. Wiederholt habe ich auf die notwendige Differenzierung und Reinigung der Qur’anverse von einigen dieser negativen und falschen kulturellen Besonderheiten der ursprünglichen Gesellschaften (d. h. der ersten muslimischen Gesellschaften) hingewiesen. Die in der Epoche der Offenbarung des Qur’an und der Erscheinung des Islam dominierende Kultur wurde dem islamischen Verständnis aufgezwungen, und das ist die Kultur der Männer. Die Kultur der Männer ist sogar noch viel schlimmer als die Kultur des Patriarchalismus’, und in dieser Kultur steht die Frau unter der Herrschaft des Mannes. Grundsätzlich besteht eine der wichtigsten und wesentlichsten Pflichten des Islam und des Qur’an in der Bekämpfung dieser Kultur, und der Qur’an bezeichnet diese Kultur als Kultur der Torheit, d. h. als die Kultur, die die Rationalität bekämpft.

Es ist verwunderlich, dass genau diese Kultur später in manchen Fällen zur Interpretation des Islam herangezogen wurde, und es ist noch viel verwunderlicher, dass in der heutigen Zeit in Europa diese Kultur legitimiert wird und dies dem Qur’an vorgeworfen wird!

 

Ayatollah S. A. Hosseini Ghaemmaghami

Leiter und Imam des Islamischen Zentrums Hamburg

Vorsitzender der Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten

Anmerkungen:

 

1) Qur’an, Sure Al-Imran (3), Vers 7.

 

2) S. z. B. Qur’an, SureAl-Imran (3), Vers 112, wo „Zarb“ im Sinne von „auferlegen“ gebraucht wird; Sure al-Zuchruf (43), Vers 5, im Sinne von „übergehen“; Sure al-Kahf (1#cool#, Vers 11, im Sinne von „abwenden“.

3) Qur’an, Sure an-Nisa’ (4), Vers 34).

4) Alle Qur’aninterpreten und Arabisten haben bei der Erklärung dieses Teils des Verses erläutert, dass „meidet sie im Ehebett“ bedeutet, dass der Mann von seiner Frau Abstand nehmen soll, d. h. hier wird nicht einmal empfohlen, sein Bett vollkommen von dem ihren zu trennen.

5) Qur’an, Sure an-Nisa’ (4), Vers 35).

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#zwinker#

 

Inshallah geht es euch allen gut.

 

Möge Allah diesen Gelehrten reichlich belohnen und beschützen. Ich mag seine Predigten sehr gerne! #salam#

 

Ich wünsche euch allen den Segen, die Liebe und den Schutz Allahs.

 

Va Salam

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  • 2 Monate später...

Salam

 

Einfach Genial^^

allah 5ali ya rab, möge Allah seine Arbeit reichlich belohnen.

 

(Frauen sind keine Massenware vom Fließband, sondern Individuen die den glechen Respekt verdienen wie jeder andere^^)

 

 

 

salam

 

ps. weiß jemand, ob eine Antwort kam?

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  • 1 Jahr später...

SALAMALEIKOM,

 

ICH BRAUCHE DRINGEND EURE HILFE BEZÜGLICH DIESES THEMA BZW DIESES SCHREIBENS VON AYATOLLAH H. GHAEMMAGHAMI.

FALLS EINER DIESEN BRIEF AUF FARSI ÜBERSETZTEN KÖNNTE ODER SOGAR DIESEN TEXT AUF FARSI HAT;WÄRE ICH SEHR DANKBAR.

ICH HABE AUCH SCHON ANS IZH EINE NACHRICHT GESCHRIEBEN OB SIE DIESEN BRIEF AUF FARSI MIR SENDEN KÖNNTEN ABER SIE HABEN SICH NOCH NICHT GEMELDET #salam#

MASALAM

 

 

 

 

 

 

 

http://www.izhamburg.com/de/detailnews.asp?id=242

 

Offener Brief an die Frankfurter Amtsrichterin Christa D.

