~Zehra~ Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 salam aleikum liebe geschwister ich habe gehört, dass eine frau dazu verpflichtet ist, ihren mann zum morgengebet zu wecken, andernfalls wäre es eine sünde. stimmt das? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Es ist eine islamische Pflicht das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren, und wenn sie sowieso wach ist, wieso sollte sie ihn nicht wecken? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StolzeSchiitin Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Assalamu Alaikum, Jeder hat die Pflich, ob es nun der Ehemann oder der Bruder, die Schwester usw. ist, zum Morgengebet zu wecken. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 25. Oktober 2009 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Es ist eine islamische Pflicht das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwehren, und wenn sie sowieso wach ist, wieso sollte sie ihn nicht wecken? salam ja das ist schon richtig, und klar, wenn sie wach ist ist es natürlich besser wenn sie die anderen aufweckt und nicht einfach so links liegen lässt. aber ich glaube es geht eher darum, ob der mann sich da einfach faul ins bett legt und darauf hofft dass seine frau schon aufstehen wird um ihn zu wecken, also er ihr die ganze verantwortung überlässt. wenn die frau beispielsweise vom beten befreit ist, muss sie ja nicht aufstehen, ist es trotzdem ihre pflicht, und wird sie bestraft wenn sie es unterlässt? abdrerseits, ist es doch ebenso pflicht des mannes gutes zu gebieten etc., also ist es doch eher so, dass beide partner verpflichtet sind sich zu wecke, bzw jeder auch selber dafür sorge tragen muss pünktlich aufzuwachen wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Man ist nicht dazu verpflichtet andere zum Morgengebet zu wecken, egal ob es der Ehepartner ist oder nicht. Soweit ich weiß, soll man es auch nicht, wenn derjenige es nicht will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Signor Zwiebel Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Wenn ich mich nicht irre ist es sogar verboten, ausser derjenige hat vorher darum gebeten geweckt zu werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vergissmeinnicht Geschrieben 25. Oktober 2009 Melden Teilen Geschrieben 25. Oktober 2009 Außerdem bekommt man viel mehr Lohn, wenn man freiwillig zum Gebet aufsteht. Sprich, man stellt für sich den Wecker etc. als das man sich auf andere verlässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Assalam Alaikum, Das Gute gebieten und das Schlechte verbieten muss man, wenn Jemand eine Pflicht unterlässt oder ein Verbot begeht. Doch in diesem Fall ist die Person am Schlafen, d.h. sie ist in diesem Moment nicht verpflichtet zu beten also können wir nicht verpflichtet sein sie zu wecken. Ja wenn die Person dies aus Nachläßigkeit und ständig nicht macht, obwohl sie es könnte, dann sollte man dies ansprechen aber nicht, indem man sie weckt, sondern indem man dies mit ihr wenn sie wach ist anspricht ^^ Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dunya Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Ist das deine Meinung Bruder, oder worauf stützt du dich bei dieser Aussage? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Assalam Alaikum, Imam Khamenei Frage: Ist es verpflichtend dass derjenige, der zur Zeit des Pflichtgebets wach ist, die anderen aufweckt, damit sie es verrichten? Und wenn Ja ist es genug ihnen mitzuteilen, oder ist es verpflichtend sie mehrmals aufzuwecken? Antwort: Es ist nicht verpflichtend sie aufzuwecken, außer wenn sie das Gebet auf die leichte Schulter nehmen, dann muss man das Gute gebieten und das Schlechte verbieten, jedoch unter Berücksichtigung der Bedingungen und unter Beachtung der Stufen. Sayyed Sistani Frage: Ist es verpflichtend dass der Schlafende vor dem Schlaf einen Wecker stellt oder ähnlichtes, damit er sicher ist, dass er das Morgengebet verrichten wird? Ist es eine Sünde wenn man spät schläft, wenn man es für möglich hält oder vermutet, dass man schwierig in der Lage sein wird, das Morgengebet zu verrichten, wenn man in diesem Zustand ist? Ist es eine Sünde, wenn man das Morgengebet wegen Schlafen verpasst? Und besteht einen Unterschied, ob man die Voraussetzungen (wie das Stellen es Wecker o.ä) erfüllt oder nicht? Ist es erwünscht andere zu wecken, damit sie das Morgengebet nicht verpassen, vor allem wenn sie das verlangen? Und muss ist dies verpflichtend, wenn es sich um Kinder handeln, die von einer Person versorgt werden? Antwort: Es ist nicht verpflichtend, außer wenn die zu Nachläßigkeit führt und dass man es auf die leichte Schulter nimmt, wie wenn das Nichtaufstehen andauert (der Regelfall ist). Es ist keine Sünde, außer in dem oben genanngen Fall. Auch so Es ist erwünscht, wenn er drum bittet, es ist sogar als vorsichtsmaßnahme verpflichtend, wenn man es verspricht und es ist nicht verpflichtend egal ob es sich um Kinder handelt oder nicht, außer wenn es aus Erziehungsgründen notwendig ist und dies bedeutet, wenn das Nichtwecken dazu führt, dass sie es auf die leichte Schulter nehmen oder nachlässig bzgl. dem Gebet werden, dann ist es verpflichtend, ansonsten wenn es aus dem Umstand heraus dazu kommt, dass sie schlafen, dann ist es nicht verpflichtend. Frage: Ist es erlaubt den Schlafenden zum Gebet aufzuwecken oder zu einem bestimmten Termin, obwohl er niemand dazu aufgefordert hat, ihn aufzuwecken? Antwort: Es ist erlaubt, wenn er es akzeptiert. