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Das Gebet


al-Sadr

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

#salam#

 

 

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Der Frieden und der Segen Allahs sei auf die Krönung der Schöpfung, der im Himmel den Namen Ahmad und auf Erden den Namen Abal Qasim Muhammad (s.) trägt, und seiner heiligen, reinen und sündlosen Familie.

Gelobt sei Allah (swt) für den Segen der Wilaya zu Ali Ibn Abi Talib (as) und den reinen Imamen aus seiner Nachkommenschaft, der Friede Allahs sei mit ihnen allen.

 

Allah (swt) spricht im heiligen Qur'an:

 

"Und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und verneigt euch mit den Sich-Verneigenden"

[02:43]

 

 

Vorstellung

 

Im Laufe der Zeit soll hier, mit Allahs Erlaubnis, eine Vortragsreihe über das Gebet aus der Sicht des "Fiqh" (islamisches Recht) entstehen.

Wie wir wissen, ist das Gebet eine der wichtigsten, um nicht zu sagen die wichtigste, Handlung in den Zweigen der Religion.

Die Überlieferungen besagen, dass die erste Tat, welche von Allah (swt) beachtet wird, das Gebet sei. Wird das Gebet akzeptiert, so werden die nachfolgenden Taten angenommen. Wird das Gebet jedoch abgelehnt, werden die nachfolgenden Taten nicht beachtet und zurückgewiesen.

 

Aus diesem Grund besteht kein Zweifel über die Wichtigkeit des Gebetes und die Relevanz, das Gebet in seiner Vollkommenheit zu erlernen und zu praktizieren.

Denn nur die Akzeptanz des Gebetes ermöglicht uns, die Anerkennung unserer restlichen Taten und das Erlangen der Nähe Gottes.

 

Die Vortragsreihe ist aus dem Buch "al-Fatawa al-Wadhiha" ("die deutlichen Rechtsurteile") vom Märtyrer der Ummah,

Ayatollah al-Uzma, Assayyed Muhammad Baqer al-Sadr (qs) #rose# .

Es werden sämtliche Themengebiete bezüglich des Gebetes abgedeckt und erläutert werden, so Gott will.

 

Inshallah wird die Vortragsreihe wöchentlich fortgeführt werden und ich bitte die Geschwister um Nachsicht, falls es eventuell zu Verspätungen kommen sollte. Mit euren Bittgebeten wird das Projekt inshallah regelmäßig fortgeführt werden.

 

Andere Threads, welche mit diesem Projekt verbunden sind:

 

 

1. Fragen, Anregungen, Kritik und Kommentare der geehrten Geschwister im Forum

 

Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die geehrten Geschwister bitte nur den 1. Thread für Fragen und Anregungen nutzen, damit eine gewisse Übersicht gewahrt wird. Allah möge Euch belohnen #rose#

 

 

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0. Einleitung

 

Das Gebet stellt die wichtigste gottesdienstliche Handlung im Islam dar und ist die Säule der Religion. In einer reinen Überlieferung über den Gesandten Gottes Muhammad (s.) heißt es, dass das Gebet die Voraussetzung zur Annahme der Taten darstellt und es ist die erste Handlung die zur Rechenschaft gezogen wird. Wenn das Gebet angenommen wird, so werden die anderen religiösen Taten akzeptiert. Wird das Gebet jedoch abgelehnt, so werden alle anderen Taten, abgewiesen und nicht angenommen.

Das Gebet ist mit einem Fluss zu vergleichen: Wenn jemand fünf Mal am Tag in einem Fluss baden würde, fände man Schmutz an seinem Körper?

So ähnlich verhält es sich mit dem Gebet. Es stellt eine Sühne zu den Sünden dar, die man zwischen den jeweiligen Gebeten begangen hat. Das Gebet reinigt die Seele wie ein Fluss den Körper reinigen würde.

 

Mu’awiyya Ibn Wahab befragte einst Imam al-Sadiq (as) über die gottgefälligste und beste Handlung, mit der man seinem Schöpfer näher kommt. Imam al-Sadeq (as) antwortete:

„Mir ist keine andere Handlung außer dem Gebet bekannt. Du siehst den wahrhaftigen Diener Isaa Ibn Mariam (as) sagen:

„und Er befahl mir Gebet und Zakah, solange ich lebe“

[19:31].

 

Als der Imam, der Friede sei auf ihn, verstarb, kam Abu Basir (r.) zu der Ehefrau des Imams, Um Hamida, um ihr sein Beileid auszusprechen und ihre Schmerzen zu lindern. Sie weinte und er weinte, woraufhin sie sagte:

„O Aba Muhammad, wenn du Abu Abdillah (gem. Imam al-Sadiq) in seinem Sterbebett gesehen hättest, so hättest du etwas Merkwürdiges gesehen. Er öffnete seine Augen und sagte: „Versammelt all meine Familie und die Familien meiner Familie.“ Wir haben niemanden gelassen, außer dass wir ihn zum Sterbebett des Imams geholt haben. Als alle eintrafen, schaute der Imam sie an und sagte:

 

„Unsere Fürsprache wird keinem zuteil, der das Gebet auf die leichte Schulter nimmt.“

 

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#salam#

 

 

0.1 Die Arten der verpflichtenden Gebete

 

1. Es gibt sechs verpflichtende Gebete:

 

a) Die täglichen Ritualgebete und diese sind das Morgengebet, das Mittagsgebet, das Nachmittagsgebet, das Abendgebet und das Nachtgebet

 

b) Das Gebet des „Tawaf“ (siehe Kapitel zur Pilgerfahrt)

 

c) Das Gebet der Zeichen (Sonnenfinsternis, Mondfinsternis, etc.)

 

d) Das Totengebet

 

e) Die Nachholgebete des ältesten Sohnes für seinen verstorbenen Vater, falls er einige offene Gebete hatte

 

f) Das Gebet der beiden Feste (Das Opferfest und das Fest des Fastenbrechens), falls ein Imam oder ein gerechter Herrscher (der ihn vertritt) diese führt.

 

Die aktuelle Situation ermöglicht uns jedoch zu sagen, dass die beiden Festgebete nicht verpflichtend sind, da der Imam (möge Allah seine Rückkehr beschleunigen) in der großen Verborgenheit ist, womit also nur die ersten fünf Gebete für uns verpflichtend werden.

Die Gebete, welche durch einen Schwur oder einer Gelübde o.ä. anfallen, sind für die betreffenden Personen ebenfalls verpflichtend.

 

#wasalam#

 

_____________________________

 

Hinweis von Ayatollah Kamal al-Haydari (h.)

Die Gelehrte sind sich nicht einig bezüglich der Anzahl der verpflichtenden Gebete. Manche zählen das Freitagsgebet ebenfalls dazu, andere wiederrum nicht, wie es Ayatollah Assayyed Muhammad Baqer al-Sadr (ra) tat. Da wir uns in der Zeit der großen Verborgenheit befinden, ist die Mehrheit der Auffassung, dass das Freitagsgebet nicht verpflichtend ist. Es gibt einige (wenig bekannte) Gelehrte, die das Freitagsgebet in der Zeit der großen Verborgenheit als verpönt ansehen, andere wiederum als verboten. Die Mehrheit der Gelehrte besagen jedoch, dass das Freitagsgebet empfohlen ist, das Verrichten des (normalen) Mittagsgebetes jedoch vorsorglicher (vorsichtshalber).

