Sajjad Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 As Salamu Alaikum Ich habe ein paar wichtige Fragen zum Wahschatgebet, ich wäre sehr froh wenn ihr mir inshallah helfen könnt. 1. Niyyah: kann man die Niyya auch auf deutsch fassen? (betrifft alle gebete) wenn ja wie ist die arabische form? 2. ist das takbirat ul-Ihram vor dem ersten Rakat des Wahschatgebet zu sprechen? 3. Muss man im ersten Rakat zuerst Al-Fatiha und danach Ayat al-Kursi im stehen oder im sitzen verrichten? 4. Reihen Folge richtig? : Erste Rakat: Al-Fatiha danach Ayat al-Kursi. Danach Niederbeugung(3xsubhanallah), dann wieder aufrichten(bi-hawli wa quwattihi aqumo wa aq od) und runter zur ersten sagda(3x subhanallah), sitzen(allahu akbar), zweite sagda(3xsubhanallah), wieder sitzen, dann erheben wir uns und sprechen die Sure Al-Fatiha und danach 10x die Sure Al-Qadr. Danach hebt man die hände in die Höhe des gesichtes und spricht ein beliebiges Bittgebet(z.b. rabbana atina fiddunya hassanah wa fil akherati hasanah wa qina ezabe nar). Wir verbeugen uns und sprechen 3x subhanallah, richten uns auf(nichts sagen), gehen zur sagda über(3x subhanallah), sitzen da(nichts sagen), werfen uns zur zweiten sagda nieder(3x subhanallah), setzen uns wieder hin, sprechen taschahud und salam und beenden das Gebet. 5. Muss man am Ende dieses Gebetes dreimal allahu akbar sagen? 6. Muss man folgenden Satz nach Salam oder 3x allahu akbar sagen: "Allahummebas sewabeha ila kabri und der Name des Toten" 7. Darf man falls man den Text nicht auswendig kann, ein normales Buch indem es drinsteht in den händen halten(stehend als auch sitzend) und daraus rezitieren? Ich wäre sehr, sehr dankbar wenn Inshallah einer der Brüder oder Schwestern mir helfen könnte, ich bin mir hier echt nicht sicher. Vielen Dank im Vorraus Sajjad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 1. Niyyah: kann man die Niyya auch auf deutsch fassen? (betrifft alle gebete) wenn ja wie ist die arabische form? Es reicht, wenn du die Niyya in deinem Herzen hast, du brauchst nichts aufsagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Wassalat wassalam 3ala sayyidina Muhammad wa 3ala alihi Attayibin Attahirin, Assalam Alaikoum, Salat Al-Wa7scha verrichtest du genau so wie das Morgengebet. Aber anstatt eine "beliebige" zweite Sure im ersten Rak'a zu rezitieren, rezitierst du Ayat Al-Kursi. und anstatt eine beliebige zweite Sure im zweiten Rak'a zu rezitieren, rezitierst du Al-Qadr 10 Mal. Und nachdem du fertig bist sagst du einfach: "Allahumma Salli Ala Muhammadin w Ahli Muhammad wab'as thawabaha ila Qabri so und so" Natürlich du sagst nicht so und so , sondern du erwähnst den Namen des Toten. PS: nach dem Wiederaufrichten sagt man nicht "Bi Hawlil-lahi-wa-biquwwatihi-Aqumu-Wa-Aq'ud", sondern beim Aufstehen nach dem Sujud und natürlich musst die Absicht haben, dieses Gebet die Nähe Allahs suchend zu verrichten. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sajjad Geschrieben 28. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 As Salamu Alaikum @Al-Murtada danke für deine Antwort @ 3aliy: Vielen dank, dass hat mich schon mal weiter gebracht, aber muss ich Allahu Akbar nach der Niyyah sagen? Muss man denn am Ende nach Taschahud und Salam 3x Allahu Akbar sagen? Muss man es zu Beginn an sagen? Muss man, jedesmal wenn man sitzt und sich erhebt für z.b. 2.rakat, 3.Rakat, 4.rakat "Bi Hawlil-lahi-wa-biquwwatihi-Aqumu-Wa-Aq'ud" sprechen? unten hast du es erklärt aber ich verstehe nicht was suju ist. Darf ich den ein buch