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Murtadha Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Frieden sei mit Ahly Yasiin, es mag zwar nicht verpflichtend sein, aber ich sehe es als sehr tugendhaft an seinen Ehepartner oder seine Glaubensgeschwister zum Morgengebet zu wecken. Aber das ist meine persönliche Auffassung darüber. Außerdem, wenn es zwischen Ehepartnern ist, dann stärkt sowas doch auch die eheliche Bindung und Liebe oder nicht? Wo sind die Verheirateten unter uns, die mehr darüber wissen? wa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Assalam Alaikum, es mag zwar nicht verpflichtend sein, aber ich sehe es als sehr tugendhaft an seinen Ehepartner oder seine Glaubensgeschwister zum Morgengebet zu wecken. Aber das ist meine persönliche Auffassung darüber. Außerdem, wenn es zwischen Ehepartnern ist, dann stärkt sowas doch auch die eheliche Bindung und Liebe oder nicht? Wo sind die Verheirateten unter uns, die mehr darüber wissen? Ahsant. Ich nehme an, dass wenn man die richtige Wahl trifft, und einen geeigneten Ehepartner wählt, wird es im Regelfall so sein, dass der Ehepartner drum bittet, aufgeweckt zu werden, falls es ihm aus den Umständen heraus schwer fällt. Man wird auch sonst beim Streben nach einer optimalen Dienerschaft zu Allah als Familie versuchen solche Angelegenheiten zu thematisieren und zu Ende zu besprechen, damit man als Ehepaar eine gemeinsame Anschauung entwicklet und somit bei so einer wichtigen Sache in die selbe wahrhaftige Richtung blickt, denn nur dadurch wird Liebe und Verständnis auf einer höheren Ebene möglich sein. Ich kann mir vorstellen, dass vor allem verheiratete in dieser Hinsicht einander stützen und helfen und sich gegenseitig zum Recht und zur Geduld ermahnen sollten. Doch die Ausgangsfrage war, ob es verpflichtend ist, d.h., ob man eine Sünde begeht, wenn man es nicht macht. Deswegen habe ich meinerseits zunächst so "trocken" geantwortet. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 Salamu Aleikum Also für uns ist es eine selbstverständlichkeit das wir uns gegenseitig wecken. Ich stelle mir zwar jeden morgen den Wecker, aber manchmal mache ich ihn aus, ohne es mitzukriegen. Wenn meine Frau den Wecker hört, steht sie auf, betet und dann weckt sie mich, indem sie mich die ganze zeit antippt Es kommt sehr selten vor, dass wir morgens nicht beten, weil wir beide verschlafen. Hamdullilah Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ya husseyn Geschrieben 21. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 21. Januar 2010 salamun aleykum, ich verstehe es nicht als pflicht den Mann zum Morgengebet zu wecken ,mit der Absicht er soll zu Allah Taala sprechen. Doch wenn es eine PFLICHT ist, dann ist es eine der angenehmste und schönsten Pflichten,... den Tag mit Allah Taallas Segen gemeinsam zu beginnen wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zeinab el haura Geschrieben 22. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2010 Salam, eine Frage, was ist wenn z.B. mein Patner Morgens kein Bock hat und garnicht aufstehen will ? der das garnicht möchte und es lieber nach holt anstatt dann auf zu stehen ? Weil er z.B. eine schlafmütze ist und gerne schläft (es ist zwar keine aussrede aber was wenn )`? Fals die Patnerin ihn weckt und er schimpft z.B. und sie sich nicht mehr Traut ihn zu wecken ? Beght sie Trozdem eine Sünde den es Heißt ja "Gute gebieten und das Schlechte verbieten". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dam3et Karbala Geschrieben 22. Januar 2010 Melden Teilen Geschrieben 22. Januar 2010 Salamu alaykum wr wb, du hast deinem Mann, oder im allgemeinen dem Partner zu sagen, dass es austehen muss. Mehr ist nicht deine Pflicht. Wenn du ermahnt hast, dann trägst du keine Schuld mehr. Er kennt deine Pflichten im Islam und wenn er sie nicht verinnerlicht und sie, damit er sich in der Nacht wohl fühlt, nicht umsetzt, so ist es seine Schuld. Du hast ihn einmal aufgeweckt er hat gemeckert, dann lass ihn, denn im heiligen Koran steht: [Al A'la Vers 9/10] So ermahne –, wenn die Ermahnung nützt. Bedenken wird jemand, der gottesfürchtig ist. Abgesehen von der Ausgangsfrag finde ich, dass ein Ehepaar sich schon gegenseitig aufwecken sollte. Br. Mohammed hat es schon schön erklärt, machmal merkt man nicht, dass man den Wecker ausgestellt hat. In so einem Fall ist es schön eine Stütze zu haben auf die man sich verlassen kann. Wa salamu alaykum wr wb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.