Mariam Al-Azraa Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 liebe Geschwister, insha'Allah geht es euch gut. Ich hätte eine Frage zur Scheidung und zum Unterhalt, denn ich bin nicht fündig geworden: Ein Mann, der hier in Deutschland lebt, lässt sich von seiner im Libanon lebenden Frau scheiden und heiratet hier sofort eine andere Frau. Das Schwierige hierbei ist, dass die Frau schwanger ist; sie erwartet ein Kind von ihm. Ist es ihm gestattet, sich von ihr scheiden zu lassen, trotz Schwangerschaft? Er lässt sie somit in einer sehr schwierigen Situation völlig allein, wobei das Leben im Libanon alles andere als einfach ist. Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Er bezahlt ihr nichts, die Kinder sind bei ihr. Sie hat keine Arbeit und kommt gerade noch über die Runden mit Unterstützung der Eltern dort. Ist er verpflichtet, ihnen Unterhalt zu zahlen, wenigstens den Kindern? Barak'Allahu feekum und möge Allah (swt) euch segnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schiitin86 Geschrieben 28. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2008 Soweit ich weiß, muss er ihr und den Kindern Unterhalt zahlen. Dies müsste eigentlich auch im Ehevertrag geregelt sein, oder? Ich glaube auch kaum, dass er sich so schnell scheiden lassen darf, da seine Frau ja schwanger ist. Aber ich bin mir nicht sicher. Nshalla können dir die anderen mehr dazu sagen. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 29. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2008 As Salamu 3aleikum, Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut. Sura 2 Vers 233 Aber du solltest die Meinung eines Gelehrten, am besten Marja3, einholen. Das sind Rechtsfragen, die wir nicht so einfach beantworten können wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ansarshi3a Geschrieben 29. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 29. Oktober 2008 Salam Ich glaube Schwetser Mariam meint ob es nach Deutschem Gesetzt so ist? Oder liege ich da falsch?? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariam Al-Azraa Geschrieben 30. Oktober 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2008 Vielen Dank und barak'Allahu feekum für die Antworten Nee, ich meinte schon, wie es nach islamischem Recht ist, Bruder. Stimmt, ich denke auch, ich sollte die Frage besser meinem Marja' stellen. Ich werde sie sodann gleich abschicken ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 30. Oktober 2008 Melden Teilen Geschrieben 30. Oktober 2008 Wenn zwei sich scheiden lassen und die Mutter die Kinder behält, dann muss der Vater den Kindern Unterhalt zahlen und der Mutter ihren Lohn dafür, dass sie sie erzieht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariam Al-Azraa Geschrieben 8. November 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2008 Hier ist die Fatwa diesbezüglich gemäß Imam Khamene'i: Fatwa-Nr.: 48709e Frage: 1) Ein Mann, der in Deutschland lebt, hat sich von seiner im Libanon lebenden Frau scheiden lassen. Er heiratet hier sofort eine andere Frau, unglücklicherweise ist seine geschiedene Frau aber schwanger von ihm. Ist es erlaubt, dass er sich von seiner Frau scheiden lässt, obwohl diese ein Kind von ihm erwartet? 2) Wie ist das Urteil in Bezug auf den Unterhalt? Er hat 4 Kinder, die im Libanon leben. Seine geschiedene Frau erfährt Hilfe von ihren Eltern. Ist es seine Pflicht, Unterhalt zu zahlen? Antwort: 1) Im gegebenen Fall ist die Scheidung gültig, aber ihre 'iddah (Wartezeit) setzt sich bis zur Geburt ihres Kindes fort. 2) Wenn das Kind arm und hilfsbedürftig ist, liegt die Unterhaltszahlung in der Verantwortung des Vaters. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.