Andere wiederrum sehen das Totengebet als Gebet, andere Gelehrte nicht, da das Totengebet ohne Sura al-Fatiha verrichtet wird und eine rituelle Reinheit nicht vorausgesetzt wird.

 

Es ist jedoch letztendlich irrelevant, ob die Anzahl der verpflichtenden Gebete nun 6 oder 7 sind und bei eventuellen Fragen kann man sich an den jeweiligen Marji wenden.

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0.2 Allgemeine Regularien und Ablauf des Gebets

2. Jedes Gebet beinhaltet Gebetseinheiten (Raka’at). Die höchste Anzahl von Gebetseinheiten in einem verpflichtenden Gebet beträgt vier, wie beispielsweise beim Mittags- oder Nachmittagsgebet. Die Mindestanzahl der Gebetseinheiten in verpflichtenden Gebeten beträgt zwei, so wie es beim Morgengebet der Fall ist. Des Weiteren gibt es ein empfohlenes Gebet, welches aus einer Gebetseinheit (Raka’a) besteht, die "al-Witr" genannt wird.

Die Gebete sind somit Zusammenschlüsse aus Gebetseinheiten und fest vorgeschriebenen Prozeduren. Ausgenommen davon ist das Totengebet, welches ein Zusammenschluss von "Takbirat" und nicht von Gebetseinheiten ist.

Die erste Gebetseinheit eines jeden Gebets – ausgenommen das "Gebet der Zeichen" und das Gebet der beiden Feste – könnte man wie folgt beschreiben:

Der Betende tätigt die Absicht (Niyya) zum jeweiligen Gebet, um Allahs Nähe und Wohlgefallen zu erlangen.
Sodann vollzieht er die "Takbirat ul Ihram", indem er folgendes sagt:



Allahu Akbar
(Allah ist größer)

الله أكبر


Mit diesen Worten leitet er das Gebet ein. Anschließend rezitiert er die Eröffnende des Buches (Sura al-Fatiha) und eine weitere Sura. Nachdem er die beiden Suren gelesen hat, geht er in die Verbeugung über, wobei er seine Hände so auf seine Beine platziert, dass die Fingerspitzen die Anfänge seines Knies berühren.

Hierbei sagt er:

Subhane Rabbi al-Azimi wa bihamdih
(Preis und Dank sei Gott, dem Allerhabenen)

سبحان ربي العظيم وبحمده


Dann richtet er sich wieder auf, steht still und spricht dabei:

Sami‘ Allah liman hamidah
(Allah erhört den, der ihn lobpreist)

سمع الله لمن حمده


Anschließend vollzieht er die Niederwerfung, wobei seine Stirn, beide Handflächen, beide Knie und die beiden großen Fußzehen den Boden berühren müssen. Die Niederwerfung muss auf Erde, Holz, Blätter oder Ähnlichem durchgeführt werden. In der Niederwerfung sagt er:

Subhan Rabi al-A’la wa bihamdih
(Preis und Dank sei meinem Herrn, dem Allerhabenen)

سبحان ربي الأعلى وبحمده


Alsdann richtet er seinen Kopf wieder auf, sitzt ruhig und vollzieht erneut die Niederwerfung, wie eben beschrieben.
Nun richtet er erneut seinen Kopf auf und somit endet die erste Gebetseinheit. Wenn das Gebet nur aus einer Gebetseinheit bestehen sollte, so sagt er nun im sitzenden Zustand den "Taschahud":


Aschhadu an la Ilahe Ila Allah wahduhu la scharika lah
(Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah, der Einzige der keinen Teilhaber hat)

أشهد أن لا إله إلى الله وحده لا شريك له


wa aschhadu ana Muhammadan `Abduhu wa Rasuluh
(und ich bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gesandter ist)

وأشهد أن محمد عبده ورسوله


Allahuma Sali ala Muhammad wa Aali Muhammad
(O Allah, segne Muhammad und die Familie Muhammad‘s)

اللهم صل على محمد وآل محمد



Der "Taslim" hingegen lautet in seiner kürzesten Form:


As-Salam Alaikoum wa Rahmatullahi wa Barakatuh
(Friede sei mit Euch und die Gnade und der Segen Gottes)

السلام عليكم ورحمة الله وبركاته



Damit ist sein Gebet beendet. Besteht sein Gebet jedoch aus mehreren Gebetseinheiten, so hebt er nach der zweiten Niederwerfung seinen Kopf (ohne den "Taschahud" und den "Taslim" zu rezitieren) und sitzt zunächst ruhig. Anschließend steht er auf und vollzieht alle erwähnten Handlungen erneut, bis auf das "Takbiratul Ihram". Sobald er nun mit der zweiten Gebetseinheit fertig ist und seinen Kopf aus der letzten Niederwerfung hebt, spricht er den "Taschahud" und den "Taslim" und beendet sein Gebet.
Falls das Gebet jedoch aus drei Gebetseinheiten bestehen sollte, wie beispielsweise das Abendgebet, so spricht er lediglich den "Taschahud" und steht erneut auf. Wenn er nun steht, rezitiert er dreimal folgende Lobpreisungen:

Subhan Allah, wal hamd u lilah, wa la ilahe ila allah wa allahu akbar
(Gepriesen und Gedankt sei Allah! Es gibt keine Gottheit außer Allah und Allah ist größer)

سبحان الله والحمد لله ولا إله إلى الله والله أكبر


Anschließend vollendet er diese Gebetseinheit wie eingangs erläutert und beendet das Gebet nach der zweiten Niederwerfung mit dem "Taschahud" und dem "Taslim".
Besteht das Gebet jedoch aus vier Gebetseinheiten, wie beispielsweise das Mittags- und Nachmittagsgebet, so steht der Betende nach der dritten Gebetseinheit auf und verrichtet die vierte Gebetseinheit, die genauso zu verrichten ist wie die Dritte. Nachdem er seinen Kopf nun aus der zweiten Niederwerfung erhebt, spricht er den "Taschahud" und den "Taslim" und damit ist sein Gebet beendet.

Eine erwünschte und empfohlene Tat kann man in der zweiten Gebetseinheit nach dem Lesen der zweiten Sura vollziehen, indem man in den „Qunut“ geht. Hierbei hebt man nach der zweiten gelesenen Sura die Hände zum Himmel empor und liest ein Bittgebet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um ein Gebet mit zwei, drei oder vier Gebetseinheiten handelt.

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0.3 Die Bedingungen des Gebetes und des Betenden

 

4. Es gibt neben den erwähnten Handlungen Bedingungen, welche das Gebet selbst und den Betenden betreffen.

 

Was die Bedingungen des Betenden betreffen, so lauten diese:

 

1. Er muss rituell rein sein und die Gebetswaschung vollzogen haben

2. Sein Körper und seine Kleidung müssen rituell rein sein

(dies wirde im Kapitel der Reinheit näher erläutert)

3. Sein Intimbereich muss verdeckt sein

4. Seine Kleidung darf aus keinem Tier stammen, dessen Fleisch zum Verzehr verboten ist oder Elemente (von entsprechendem Tier) enthalten. Dem Mann ist es ebenfalls nicht gestattet, Gold oder Seide zu tragen.

