Muhsin ibn Batul Geschrieben 27. Juli 2008 Melden Teilen Geschrieben 27. Juli 2008 Frage: Es gibt viele Anfragen bezüglich verbotener und erlaubter Musik. Kann man sagen, dass eine Musik, die sexuell erregt, lustvolles Verlangen, labiles Verhalten und Selbsterniedrigung nach sich zieht, die verbotene Art der Musik ist? Und ist es korrekt, beschwichtigende, nervenberuhigende Musik, die den Körper entspannt, Hintergrundmusik im Film zur Verstärkung der optischen Effekte, Begleitmusik bei sportlicher Betätigung, dramatische Musik oder anspornende Musik [die z. B. bei Soldaten Kampfbereitschaft hervorruft] die Art der Musik ist, die uns erlaubt ist? Antwort: Unzulässige Musik ist die Musik, die lahwū wa la´ib (zur Unterhaltung und zum Spiel) dient, selbst dann, wenn keine sexuelle Begierde durch sie hervorgerufen wird Erlaubte Musik ist die Art von Musik, die für lahwū wa la´ib ungeeignet ist, auch wenn sie keine nervenberuhigende Wirkung hat, wie z. B. kriegerische Musik oder diejenige, die anlässlich von Beerdigungsfeiern gespielt wird. _________________________ Fiqh für Muslime im Westen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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