Muhsin ibn Batul Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Sehr interessante Fatwa!! Frage: "Ist es erlaubt eine Zeitehe mit einer Frau die Zina begeht oder einer Prostituierten zu schließen?" Antwort: "Es ist verwerflich/tadelnswert eine Frau zu heiraten, welche Zina begeht, vorallem wenn man weiß, dass sie eine Prostituierte ist." A: It is reprehensible to marry a woman who commits zinā, especially if she is known to be a prostitute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Ja und das zeigt wieder einmal deutlich, dass auch Mutah eine EHE ist, und nicht nur zum "Ausnutzen der Frau" dient. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Ja und das zeigt wieder einmal deutlich, dass auch Mutah eine EHE ist, und nicht nur zum "Ausnutzen der Frau" dient. Meinst du Prostituierte werden ausgenutzt? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 22. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Ich denke, sie meint die Zeitehe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Meinst du Prostituierte werden ausgenutzt? ws Nein, ich meinte es so... Also viele (vorallem Sunniten) sagen, dass die Zeitehe nur dazu da ist, dass man die Frauen ausnutzt. Zum Beispiel man macht mit einer Frau Mutah, und dann mit der nächsten und dann immer so weiter. Und die Frauen "stehen dann da". Aber auch diese Fatwa zeigt mal wieder, dass Mutah eine EHE ist, und man eine Ehe immer wohlüberlegt eingehen sollte. (außerdem gehören zu einer Ehe immer 2, egal ob Dauerehe oder Zeitehe, ohne den Willen der Frau geht es ja nicht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Montazer Geschrieben 22. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 22. März 2008 Ja, das stimmt natürlich. Das hast du schön gesagt ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdul-Azim Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Ich hab eine frage was das angeht also es heisst das es "verwerflich/tadelnswert" ist das ein synonim für haram? Was ist wenn der Mann das nicht wissen würde? was salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kukuscha Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Salam.. Also viele (vorallem Sunniten) sagen, dass die Zeitehe nur dazu da ist, dass man die Frauen ausnutzt. Richtig.. aber dies betrifft natürlich die naya.Einer der Gottesfürchtig ist würde es nicht missbrauchen und damlas und auch heute missbrauchen sie die Mutah Ehe. Genauso wie mit 4 Frauen! wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vegapunk Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Was ist ein MIssbrauch dieser Ehe? Ich finde man sollte damit vorsichtig sein und nicht gleich verallgemeinern. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kukuscha Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Was ist ein MIssbrauch dieser Ehe? Ich finde man sollte damit vorsichtig sein und nicht gleich verallgemeinern. Salam salam.. kannst du mir mal bitte sagen wo ich verallgemeinert habe Akhi?? Zeugst du mir mal einen Zitat? Danke im vorraus! Genauso wie bei 4 Frauen ehelichen, habe ich genauso auch die sunniten gemeint. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vegapunk Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 .....damlas und auch heute missbrauchen sie die Mutah Ehe. Genauso wie mit 4 Frauen! Ich habe das als eine art Verallgemeinerung aufgefasst, aber wenn du es nicht so meinst,dann ist ja gut . Weil sich "sie" so allgemein anhört. Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Habibi Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Gilt nicht immer nach einer Zeitehe eine "Sperre" von 3 Monaten oder habe ich was falsch verstanden ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Gilt nicht immer nach einer Zeitehe eine "Sperre" von 3 Monaten oder habe ich was falsch verstanden ? Im Namen des Allmächtigen as salamu alaykom wa rahmat Allah Du meinst wohl die Idda (Wartezeit), welche nur auf die Frau zutrifft. Diese beträgt zwei Monatsblutungen nach der Zeitehe. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Habibi Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Ja, also das: http://eslam.de/begriffe/w/wartezeit.htm Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die eine geschiedene oder verwitwete Frau einhalten muss, bevor sie wieder heiraten darf. Bei einer geschiedenen Frau aber auch bei einer Frau nach Ablauf einer Zeitehe [mut'a] beträgt diese Wartezeit nach Imam Chomeini 3 Monate, bei der Witwe 4 Monate und 10 Tage. Im Heiliger Qur'an wird das Thema u.a. in dem Versen 2:234-235 erwähnt. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Ja, also das: http://eslam.de/begriffe/w/wartezeit.htm Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die eine geschiedene oder verwitwete Frau einhalten muss, bevor sie wieder heiraten darf. Bei einer geschiedenen Frau aber auch bei einer Frau nach Ablauf einer Zeitehe [mut'a] beträgt diese Wartezeit nach Imam Chomeini 3 Monate, bei der Witwe 4 Monate und 10 Tage. Im Heiliger Qur'an wird das Thema u.a. in dem Versen 2:234-235 erwähnt. Danke. Im Namen Allahs as salamu alaykom wa rahmat Allah Ja genau Bruder. Doch bei der Zeitehe ist die Wartezeit kürzer. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Husayni Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Mal ne Frage.. Man sagt ja das ein Zeitehe-Vertrag von 1 Stunde bis unendlich gehen kann! Aber warum 1 Stunde? Ein Freund ist dabei entgleist und auf die falsche Linie gelandet. Er hat mich gefragt: "Na was kann man denn in einer Stunde machen? Nur das eine.." Was denkt ihr, was hat es diese eine Stunde mit sich? Will man nur zeigen, dass es frei wählbar ist und das man es so konstruieren darf wie man es will? Viele missverstehen es leider.. w salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vegapunk Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Wer die eine Stunde nur auf das Eine begrenzt, scheint ziemlich unkreativ zu sein. Sicherlich gibt es viele Möglichkeiten diese eine Stunde gut zu nutzen. Salam ALeikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Habibi Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Also, ich sehe Mut'a als eine gute "Verlobungsart". Die Partner können sich so besser kennenlernen und ernsthaft entscheiden, ob sie zusammenbleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abo hassan Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 salam ich habe mal bisschen durchgeguckt und wollte fragen aus dem quran: "...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (4:24) heißt das also das im quran Mutaa zeitehe erlaubt ist weil ich heute mit einen freund darüber gerdet habe und mir nicht sicher war ob es im quran steht das die mutaa erlaubt ist. Aber er ist sunite und bei denen ist es ja verboten?? aber warum eigentlich wenn es im quran erlaubt ist? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shi´aForLife Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 salam ich habe mal bisschen durchgeguckt und wollte fragen aus dem quran: "...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (4:24) heißt das also das im quran Mutaa zeitehe erlaubt ist weil ich heute mit einen freund darüber gerdet habe und mir nicht sicher war ob es im quran steht das die mutaa erlaubt ist. Aber er ist sunite und bei denen ist es ja verboten?? aber warum eigentlich wenn es im quran erlaubt ist? wa salam Das Fragen wir uns alle Bruder. Omar der 2.Kaliph der Sunniten hat die Mutah-Ehe verboten.Seitdem ist sie bei den Sunniten als Haram eingestuft. Sie aber sagen das es der Prophet(saw) selbt verboten hat, was aber nicht stimmt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abo hassan Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Das Fragen wir uns alle Bruder. Omar der 2.Kaliph der Sunniten hat die Mutah-Ehe verboten.Seitdem ist sie bei den Sunniten als Haram eingestuft. Sie aber sagen das es der Prophet(saw) selbt verboten hat, was aber nicht stimmt! salam ja aber im quran ist es doch auch erlaubt oder ?? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 4. März 2009 Melden Teilen Geschrieben 4. März 2009 Ja, so ist es. Näheres kannst du hier nachlesen: http://www.al-shia.de/artikel/mutah.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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