5. Er muss das Gebet in Richtung der heiligen Ka’ba verrichten

6. Er muss mit dem Gebet die Absicht tätigen, Allahs Nähe zu erlangen

7. Er muss die Absicht des entsprechenden Gebets tätigen.

Wenn jemand beispielsweise das Morgengebet verrichten will, so sagt er: „Ich beabsichtige das Morgengebet zu beten, um Allahs Nähe zu erlangen.“ Es reicht nicht aus zu sagen: „Ich beabsichtige zwei Gebetseinheiten zu beten, um Allahs Nähe zu erlangen.“ So ähnlich verhält es sich mit den restlichen Gebeten

 

Die Bedingungen des Gebets hingegen lauten:

 

1. Die Einhaltung der Reihenfolge: Das „Takbiratul Ihram“ ist vor dem Verlesen der beiden Suren, die Verbeugung ist vor der Niederwerfung etc.

2. Das flüssige Ausführen der Handlungen hintereinander, sodass nicht zu viel Zeit zwischen den einzelnen Tätigkeiten verstreicht

3. Bei der Niederwerfung muss die Stirn auf Erde, Holz, Blätter o.ä. gelegt werden (nähere Ausführungen dazu im Kapitel über die Niederwerfung)

 

Dies war ein allgemeiner Überblick über die Ausführungen und Bedingungen des Gebetes.

Manche Gebete jedoch enthalten spezielle Abläufe und Bedingungen, die sich von anderen Gebeten unterscheiden. Beispielsweise hat das Festgebet zusätzliche „Takbirat“ außer dem „Takbiratul Ihram“. Die Pflichtgebete haben bestimmte Zeiten, in denen sie verrichtet werden müssen, andere empfohlene Gebete können jederzeit verrichtet werden oder haben einen empfohlenen Zeitraum.

 

Wir unterteilen die weitere Analyse in folgende Gesichtspunkte:

1. Wir stellen verschiedene Arten des Gebetes vor und erläutern diese und wie man sie verrichtet

2. Wir erläutern die Bedingungen und den Ablauf jedes Abschnittes und jeder Handlung im Gebet

3. Wir erläutern allgemeine Angelegenheiten des Gebets, wie beispielsweise, was das Gebet ungültig macht, verpasste Gebete, Fehler im Gebet, Zweifel, Gemeinschaftsgebet und die Unterschiede zwischen den Pflichtgebeten und den Nafila-Gebeten

 

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0.4 Zusammenfassung

 

3. Bezüglich des Gebetes können wir sagen, dass die Verbeugung, die beiden Niederwerfungen und das Rezitieren der Lobpreisungen dazu, feste Bestandteile einer Gebetseinheit sind.

Das „Takbiratul Ihram“ ist immer ein Bestandteil der ersten Gebetseinheit und der „Taschahud“ und der „Taslim“ sind immer in der letzten Gebetseinheit zu rezitieren.

Das Verlesen von zwei Suren ist in den ersten beiden Gebetseinheiten verpflichtend, wohingegen die Lobpreisungen in der dritten und vierten Gebetseinheit rezitiert werden.

Wenn das Gebet aus mehr als zwei Gebetseinheiten besteht, so muss man nach der zweiten Gebetseinheit, sobald man seinen Kopf aus der zweiten Niederwerfung hebt, den „Taschahud“ lesen.

 

Die wichtigsten Bestandteile des Gebetes sind somit:

 

1. Takbiratul Ihram

2. Das Verlesen der Suren

3. Die Verbeugung

4. Die Niederwerfung

5. die Lobpreisungen

6. Taschahud

7. Taslim

 

 

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1. Das tägliche Ritualgebet

 

Es gibt fünf verpflichtende tägliche Ritualgebete, welche wir in der Einleitung bereits benannt haben. Diese Gebete vereinen einige Gemeinsamkeiten, jedoch sind auch Unterschiede vorhanden, die in den folgenden Abschnitten einzeln erläutert werden. Insgesamt bestehen die täglichen Pflichtgebete aus über 17 Gebetseinheiten, wobei es noch empfohlene Gebete gibt, welche insgesamt 34 Gebetseinheiten umfassen. Die hohe Bedeutung dieser empfohlenen Gebete, die als „Al-Nafila“ Gebete bezeichnet werden, ist uns durch verschiedene Überlieferungen bestätigt worden. Man kann sie auch „die geordneten Nafila“ nennen, da jedes Nafila-Gebet eine spezielle Zeit hat, in der sie gebetet wird. Im Folgenden werden nun die Pflichtgebete im Einzelnen betrachtet, sowie ihre speziellen „Nafila-Gebete“.

 

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1.1 Das Morgengebet und ihre "Nafila"

 

5. Das Morgengebet ist das erste der täglichen Pflichtgebete. Ihr kommt eine hohe Bedeutung zu, weshalb der heilige Qur’an in einem Vers das Morgengebet als „den Qur’an des Morgengrauens“ bezeichnet:

 

„und (lies) den Qur`an beim Morgengrauen. Wahrlich, (besonders bei der Lesung) des Qur`an beim Morgengrauen (sind die Engel) zugegen“

[17:78]

 

Das Morgengebet wird im Arabischen als „Salaat al-Fajr“ oder aber auch als „Salaat al-Subh“ bezeichnet, da der Morgen (al-Subh) mit Anbruch des Morgengrauens (al-Fajr) anfängt. Das Gebet besteht aus zwei Gebetseinheiten und die Art der Verrichtung wurde bereits erläutert. Der religiös erwachsene Mann ist verpflichtet die Sura al-Fatiha und die darauf folgende Sura laut zu rezitieren.

Mit dem „lauten Rezitieren“ ist jenes gemeint, was im Kapitel über die Rezitation im Punkt 97 erläutert (werden) wird.

 

6. Das Morgengebet wird in einer definierten und festgesetzten Zeit gebetet. Diese Zeit ist zwischen dem Morgengrauen und dem Sonnenaufgang, wobei diese Zeitspanne in der Regel etwa eineinhalb Stunden beträgt.

Der Morgengrauen bezeichnet das Licht des Morgens, welches vor dem Sonnenaufgang zu sehen ist. Es erstreckt sich über den Horizont, ist weiß, nimmt eine länglich horizontale Form an und ist von der Dunkelheit der Nacht umhüllt. Mit der Zeit wächst dieses Licht sowohl an der Breite als auch an der Höhe heran. Als Morgengrauen wird somit dieses weiße Licht bezeichnet, welches sich deutlich von der Dunkelheit der Nacht unterscheidet. Kurze Zeit vor dem Morgengrauen erscheint jedoch eine Dämmerung, die im Horizont in der Vertikalen kurz vor dem Morgengebetsruf im Osten sichtbar wird. Dies wird als „falscher Morgengrauen“ bezeichnet und in ihr ist das Verrichten des Morgengebetes nicht gestattet.

