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Scheidung und Unterhalt


Mariam Al-Azraa

Empfohlene Beiträge

#salam#

;) liebe Geschwister, insha'Allah geht es euch gut.

 

Ich hätte eine Frage zur Scheidung und zum Unterhalt, denn ich bin nicht fündig geworden:

  • Ein Mann, der hier in Deutschland lebt, lässt sich von seiner im Libanon lebenden Frau scheiden und heiratet hier sofort eine andere Frau. Das Schwierige hierbei ist, dass die Frau schwanger ist; sie erwartet ein Kind von ihm. Ist es ihm gestattet, sich von ihr scheiden zu lassen, trotz Schwangerschaft? Er lässt sie somit in einer sehr schwierigen Situation völlig allein, wobei das Leben im Libanon alles andere als einfach ist.
  • Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Er bezahlt ihr nichts, die Kinder sind bei ihr. Sie hat keine Arbeit und kommt gerade noch über die Runden mit Unterstützung der Eltern dort. Ist er verpflichtet, ihnen Unterhalt zu zahlen, wenigstens den Kindern?

Barak'Allahu feekum und möge Allah (swt) euch segnen.

 

;)

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#bismillah#

 

#bismillah#

 

Soweit ich weiß, muss er ihr und den Kindern Unterhalt zahlen. Dies müsste eigentlich auch im Ehevertrag geregelt sein, oder?

 

Ich glaube auch kaum, dass er sich so schnell scheiden lassen darf, da seine Frau ja schwanger ist.

 

Aber ich bin mir nicht sicher. Nshalla können dir die anderen mehr dazu sagen.

 

wasalam

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As Salamu 3aleikum,

 

 

Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut. Sura 2 Vers 233

 

Aber du solltest die Meinung eines Gelehrten, am besten Marja3, einholen. Das sind Rechtsfragen, die wir nicht so einfach beantworten können #heul#

 

wassalam

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#salam#

#salam#

 

Vielen Dank und barak'Allahu feekum für die Antworten ;)

Nee, ich meinte schon, wie es nach islamischem Recht ist, Bruder. Stimmt, ich denke auch, ich sollte die Frage besser meinem Marja' stellen.

 

Ich werde sie sodann gleich abschicken ...

 

:)

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  • 2 Wochen später...

#salam#

#lol#

 

Hier ist die Fatwa diesbezüglich gemäß Imam Khamene'i:

 

Fatwa-Nr.: 48709e

 

Frage:

1) Ein Mann, der in Deutschland lebt, hat sich von seiner im Libanon lebenden Frau scheiden lassen. Er heiratet hier sofort eine andere Frau, unglücklicherweise ist seine geschiedene Frau aber schwanger von ihm. Ist es erlaubt, dass er sich von seiner Frau scheiden lässt, obwohl diese ein Kind von ihm erwartet?

 

2) Wie ist das Urteil in Bezug auf den Unterhalt? Er hat 4 Kinder, die im Libanon leben. Seine geschiedene Frau erfährt Hilfe von ihren Eltern. Ist es seine Pflicht, Unterhalt zu zahlen?

Antwort:

1) Im gegebenen Fall ist die Scheidung gültig, aber ihre 'iddah (Wartezeit) setzt sich bis zur Geburt ihres Kindes fort.

 

2) Wenn das Kind arm und hilfsbedürftig ist, liegt die Unterhaltszahlung in der Verantwortung des Vaters.

 

:O

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