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Kann jemand das erklären diese beiden Fatwas?


Majnonnem

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Salam,

ich habe diese zwei folgenden Fatwas gefunden im shia-forum, wärhrend ich mir die Fatwas von Imam Khamenei durchgeschaut habe. Welcher ist neuer? Wie muss ich das verstehen? Weiß jemand davon besser bescheid?

 

 

 

FatwaNr: 125773

 

Frage:

Ich habe eine Fatwa von Ihnen gelesen, in der steht, dass die Heirat mit der Frau die Zina begangen hat verpönt ist auch wenn sie bereut hat? Gilt diese Verpöntheit für den Ehevertrag nur oder bleibt sie auch entlang der Ehe mit ihr, vor allem wenn angenommen wird dass sie keusch, vertrauenswürdig und demütig wurde und (zu Ihrem Herrn) voller Reue zurückgekehrt ist?

Was ist wenn sie keine Muslima gewesen ist oder wenn sie Muslima gewesen ist aber sie wusste nichts über ihre Religion und dann wurde sie rechtgeleitet.

 

Antwort:

Das was erwähnt wurde stimmt nicht. Wenn sie bereut und keusch wird, dann ist es nicht mehr verpönt sie zu heiraten

 

 

 

 

Frage:

 

1) Ist es erlaubt eine Person zu heiraten, die Unzucht beging und keine Reue zeigt?

 

2)Ist es erlaubt eine Person zu heiraten, die Unzucht beging und Reue zeigt?

 

1+2) Wie sieht es aus in Bezug auf Surah An-Nūr 24 Ayat 3

 

Antwort:

 

1&2) Es ist verpönt ohne Unterschied zwischen den beiden Beispielen

 

Fatwa Nr.: 40111e

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#bismillah#

#wasalam#

 

Ich kann nur das sagen was ich vermute. Ob mir das zustehen, weiß ich leider nicht. Eine Person die Zina begangen hat und Reue zeigt, wieso sollte es verpönt sein diese zu heiraten? Das ist sehr fraglich...Bist du dir sicher, dass die zwei Fatwas von Imam Khamanei sind?

 

#salam#

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#bismillah#

Assalam Alaikum,

 

Die erste (die neuere) Fatwa bezieht sich auf die zweite (die ältere) Fatwa. Wir haben das Büro des Imams angeschrieben, um uns zu versichern, dass die zweite Fatwa seine Meinung widerspiegelt und dann kam die Antwort, dass wenn sie bereut und keusch wird, es nicht mehr verpönt ist, sie zu heiraten. Das zum einen.

 

Zum anderen ist es so, dass es in der Frage der zweiten Fatwa nur heißt, dass sie Unzucht beging und Reue zeigt. Reue zeigen ist aber anders als bereuen und gleichzeitig ist bereuen alleine nicht genug, wenn man keine Konsequenzen zieht und versucht die Verletzung, die dadurch die Seele erlitten hat zu heilen. Die Wiedergutmachung ist ein wichtiger Bestandteil. Die Wiedergutmachung resultiert dann nach einer evt. langen Erziehung der Seele in Keuschheit.

 

Deswegen, denke ich, steht in der Antwort der ersten Fatwa (die neuere), dass wenn sie bereut UND keusch wird es nicht mehr verpönt ist. Die Frage in der ersten Fatwa war also konkreter und detaillierter, weswegen die Antwort auch genauer und spezifischer war und somit anders ausgefallen ist.

 

Wassalam

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Zum anderen ist es so, dass es in der Frage der zweiten Fatwa nur heißt, dass sie Unzucht beging und Reue zeigt. Reue zeigen ist aber anders als bereuen und gleichzeitig ist bereuen alleine nicht genug, wenn man keine Konsequenzen zieht und versucht die Verletzung, die dadurch die Seele erlitten hat zu heilen. Die Wiedergutmachung ist ein wichtiger Bestandteil. Die Wiedergutmachung resultiert dann nach einer evt. langen Erziehung der Seele in Keuschheit.

 

Salam

 

Das zeigt dann wohl den Unterschied zwischen dem, was man nach außen hin zeigt und dem, was man für sich selbst auch wirklich verinnerlicht hat und umsetzt. Denn das wichtige ist ja nicht das, was andere von einem sehen oder denken, sondern das, was man auch wirklich im Herzen trägt, denn Allah swt. richtet nur nach dem, was man in seinem Inneren trägt und umsetzt, nicht nach dem, was andere von einem wahrnehmen, denn anderen kann man auch etwas vorspielen und heucheln, aber Allah swt. kann man nichts vorspielen.

 

Wasalam

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