 

7. Mit dem Sonnenaufgang endet die Zeit des Morgengebetes. Die religiös bevorzugte Zeit endet jedoch schon davor, wo die Sonne, kurz vor ihrem Aufgang den Horizont des Ostens, als Zeichen ihres baldigen Aufgangs, rot färbt. Mit dem Erscheinen dieses rötlich gefärbten Horizontes endet die bevorzugte Zeit des Morgengebetes. Wenn der religiös Verpflichtete das Morgengebet nach dem Verfärben des Horizontes, jedoch vor dem Sonnenaufgang betet, so hat er lediglich die bevorzugte Zeit versäumt; allerdings hat er seine Pflicht erfüllt und es trifft ihn keine Sünde.

 

Nafilat al-Fajr:

8. So wie es das verpflichtende Morgengebet gibt, existiert auch das zugehörige empfohlene Zusatzgebet, welches „Nafilat al-Fajr“ heißt. Es besteht aus zwei Gebetseinheiten und wird genauso wie das verpflichtende Morgengebet verrichtet, außer dass der Betende eine andere Absicht tätigt, welche lautet: „Ich beabsichtige die „Nafilat al-Fajr“ zu beten, um Allahs Nähe zu erlangen.“

 

9. Die Zeit, in der die „Nafilat al-Fajr“ verrichtet werden kann, beginnt mit dem letzten Sechstel der Nacht und endet mit dem Sonnenaufgang. Wenn man die Zeitspanne zwischen dem Sonnenuntergang und dem Morgengrauen in sechs Teile teilt, so beginnt die Zeit der „Nafilat al-Fajr“ im letzten Sechstel dieser Nacht. Es ist eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme (Ahwat Istihbabiyyan) das Nafila Gebet nicht bis zur Rötung des Horizontes hinauszuzögern, bei der die empfohlene Zeit des Morgengebetes endet.

10. Auf Grund dieser Basis ist das Vorziehen der „Nafilat al-Fajr“ vor dem letzten Sechstel der Nacht nicht erlaubt, mit der Ausnahme, man betet das empfohlene Nachtgebet (Salaat al-Layl). Wenn der religiös Verpflichtete das Nachtgebet verrichtet, so ist es ihm gestattet, die „Nafila al-Fajr“ an das Nachtgebet anzuschließen, auch wenn das letzte Sechstel der Nacht noch nicht begonnen hat.

 

11. Es ist eine Voraussetzung, dass die „Nafilat al-Fajr“ vor dem Morgengebet verrichtet wird. Wenn jedoch befürchtet wird, dass die Verrichtung der Nafila die Ursache dafür ist, dass das Morgengebet aus zeitlichen Gründen nicht mehr in der empfohlenen Zeit gebetet werden kann, so ist es besser, zunächst das verpflichtende Morgengebet in der empfohlenen Zeit zu beten und anschließend (jedoch vor dem Sonnenaufgang) die „Nafila al-Fajr“ zu verrichten.

 

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1.2 Das Mittagsgebet und ihre „Nafila“

 

12. Das Mittagsgebet ist das zweite der täglich verpflichtenden Ritualgebete und sie wird das „mittlere Gebet“ genannt. Der heilige Qur’an macht uns auf die Wichtigkeit dieses Gebets aufmerksam:

 

„Haltet die Gebete ein, sowie das mittlere Gebet.“

[2:238]

 

Sie wird deshalb so genannt, da sie zwischen dem Morgen- und dem Nachmittagsgebet ist; also das mittlere Gebet der Gebete, welche am Tag verrichtet werden.

 

13. Das Mittagsgebet besteht aus vier Gebetseinheiten, wobei die Art der Verrichtung schon erläutert wurde. Im Fall der Reise jedoch entfallen die letzten beiden Gebetseinheiten, sodass das Mittagsgebet nur noch aus zwei Gebetseinheiten bestehen würde. Nähere Erläuterungen befinden sich im Kapitel über die allgemeinen Angelegenheiten der täglichen verpflichtenden Ritualgebete.

 

Es ist für den religiös Erwachsenen verpflichtend Sura al-Fatiha und die darauf folgende Sura stimmlos zu verlesen, außer die Basmalah, denn die stimmlose Rezitation der Basmalah ist nicht verpflichtend.

Eine Ausnahme zum stimmlosen Verlesen (der beiden Suren) bildet das Gebet am Freitag, denn es ist darin nicht verpflichtend. Jedoch ist es verpflichtend die dritte und vierte Gebetseinheit stimmlos zu verlesen und das an allen Tagen.

 

14. Der Anfang der Zeit des Mittagsgebetes definiert sich als Mittelwert der Zeitspanne zwischen dem Sonnenaufgang und dem Sonnenuntergang.

(Beispiel: Die Sonne geht um 7:00 Uhr morgens auf und um 19:00 Uhr abends unter. Diese Zeitspanne umfasst 12 Stunden. Die Hälfte von 12 Stunden sind 6 Stunden. Diese 6 Stunden werden nun dem Zeitpunkt des Sonnenaufgangs hinzuaddiert und man erhält den Anfang des Mittagsgebetes, welches in unserem Fall 13:00 Uhr wäre.)

 

Der Anfang dieser Zeit wird „Abstieg“ (Zawal) genannt, da die Sonne nun vom Osten zum Westen „absteigt“ und dies wurde im heiligen Qur’an als „Neigen“ (Duluk) bezeichnet [17:78].

Es gibt verschiedene Wege den Zeitpunkt dieses „Abstiegs“ bzw. „Neigen“ der Sonne festzustellen:

15. Erstens: Das Feststellen des Sonnenauf- und Untergangs und das Ermitteln der mittleren Zeit dieser Zeitspanne (siehe vorangegangenes Beispiel).

 

16. Zweitens: Der „Zawal“ kann ebenfalls an der Richtung des Schattens erkannt werden, den die Sonne verursacht. Sobald die Sonne im Osten aufgeht, hat alles einen Schatten, worauf die Sonnenstrahlen fallen. Dieser Schatten ist stets auf der gegenüberliegenden Seite der Sonne zu sehen. Nehmen wir an, eine Mauer würde bestrahlt werden. Wenn die Sonne im Osten ist, so wirft die Mauer einen Schatten in Richtung des Westen; die Ostseite der Mauer hätte keinen Schatten, da sie direkt von der Sonne bestrahlt wird. Je höher die Sonne nun steht, umso kleiner wird der Schatten auf der Westseite. Sobald der Schatten der Westseite auf die Ostseite übergeht, so kann man sicher sein, dass der „Zawal“ begonnen hat und damit die Zeit des Mittagsgebets.

 

17. Drittens: Hierbei muss man sich mit dem Gesicht dem Süden zuwenden: Wenn sich die Sonne dem rechten Augenbrauen neigt, so wisse, dass die Zeit des Mittagsgebets heran gebrochen ist.

