Gharibkarbalaa Geschrieben 11. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 Ich möchte gerne wissen, wie es mit dem Bafög ist, wenn man keine Aufenthaltsgenehmigung hat? Bekommt man denn irgedetwas? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khanoomi Geschrieben 11. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 Salam 2. Wer bekommt BAFÖG (bzw. wer ist BAföG-berechtigt)?Ob jemand BAföG bekommt, hängt von einigen Faktoren ab. 1. Ist die angestrebte Ausbildung förderungsfähig? Der Besuch folgender Ausbildungsstätten ist förderungsfähig: · Hochschulen (Unis) · Höhere Fachschulen und Akademien · Abendschulen und Kollegs · Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzung nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist · Haupt-, Real- und Gesamtschulen (ab 10. Klasse) · Gymnasien (ab 10. Klasse) · Berufsfachschulen (ab. 10. Klasse) Der Besuch der letzten drei genannten Ausbildungsstätten ist jedoch nur förderungsfähig, wenn man notwendigerweise (!) nicht mehr bei den Eltern lebt, d.h. wenn die Entfernung zu groß wäre etc. 2. Erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen? 2.1 Staatsangehörigkeit In erster Linie bekommen Deutsche die Ausbildungsförderung. Ausländische Studierende und Auszubildende bekommen in folgenden Fällen BAföG: · ein Elternteil oder ein Ehepartner ist deutsch · man ist asylberechtigt, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser · man ist Bewohner eines EU-Mitgliedstaates, hat aber einen Wohnsitz in Deutschland · man selbst (oder ein Elternteil) war 5 Jahre (bzw. 3 Jahre) vor Ausbildungsbeginn in Deutschland erwerbstätig 2.2 Alter · Nur wer seine Ausbildung (das Studium) vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat, ist BAföG-berechtigt. · Diese Altersgrenze kann sich allerdings nach oben verschieben, wenn man z.B. Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet hat. 2.3 Eignung/Leistung · Nur, wenn erwartet werden kann, dass die angestrebten Ausbildungsziele fristgerecht erreicht werden, hat man Anspruch auf BAföG. Das bedeutet, man muss die Ausbildungsstätte besuchen und bis zur Zwischenprüfung (Vordiplom etc.) alle notwendigen Eignungsnachweise (Scheine) vorlegen. http://www.lerntippsammlung.de/studium/wer...ommt-bafoeg.htm Wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khanoomi Geschrieben 11. Mai 2008 Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 Bekommt man denn irgedetwas? Salam Schwester ich würde sagen ohne Aufenthaltsgenehmigung bekommt man noch nicht mal Staatliche Leistungen. Wassalam Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gharibkarbalaa Geschrieben 11. Mai 2008 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Mai 2008 Danke für die schnelle Anwtort Schwester : D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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