 

Sehr geehrte Frau Richterin,

wir haben erfahren, dass Sie in einem Urteil bezüglich einer von ihrem Mann misshandelten muslimischen Frau mit einem Qur'anvers argumentiert haben und auf diese Weise mit Ihrem Urteil die Unterdrückung dieser unschuldigen Frau bestätigt haben. Von dieser Nachricht war ich sehr betroffen. Und aus diesem Grunde sehe ich es als nötig an, in diesem Zusammenhang einige Punkte zu erwähnen.

Der Qur'an hebt mit aller Deutlichkeit hervor, dass ein Teil seiner Verse unterschiedliche Bedeutungen haben können, und dass alle diese Bedeutungen nicht die maßgebliche Absicht ausmachen. Um die maßgebliche Absicht dieser Verse feststellen zu können, muss man mittels einer besonderen Methodik andere Verse bei der Interpretation berücksichtigen. Es ist beachtenswert, dass der Qur'an den Weg für jede Art des Missbrauchs versperrt hat und davor warnt, dass manche Irrenden beabsichtigen, mittels Betonung der äußerlichen Bedeutung der Verse ihr schlechtes und abweichendes Verhalten zu rechtfertigen, obwohl die Argumentation mit der äußerlichen Bedeutung der Verse Verderbtheit und Irregehen verursacht.1 Leider bleibt diese klare Warnung von manchen Muslimen und Nichtmuslimen unbeachtet, so dass der Eindruck vermittelt wird, der Qur'an enthalte grundsätzlich keine derartigen Verdeutlichungen und Warnungen. Wird die Interpretierbarkeit der heiligen Quellen außer Acht gelassen, kann das Äußerliche aller verschiedenen heiligen Quellen der Religionen zweifellos zum Mittel von Gewalt und Verbrechen werden.

Wie kommt es, dass Sie, geehrte Richterin, als Vertreterin der Rechtsprechung ein Urteil fällen, das mit Hinweis auf das heilige Buch der Muslime ein gewalttätiges und unmenschliches Verhalten bestätigt? Wird damit extremistischen Gewalttätern nicht ungewollt der Weg für eine religiöse Legitimierung ihrer späteren Taten geebnet? Wenn morgen ein anderer Verbrecher sein Tun mit Versen des Qur'an oder einer anderen Heiligen Schrift zu rechtfertigen versucht, werden Sie, geehrte Richterin, ihn dann von Schuld freisprechen?

Aufgrund des Gesagten (d. h. des qur'anischen Verweises auf die Interpretierbarkeit der Verse) gilt, dass der Qur'anvers, der zur Rechtfertigung des Schlagens von Frauen herangezogen wird, zu den Versen gehört, deren Interpretation ohne Berücksichtigung anderer qur'anischer Verse eine Ursache für Irrtum und falsches Verhalten wird. In dem besagten Vers gibt es keinerlei Erläuterung im Hinblick auf schlagen, sondern darin wurde der Begriff „Zarb" benutzt. Dieser Begriff wird im Qur'an zehnmal gebraucht, und zwar in mindestens fünf unterschiedlichen Bedeutungen.2 Wenn man sich die Bedeutung dieses Verses mit Aufmerksamkeit erschließt, besteht kein Zweifel daran, dass der Begriff „Zarb" in diesem Vers nicht als „schlagen" verstanden werden kann und darf, sondern dass „abwenden" die passende Bedeutung ist.