 

18. Die Zeit des Mittagsgebetes hält bis zum Sonnenuntergang an. Wenn der religiös Erwachsene jedoch beabsichtigt, das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammen zu verrichten und er es bis kurz vor dem Sonnenuntergang noch nicht getan hat, wobei nur noch Zeit für eines der beiden Gebet verbleibt, so ist anzunehmen, dass die Zeit des Mittagsgebetes verstrichen ist und er ist verpflichtet in der übrigen Zeit zunächst das Nachmittagsgebet zu verrichten. Wenn aber beispielsweise nur noch fünf Minuten bis zum Sonnenuntergang verbleiben und eine Gebetseinheit ca. eine Minute dauert, so ist man verpflichtet zunächst das Mittagsgebet und im Anschluss daran sofort das Nachmittagsgebet zu beten, sodass mindestens eine Gebetseinheit in der Gebetszeit anfällt.

 

19. Auch wenn die Zeit des Mittagsgebetes bis zum Sonnenuntergang andauert, ist es dennoch besser, das Mittagsgebet in seiner bevorzugten Zeit zu beten, welche nicht bis zum Sonnenuntergang andauert. Die bevorzugte Zeit, um das Mittagsgebet zu verrichten, beginnt mit dem Abstieg (Zawal) der Sonne und endet bei einer bestimmten Länge des Schattens, welche die Sonne beim Abstieg zum Westen hin in Richtung des Ostens hervorruft.

 

Erklärung: Nehmen wir das Beispiel mit der Mauer mit einer bestimmten Höhe (beispielsweise 7 Meter). Sobald der „Zawal“ eintrifft und die Sonne den Abstieg in Richtung des Westens beginnt, so wirft die Mauer einen Schatten in Richtung des Ostens. Sobald dieser Schatten die selbe Länge wie die Höhe der Mauer erreicht (in unserem Beispiel 7 Meter), endet die bevorzugte Zeit des Mittagsgebetes.

 

 

zawal2.jpg

 

 

Nafilat al-Dhuhr:

20. So wie es das verpflichtende Mittagsgebet gibt, existiert auch das zugehörige empfohlene Zusatzgebet, welches „Nafilat al-Dhuhr“ heißt. Es besteht aus vier Gebeten, wobei ein Gebet aus zwei Gebetseinheiten (Raka’at) besteht. Somit sind es insgesamt 8 Gebetseinheiten

(4 Gebete á 2 Gebetseinheiten). Die Absicht dieses Gebetes lautet: „Ich beabsichtige die „Nafilat al-Dhuhr“ zu beten, um Allahs Nähe zu erlangen.“

 

21. Die Zeit, in der die Nafila verrichtet wird, entspricht der Zeit des Mittagsgebetes, jedoch wird sie vor dem verpflichtenden Mittagsgebet verrichtet. Wenn man das Mittagsgebet jedoch verzögert hat und nun befürchtet wird, dass die Verrichtung des Nafila-Gebetes der Grund sein könnte, dass man das Mittagsgebet nicht mehr in der bevorzugten Zeit zu beten vermag, so ist es besser, das Mittagsgebet zuerst zu verrichten und die Nafila im Anschluss daran zu beten.

 

22. Anhand dieser Grundlage ist es nicht gestattet, die Nafila vor Beginn der Zeit des Mittagsgebetes zu verrichten, da ihre Zeit noch nicht heran gebrochen ist, außer in zwei Fällen:

 

1. Die „Nafilat al-Dhuhr“ des Freitags und darin ist das Vorziehen der Nafila erlaubt, auch wenn der „Zawal“ noch nicht eingetreten ist

2. Wenn der religiös Erwachsene weiß, dass er zur Zeit des „Zawal“ beschäftigt sein wird und die Nafila nicht verrichten kann, so ist es ihm gestattet, die Nafila auch vor dem „Zawal“ zu verrichten

 

23. Ersatz des Mittagsgebetes:

Wir haben erfahren, dass das Mittagsgebet verpflichtend ist. Allerdings gibt es einen Ersatz für das Mittagsgebet am Freitag mit speziellen Bedingungen und dies ist das Freitagsgebet. Weiteres dazu im Kapitel über das Freitagsgebet.

 

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1.3 Das Nachmittagsgebet und ihre „Nafila“

 

24. Das Nachmittagsgebet ist das dritte verpflichtende Gebet der täglichen Ritualgebete. Sie entspricht in ihrer Anzahl, Verrichtungsart und Ausführung dem Mittagsgebet vollkommen, außer dass der Betende die Absicht tätigt, das Nachmittagsgebet zu verrichten, um Allahs Nähe zu erlangen. Ein weiterer Unterschied zum Mittagsgebet ist, dass es keinen Ersatz für dieses Gebet gibt, so wie beispielsweise das Freitagsgebet das Mittagsgebet in manchen Situationen ersetzen kann, wie wir vorhin angedeutet haben und im Folgenden näher erläutern werden.

 

25. Die Gebetszeit des Nachmittagsgebet fängt mit dem „Zawal“ an, jedoch ist es verpflichtend, zunächst das Mittagsgebet und im Anschluss daran das Nachmittagsgebet zu verrichten. Deshalb ist beim Anbruch des Zawal zunächst das Mittagsgebet verpflichtend, falls dieses noch nicht verrichtet wurde. Es ist nicht gestattet, das Nachmittagsgebet zuerst zu verrichten und falls der religiös Erwachsene dies absichtlich tut, ist er verpflichtet, das Mittagsgebet zu beten und im Anschluss daran das Nachmittagsgebet zu wiederholen.

 

26. Falls der religiös Erwachsene irrtümlich annimmt, er habe das Mittagsgebet bereits verrichtet und die Absicht tätigt, das Nachmittagsgebet zu verrichten, mit dem Gebet anfängt und mitten im Gebet merkt, er habe das Mittagsgebet doch nicht verrichtet, so ist er verpflichtet, die Absicht des Gebetes auf die Absicht zur Verrichtung des Mittagsgebetes zu ändern und verrichtet das Gebet als solches bis zum Ende. Im Anschluss an dieses Gebet, welches nun als Mittagsgebet zu werten ist, betet er das Nachmittagsgebet.

 

27. Wenn seine Unachtsamkeit jedoch bis zum Ende des Nachmittagsgebetes hin anhält, und ihm später einfällt, dass er das Mittagsgebet noch nicht verrichtet hat, so muss er lediglich das Mittagsgebet nachbeten und sein Nachmittagsgebet ist als gültig zu betrachten. Genauso verhält es sich mit jemanden, der nicht wusste, dass das Vorziehen des Nachmittagsgebetes dem Mittagsgebet verboten ist, nach dem Verrichten des Nachmittagsgebetes jedoch davon erfährt, so muss er lediglich das Mittagsgebet verrichten und das zuvor verrichtete Nachmittagsgebet ist als gültig zu betrachten.

 

28. Die Zeit des Nachmittagsgebetes hält bis zum Sonnenuntergang an - um genauer zu sein - bis zum Untergang der Sonnenkugel. Wenn bis zum Sonnenuntergang nur Zeit für eines der beiden Gebete ist und der religiös Erwachsene weder das Mittags- noch das Nachmittagsgebet verrichtet hat, so ist er verpflichtet, das Nachmittagsgebet zuerst zu verrichten, auch wenn dies (das Vorziehen des Nachmittagsgebetes gegenüber dem Mittagsgebet) normalerweise nicht erlaubt ist.

