JamilabdAllah Geschrieben 14. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2007 Die Schwiegereltern sind ja mahram für den mann/frau! Was ist wenn der Frau/mann stirbt, ist das mahram verhältnis immer noch da oder ist es dann weg? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast al-Zalzala Geschrieben 14. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2007 Nach der Rechtsfindung von Großayatullah Sistani bleiben beide Mahram. Wa Salaam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 14. März 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. März 2007 Hast du ein Fatwa dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast _baci_ Geschrieben 14. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2007 salam ich habe jetzt keine fatwa oder so, aber osweit ich weiß bleiben die schwiegereltern sogar nach einer scheidung mahram, auch wenn sie dann die ex.schwiegereltern sind. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast al-Zalzala Geschrieben 14. März 2007 Melden Teilen Geschrieben 14. März 2007 In den Fatawa nach der Rechtsfindung von Großayatullah Sistani heißt es, wenn man seinen Partner heiratet, dann sind die Verwandten des Partners in aufsteigender (und nach Vollzug auch in absteigender Linie) Mahram. Das ist zeitlich nicht begrenzt (was nicht explizit drin steht). Wenn eine Ausnahme besteht, dann wird diese genannt: 2399. If a man marries a woman (whether the marriage be permanent or temporary) he cannot marry her sister, as long as she is his wife. http://al-shia.com/html/eng/books/fiqh&...c-laws/234.html Wa Salaam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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