Hassan Mohsen Geschrieben 24. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 24. Dezember 2005 Ich hab ma ne frage was mit dieser Fatwah von Sayyed Sistani gemeint ist: 391. Es ist einem Mann gestattet, die attraktiven Merkmale der Frau, die er zu heiraten beabsichtigt, anzusehen. Ebenso ist es gestattet, sich vor dem Aussprechen eines Heiratsantrages mit ihr zu unterhalten. Es ist somit zulässig, ihr Gesicht, ihr Haar, ihren Hals, ihre Hände, Handgelenke und andere Teile ihres Körpers anzuschauen, vorausgesetzt dies geschieht ohne sexuelle Begierde. Mit allen Respekt ich hab keine Kritik gegen diese Fatwah aber ich befürchte das ich es falsch verstehe. Quelle: http://www.al-torath.de/fiqh/fiqh_teil2/Ehe.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 24. Dezember 2005 Melden Teilen Geschrieben 24. Dezember 2005 Das ist keine Besonderheit von Seyyid Sistani, sondern auch bei Imam Khomeini war das so. Das heißt, dass der Mann die Frau, die er wirklich zu heiraten beabsichtigt, auch in normaler Hauskleidung ansehen darf. Darf wohlgemerkt, nicht muss. Wenn sie das nicht will, dann braucht sie sich auch nicht ohne Hijab zu zeigen. Hab ich auch nicht gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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