 

29. Die bevorzugte Zeit für das Nachmittagsgebet fängt mit der Zeit des Mittagsgebetes an und endet an einer festgesetzten Zeit, die im Folgenden erläutert wird. Nehmen wir an, wir hätten eine Mauer zwischen dem Osten und dem Westen, welche eine bestimmte Höhe hat (beispielsweise ein Meter). Sobald der Schatten auf der Ostseite die doppelte Länge der Mauer hat (in unserem Fall zwei Meter), endet die bevorzugte Zeit des Nachmittagsgebetes.

 

30. Die Nafila des Nachmittagsgebetes wird zwischen dem Mittags- und dem Nachmittagsgebet verrichtet und ist vom Aufbau genauso wie die Nafila des Mittagsgebetes. Sie besteht ebenfalls aus vier Gebeten á zwei Gebetseinheiten, insgesamt also 4x2 Gebetseinheiten. Es ist erlaubt, die Nafila auf drei Gebete (6 Gebetseinheiten) bzw. auf zwei Gebete (4 Gebetseinheiten) zu reduzieren. Die Zeit der Nafila erstreckt sich bis zum Ende des Nachmittagsgebetes. Wenn der religiös Erwachsene jedoch befürchtet, die bevorzugte Zeit des Nachmittagsgebetes aufgrund der Nafila zu verpassen, so ist es besser, zunächst das Nachmittagsgebet zu verrichten und im Anschluss daran die Nafila zu beten.

 

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  • 4 Wochen später...

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1.4 Das Abendgebet und ihre „Nafila“

 

31. Das Abendgebet ist das vierte der täglichen Ritualgebete und besteht aus drei Gebetseinheiten. Es wurde eingangs erläutert wie solch ein Gebet zu verrichten ist. Der Betende tätigt die Absicht, das Abendgebet zu verrichten, um Allahs Nähe zu erlangen. Er muss die ersten beiden Gebetseinheiten stimmhaft und die Lobpreisungen (Tasbihat) in der dritten Gebetseinheit stimmlos verlesen. Mit dem „stimmhaften Verlesen“ ist das laute Verlesen gemeint, welches im Punkt 97 erläutert wird.

 

32. Die Zeit des Abendgebetes fängt mit dem Sonnenuntergang an. Hierbei ist jedoch nicht das bloße Entschwinden der Sonnenkugel vom Auge gemeint, sondern auch das Schwinden der restlichen Lichtstrahlen vom Horizont und dies ist die Röte am östlichen Horizont, welche wir beim Sonnenuntergang wahrnehmen. Die Gelehrten bezeichnen diese Röte als „die Röte des Ostens“ (al-Hamrah al-Mashrikiyya) und sobald diese Röte verschwindet, bricht die Zeit des Abendgebetes an. Sie verschwindet in der Regel etwa 12 Minuten nach dem Untergang der Sonnenkugel. Deshalb unterscheiden wir zwischen „Ghurub al-Schams“ und „Maghrib al-Schams“. Ersteres benutzen wir, wenn wir den Zeitpunkt des bloßen Untergangs der Sonnenkugel bezeichnen wollen und letzteres bezeichnet den Zeitpunkt des Schwindens der Röte, welche wir erläutert haben.

 

33. Die Zeit des Abendgebetes hält bis zur religiösen Mitternacht an

(Die Zeitspanne zwischen dem Sonnenuntergang und dem Morgengrauen wird durch zwei geteilt und dem Zeitpunkt des Sonnenuntergangs hinzuaddiert. So erhält man den religiösen Zeitpunkt des Mitternachts).

Die Nacht bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Untergang der Sonnenkugel und dem Morgengrauen. Endet die erste Hälfte dieses Zeitraumes, so endet mit ihm die Zeit des Abendgebetes. Davon ausgenommen sind jene, welche religiös entschuldigt sind, wie z.B. die Frau, welche ihre Menstruation hat, derjenige, der das Gebet vergessen hat oder der Schlafende. Für diejenigen verlängert sich der Zeitraum über die Mitte der Nacht hinaus bis zum Morgengrauen.

Für das Abendgebet gibt es eine bevorzugte Zeit, welche im ersten Teil der Nacht endet. Diese bevorzugte Zeit beginnt mit dem „Maghrib al-Schams“ und hält bis zum Schwinden der westlichen Röte an (al-Hamrah al-Maghribiyya). Dies trifft in der Regel eine Stunde nach dem „Ghurub al-Schams“ ein.

 

34. Wenn der religiös Erwachsene das Abendgebet bis kurz vor (der religiösen) Mitternacht noch nicht verrichtet hat und nur Zeit für vier Gebetseinheiten übrig ist, so ist er verpflichtet, das Abendgebet auszulassen und zunächst das Nachtgebet zu verrichten. Reicht die Zeit jedoch nur für fünf Gebetseinheiten, so betet er zunächst das Abendgebet, im Anschluss daran sofort das Nachtgebet.

 

35. So wie es das verpflichtende Abendgebet gibt, existiert dazu das empfohlene Nafila Gebet, welches aus zwei Gebeten á zwei Gebetseinheiten besteht (insgesamt also vier Gebetseinheiten). Beide werden jeweils so gebetet, wie man ein Gebet mit zwei Gebetseinheiten verrichtet (wie beispielsweise das Morgengebet) und die dazugehörige Absicht lautet: „Ich beabsichtige die „Nafilat al-Maghrib“ zu beten, um Allahs Nähe zu erlangen.“ Es ist dem religiös Erwachsenen erlaubt, die Nafila auf zwei Gebetseinheiten zu reduzieren.

 

36. Die Zeit der „Nafilat al-Maghrib“ erstreckt sich über den gesamten Zeitraum des Abendgebetes und wird nach dem Abendgebet verrichtet. Es ist besser, die Nafila in der bevorzugten Zeit des Abendgebetes zu verrichten.

 

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1.5 Das Nachtgebet und ihre „Nafila“

 

37. Das verpflichtende Nachtgebet ist das fünfte und letzte Gebet der täglichen Ritualgebete und besteht aus vier Gebetseinheiten, wobei die Art und Weise der Verrichtung bereits erläutert wurde. Auf Reisen wird das Gebet jedoch auf zwei Gebetseinheiten verkürzt und die Erläuterungen hierzu folgen bald.

 

38. Das verpflichtende Nachtgebet ähnelt dem Mittagsgebet vollkommen, außer das der Betende eine andere Absicht tätigt, welche lautet: „Ich beabsichtige das Nachtgebet zu verrichten, um Allahs Nähe zu erlangen.“ Des Weiteren muss der religiös Verpflichtete die beiden Suren in den ersten beiden Gebetseinheiten stimmhaft rezitieren, welches im Punkt 97 erläutert wird.

