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laut und leise beten?


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Assalamu alakyum

 

hier Antworten von Sayyid Imam Khamene'i aus "Antworten auf Rechtsfragen" Teil 1:

 

F. 468: Wie ist unser rituelles Gebet zu beurteilen, wenn das Verlesen darin nicht stimmhaft ist?

 

A: Die Männer müssen (die Sure) Al-Hamd und die (anschließende) Sure beim rituellen Morgen-, Abend- und Nachtgebet stimmhaft verlesen.

 

F. 469: Wenn wir das Nachholen für das rituelle Morgengebet verrichten wollen, muß es dann stimmhaft oder stimmlos verlesen werden?

 

A: In jedem Fall müssen die Männer (die Sure) Al-Hamd und die (anschließende) Sure beim rituellen Morgen-, Abend- und Nachtgebet stimmhaft verlesen, sowohl beim (regulären) Verrichten als auch beim Nachholen , selbst wenn ihr Nachholen bei Tag erfolgt.

 

F. 470: Wir wissen, daß ein Gebetsabschnitt des rituellen Gebets aus der Absicht , der Eröffnungspreisung , (der Sure) Al-Hamd, der (anschließenden weiteren) Sure, der Verneigung und der Niederwerfung besteht, und darüberhinaus beim rituellen Mittags- und Nachmittagsgebet (jeder Gebetsabschnitt) stimmlos verlesen werden muß, wie auch der dritte Gebetsabschnitt des rituellen Abendgebets und die letzten beiden Gebetsabschnitte des rituellen Nachtgebets. Aber im Rundfunk und Fernsehen verrichtet man die Lobpreisungen der Verneigung und der Niederwerfung des dritten Gebetsabschnitts stimmhaft, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Verneigung und die Niederwerfung zwei Teile vom Gebetsabschnitt sind, in denen stimmlos verlesen werden muß. Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen?

 

A: Die Verpflichtung zur stimmhaften Verlesung beim rituellen Abend-, Nacht- und Morgengebet und die Verpflichtung zum stimmlosen Verlesen während der beiden rituellen Gebete (zum) Mittag und Nachmittag beziehen sich auf die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd und der (anschließenden) Sure. Und auch die (grundsätzliche) Verpflichtung zum stimmlosen Verlesen außerhalb der ersten beiden Gebetsabschnitte bei den beiden (rituellen Gebeten) Abend- und Nachtgebet bezieht sich auf die Verlesung von (der Sure) Al-Hamd oder der (alternativen) Lobpreisverlesung . Aber der religiös Erwachsene hat bei der Lobpreisung der Verneigung , bei (der Lobpreisung) der Niederwerfung und auch bei der Bekenntnisverlesung sowie beim Abschlußgruß und den restlichen Pflichtverlesungen während der fünf rituellen Gebete die Wahl zwischen der stimmhaften und stimmlosen Verlesung.

 

F. 471: Wenn jemand zusätzlich zu den 17 (Pflicht-) Gebetsabschnitten (des gesamten Tages) vorsichtshalber 17 (weitere) Gebetsabschnitte zum Nachholen verrichtet, muß er dann in den ersten beiden Gebetsabschnitten des Morgen- Abend- und Nachtgebets (der zusätzlichen Gebete) stimmhaft oder stimmlos verlesen?

 

A: Bei der Verpflichtung zum stimmhaften oder stimmlosen Verlesen der täglichen rituellen Gebete besteht kein Unterschied zwischen der (regulären) Verrichtung und dem Nachholen , selbst wenn diese vorsichtshalber sind.

 

F. 477: Muß die Aussprache der arabischen (Worte) während der rituellen Pflichtgebete vollständig (korrekt) durchgeführt werden? Und ist das rituelle Gebet in dem Fall als gültig zu beurteilen, in dem die Wörter nicht in der richtigen vollständigen arabischen Form ausgesprochen werden?

 

A: Alle Verlesungen des rituellen Gebets , wie die Verlesung der (Sure) Al-Hamd, der (anschließend verlesenen) Sure und andere (Verlesungen) müssen auf die gültige (richtige) Weise erfolgen. Wenn der Betende die arabische Aussprachen nicht in der Weise kennt, in der man (es) verlesen muß, dann muß er (es) lernen. Wenn man (allerdings) unfähig zum Lernen ist, dann ist man entschuldigt.

 

F. 478: Ist die innerliche Verlesung beim rituellen Gebet gültig - das heißt, die Worte innerlich zu erwähnen, ohne sie auszusprechen - als (korrekte) Verlesung?

 

A: Das (innerliche Lesen) gilt nicht als Verlesung . Und nur das (tatsächliche) Aussprechen von diesen (Worten) im rituellen Gebet , so daß es als Verlesung gilt, ist einwandfrei.

 

F. 481: Seine Eminenz, der Imam (Khomeini), q.s., meinte, daß maßgebend für das stimmlose Verlesen beim Mittags- und Nachmittagsgebet das nicht stimmhafte Verlesen ist. Doch wir wissen, daß mit Ausnahme von zehn (arabischen) Buchstaben die restlichen Buchstaben (nur) stimmhaft verlesbar sind. Wenn wir nunmehr das Mittags- und Nachmittagsgebet ohne stimmhaft zu verlesen beten, wie ist dann mit den restlichen 18 (nur) stimmhaft verlesbaren Buchstaben zu verfahren? Wir bitten um die Verdeutlichung dieser Angelegenheit.

 

A: Maßgebend für das stimmlose Verlesen ist nicht das Unterlassen der eigentlichen Stimme, sondern die eigentliche Stimme ist nicht (deutlich) zu äußern im Gegensatz zum stimmhaften Verlesen, dessen Maßstab es ist, die eigentliche Stimme (deutlich) zu äußern.

 

Ich hoffe, ich konnte dir inschaallah helfen.

 

Noch etwas möchte ich erwähnen. Auch als Frau betet man das Morgen-, Abend- und Nachtgebet stimmhaft. Sollte es sich aber ergeben, dass Nicht-Mahram-Männer sich in deiner Nähe (z.B. Besuch) befinden, die deine Stimme hören könnten, so ist es empfohlen, diese auch leise zu beten.

 

Sollte ich hier etwas falsches gesagt haben, bitte ich die Geschwister um Korrektur.

 

Wasalam

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