Muhsin ibn Batul Geschrieben 31. Oktober 2007 Melden Teilen Geschrieben 31. Oktober 2007 Wali al Amr, Imam Sayyed Ali Khamenei: Frage: Eine Schwester war von Geburt an Sunniten, und hat vor einigen Tagen zur Shia gewechselt (alhamdulillah). Muss sie die Gebete, die sie als Sunniten verrichtet hat, nachholen? Antwort: Wenn sie die Gebete, ihrer (alten) Rechtsschule zu folge, richtig verrichtet hat, so ist sie nicht dazu gezwungen, diese zu wiederholen. Fatwa Nummer: 40947e Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ansarshi3a Geschrieben 1. November 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2007 Gott ist der Barmherzigste. Wie sollte sie denn die ganzen gebete nachhollen ?? Das ist schon übertrieben. Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 1. November 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2007 Gott ist der Barmherzigste. Wie sollte sie denn die ganzen gebete nachhollen ?? Das ist schon übertrieben. Wasalam Darüber habe ich mich auch schon gefragt. Ich dachte immer es ist so, wenn man bereut oder wenn man zu der Zeit es wirklich nicht konnte weil irgendwas wirklich ganz schlimmes war, dass es dann durch die Tövbe weg geht und man sozusagen "neu anfängt". Hier haben wir auch darüber gesprochen: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=9952 Aber ich weiß leider nicht genau wie das ist Naja hier weiß man zumindest wie es ist in dem Fall. Aber man geht davon aus dass sie die Gebete vorher immer gemacht hat. Was ist wenn sie es als SUnnitin nicht gemacht hat.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 1. November 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2007 Salamu 3aleikum, wenn jemand als Muslim geboren bzw. erzogen worden ist, und er nicht gebetet hat, und mit 20 bspw. anfängt muss er die nicht-gebeteten Gebete nachholen. Bei einem Mädchen wären das an die 11 Jahre. Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 1. November 2007 Melden Teilen Geschrieben 1. November 2007 Salamu 3aleikum, wenn jemand als Muslim geboren bzw. erzogen worden ist, und er nicht gebetet hat, und mit 20 bspw. anfängt muss er die nicht-gebeteten Gebete nachholen. Bei einem Mädchen wären das an die 11 Jahre. Wa Salam Ja und wie sieht es zum Beispiel aus wenn die Eltern einem garnichts gezeigt hätte oder so? Also dass man es garnicht kannte von klein auf und erst später gelernt hat. Wie sieht es dann aus? Gibt es Fatwas dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 1. November 2007 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. November 2007 Ja und wie sieht es zum Beispiel aus wenn die Eltern einem garnichts gezeigt hätte oder so? Also dass man es garnicht kannte von klein auf und erst später gelernt hat. Wie sieht es dann aus? Gibt es Fatwas dazu? Frage: Mein Freund ist 17 und ihm wurde das Gebet nie beigebracht. Er hätte es zwar alleine lernen können, da er zugang zum Internet hatte, tat dies aber nicht. Muss er die Gebete nachholen, die er verpasst hat? He is obliged to make up for all the prayers he is sure he missed after attaining the age of shar`i puberty (buloogh). Er muss alle Gebete nachholen, von denen er sich sicher ist, dass er sie nicht gebetet hat, ab dem religiös reifen alter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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