 

39. Die Zeit des verpflichtenden Nachtgebetes beginnt, genauso wie das Abendgebet, mit dem „Ghurub al-Schams“ und hält bis zur religiösen Mitternacht an, außer dass es nicht erlaubt ist, das Nachtgebet vor dem Abendgebet zu verrichten. Deshalb ist das Gebet desjenigen, der wissentlich und absichtlich, das Verbot des Vorziehens kennend, das Nachtgebet vor dem Abendgebet verrichtet ungültig. Er ist verpflichtet das Abendgebet zu verrichten und im Anschluss daran das Nachtgebet zu wiederholen. Wenn der religiös Erwachsene jedoch annimmt, er habe bereits das Abendgebet verrichtet (oder im Zweifel darüber ist) das Nachtgebet verrichtet und nach dem Gebet zu der Erkenntnis kommt, er habe das Abendgebet noch nicht gebetet, so ist sein Nachtgebet gültig und er muss nur das Abendgebet verrichten. Dasselbe gilt für denjenigen, der irrtümlich dachte, das Vorziehen des Nachtgebetes sei erlaubt, im Anschluss daran jedoch erfährt, dass es nicht erlaubt ist. Auch er muss nur das Abendgebet verrichten und sein Nachtgebet ist als gültig zu betrachten.

 

40. Wenn der religiös Erwachsene mit dem Nachtgebet beginnt, in der Annahme, er habe das Abendgebet bereits verrichtet, jedoch mitten im Gebet einsieht, dies nicht getan zu haben, so ändert er seine Absicht während des Gebetes um und verrichtet sein Gebet zu Ende, welches nun als Abendgebet zu betrachten ist. Im Anschluss daran verrichtet er ganz normal sein Nachtgebet. Ausgenommen von dieser Regelung ist derjenige, dem in der vierten Gebetseinheit nach der Verbeugung einfällt, er habe das Abendgebet noch nicht verrichtet. Hierbei wird das Gebet ungültig und er muss das Abendgebet verrichten und im Anschluss daran das Nachtgebet wiederholen. Wird er jedoch vor der Verbeugung der vierten Gebetseinheit darauf aufmerksam, so ändert er seine Absicht und setzt sich zum „Taschahud“ und zum „Taslim“ hin, weshalb nun sein Abendgebet korrekt aus drei Gebetseinheiten besteht (da er die vierte Gebetseinheit vor der Verbeugung abgebrochen hat).

Die bevorzugte Zeit des Nachtgebets umfasst das erste Drittel der Nacht und wenn der religiös Erwachsene diese Zeit verpasst, so hat er lediglich ihre bevorzugte Zeit versäumt und kann das Nachtgebet immer noch bis zur religiösen Mitternacht beten.

 

41. Nach dem Verrichten des verpflichtenden Nachtgebetes besteht die Möglichkeit die „Nafilat al-Ischa“ zu verrichten. Diese besteht aus zwei Gebetseinheiten und wird im Sitzen verrichtet. So tätigt der religiös Erwachsene die Absicht, um diese Nafila zu verrichten und vollzieht den „Takbiratul Ihram“ im Sitzen. Er führt das Gebet wie gewohnt, nur dass dies im sitzenden Zustand passiert. So verbeugt er sich im Sitzen, indem er seinen Kopf nach vorne neigt. Die Zeit der Nafila ist mit der Zeit des Nachtgebetes identisch.

 

 

Salaat al-Layl (Das frewillige Nachtgebet):

 

42. Es gibt eine weitere Nafila, welche eine große islamische Relevanz besitzt und als (freiwilliges) Nachtgebet bezeichnet wird. Sie besteht aus 6 Gebeten, wobei die ersten vier Gebete jeweils aus zwei Gebetseinheiten bestehen. Das fünfte Gebet besteht ebenfalls aus zwei Gebetseinheiten und wird „Salaat al-Schafa‘a“ bezeichnet. Das letzte Gebet besteht aus einer Gebetseinheit und wird als „Salaat al-Witr“ bezeichnet. Somit besitzt das freiwillige Nachtgebet insgesamt 11 Gebetseinheiten, wobei der religiös Erwachsene durchaus imstande ist, die Nafila nur auf „Salaat al-Schafa‘a“ und auf „Salaat al-Witr“ zu reduzieren, oder gar nur auf „Salaat al-Witr“.

 

43. Die Zeit des empfohlenen Nachtgebetes beginnt mit der Mitternacht, welche im Punkt 33 beschrieben wurde und endet beim Morgengrauen, wo das Morgengebet verrichtet wird. Die bevorzugte Zeit des Nachtgebetes ist im letzten Drittel der Nacht.

Es ist problemlos die erwähnten „Nawafil“ (Mehrzahl von Nafila) auszulassen, obwohl sie einen großen Wert bei Allah (swt) haben.

Zusammengefasst besitzen die verpflichtenden Ritualgebete 17 Gebetseinheiten, welche in fünf Gebete verrichtet werden. Die empfohlenen Gebete verfügen über 34 Gebetseinheiten, welche in 18 Gebete gebetet werden.

 

#wasalam#

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2. Das Freitagsgebet

 

44. Das Freitagsgebet gehört zu den wichtigsten Riten des Islams, welche Allah (t.) im heiligen Qur’an ansprach:

O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Gebet gerufen wird am Tage der Versammlung, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasset den Handel ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. [62:9]

In einer Überlieferung über Imam al-Sadiq (a.) heißt es: „Es gibt keinen Beine, welche zum Freitagsgebet schreiten, außer das Allah (t.) sie dem Höllenfeuer verbietet.“

 

Das Freitagsgebet beinhaltet das Mittagsgebet, wie im Folgenden beschrieben wird. Allah (t.) hat das Freitagsgebet insofern von den täglichen Ritualgebeten unterschieden, als das sie in der Gemeinschaft verrichtet werden muss, was im Folgenden beschrieben wird. Er (t.) hat die Verrichtung in jedem Gebiet befohlen und das Fernbleiben vom Gebet ist nicht gestattet, wenn es verrichtet wird, außer denjenigen, die spezielle Gründe vorweisen. Dies ist so, weil das Freitagsgebet ein Ausdruck für eine wöchentliche Gemeinschaft der Betenden und Gläubigen darstellt. Sie fängt mit einem lehrreichen Beitrag, welches sich in den beiden Predigten wiederspiegeln an und endet mit der Zuwendung Allahs (t.) durch das Gebet selbst.

Das Gebet ähnelt dem Morgengebet in seiner Verrichtung, außer dass der Gläubige die Absicht tätigt, das Freitagsgebet zu verrichten, um Allahs Nähe zu erlangen. Ein Unterschied zum Morgengebet ist auch, dass es beim Freitagsgebet empfohlen ist, zwei „Qunut“ (Bittgebete) zu machen. Das erste Qunut wird in der ersten Gebetseinheit vor der Verbeugung gemacht, wobei das zweite Qunut in der zweiten Gebetseinheit jedoch nach der Verbeugung ausgeführt wird.

 

Das Freitagsgebet ist ungültig, wenn nicht folgende Bedingungen eingehalten werden.