In diesem Vers wird eine Konfliktsituation zwischen Frau und Mann thematisiert, und es geht hierbei insbesondere um die Ignorierung der Rechte des Ehepartners seitens der Frau; den Männern wird dazu gesagt: Wenn ihr befürchtet, dass eure Rechte seitens der Frauen verletzt werden, (sollt ihr mit ihnen reden,) sie mit Weisheit mahnen, und (wenn das keinen Nutzen hat) im Ehebett meiden (ohne euch von ihnen zu trennen), und wenn auch das ohne Wirkung bleibt, sollt ihr euch von ihnen abwenden. Wenn auch das keinen Nutzen hat und sie euch euer Recht vorenthalten, seid ihr dennoch nicht berechtigt, ungerecht mit ihnen zu verfahren.3

Hieraus geht deutlich hervor, dass die Benutzung des Begriffes „schlagen" anstelle des Begriffes „abwenden" (d. h. sich distanzieren), niemals mit der Botschaft und dem Tonfall dieses Verses und der logischen Folge der darin genannten Vorschläge harmoniert und übereinstimmt.

Da der Qur'an, selbst wenn das Gespräch und entsprechende Ratschläge nichts nützen, nicht einmal die Erlaubnis für eine Trennung vom gemeinsamen Bett gibt und stattdessen dem Mann nur empfohlen wird, als Ausdruck seiner Sorge und Unzufriedenheit die Frau im Bett zu meiden, wie sollte man akzeptieren können, als nächster Schritt werde schlagen empfohlen? Wäre es nicht logisch, selbst wenn schlagen em-pfohlen worden wäre, dass dies als viel spätere Möglichkeit empfohlen worden wäre?

Deshalb muss das Wort „Zarb" hier die Bedeutung „abwenden" haben, d. h. nachdem das Meiden nicht die erwünschte Wirkung erzielt hat, wird deshalb empfohlen, sich von der Frau abzuwenden, und diese Abwendung kann eine vollkommene Trennung von Tisch und Bett und auch vom gemeinsam Heim sein, was insgesamt logischer erscheint. Der nachfolgende Vers beschreibt einen Fall, in dem diese Methode wiederum wirkungslos ist, und zwar wird darin empfohlen, dass der Weg von Trennung und Scheidung nicht fortgesetzt wird, sondern aus den Familien des Mannes und der Frau von beiden Seiten akzeptierte Mediatoren benannt werden, die diese Angelegenheit untersuchen, und die mit ihrem Urteil und ihrer Entscheidung zu einer Lösung dieses Problems beitragen. Da die Stärke des Konfliktes zwischen Frau und Mann4 sie der Fähigkeit beraubt, diese Rückkehr von Freundschaft und Liebe in der Familie selbst herbeizuführen, sollen die Familienmitglieder helfen, diese Freundschaft und Liebe wieder in diese Beziehung zurückzubringen.5 Das bisher Gesagte wurde auch in einigen Überlieferungen betont und bestätigt. In diesem Zusammenhang sagt Imam Sadiq (a.s.) in aller Deutlichkeit, über einen Mann, der seine Frau schlägt, dass wenn wirklich jemand geschlagen werden sollte, dies der Mann und nicht die Frau sei. Ihr dürft eure Frauen niemals schlagen, ansonsten werdet ihr bestraft werden. (Aber wenn sie euer Recht nicht beachten) sollt ihr von ihnen Abstand nehmen und ihnen eure Unzufriedenheit auf andere Weise zeigen.

Wichtiger als alle anderen Prinzipien bei der Interpretation solcher Verse ist die Tatsache, dass gemäß der Erläuterung des Qur'an solche Verse im Zusammenhang mit eindeutigen (mo½kam) Versen interpretiert werden. Im gesamten Qur'an wird eine Bevorzugung des Mannes gegenüber der Frau negiert, und ihre Gleichheit als menschliche Persönlichkeit wird betont. Der Qur'an sieht Mann und Frau grundsätzlich nicht im Sinne von Geschlecht, sondern beide gleich und gemeinsam als menschlich. Aus qur'anischer Sicht sind Wesen und Substanz von Mann und Frau eins, beide sind Menschen, und es gibt im Wesen und der Substanz des Menschen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau.

