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Welche Musik darf man hören?


canikk

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Eine Frage die mich sehr beschäftigt...

 

Welche Musik darf man hören und welche nicht??? Ich höre nähmlich gerne Musik, aber es wird mir manchmal gesagt das Musik haram ist. Was ich voll nicht nachvollziehen kann, denn ich höre keine Lieder mit harten texten, eher Lieder die mich beruhigen....

 

Ich würde gerne Konkrete antworten hören...

 

Danke im VOrraus

By canikk

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#salam#:D

 

Salam

 

#salam#

 

Imam Khamenei sagt folgendes:

 

F. 42: Was unterscheidet die erlaubte Musik von der verbotenen Musik und ist klassische Musik erlaubt? Es wäre schön, wenn Sie uns einen Maßstab dafür geben?

A: Diejenige (Musik), welche nach Ansicht des Brauchs als vergnügende [lahã], stimulierende Musik gewertet wird, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und Falschheit [b~til] eignet, ist eine verbotene Musik, ohne Unterschied dabei zwischen klassischer und anderer Musik, und die Bewertung dieser Thematik ist der üblichen (am Brauch orientierten) Ansicht des religiös Erwachsenen überlassen. Und eine Musik, die nicht derartig ist, ist an sich zulässig.

 

F. 44: Was ist gemeint mit vergnügender [lahã] stimulierender Musik? Und was ist der Weg zur Unterscheidung vergnügender stimulierender von anderer Musik?

A: Die vergnügende [lahã] stimulierende Musik ist diejenige, die den Menschen von der Art her aus seinem natürlichen Zustand herausbringt, aufgrund dessen, was sie an Eigenschaften beinhaltet, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und des Ungehorsams eignen. Und maßgebend für die Bewertung der Thematik ist der Brauch.

 

http://islam-pure.de/risala2/musik_und_gesang.htm

 

#salam#

 

 

#salam#

 

Ein weiterer großer Gelehrte Sayyid Sistani sagt folgendes:

 

Musik ist eine Kunst, die in diesen Tagen sehr weit verbreitet ist. Ein Teil dieser Kunsterscheinung ist als statthaft anzusehen, während ein anderer zum nicht statthaften unzulässigen Bereich gehört. Von daher ist es erlaubt, dem Erstgenannten zuzuhören, während das Zuhören bei der letztgenannten Gruppe verboten ist.

 

Zulässige Musik ist Musik, die bei ausgemachten Zusammenkünften nicht speziell lahwū wa la´ib (harām Unterhaltung) dient. Unzulässige Musik ist Musik, die für Zusammenkünfte für lahwū wa la´ib geeignet ist.

 

Der Ausdruck „für Zusammenkünfte der lahwū wa la´ib geeignet" meint nicht jede Melodie oder Musik, die das Herz erfrischt oder die geistige Stimmung verändert, denn darin liegt nichts Verkehrtes. Hier sind Musikstücke gemeint, die sich durch ihre Zugehörigkeit und Eignung für lahwū wa la´ib auszeichnen und von Beschaffenheit und Melodie sofort als solche erkennbar sind.

 

Es ist gestattet, sich an Plätzen aufzuhalten, an denen halāl Musik gespielt wird und es ist auch gestattet, Musik zuzuhören, solange sie halāl ist.

 

Es ist gestattet, sich an Orten aufzuhalten, wo Musik des lahwū wa la´ib gespielt wird, vorausgesetzt man hört ihr nicht vorsätzlich zu; z. B. als Passagier in Flugzeugen oder auf Schiffen, in Wartezonen für Besucher, in öffentlichen Parks, Restaurants und Cafés etc., denn das unbeabsichtigte Hören – auch verbotener Musik – ist nicht problematisch.

 

Es ist für Erwachsene und auch für Kinder zulässig, die Kunst der halāl Musik in Musikschulen oder anderswo zu lernen, sofern das Aufsuchen dieser Plätze für sie keine anderweitigen negativen Folgen hat.

 

al-ghinā` ist harām: Es auszuüben, zuzuhören oder seinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Mit Singen sind gesungene lahwū gemeint, deren Melodie und Beschaffenheit verraten, dass sie für das lahwū wa la´ib geeignet sind.

 

Singen der Frauen in Hochzeitsfeiern könnte als Ausnahme erlaubt werden, solange es nicht mit harām Handlungen verbunden ist, wie Trommeln oder Benutzung von harām Texten, die Anwesenheit von fremden Männern, während die Frauen mit einer verführerischen Stimme singen. Diese Ausnahme bleibt aber fraglich.

 

Es ist nicht zulässig, Bittgebete und Aussprüche des Gotteslobes mit den Melodien des lahwū wa la´ib zu vertonen, die geeignet sind eine Stimmung von Amusement und Ausgelassenheit unter den Leuten herzustellen. Der Regel von ahwat wudjūban folgend, sollte man sich vom Vertonen aller Aussprüche, sei es Dichtung oder Prosa, im Rahmen dieser Musikstücke zurückhalten. (Siehe auch untenstehenden Fragen-Antworten Block.)

 

Das Verbot, absichtlich harām Songs anzuhören, geht auf eine Überlieferung zurück: Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) hat gesagt, „Und derjenige, der sich am Tag des Gerichts für die Sünde des Singens verantworten muss, wird blind und taubstumm erweckt werden. Und für denjenigen, der sich für Ehebruch, das Blasen auf Holzblasinstrumenten und Trommeln verantworten muss, gilt das gleiche."

 

Er sagte auch: „Wer auch immer Unterhaltungsmusik hört, in dessen Ohr wird am Tag des Gerichts Blei geschmolzen."

 

Er sagte auch: „Gesang und Musik sind musikalische Untermalung für den Ehebruch." Es ist ein Sprungbrett für den Ehebruch oder eine Anleitung dazu.

 

Es ist einer Frau gestattet, vor ihrem Ehemann zu tanzen, wenn sie ihm damit gefallen und ihn erregen möchte. Der Regel von ahwat wudjūban folgend, sollte sie nicht vor anderen Frauen tanzen. (Siehe auch untenstehenden Fragen-Antworten-Block)

 

Es ist gestattet, zu gegebenem Anlass, auf Heiratsfeierlichkeiten, religiösen Veranstaltungen, Seminaren und ähnlichen Anlässen zu applaudieren. Dies gilt sowohl für Männer als auch für Frauen.

http://www.najaf.org/lang/5/index.htm

 

:D

 

Wassalam

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danke das war sehr informativ....

 

Aber ist es nicht unterschiedlich was jeder unter Vergnügen versteht??

Also z.B. etwas was mich vergnügt einen anderen nicht anspricht???

 

Und dann hab ich noch eine frage:

al-ghinā` ist harām: Es auszuüben, zuzuhören oder seinen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Mit Singen sind gesungene lahwū gemeint, deren Melodie und Beschaffenheit verraten, dass sie für das lahwū wa la´ib geeignet sind.

also ist es haram was z.B. Sami Yusuf macht??

 

Könnte jemand so bekannte beispiele geben. Ich kann das nicht richitg unterornden....

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http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=11001

 

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