 

2.1 Die Bedingungen des Freitagsgebetes:

 

45. Erstens: Es muss in der Gemeinschaft verrichtet werden (Das Gemeinschaftsgebet ist ein Gebet aus mehreren Betenden, wobei es einen Führenden (Imam) gibt und der Rest folgt demjenigen in seinen Verbeugungen und Niederwerfungen und die Erläuterungen dazu folgen)

 

46. Zweitens: Es dürfen nicht weniger als fünf (der Vorbeter mit eingeschlossen) zum Gebet anwesend sein. Wenn also nur vier oder weniger Betende anwesend sind, müssen sie das normale Mittagsgebet verrichten.

 

47. Drittens: Dem Gebet müssen zwei Predigten vom Vorbeter vorausgehen. Hierbei steht der Vorbeter zur Predigt auf, preist Allah (t.), dankt ihm, ermahnt zur Gottesfurcht und liest eine Sura aus dem heiligen Qur’an. Danach setzt er sich kurz hin und steht anschließend zur zweiten Predigt auf. Er dankt Allah (t.) und preist ihn, sendet den Frieden und Segen auf Muhammad und den Führern der Muslime (die 12 Imame), anschließend bittet er für die gläubigen Männer und Frauen um Vergebung und hiernach fängt er das Gebet an. Es ist dem Prediger vorgeschrieben seine Stimme zu erhöhen, damit ihn alle Gläubigen verstehen können. Die Predigt muss nicht in der arabischen Sprache sein, doch ist es eine empfohlene Vorsichtsmaßnahme (Ahwat Istihbabiyya).

Wenn die Gläubigen die arabische Sprache nicht beherrschen, so ist es die Aufgabe des Vorbeters (Imam) ihnen mit einer Sprache zu begegnen, die sie verstehen.

 

48. Viertens: Es darf kein zweites Freitagsgebet in der Nähe verrichtet werden. Mit der Nähe ist gemeint, dass zwischen den beiden Freitagsgebeten die Entfernung nicht kleiner als ein „Farsach“ sein darf. Ein „Farsach“ sind ungefähr 5,4 Kilometer. Falls zwei Freitagsgebete in der Nähe (Entfernung weniger als ein Farsach) verrichtet werden, so sind beide ungültig, wenn sie zur selben Zeit anfangen. Falls ein Gebet jedoch vor dem anderen anfängt, so ist lediglich das Gebet ungültig, welches später angefangen hat.

 

Deshalb ist es berechtigt zu sagen, dass die alleinige Verrichtung des Freitagsgebetes in einem Gebiet eine weitere Voraussetzung ist und kein anderes Freitagsgebet zeitgleich und in der Nähe verrichtet werden darf. Falls jedoch in einem Gebiet zwei Freitagsgebete verrichtet werden, ohne das die eine Gemeinschaft von der anderen etwas weiß, so sind beide Freitagsgebete als korrekt zu betrachten. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass ein Freitagsgebet vor dem anderen begonnen hat und beide zeitgleich beendet wurde.

 

2.2 Die Regularien des Freitagsgebetes:

 

49. Das Freitagsgebet wird verpflichtend, wenn ein (fehlerloser) Imam oder ein gerechter Herrscher, der ihn vertritt, dieses führt. Mit dem gerechten Führer ist folgendes gemeint:

Eine Person oder eine Gruppe von Personen, welche eine Regierung wahrhaftig nach der islamischen Gesetzgebung richten und Gerechtigkeit walten lassen. Dies ist die erste Regel für das Freitagsgebet, welches als „die Verpflichtung des Freitagsgebets in der Anwesenheit des Imams oder eines Vertreters“ bezeichnet wird.

 

50. Falls kein Imam oder gerechter Herrscher vorhanden sind, so ist das Freitagsgebet in dem Sinne verpflichtend, als das der religiös Erwachsene dazu verpflichtet ist, das Gebet des Freitags zu verrichten – sei es das Freitagsgebet oder das (normale) Mittagsgebet am Freitag. Somit ist es ihm freigestellt das normale Mittagsgebet zu verrichten oder jedoch am Freitagsgebet, welches in seinen Bedingungen verrichtet wird, teilzunehmen. Hierbei ist anzumerken, dass die Teilnahme am Freitagsgebet viel empfohlener und bevorzugter ist. Deshalb lautet die zweite Regel: „Die Pflicht zur Wahl der Verrichtung des Gebets am Freitag in der Abwesenheit des Imams oder eines Stellvertreters.“

 

51. Wenn sich nun (mindestens) fünf Personen dazu entschließen sollten, das Freitagsgebet (bezüglich des zweiten Punktes) zu verrichten, so tritt derjenige als Vorbeter vor, welcher gerecht und am besten dafür geeignet ist. Er vollzieht die beiden Predigten und ruft anschließend zum Gebet. Wenn das Gebet nun verrichtet wird, so ist es für jeden obligatorisch, an diesem Gebet teilzunehmen, denn die Verrichtung ist ein Ruf zum Gebet.

 

52. Davon ausgenommen sind folgende Personen:

1. diejenigen, deren Aufenthalt zum Freitagsgebet große Schwierigkeiten bereitet

2. der Blinde

3. der Kranke

4. die Frau

5. der alte Mann, welcher das 70. Lebensjahr überschritten hat

6. der Reisende, und ihm ist es gestattet, bestimmte Gebete zu verkürzen (das Mittags- Nachmittags- und Nachtgebet wird mit 2 statt 4 Gebetseinheiten verrichtet)

7. Diejenigen, die mindestens 2 Farsach vom Freitagsgebet entfernt sind und diese Strecke beträgt ca. 10,8 Kilometer. Sie sind religiös entschuldigt. Falls sie dennoch zum Freitagsgebet erscheinen, so ist ihr Gebet gültig und korrekt.

53. [folgt bald]

 

54. Es ist demjenigen nicht gestattet, am Mittag des Freitags zu verreisen, ohne am Freitagsgebet teilzunehmen, außer er verrichtet das Freitagsgebet auf dem Weg zur Reise ordnungsgemäß und in seiner Zeit bei einer anderen Gemeinschaft.

 

55. So wie es verpflichtend ist beim Gebet anwesend zu sein, ist die Anwesenheit der beiden Predigten ebenfalls verpflichtend. Wenn jemand jedoch aus akzeptablen Gründen zu spät erscheint und die erste Predigt versäumt, so ist sein Gebet dennoch gültig.

 

56. Die Zeit des Freitagsgebetes fängt mit der Zeit des Mittagsgebetes an (Zawal). Jedoch ist es eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme das Gebet vor dem Ende der bevorzugten Zeit des Mittagsgebetes zu verrichten, besser gesagt, bevor der Schatten der Mauer auf der Ostseite eine Länge von 2/7 der Höhe der Mauer erreicht.

Es ist erlaubt, die beiden Predigten dem Zawal vorzuziehen, jedoch ist es nicht gestattet das Gebet zu verrichten, außer es ist bestätigt, dass die Zeit des Zawal heran gebrochen ist.

 

57. Wenn der religiös Erwachsene das Freitagsgebet versäumt, so ist es ihm nicht gestattet, ein zweites Mal zum Freitagsgebet zu rufen, auch wenn die Zeit dies zulässt. Deshalb muss er lediglich das Mittagsgebet verrichten.

 

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