in der Hand halten während ich ayat al-Kursi und al-Qadr? du würdest mich enorm weiterbringen wenn du auch auf das Inshallah eine Antwort weißt. Walaykum Salam sajjad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Darf ich den ein buch in der Hand halten während ich ayat al-Kursi und al-Qadr? Wenn du die Sure bzw. die Verse nicht auswendig kannst, kannst du sie ruhig auf ein Blatt Papier schreiben. Papier ist einfacher, weil du es dann auf den Boden legen kannst wenn du fertig mit rezitieren bist, aber das Buch ist schwerer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sajjad Geschrieben 28. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Wenn du die Sure bzw. die Verse nicht auswendig kannst, kannst du sie ruhig auf ein Blatt Papier schreiben. Papier ist einfacher, weil du es dann auf den Boden legen kannst wenn du fertig mit rezitieren bist, aber das Buch ist schwerer. aber erlaubt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 aber erlaubt? Klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Assalam Alaikoum, @ 3aliy: Vielen dank, dass hat mich schon mal weiter gebracht, Nichts zu danken. gern geschehen lieber Bruder. aber muss ich Allahu Akbar nach der Niyyah sagen? Nachdem du die Absicht gefasst hast, beginnst du das Gebet mit Takbiratul-Ihram. Also mit Allahu Akbar. Muss man denn am Ende nach Taschahud und Salam 3x Allahu Akbar sagen? Nein aber es ist erwünscht. Muss man es zu Beginn an sagen? Es ist auch erwünscht aber keine Pflicht vor Takbiratul-Ihram 2, 4 oder 6 Mal Allahu Akbar zu sagen. Muss man, jedesmal wenn man sitzt und sich erhebt für z.b. 2.rakat, 3.Rakat, 4.rakat "Bi Hawlil-lahi-wa-biquwwatihi-Aqumu-Wa-Aq'ud" sprechen? Es ist erwünscht. aber ich verstehe nicht was suju ist. Sujud bedeutet Niederwurf. Darf ich den ein buch in der Hand halten während ich ayat al-Kursi und al-Qadr? du würdest mich enorm weiterbringen wenn du auch auf das Inshallah eine Antwort weißt. Es gibt keine andere Wahl. Wenn du es fürchtest, das Gebet zu verpassen, dann sollte es logischerweise erlaubt sein. Etwas ist besser als Nichts. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sajjad Geschrieben 28. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 As salamu Alaikum @Al-Murtada vielen dank @3aliy danke du hast mir sehr geholfen, eine letzte Frage, kann man Wahschatgebet stimmhaft verrichten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 28. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 Assalam Alaikoum, Beides ist erlaubt, denke ich. Wassalam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sajjad Geschrieben 28. März 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. März 2008 As salamu Alaikum @Al-Murtada vielen dank @3aliy danke du hast mir sehr geholfen, eine letzte Frage, kann man Wahschatgebet stimmhaft verrichten? Aber anstatt eine "beliebige" zweite Sure im ersten Rak'a zu rezitieren, rezitierst du Ayat Al-Kursi. und anstatt eine beliebige zweite Sure im zweiten Rak'a zu rezitieren, rezitierst du Al-Qadr 10 Mal. Soll man das Bittgebet auslassen? EDIT Hat sich erledigt Bruder Danke an Al-Murtada und 3aliy Walaykum Salam Sajjad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haydar_Ali Geschrieben 31. März 2008 Melden Teilen Geschrieben 31. März 2008 Ya Ali Madad Das Wahschat Gebet kann man nur in der ersten Nacht nach dem Ableben des Persones beten. Wollte ich nur erwähnen . Mowla Madad Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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