Weder das Geschlecht (Mann und Frau), noch die Nationalität, Rasse, Religion oder Glauben bewirken im Hinblick auf die Identität und menschliche Substanz einen Unterschied, Vorteil oder Mangel. Deshalb darf jede Art von Interpretation der mehrdeutigen qur'anischen Verse nicht im Widerspruch mit den grundsätzlichen Prinzipien und Sichtweisen des Qur'an stehen, sondern muss mit ihnen übereinstimmen, da sie ansonsten niemals akzeptabel sind, und das wäre ein Beispiel für eine falsche Interpretation, die der Qur'an selbst ablehnt.

Nun stellt sich die Frage, warum ungeachtet dieser vielen klaren Argumentationen und mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedeutungen, die dieser Begriff im Qur'an hat, die Übersetzer des Qur'an von den verschiedenen Bedeutungen dieses Begriffes in diesem Vers die Bedeutung „schlagen" bevorzugen? Die stellvertretende Beantwortung dieser Frage kann man vielleicht in einigen Ursachen wie z. B. manchen Sitten und Traditionen der muslimischen Völker und der Wirkung der männlichen (maskulinen) Sichtweise auf die Interpretation der heiligen Quellen suchen.

Es ist eine Realität, dass im Laufe der Geschichte manche Sitten und Werte der muslimischen Gesellschaften mit islamischen Interpretationen vermischt wurden. Wiederholt habe ich auf die notwendige Differenzierung und Reinigung der Qur'anverse von einigen dieser negativen und falschen kulturellen Besonderheiten der ursprünglichen Gesellschaften (d. h. der ersten muslimischen Gesellschaften) hingewiesen. Die in der Epoche der Offenbarung des Qur'an und der Erscheinung des Islam dominierende Kultur wurde dem islamischen Verständnis aufgezwungen, und das ist die Kultur der Männer. Die Kultur der Männer ist sogar noch viel schlimmer als die Kultur des Patriarchalismus', und in dieser Kultur steht die Frau unter der Herrschaft des Mannes. Grundsätzlich besteht eine der wichtigsten und wesentlichsten Pflichten des Islam und des Qur'an in der Bekämpfung dieser Kultur, und der Qur'an bezeichnet diese Kultur als Kultur der Torheit, d. h. als die Kultur, die die Rationalität bekämpft.

Es ist verwunderlich, dass genau diese Kultur später in manchen Fällen zur Interpretation des Islam herangezogen wurde, und es ist noch viel verwunderlicher, dass in der heutigen Zeit in Europa diese Kultur legitimiert wird und dies dem Qur'an vorgeworfen wird!

 

Ayatollah S. A. Hosseini Ghaemmaghami

Leiter und Imam des Islamischen Zentrums Hamburg

Vorsitzender der Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten

Anmerkungen:

 

1) Qur'an, Sure Al-Imran (3), Vers 7.

 

2) S. z. B. Qur'an, SureAl-Imran (3), Vers 312, wo „Zarb" im Sinne von „auferlegen" gebraucht wird; Sure al-Zuchruf (43), Vers 5, im Sinne von „übergehen"; Sure al-Kahf (1 #bismillah# , Vers 11, im Sinne von „abwenden".

3) Qur'an, Sure an-Nisa' (4), Vers 34).

4) Alle Qur'aninterpreten und Arabisten haben bei der Erklärung dieses Teils des Verses erläutert, dass „meidet sie im Ehebett" bedeutet, dass der Mann von seiner Frau Abstand nehmen soll, d. h. hier wird nicht einmal empfohlen, sein Bett vollkommen von dem ihren zu trennen.

5) Qur'an, Sure an-Nisa' (4), Vers 35).

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#bismillah##salam#

 

Sehr sehr schön das das mal so deutlich gesagt wurde! Mashallah! Nur all zu schade das es in der Übersetzung anders steht, das kamm viele verwirren.

 

Diesen Artikel sollte man ausdrucken und so viel es geht verteilen!

 

Allahu Akbar!

 

Wa salam

Rahim

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  • 3 Monate später...

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